Ein ernüchternder Blick in die Geldbörse nach dem Arztbesuch.

Ich habe noch nicht ganz die enormen Kosten, die wir Rödermärker in nächster Zeit zu bewältigen haben (Straßenbeitragssatzung, Kanaluntersuchung, keine Rückstufung der Grundsteuer B auf das alte Niveau) verdaut, geht es weiter mit den Ausgaben. Ich wach heute Morgen auf und habe da was an den Augen. Kommt bestimmt von den vielen negativen Berichten, die man zurzeit aus Rödermark lesen muss.
Nun gut, ich muss zum Augenarzt. Kaum zu glauben, es gab auch sofort einen Termin.

Jetzt geht es aber los. Der Verschluss meiner Geldbörse wurde heiß.
10,00 Euro Eintritt.
20,00 Euro für eine Früherkennungsuntersuchung
9,90 Euro für Augentropfen (geht nicht über Rezept)
5,00 Euro Rezeptgebühr für weitere Augentropfen.

Das waren von 7.30h bis 8.15h 44,90 €. Mein Geld war alle.
Ich sollte noch Brötchen vom Köhler mitbringen. Leider ging das jetzt nicht mehr. 🙁

Damit das nicht in den falschen Hals gerät: „Ich will mich NICHT über die Einnahmen des Augenarztes beschweren.“ Der braucht schon sein Geld. Und von den 44,90 hat dieser ja nur die 20,00 € + Krankenkasse.

Kern rügt Magistratserweiterung

Bürgermeister Roland Kern hat Widerspruch gegen den Parlamentsbeschluss zur Erweiterung des Magistrats eingelegt. Mit den Stimmen von CDU und SPD hatte die Stadtverordnetenversammlung vorige Woche die Hauptsatzung geändert und den Magistrat um zwei ehrenamtliche Stadträte – einen für jeden der Kooperationspartner – vergrößert……Hier der ganze Bericht in op-online

Gut gesprochen, Herr Bürgermeister.
Jetzt werden von der CDU und SPD wohl die Kräfte gebündelt, um Ihre Entscheidung zu kippen. Müssen wir jetzt befürchten, dass sich zwei Rechtsanwälte beharken werden? Ich hoffe, dass die CDU endlich die Vernunft walten lässt. Ansonsten wird für die wirklich wichtigen Aufgaben keine Zeit mehr vorhanden sein. 🙁

Aber anstatt nur auf die Stadtverordneten und dem Magistrat zu schimpfen, muss man auch einmal die Leistung sehen. Immerhin hat Rödermark es zu einem Spitzenplatz gebracht. Die Verschuldung pro Kopf liegt bei 1802,00 €. Das muss uns erst einmal einer nachmachen. Da kann aus der näheren Umgebung nur noch Dietzenbach mit 1883,00 € und Dreieich 1607,00 € mithalten. Weit hinter uns gelassen haben wir: Eppertshausen 297,00 €. Babenhausen 261,00 €. Rodgau 753,00 €. Und das Schlusslicht Münster mit 255,00 €.

Was machen denn die Rödermärker falsch? Eigentlich nicht viel. Wir haben ein IC (Wirtschaftsförderung) welches sich um die Vermarktung von Gewerbeflächen kümmert und dafür sorgt, dass sich neue Unternehmen in Rödermark ansiedeln. Für das Badehaus (ganz böse Zungen nennen es auch Sturm-Gedächtnis-Bad) haben wir einen Manager. Die Grundsteuer dürfte über dem Landesschnitt liegen. Bei der Hundesteuer liegt Rödermark ( 60,00 € ) weit über dem Schnitt ( 45,36 € ) des Kreises Offenbach.

Geben wir evtl. zu viel Geld aus? Vergraulen wir evtl. potenzielle Investoren (McDonald’s , Killer-Sports , Supermarkt am alten Gaswerk )?
Kümmern sich einige Stadtverordneten zu wenig um die wirklichen Probleme?
 
Den Eindruck konnte man bei der letzten Stadtverordnetenversammlung gewinnen.
 
Nachtrag 20.02.2010
Das erwartet tritt ein. Für diesen Blödsinn eröffne ich aber keinen neuen Themenblock.
Die CDU fängt jetzt richtig an zu arbeiten und informieren die Öffentlichkeit mit wirklich wichtigen Themen. :-(. Ich bin ja mal gespannt, wie wichtig der CDU das Thema wirklich ist. Auf deren Home-Page ist Stand 20.09.2010 9.30h die letzte Pressemitteilung vom 4.8.2009. Also von August 2009 bis heute haben die uns Bürger nichts Wichtiges oder Interessantes (abgesehen von der Info zu Ihrem Bürgermeisterkandidaten) von ihrer Arbeit mitzuteilen. Gute Nacht CDU. Hier der Bericht in der Offenbach-Post vom 20.02.2010 .
 
Siehe hierzu: Postenschacherei geht vor Bürgerinteresse!


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Stadtverordnete in Rödermark. Hier eine Anregung zum Geld sparen.

Werden in Rödermark alle alle Möglichkeiten zum Sparen ausgeschöpft? Kann man aus den Nachbargemeinden etwas lernen?
Lesen Sie einfach einmal den folgenden Bericht:

Neue Bündnisse zwischen den benachbarten Kommunen tragen dazu bei, die Kosten bei den Verwaltungsausgaben zu senken. Im Vorjahr gingen bereits die Gemeinden Münster, Eppertshausen, Messel und Dieburg eine Zweckehe ein, indem sie ihre Standesamtsbezirke verschmolzen und in Dieburg ein zentrales Standesamt mit den Aufgaben betrauten. Münsterer Bürger, die gerne die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen möchten, müssen ebenfalls bald in Dieburg die Formalitäten…..Hier der ganze Bericht


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Kommt die Straßenbeitragssatzung in Rödermark?

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Jetzt scheint es beschlossene Sache zu sein. Es kommt die Straßenbeitragssatzung. CDU und SPD werden es schon richten. 🙁 Nicht nur dass die Straßenbeitragssatzung kommt, es wird auch die 2007 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer NICHT zurückgenommen. Hierüber sollte in 2011 neu diskutiert/beschlossen werden.
 
In welchem Zusammenhang steht die Grundsteuer B mit der Straßenbeitragssatzung?
Zur Erinnerung:

Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

 
Hier hat die Stadt die Grundsteuer B um 40 Punkte angehoben, um die Straßenbeitragssatzung zu umgehen. Ob die Stadtverordneten da das Wohl der Bevölkerung im Auge hatten und das der Hausbesitzer? Die Grundsteuer B wird von allen getragen: „Hausbesitzer UND Mieter“. Die Gebühren der Straßenbeitragssatzung (wenn es so weit ist bis zu 25,00 € pro qm) trägt ALLEINE der Haus- bzw. Grundstücksbesitzer.

Es ist auch sehr fragwürdig, ob die damals beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B so in Ordnung war. Hierzu die Verwaltungsrichter:

Die Gemeinde ist also verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistung auszuschöpfen, bevor sie Steuern erhebt

 
Das bedeutet im Klartext: Die Straßenbeitragssatzung hätte damals beschlossen werden MÜSSEN. Das Anheben der Grundsteuer B ist in diesem Zusammenhang lt. Verwaltungsrichter nicht OK.

Stellen Sie sich bitte einmal vor, unsere Politiker würden uns die Straßenbeitragssatzung so verkaufen:

Nun ja, der Gemeinde geht es finanziell nicht besonders gut. Alle (die Haus- und Grundbesitzer) müssen ihr Scherflein dazu beitragen. Achtung, jetzt kommt es: Wenn es dann finanziell wieder besser geht, werden wir die Straßenbeitragssatzung neu besprechen.

Das wird so kommen. Nur, eine Straßenbeitragssatzung kann ich schwerlich zurücknehmen, wenn aufgrund dieser Satzung bereits von einem Teil der Bevölkerung Beiträge abkassiert worden sind. Wie kann ich denen verkaufen, dass nur sie in den Genuss der Beitragszahlung gekommen sind und ab jetzt keiner mehr? Also, wenn die Straßenbeitragssatzung beschlossen ist, und die Ersten gezahlt haben, ist diese in Stein gemeißelt.
 
 
Wenn SPD’ler diesen Blog lesen sollten, bitte ich doch um Aufklärung.
In der Offenbach-Post war zu lesen:

Dieses Ziel haben CDU und SPD mit ihrem Beschluss aufgegeben. „Wir sehen keinen Spielraum für eine kommunale Steuersenkung“, sagte beispielsweise der SPD-Fraktionsvorsitzende Armin Lauer. Die würde die Stadt nämlich rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr kosten – Geld, das sie braucht, um soziale und ökonomische Standards zu halten. Für den Fraktionsvorsitzenden der FDP Hans Gensert sind 330 Prozent „ein Skandal, weil Grundstücksbesitzer so fürs Defizit des Badehauses zahlen müssen“….Lesen Sie hier den kompletten Bericht .
Quelle: Op-Online.de

Die folgende Aussage von Herrn Lauer schreit nach einer Erklärung!
» Die würde die Stadt nämlich rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr kosten «
 
Im Zusammenhang mit der Grundsteuer B vermittelt Herr Lauer: „Würden wir die Grundsteuer B wieder senken, hätte die Stadt 1.2 Mio weniger in der Tasche“. Das ist ja schon recht verwirrend. Das Anheben der Grundsteuer B von 40 Punkten bringt 1,2 Mio? Wenn es an dem wäre, bin ich dafür, die Grundsteuer B um weiter 40 Punkte anzuheben, um die ganze Last des Straßenbau/Straßenerneuerung auf den Schultern aller Bürger zu verteilen. Nach meiner Milchmädchenrechnung hat die Erhöhung der Grundsteuer B der Stadt in etwa 400.000 Euro eingebracht. Ich bin für Hinweise dankbar, damit ich, wenn notwendig, die Milchmädchenrechnung durch eine fundierte ersetzen kann.

Ich komme nicht auf solche, 1,2 Mio, Zahl.

Der Haushaltsansatz 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 %
Hebesatz).

 
Der Betrag 3.072.000 ist NICHT die Grundlage für die Rückrechnung auf 290 Punkte.
 
Siehe hier wie die Grundsteuer berechnet wird.
 
Mir fallen da so einige Straßen ein, bei denen sich die Haus-/Grundstücksbesitzer ( Mieter ) für die nächsten Jahre keine Gedanken machen müssen und diesen Bericht sicherlich mit Schadenfreude belächeln.
Eisenbahnstraße, Odenwaldstraße, Forsthausstraße. In Planung befindliche Projekte sind nach meinem Wissensstand von der Straßenbeitragssatzung ausgeschlossen.

Bittet die Stadt Hausbesitzer demnächst doppelt zur Kasse? Bürgermeister Roland Kern kündigte gestern an, dass der Magistrat dem Haupt- und Finanzausschuss den Entwurf einer Straßenbeitragssatzung zur Beratung vorlegt…..[…]..Die fordert die Kommunalaufsicht schon seit Jahren vom hochverschuldeten Rödermark Quelle: op-online.

Ach so, schon seit Jahren wird die gefordert. Da die Grundsteuer B kein Ersatz für die Straßenbeitragssatzung sein kann ( oder doch ) hat uns doch da einer ganz gewaltig ver….a hinters Licht geführt.
 
Hallo Herr Bürgermeister
Hier ein Auszug der Haushaltsrede von 2010 des Bürgermeisterkollegen (SPD) aus Obertshausen:

Aus wahltaktischen Gründen geht man seitens des Magistrats und der Mehrheitsfraktionen dieses Risiko der Verärgerung von Bürgern doch nicht ein.

Ehrlich wäre es, der Kommunalaufsicht reinen Wein einzuschenken. Nämlich, dass wir die Straßenbeitragssatzung nicht einführen werden und sich dann eventuell verklagen zu lassen.
von einem Landrat, der im Kreis- Haushalt 2010 ein Defizit von 500 Millionen Euro aufweist und „Land unter“ meldet, um sich dann in den Ruhestand zu verabschieden und von einem neuen Landrat, der angesichts dieser Zahlen die Kämmerei lieber einem Sozialdemokraten überlässt.
Das ist Politik vom Feinsten, meine Damen und Herren.
Stattdessen gibt man vor, eventuell eine Straßenbeitragssatzung einzuführen.

Eine solche Vorgehensweise ist, ich will es mal gelinde sagen, unredlich, zutiefst unredlich und verdient keinerlei Respekt….Lesen Sie hier die ganze Haushaltsrede.

 
Stadtverordnete in Rödermark. Hier eine Möglichkeit, Geld zu sparen.
 
 Lesen Sie auch: Straßenbeitragssatzung. Muss das sein?
Lesen Sie auch: Straßenbeitragssatzung! Geldbörsen der Bürger plündern
Lesen Sie auch: Rödermark. Grundsteuer B.
 
Eine außergewöhnliche aber sehr kreative Idee.
 
Nachtrag 18.05.2010
Rödermark. CDU gegen Straßenbeitragssatzung.
 
 
Nachtrag 30.10.2010
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Etwas über die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat Bürgerbegehren uvam.


Nachtrag 20.10.2016

Auf der Webseite der FDP Rödermark wurde ein Wegweiser für die Stadtverordnetenversammlung (Stavo) erstellt. Fragen/Antworten an die Stadtverordneten der FDP Rödermark.

Die Leser vom Blog für Rödermark hatte einige Fragen zu unseren Stadtverordneten und Magistrat.

Dieser Artikel wurde am 17.02.2010 erstellt und wird durch weitere Leseranfragen erweitert

Die Fragen werden von Herrn Tobias Kruger (FDP) beantwortet.
Sollten auch Sie eine Frage haben, stellen Sie diese einfach bei den Kommentaren ab. Natürlich können Sie die Fragen auch völlig anonym stellen.

Admin.Unterschied zwischen Anfrage und Berichtsantrag.

Anfrage
1) Stadtverordneter oder Fraktion reicht Anfrage ein – jederzeit möglich; kein Antragsschluss
2) Magistrat beantwortet die Anfrage schriftlich oder mündlich in der STAVO
3) Zwei Rückfragen durch Anfragesteller/-in in der STAVO möglich – keine Aussprache oder Beratung

Berichtsantrag
1) Stadtverordneter oder Fraktion reicht Berichtsantrag ein – jeweils rechtzeitig zum Antragsschluss
2) Berichtsantrag kommt als TOP auf die Einladungen der Ausschüsse sowie der STAVO
3) Berichtsantrag wird im Ausschuss aufgerufen und beraten
4) Magistrat hält Bericht bereits im Fachausschuss oder sagt selbigen zu Protokoll zu -> Berichtsantrag formal erledigt -> Bericht kommt im nächsten Fachausschuss und wird beraten
5) STAVO beschließt (sehr selten – fast immer passiert 4.) Berichtsantrag -> Bericht kommt im nächsten Fachausschuss und wird beraten

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Admin. Was machen die Stadtverordnete und wie viele sind es?

Kruger. Die Aufgaben der STAVO (warum diese Abkürzung und nicht z.B. „StVV“ weiß ich bis heute nicht) sind im § 50 HGO geregelt. Wesentliche Aufgabe der STAVO ist es, alle wichtigen Entscheidungen der Gemeinde zu treffen, z.B. Grundstückverkäufe der Stadt, Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen, kommunale Satzungen erlassen/ändern und der Beschluss des Haushalts mit den Budgets. Auch der hauptamtliche erste Stadtrat wird von der STAVO gewählt.

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Admin. Wie viele Stadtverordnete hat Rödermark?

Kruger. Aktuell hat Rödermark gemäß gesetzlicher Regel (§ 38 HGO) 45 Stadtverordnete. Theoretisch könnten wir mit speziellen Formvorschriften durch Beschluss die Zahl absenken, also z.B. auf die nächstkleine Regelgröße: 37. Oder sogar noch kleiner. „Brauchen“ kann man mithin so nicht sagen. Es gibt die gesetzliche Regelgröße nach Einwohnerzahl und dann die Option der Verkleinerung.

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Admin. Bekommen die Stadtverordneten das ganze Sitzungsgeld?

Kruger. Das Sitzungsgeld („Aufwandsentschädigung“) kommt komplett dem Mandatsträger zu. Praktisch wird das aber meist anders gehandhabt; es gibt keine festen Regeln. Das handelt jede Partei anders. Mal gehen 30% bzw. 50% an die Partei. D.h. man bekommt von der Stadt nur 70% bzw. 50% überwiesen. Oder es wird erst mal nichts abgezogen, aber die Stadtverordneten spenden der Partei einmal im Jahr einen gewissen Betrag. Letztgenanntes ist der rechtlich saubere Weg, der direkte Abzug ist eigentlich gar nicht zulässig.

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Admin. Wie setzt sich die Stadtverordnetenversammlung zusammen?

Kruger. Im Grunde ist die STAVO ein kleines Parlament. Die Zusammensetzung ist wie in Wiesbaden oder Berlin nur einige Nummern kleiner. Nach der Wahl wird die Zahl der Mandate pro Partei oder Listenverbindung ermittelt und dann nach Liste zugeteilt. Bei der CDU waren es 2006 21 Sitze und die bekamen die ersten 21 auf der gewählten Liste. Nachrücker dann ebenfalls in der Reihe der Liste.

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Admin. Was macht der Magistrat?

Kruger. Man könnte analog zum Parlamentsvergleich den Magistrat mit der Landes- oder Bundesregierung vergleichen – er ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde und erledigt in seinen wöchentlichen Sitzungen die so genannte „laufende Verwaltung“. Das ist alles, was praktisch so in der Verwaltung und im Kontakt zum Bürger anfällt. Die Tagesordnung und damit das Beratungsspektrum der Magistratssitzungen setzt der Bürgermeister als „Chef“ des Magistrat fest. Die Aufgaben des Magistrat („Gemeindevorstand“) finden sich in § 66 HGO. Dazu zählen insbesondere: Ausführung der Beschlüsse der STAVO, Personalangelegenheiten, Aufstellung des Haushalts, Verwaltung des Gemeindevermögens (wenn welches da ist), Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und die rechtliche Vertretung der Gemeinde. Praktisches Beispiel: Die STAVO entscheidet die Neugestaltung der Ortsmitte Ober-Roden … der Magistrat (mittels der Verwaltung) schreibt nach Maßgabe des Beschlusses aus, sucht ein Planungsbüro und schließt entsprechende Verträge ab. Er macht die Detailkommunikation mit den Planern sowie den sonstig betroffenen und dann sichtet er die Vorschläge und leitet sie nach Beratung an die STAVO zurück.

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Admin. Inwieweit hat die Parteizugehörigkeit Einfluss auf die Arbeit des Magistrat?

Kruger. Auch hier kann man wieder den Vergleich zu einer Regierung heranziehen. Je nach Proporz (ganz kurz gesagt) sind die Parteien nach Stimmverteilung bei der Wahl im Magistrat vertreten. Über die Größe des Magistrats entscheidet die STAVO – wie vor einer Woche geschehen. Normalerweise besteht der Magistrat in einer Stadt unserer Größe aus dem Bürgermeister, dem hauptamtlichen ersten Stadtrat und 5-7 ehrenamtlichen Stadträten. Natürlich üben die Parteien mittels ihrer Vertreter im Magistrat Einfluss aus. Sei es durch Informationsfluss oder direkte Absprache der Abstimmverhältnisse. Zwar arbeitet der Magistrat als Kollegialorgan wesentlich sachlicher als die STAVO und ungeachtet aller Parteizugehörigkeiten in vielen Fällen einstimmig, aber gerade bei den Knackpunkten sind ganz klar die Entscheidungen nach Parteilager zu erkennen. In den Fraktionen wird regelmäßig abgesprochen, wie im Magistrat zu bestimmten Themen abgestimmt oder votiert werden soll oder wurde. Beispiel: OD Waldacker, Flächennutzungsplan oder die Planungen für die Ortsmitte Ober-Roden.

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Admin. Wie setzt der Magistrat die vom Stadtrat aufgetragene Aufgaben um?

Kruger. Tja, da gibt es in Rödermark ein geflügeltes Wort: „Der Magistrat in seiner Weisheit …“. Es gibt hier keine Richtlinien über die HGO Vorschrift „Ausführen der Beschlüsse“ hinaus; dies geschieht in eigener Regie und Verantwortung. Praktisch gibt der Magistrat (Bürgermeister) meistens die Anträge der Parteien an die jeweils zuständige Fachverwaltung und bittet um Stellungnahme. Dann wird der Antrag i.d.R. direkt umgesetzt (Beispiel vor 2 Jahren: Gebührenpflicht in der Stadtbücherei) oder ein Konzept erarbeitet, was dann wieder über den Magistrat an die STAVO geht. Am Beispiel der Erweiterung des Magistrats wird nun die Fachverwaltung die Satzung schriftlich ändern und neu ausfertigen. Der Bürgermeister unterschreibt und die neue Satzung wird dann verkündet. Damit ist sie gültig und es müssen im Rahmen der nächsten STAVO zwei neue ehrenamtliche Stadträte vereidigt werden.

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Admin. Welche Aufgabe haben die ehrenamtlichen Mitglieder?

Kruger. In einer Stadt unserer Größe sind die ehrenamtlichen Stadträte hauptsächlich beratend tätig. Die Dezernate sind allein unter dem Bürgermeister und dem ersten Stadtrat aufgeteilt. Es gibt gewisse formale Aufgaben, z.B. wenn mehrere Personen unterschreiben müssen oder der Bürgermeister zu vertreten ist. Ansonsten haben die ehrenamtlichen z.B. in den Gremien nur Rederecht wenn der Bürgermeister es gestattet und es kommt eigentliche nie vor. In den Ausschüssen eher mal, aber in der STAVO habe ich seit 2001 vielleicht einen Fall erlebt, wo ein ehrenamtlicher Stadtrat mal offiziell geredet hat. Unterm Strich sind die ehrenamtlichen Stadträte im Magistrat stimmberechtigt und beraten … aber sie sind weniger direkt politisch aktiv. Theoretisch könnte der Bürgermeister im Magistrat den ehrenamtlichen Stadträten gewisse Geschäfte zuteilen … aber das ist selten und hauptsächlich intern.

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Admin. Sind die ehrenamtlichen Mitglieder Weisungsbefug? Wenn ja: Gegenüber WEM?

Kruger. Offiziell besteht keinerlei Weisungsbefugnis oder Parteizwang. Die Magistratsmitglieder stimmen frei ab. Praktisch aber besteht natürlich eine dem System geschuldete zumindest Rechtfertigungspflicht gegenüber der eigenen Partei und Fraktion. Es kommt praktisch nur selten vor, dass die Stadträte anders stimmen als parteiintern abgesprochen oder die Fraktion dann in der STAVO. Ist im Grunde wie das politische Mandat … theoretisch frei nur nach dem Gewissen – aber praktisch besteht natürlich der Draht zur Partei und ggf. natürlich auch der Wunsch wieder von der Partei auf denselben Posten zu kommen. Das ist einfach so.

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Admin. Ab wann ist ein Magistrat nicht mehr Handlungsfähig?

Kruger. Der Magistrat ist nie „handlungsunfähig“ – er kann höchstens temporär Beschlussunfähig (§68 HGO) sein. Dies ist der Fall, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Trotzdem können dann die verbliebenen Magistratsmitglieder beraten und die Entscheidung wird dann einfach in der nächsten Sitzung getroffen, wenn wieder genügend Mitglieder anwesend sind. Mit der Zahl der Mitglieder im Magistrat oder der Vertretung von Parteien darin hat die Beschluss- und Handlungsfähigkeit also rein gar nichts zu tun. Darüber hinaus können Bürgermeister und erster Stadtrat jederzeit im gesetzlichen Rahmen die laufenden Verwaltungsangelegenheiten selbstständig ohne Magistrat erledigen. Würden also beispielhaft auf einmal mehr als die Hälfte der Magistratsmitglieder ihr Amt niederlegen würde bis zur Ernennung der Nachrücker im Rahmen der nächsten STAVO der Bürgermeister die Geschäfte im Wesentlichen allein weiterführen; ein paar Beschlüsse blieben liegen, aber für den Bürger erkennbar würde sich nichts ändern.

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Nachtrag 18.02.2010
Frage zu Redezeit und -recht in der STAVO über Komnentar von Nebelkerze.

Kruger. Rederecht haben die Stadtverordneten und der Magistrat (Bürgermeister). Letztgenannter darf zu jedem Punkt und jederzeit das Wort ergreifen. Dazu gilt, dass jeder Stadtverordnete zu einem Punkt nur einmal reden soll (§ 22 V GO) – ausgenommen das Schlusswort des Antragstellers oder eine persönliche Erwiderung. Hinsichtlich des „soll“ ist es Sache der/des Vorsitzenden, letztlich zu entscheiden. Widerspricht ein Stadtverordneter dagegen, dass ein anderer nochmals zum selben Punkt spricht, entscheidet das Plenum. Dem Bürgermeister ist immer das Wort zu erteilen. Theoretisch könnten also zu jedem TOP alle 45 Stadtverordneten einmal sprechen. Zusätzlich ggf. das Schlusswort. Die Redezeit für einen Beitrag beträgt maximal 5 Minuten (§ 24 GO), es sei denn, dass vorher im Ältestenrat etwas anderes vereinbart wurde. So z.B. die Haushaltsreden mit i.d.R. 20-30 Minuten. Wird also ein TOP z.B. um 22:20h aufgerufen kann man theoretisch-taktisch schon durch Ausnutzung der Redezeit und ggf. weiterer Redner aus der Fraktion die Zeitgrenze von 22:30h absichtlich überschreiten sodass nach GO kein neuer TOP mehr aufgerufen wird – es sei denn die STAVO weicht durch Mehrheitsbeschluss von dieser GO-Regelung ab.
Wirkung und Verbindlichkeit der GO (GeschäftsOrdnung) der STAVO
Die GO der STAVO ist kein Gesetz oder ähnliches. Das Gremium hat sich diese Geschäftsordnung selber gegeben und kann daher jederzeit (sofern gesetzlich zulässig) mit Mehrheitsbeschluss davon abweichen, § 39 II. Speziell die Fragen „Redezeit“ und „Sitzungsende“ sind solche Regelungen, von denen mit Mehrheit theoretisch abgewichen werden kann. Grundsätzlich ist also die Umsetzung der GO bis auf gesetzliche Vorschriften aus z.B. der HGO eine Frage der Mehrheit. Aber natürlich muss man (und das wird auch eigentlich durch alle Parteien respektiert und beachtet) mit Abweichungen extrem verantwortlich sowie sorg-und sparsam umgehen, da sonst die GO als Richtschnur ihren Wert verliert und Beliebigkeit nach Mehrheit Einzug hält.

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Nachtrag 22.02.2010
Frage von RR. Gibt es bei Abstimmungen der Stadtverordneten so etwas wie Briefwahl?

Kruger: Nein, eine Briefwahloption für Mandatsträger gibt es nicht. Die Abstimmungen (Beschlüsse) in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen durch Stimmabgabe in Form des Handhebens (sofern nicht geheime Wahl per Gesetz erforderlich ist) in öffentlicher Sitzung und dies kann nur bei physischer Präsenz während der Sitzung erfolgen. Selbst in den ganz ganz seltenen Fällen der Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung muss die Stimmabgabe “live” und persönlich erfolgen. Wahl in Abwesenheit per schriftlicher Erklärung oder stellvertretende Stimmabgabe gibt es in der Stadtverordnetenversammlung gar nicht.

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Nachtrag 07.04.2010
Bürgerbegehren -- Bürgerentscheid

Admin: Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung mit der Besonderheit, dass über eine von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens formulierte Frage über eine wichtige kommunale Angelegenheit abgestimmt wird. Die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage muss so gestellt sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Es entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, die allerdings mindestens 25 % der Stimmberechtigten ausmachen muss.
Wird das 25%-Ouorum weder von der „Ja“- noch von den „Nein“-Stimmen erreicht, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit nochmals beraten und entscheiden. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Qualität eines Beschlusses der Gemeindevertretung, der frühestens nach drei Jahren wieder abgeändert werden kann.

Der Tag des Bürgerentscheids wird von der jeweiligen Vertretungskörperschaft festgesetzt; im Übrigen wird er nach den Grundsätzen der allgemeinen Kommunalwahlen – ausgenommen die Bestimmungen über Wahlvorschläge – durchgeführt.

Ein Bürgerentscheid kann auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger (Bürgerbegehren) durchgeführt werden. Damit wird ausgeschlossen, dass die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) die Entscheidung über unbequeme Maßnahmen auf die Bevölkerung abwälzt. Den Bürgerinnen und Bürgern wird gleichzeitig die Möglichkeit gegeben flexibel, auf aktuelle Probleme und kommunale Bedürfnisse zu reagieren.

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Was bedeutet - nicht öffentlich - genau?

Erstmal das, was es augenscheinlich aussagt: Die entsprechende Information (Wort und Schrift) ist nur innerhalb des Gremiums und/oder im entsprechenden Personenkreis kommunizierbar und verwendbar. Wer dem entsprechenden Gremium nicht direkt angehört und/oder förmlich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde (siehe unten) gilt als Öffentlichkeit.

Bleibt alles bei den Teilnehmern (+ nicht anwesende Mitglieder des Gremiums) der Sitzung.

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Bleibt alles bei den Teilnehmern (+ nicht anwesende Mitglieder des Gremiums) der Sitzung?

Richtig. Das gilt für Wort und Schrift, also das Gesprochene sowie auch Schriftstücke, usw.

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Erhalten Stadtverordnete z.B. das Protokoll der Magistratssitzung nicht?

Nein, nur die Fraktionsvorsitzenden. Informieren diese ihre Fraktion über Inhalte der Magistratssitzung bzw. generell betreffend einer nichtöffentlichen Sitzung, so gilt für die Fraktionsmitglieder diesbezüglich die Verschwiegenheitspflicht aus § 24 HGO.
 
Zur Verschwiegenheit werden in der konstituierenden Sitzung der STAVO (bzw. bei Nachrückern in seiner/ihrer jeweils ersten STAVO) alle Stadtverordneten zu Protokoll förmlich und offiziell verpflichtet. Gleiches gilt für die Mitglieder des Magistrates. Ebenfalls per Diensteid (Beamte) oder Dienstverpflichtung (Angestellte) zur Verschwiegenheit verpflichtet sind die Mitarbeiter der Verwaltung – § 24 HGO gilt hier analog mit ein paar beamten- und dienstrechtlichen Ergänzungen. Im Kreistag ist es genauso.

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Der Blog für Rödermark bedankt sich bei Herrn Kruger (FDP) für seine Ausführungen.

Sollten auch Sie eine Frage haben, stellen Sie diese einfach bei den Kommentaren ab.

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