Giffey appelliert an Länder, Gebühren zu erlassen

Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe
Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe

Giffey appelliert an Länder, Gebühren zu erlassen

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat an Länder und Kommunen appelliert, Eltern wegen der Corona-Krise die Kitagebühren sofort zu erlassen. „Wir müssen Eltern helfen, mit ihren Einkommenseinbußen klarzukommen, und dürfen sie nicht auch noch mit Gebühren für nicht erbrachte Leistungen belasten, weil die Kita geschlossen werden musste“, sagte Giffey im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Hier brauchen wir pragmatische und schnelle Lösungen.“[..] Quelle: rtl.de



Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Notfall KIZ. Bildquelle:https://www.bmfsfj.de/kiz
Notfall KIZ. Bildquelle:https://www.bmfsfj.de/kiz

Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit:
Ministerin Giffey startet NOTFALL-KIZ

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen
Die Ausbreitung des Corona-Virus‘ stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“

Weitere Informationen zum KiZ
Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:
www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:
www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.infotool-familie.de
www.familienportal.de

Quelle: bmfsfj.de

Erstattung Kita-Gebühren

Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe
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Diskussion in der Facebook Gruppe „Unser Rödermark“
Erstattung der Essensgebühr.

Am Geld sollte es nicht scheitern.

Wenn die Stadt den Eltern die Essensgebühr für die Kindergartenkinder aus Geldsorgen nicht erlassen kann, dann sollte man zunächst mal auf das Stadtfest verzichten. Dann hätte man für die Erstattung 49.000,00 Euro zur Verfügung.
Kosten Stadtfest 2020 49.000,00€. 39.000,00 sind es, wenn man die Spende eines Sporsors in Höhe von 10.000,00 abzieht.

Die Frage, die weitsichtige Menschen sich zurzeit stellen müssen: „Kann ich für 2020 noch Feste planen? Investiere ich viel Geld in die Planungsarbeit?“

Braucht man für eine Entscheidung, Gebühren zu erlassen, eine einheitliche Vorgehensweise im Kreis? Wenn ja, wäre es schön, das auch für die Grundsteuer B einzuführen.


Zu den Kosten siehe
» Stadtfest 120.000,00€?. Man hat sich bei den Kosten vertan.

Auszug aus der Satzung über die Betreuung von Kindern.

Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe
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Auszug aus der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark

§6 Betreuungszeiten …
(4) Die Tageseinrichtung für Kinder kann aus folgenden Gründen und in folgenden Zeiträumen geschlossen werden:
a) während der gesetzlich festgesetzten Sommerferien in Hessen für drei Wochen,
b) in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr,
c) wegen Streiks, Fortbildungsmaßnahmen des Personals, Betriebsausflug, krankheitsbedingten Personalausfällen, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen.
5) Die Kostenbeiträge sind während der Schließungszeiten weiter zu zahlen. Es gibt auch für unerwartete Schließungen z.B. wegen Streiks keinen Rückerstattungsanspruch
Quelle: Roedermark.de

Siehe auch
» Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Kindertagesstätten- Bedarfsplan 2019

Kindertagesstätte
Kindertagesstätte

Strukturdaten, Berichte, Perspektiven Tagespflege / Krabbelgruppen / Kindertagesstätten / Hort- und Schulkinderbetreuung
Da es sich seitens der Stadt vermutlich um eine unbeabsichtigte Freischaltung der Informationen zu Bedarfsplan bzw. Belegungsplan handelt, habe ich die Zugriffe auf die Dokumente entfernt.
Kann freigeschaltet werden. Wird im Haushaltsplan 2020-2021 erwähnt.
» Bedarfsplan
» Belegungsstand

Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.