Geht der Stadt das Geld aus?

Wird es eng mit dem Geld in Rödermark?
 
Wie wollen wir unsere Straßen flicken, wenn schon für den Stadtbus „Ersatzmaßnahmen gefunden werden“ müssen. Man muss auf die Suche gehen. Man kann den Betrag wohl nicht durch die laufenden Einnahmen decken.
 
Wie lange muss man dann jährlich suchen, wenn man dann jährlich Straßen „GRUNDHAFT SANIEREN“ MUSS? (ca. 15.000.000,00 Euro sind zu stemmen)
– Lohnkostensteigerung – Kulturhalle kaufen – Stadtbus – Straßen –
All das und vieles mehr muss IN ZUKUNFT zusätzlich finanziert werden.
 
Ich sehe schon die neue Gebühren- Steuerwelle auf Rödermark zurollen. Aber wir können uns sicherlich noch bis nach der Bürgermeisterwahl getrost zurücklehnen.

Vorlage Abteilung Fachabteilung Verkehr.

Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Einführung eines Stadtbusses zum 06. August 2012 mit zwei Buslinien beschlossen.
Die bestehenden zwei Linien OF-45 und OF-46 sind in das Netz des Rhein-Main-Verkehrsverbundes integriert und werden im Auftrag der Stadt Rödermark von der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) betrieben.
Für einen Übergangszeitraum bis zum Fahrplanwechsel 2014 wurde ein Probebetrieb durchgeführt.
Seit 08.09.2014 wird das Stadtbus-System Rödermark reduziert fortgeführt unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens im Schülerverkehr als Linienverkehr im RMV für alle (Konzeptpapier IGDB vom 16.09.2013, S.10 und 11).
In Kooperation mit der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) wurde die Verlängerung des geänderten Probebetriebes bis zum 11. Dezember 2016 gemäß Beschlussvorlage VO/0170/14 vereinbart.
Die Grundlagen sind in einer Vereinbarung zwischen der kvgOF und der Stadt Rödermark sowie in einem Verkehrsvertrag mit dem ausführenden Busunternehmen verbindlich vereinbart.
Diese Verträge sehen für einen Übergangszeitraum bis zum Fahrplanwechsel am
12. Dezember 2016 einen Probebetrieb vor, der für diesen Zeitraum als Direktvergabe vergeben wurde, um die Zeit für eine europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen zu nutzen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beendigung des Probebetriebes zum 11. Dezember 2016 soll eine endgültige Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel 2016/2017 mit dem derzeitigen Linienkonzept (Schülerverkehr als Linienverkehr im RMV für alle) erfolgen.
Gemäß Mitteilung der Kreisverkehrsgesellschaft soll die Vergabe der Leistungen für fünf Jahre vom Dezember 2016 bis zum Dezember 2021 erfolgen. Anschließend ist eine Integration in die neue Ausschreibung der Linie OF-95 (Urberach-Ober-Roden-Waldacker-Dietzenbach Mitte) vorgesehen.
Gemäß EU-VO 1370 wird die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) beauftragt, die europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen auf der Grundlage einer Konzessionierung nach § 42 PBefG zu veranlassen. Die Vorgaben des Lokalen Nahverkehrsplanes 2016 für den Kreis Offenbach sind zu berücksichtigen. Der Fahrplan ist mit den zwei Schulen in Ober-Roden (Trinkbornschule, Oswald-von-Nell-Breuning-Schule) auf die Schulanfangs- und –endzeiten abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:

JA

Im Haushaltsplan 2016 stehen für den Betrieb des Stadtbusses 151.500 € bereit.

Bereits für das Jahr 2015 wurde im Rahmen der Schutzschirmvereinbarung eine Konsolidierungsmaßnahme in Höhe von 90.000 € beschlossen, welche die Einstellung des Stadtbusbetriebs vorsieht. Aufgrund der notwendigen Schülerbeförderung ist die Konsolidierungsmaßnahme jedoch nicht umsetzbar.

Bei Fortführung des Stadtbusbetriebes müssen im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff entsprechende Ersatzmaßnahmen gefunden werden, um den im Schutzschirmvertrag vereinbarten Abbaupfad nicht zusätzlich zu belasten.
/He, 11.05.16
 
Hier der Antrag als .pdf
Konzeptpapier


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Schnelles Internet.

Schnelles Internet. Ich könnte nur noch kotzen.
Jetzt ist es mir in Rödermark auch nicht mehr möglich, eine Debatte im Bundestag vernünftig zu verfolgen.
Da genau zum Zeitpunkt der Debatte zur „Störerhaftung“ auf Phönix (überträgt die Sitzung im Fernsehen) eine Pressekonferenz den Vorzug erhielt, musste ich aufs Internet ausweichen. Ein Chaos. Mehr Stillstand als laufende Übertragung. Das ist alles Privat. Aber was wäre, wenn ich beruflich auf das Internet angewiesen wäre.
 
Ich bin ja mal gespannt, ob man das mit dem freien WLAN in Rödermark realisiert bekommt. Der sinngemäße Aufruf bei der Debatte im Bundestag „Ich fordere alle Bürgermeister auf, freies WLAN für die Bürger bereitzustellen“ war eindeutig.
 
Es kann dauern. Planung Breitband in Rödermark seit:
2387 Tage,
4 Stunden,
53 Minuten
und 25 Sekunden
Stand irgendwann am 2.6.2016.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Erzieher. Ausschuss Familie und Soziales.

Rödermark Erzieher Ausschuss Familie und Soziales.
Ich glaube, diesem Antrag können die Stadtverordneten weder zustimmen noch ablehnen. Unter der Beratungsfolge steht bei der Stadtverordnetenversammlung auch nur „Anhörung“. Obwohl, unter Vorlage-Art: Beschlussvorlage steht.

Der einzige Antrag bei der Ausschusssitzung am 07.06.2016

Sachverhalt/Begründung:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag sollen rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet werden. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.

Gründe:
Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung.
Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag).
Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.
Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nichtbevorzugten Beschäftigten der Stadt.
Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.

Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag werden rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.
Quelle: bgb.roedermark.de
Screenshot: Antrag

Für mich ist das Ganze ein fürchterliches Durcheinander. Handwerkliche Fehler scheinen die Ursache zu sein. Die – Personalabteilung muss es nun richten -. Richten für WEN?

Ich bin dabei, zunächst für mich, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen. Wenn mir das dann gelingen sollte, werde ich den Artikel: Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? freischalten.

Lesen Sie auch Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? .

Es gab scheinbar KEINE Höhergruppierung nach S8. Es wurde wohl NUR eine Bezahlung nach S8 vereinbart. […]und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan.[..] Quelle: Stadt Rödermark 

Für den ersten Überblick sollte Sie sich die Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa ansehen.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Wie „Zamaro“ bei Kunden unfair abkassiert

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Das Angebot von „Zamaro“ klingt für viele Frauen verlockend: Alte Klamotten einschicken und sich dafür andere aussuchen. Sogar Kleidungsstücke von teuren Labels. Und das Ganze erst einmal kostenlos testen! Dass dahinter eine kostspielige Abofalle steckt, ahnen die wenigsten.[..] Weiter bei Stern.de



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Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung.
Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung.

Begriffsbestimmung.
WiFi und WLAN. Beides meint mehr oder weniger dasselbe.

» Entwurf zur Änderung des Telemediengesetz
Die Debatte können Sie am 2.6.2016 im Parlamentsfernsehen live verfolgen. Störerhaftung 7 der Tagesordnung

Was mich besonders interessieren wird.
Text Gesetz
Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und
2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“

Allgemeiner Teil.
Im Einzelnen kann davon ausgegangen werden, dass WLAN-Betreiber die ihnen zumutbaren Pflichten erfüllt haben, wenn sie:
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk getroffen haben. Erste Voraussetzung für eine Befreiung von der Störerhaftung ist, dass der WLAN-Betreiber sein Netzwerk in angemessener Form technisch gegen den Zugriff durch Unberechtigte sichert. Einem Diensteanbieter, der mit dem WLAN einen Zugang zum Internet eröffnet, ist dies zumutbar, da er andernfalls eine potentielle Gefahrenquelle zur Begehung rechtswidriger Taten schafft. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Cyberkriminalität entspricht dies auch dem eigenen Interesse des Betreibers. Denn so wird gewährleistet, dass seine Daten und die der Nutzer des WLAN so weit wie möglich gegen den Zugriff durch Unbefugte gesichert werden. Die jeweils angemessene Sicherungsmaßnahme kann im Sinne der gebotenen Technologieneutralität der Betreiber selbst bestimmen. Hierfür kommt insbesondere die Verschlüsselung des Routers in Betracht, die vielfach bereits vom Hersteller vorgesehen ist, wie gegenwärtig in Form des WPA2-Standards. Möglich wäre aber auch eine freiwillige Registrierung der Nutzer.

2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Dem Diensteanbieter ist es außerdem zuzumuten sicherzustellen, dass der Nutzer nur dann Zugang zum Internet erhält, wenn er in die Bedingung eingewilligt hat, hierüber keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen. Dies kann bei der Überlassung eines WLAN–Zugangs durch Nutzungsbedingungen erfolgen, denen der Nutzer vor Öffnung der WLAN-Verbindung, möglichst durch Setzen eines Häkchens, ausdrücklich zustimmen muss. Das Gesetz macht hier jedoch keine Vorgaben, so dass z.B. die Einwilligung auch durch Zustimmung zu veröffentlichten AGB, aus denen sich die Nutzungsbedingungen ergeben, erfolgen kann. In der Regel wird der Diensteanbieter dem Nutzer den Internetzugang durch Mitteilung eines Passwortes zur Nutzung überlassen. Dieses kann beispielsweise auf der Eintritts- oder Speisekarte veröffentlicht oder dem Nutzer auf anderem Wege mitgeteilt werden. Möglich ist auch die Einrichtung einer Vorschaltseite, auf der lediglich die Nutzungsbedingungen – mit einem Klick – akzeptiert werden können.