Presseerklärung DLRG, MTV-Synchronschwimmer und VFS Rödermark

Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch
Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch

Presseerklärung DLRG, MTV-Synchronschwimmer und VFS Rödermark zum Beschluss der StaVo der Stadt Rödermark am 5.12.2017

Schwimmen lernen und Schwimmsport nur noch für Besserverdienende?
Wir, die Schwimmsport treibenden Vereine DLRG, MTV Synchronschwimmen und VFS Rödermark, nehmen wie folgt zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Dezember Stellung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Erhöhung der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Badehauses durch die Schwimmsport treibenden Vereine in Rödermark beschlossen, durch die die Vereine an die Grenzen der Belastbarkeit stoßen.
Die Gebühren für die Nutzung des Badehauses für die Vereine sollen zum 1. Januar 2018 um 40 % von 5 auf 7 € je Bahnstunde steigen, zum 1. Januar 19 um einen weiteren € auf 8 €. Das bedeutet für uns eine Steigerung von 60 % innerhalb eines Jahres – also dreimal so stark wie für die das Badehaus nutzende Öffentlichkeit, die eine 20%ige Erhöhung bereits zum Jahresbeginn bekam. Bürgermeister Roland Kern und 1. Stadtrat Jörg Rotter hatten im Juni 2017 den Schwimmsport treibenden Vereinen die Zusage für eine Festschreibung dieser Gebühren für 4 Jahre gegeben. Jetzt wird für die genannten Sätze nur eine Festschreibung bis Ende 2019 gegeben. Die Entscheidung stellt die betroffenen Vereine vor große Probleme mit noch nicht absehbaren Folgen.

Vereinsschwimmen in Rödermark genießt weit über die Stadtgrenzen hinaus hohes Ansehen. Die Angebote der DLRG, des VFS und der Synchronschwimmer/-innen des MTV sind nachgefragt und überlaufen. Die Erfolge der Schwimmer/-innen und die Ausrichtung von Wettkämpfen sind ein Aushängeschild für die Stadt Rödermark. DLRG und Hessischer Schwimmverband verweisen auf steigende Zahlen von tödlichen Schwimmunfällen und sehen eine Ursache in den sinkenden Möglichkeiten, richtig schwimmen zu lernen. Richtig schwimmen lernen konnte man in Rödermark bislang. DLRG und VFS bilden jährlich etwa 150 – 200 Menschen zu Schwimmern/-innen aus. Sollte das Vereinsangebot entfallen, kann das Badehaus diesen Bedarf nicht decken, vor allem nicht zu den Konditionen, die die Vereine bieten. Schwimmen lernen darf nicht nur denen vorbehalten sein, die sich das finanziell auch leisten können. Die Schwimmvereine in Rödermark bieten auch für sozial Schwächere, vorrangig für Kinder, Schwimmkurse zu sehr günstigen Konditionen an. Das wird sich vermutlich jetzt ändern müssen. Darüber hinaus unterstützen sie Kitas bei deren Wassergewöhnungsmaßnahmen, Schulen bei der Schwimmausbildung und die städtischen Ferienprogramme. Etwa 500 Schwimmer/-innen nutzen die weiteren Angebote der drei Vereine jede Woche. Rödermark war bisher gut aufgestellt. Soll sich das demnächst ändern?

Für die Vereinsverantwortlichen bleibt völlig unverständlich, warum die Erhöhung für den öffentlichen Badebetrieb zum Beginn des Jahres bei 20 % lag, ausgerechnet gemeinnützige Vereine jetzt aber bis Anfang 2019 den dreifachen Prozentsatz Aufschlag zahlen sollen. Der vorgebrachte Grund der allgemeinen Preisentwicklung ist für die Vereine nicht nachvollziehbar. Die durchschnittliche Preissteigerung der letzten 11 Jahre seit der Festsetzung der jetzigen Gebühren betrug 1,9 %. Das übersteigt die genannten 20% nur minimal. Eine gerade mal kleine fünfstellige Mehreinnahme kann zur grundsätzlichen Situation des Badehauses aus Vereinssicht wenig beitragen, bringt die Vereine aber an die Belastungsgrenze. Hier wird an der falschen Stelle gespart. Jeder Nichtschwimmer, der durch die Vereine zum sicheren Schwimmer (nur noch ca. 50% der Kinder, die die Grundschule verlassen sind sichere Schwimmer!) ausgebildet wird, ist ein potentieller Besucher des Badehauses. Die Situation des Badehauses zu verbessern, bedarf es anderer
kreativer Überlegungen. Dazu würden die Vereine gerne beitragen.

Manuela Eder Uwe Prehl Anne v. Soosten-Höllings
(MTV Synchronschwimmen) (DLRG Rödermark e. V.) (VFS Rödermark e. V
Quelle: Presseerklärunng vfs-roedermark
 
 
Siehe auch
» 21.12.2017 Rödermark. Schwimmsportler in Rage
» 07.12.2017 Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch
» 05.12.2017 Badehaus – Nutzungsentgelt für Vereine
» 05.12.2017 Badehaus – Nutzungsentgelt für Vereine
» 30.06.2017 Rödermark VFS Vorbildliche Integration
» 13.06.2017 Schwimmen lernen wird in Rödermark teurer.
» 10.06.2017 Presseerklärung von DLRG, VFS und MTV-Synchronschwimmerinnen


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Breidert. Bevorzugter Wohnort für Wassersportler.

Surfen im Breidert.

Heute im Breidert gesehen.
Heute im Breidert gesehen.

Schon unglaublich, was das Breidert alles zu bieten hat. Neben dem Bücherschrank und dem BraaredBernsche, haben Bürger nach einem kurzen Regenguss die Waldwege im Breidert als Surfparadies entdeckt.

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Stavo 8.12.2017. Wiederkehrende Beiträge verabschiedet.

Das geht bald alles an die Stadt
Das geht bald alles an die Stadt

Wiederkehrende Beiträge verabschiedet.
Wenn mir von der CDU und AL/Den Grünen auch ein Redemanuskript zur Verfügung gestellt wird, werde ich das natürlich auch veröffentlichen.
Herr Kruger, Fraktionsvorsitzende der FDP, hat seine Rede ohne Manuskript aus dem Stegreif gehalten.
» Rede von Samuel Diekmann SPD. Es gilt das gesprochene Wort.
» Rede von Peter Schröder FWR. Es gilt das gesprochene Wort.
» Tobias Kruger FDP. Meine handschriftlichen Notizen.

Hier die verabschiedete Satzung und weitere Anträge.

Vorweg.
RP = Regierungspräsidium.
Es wird immer davon gesprochen, eine Straßenbeitragssatzung ist alternativlos. Richtig wäre, eine Straßenbeitragssatzung ist für Rödermark alternativlos. Mit den Haushalten, die uns Bürgermeister Kern vorgelegt hat und noch vorlegen wird, kommt man um eine Straßenbeitragssatzung nicht herum. Die Bürger müssen mit oder ohne Satzung für die grundhafte Sanierung bezahlen. Für die Hausbesitzer gibt es einen kleinen Pferdefuß. Nach der jetzt verabschiedeten Satzung bezahlen 50% der anfallenden Kosten ausschl. und nur die Hausbesitzer. Die Mieter sind erst einmal außen vor. Es sei denn, der Vermieter folgt dem Ratschlag von Bürgermeister Kern und erhöht die Miete. Die restlichen 50% werden von allen Bürgern bezahlt. Einen Vorteil hat der Straßenbeitrag. Der Anteil, den der Hausbesitzer zu zahlen hat, muss für grundhafte Sanierung eingesetzt werden. Wiederkehrende Beiträge sind keine Steuer und deshalb zweckgebunden.
In den Sitzungen der Ausschüsse, in der Stadtverordnetenversammlung und bei beiden Bürgerversammlungen hat der Bürgermeister ohne Einschränkung zugesagt, dass die Mehrbelastung durch die Straßenbeiträge in vollem Umfang kompensiert werden soll. Siehe Rede FWR Herr Schröder.
Aber glauben Sie mir, die angekündigte komplette Kompensation der Straßenbeiträge wird nie kommen. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da. Siehe SPD, FDP und Freie Wähler.
Siehe auch Rödermark. Grundsteuererhöhung, ich seh dich kommen.

Muss eine Straßenbeitragssatzung sein? Warum haben wir jetzt eine solche Satzung?
Lassen wir einen Rechtsanwalt zu Wort kommen:

..Zwar spricht das Gesetz nur von „sollen“ und nicht von „müssen“, jedoch bedeutet dies faktisch nichts anderes, als dass im Normalfall eine Satzungspflicht besteht, die nur ausnahmsweise dann entfällt, wenn ein ausgeglichener Gemeindehaushalt vorliegt. Anders formuliert: Nur eine Gemeinde mit ausgeglichenem Haushalt kann auf eine Straßenbeitragssatzung verzichten…Quelle: Quelle: rechtsanwaelteszk.de

Jetzt wird es kompliziert. Wenn Rödermark in 2018 wie geplant einen ausgeglichenen Haushalt hat, dann brauchen wir doch nach dem obigen Text keine Straßenbeitragssatzung. (Siehe Seite 37 Doppelhaushalt 2017/2018.) Kann man zunächst so sehen.
Dieser Überschuss reicht aus heutiger Sicht NICHT aus, um die kommenden Belastungen nur annähernd aufzufangen. Wir könnten so weitermachen wie bisher und keine Straßen grundhaft sanieren. Wenn, ja wenn da nicht das RP wäre. Hier hat man ganz offensichtlich keine Geduld mehr mit der Vorgehensweise der Stadt Rödermark. Bis zum RP hat sich herumgesprochen, wie es um die Straßen in Rödermark steht.
Man hätte ja hingehen können und die Grundsteuer B erhöht und damit die notwendigen grundhaften Erneuerungen/Sanierungen durchführen können. Richtig. So hätte man das Geld beschaffen können. Jetzt kommt wieder das RP. Ohne Straßenbeitragssatzung wird eine Grundsteuer B Erhöhung, in Verbindung mit grundhafter Sanierung, nicht genehmigt.

Aus Haushaltsablehnung 2018
Aus Haushaltsablehnung 2018

Zur Sitzung.
Wie ich finde, waren das hier die Sprüche des Abends.

Wir haben nicht mehr und weniger getan, als die Verwaltung ernst zu nehmen. Jetzt ist die Zeit gekommen, das Versprechen einzulösen.
Herr Kupczock zum Antrag der FWR die Grundsteuer B um 40% zu senken.

Wie sagte Herr Kruger (FDP) bei seiner Rede sinngemäß:
Mit der wachsweichen „Soll“-Kompensation der Koalition wird den Rödermärker Bürger/-innen bloß haufenweise Sand in die Augen gestreut – gut, dass wir in Rödermark einen alteingesessenen Fuhr- und Baggerbetrieb haben“

Purer Zufall. Dass wir jetzt über 50% Gemeindeanteil reden, ist allein einer zufälligen Begegnung des Bürgermeisters am Rande eines Termins in Wiesbaden geschuldet. Ohne diesen Zufall würde der Bürgermeister wahrscheinlich auch heute noch behaupten, dass ein städtischer Anteil höher als 30% rechtswidrig wäre.

Und Dr. Rüdiger Werner (FDP) sinngemäß in seinem Redebeitrag: „Wir waren immer für einen höheren Gemeindeanteil. Dass mehr als 30 % rechtlich zulässig sind, wussten wir bereits ein halbes Jahr vor dem Bürgermeister. Man hätte einfach einmal beim RP anrufen und nachfragen müssen.

Noch ein toller Spruch 🙁
Die Oma mit dem Rad belastet die Straßen nicht so, wie der Fahrer eines SUV„. 🙁
Ist die Oma schon immer Oma gewesen? Kann es sein, dass auch die Oma einmal einen SUV hatte?
Noch ein toller Spruch 🙁
Eine Mio. für die Straßensanierung ist maßvoll und sinnvoll.“ 🙁
Noch ein toller Spruch 🙁
Anerkennung für Bürgermeister Kern für das Ausreizen bis zur letzten Minute“ 🙁
Gemeint damit war, dass es erst jetzt den Straßenbeitrag gibt. Was soll man da anerkennen???? Gespart haben wir dadurch NIX. Der Schuldenberg, der von unseren Kindern und Enkel getilgt werden muss, ist stark angewachsen. Und das soll eine Anerkennung wert sein?

Auf der einen Seite war es heute ein Lobgesang auf die geleistete Arbeit von Bürgermeister Kern. Anders sah es bei der Opposition aus. Massive Kritik gab es von den Oppositionsparteien. Was Bürgermeister Kern überhaupt nicht gefallen hat, war die Bemerkung – sie ist mit dem Kompensationsgerede eine Mogelpackung und unehrlich – in der Rede von H. Diekmann. So ist des eben, wenn etwas ausgesprochen wird, was viele denken.

Alle Oppositionsparteien bemängelten u.a. den im Antrag viel zu niedrig angesetzten Investitionsbedarf für unsere Straßen. 1 Mio. € ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein.
Bürgermeister Kern bezeichnete es als große Leistung, in den Jahren 2005 bis 2017 für 6 Mio. Euro als Schutzschirmkommune grundhafte Erneuerungen durchgeführt zu haben. Er hätte aber auch erwähnen müssen, dass wir in 2013 schon 10.000.000,00 € an Investitionsbedarf hatten. Der Investitionsbedarf ist in der Zeit von 2013 bis 2017 um weitere 10.000.000,00 € auf jetzt 20.000.000,00 € angewachsen. D.h., wenn wir den Schnitt sehen, steigt der Investitionsbedarf um 2.500.000,00 € jährlich an. Diesem Stau und dem jährlich neu hinzukommenden Sanierungsbedarf will die Stadt nur 1.000.000,00 € entgegensetzen. Damit wird erreicht, dass der Schnitt jetzt jährlich um nur 🙁 1.5000.000,00 € beträgt. Nehmen Sie mal Ihren Taschenrechner zur Hand und rechnen mal nach.
Die Zahlen sind von der Verwaltung genannt worden und deshalb kein Hirngespinst eines Bloggers.. Unter Zusammenfassung Straßenbeitrag finden Sie die entsprechenden Quellen. Der von der Verwaltung genannte Investitionsstau von 20.000.000,00 € reicht für weniger als 10% des Rödermärker Straßennetzes. (Rüdiger Werner FDP Rödermark) Siehe Blog für Rödermark.

Kompensation.
Der Bürgermeister hat gesagt, dass keine Kommune, so wie Rödermark, mit dem Straßenbeitrag auch eine Kompensation des Straßenbeitrags beschlossen hat. Auch wenn es schwerfällt, wir müssen es ihm glauben. Da ein solcher Passus NICHT in einer Satzung zu den wiederkehrenden Beiträgen aufgenommen wird, ist eine Überprüfung dieser Aussage sehr zeitaufwendig. Ich kann mir andererseits auch sehr gut vorstellen, warum eine Kompensation bei anderen Kommunen kein Thema ist. Wie sagte Herr Kruger bei seiner Rede sinngemäß: „Gut, dass wir in Rödermark einen Baggerbetrieb haben. Da geht der Sand nicht aus, den der Bürgermeister den Bürgern in die Augen streuen kann.

Wenn man es aber genau betrachte, was haben wir wirklich? Können wir mit einer Kompensation rechnen? Meiner Meinung nach NEIN. Was wir haben, ist nicht mehr als eine Absichtserklärung. Der Gemeindeanteil auf 50% anzuheben ist für die Beitragszahler eine Entlastung aber für die Grundsteuer B (da müssen die 50% ja herkommen) eine Belastung. Lange Rede, kurzer Sinn. Eine Kompensation der Straßenbeiträge geht nur über die Grundsteuer B. Für 1 Mio. Investition muss die Grundsteuer B um 100-Prozentpunkte gesenkt werden. Das wäre dann die wirkliche und versprochene Kompensation „der Straßenbeitrag wird die Bürger nicht weiter belasten“. Und bei einer kompletten Kompensation eine Satzung zum Straßenbeitrag überflüssig.

Bürgerinteresse an Ausschüssen und Stadtverordnetenversammlungen
6 Bürger haben sich zur Bekanntgabe der neuen Satzung eingefunden.
Schade, dass nur so wenige Bürger (nicht nur heute) eingefunden haben. Man kann das Desinteresse aber schon verstehen, wenn man als Zuhörer sieht, wie einige auf dem Podium dem Smartphone mehr Aufmerksamkeit schenken als den Reden der Kollegen, empfinde ich dies als ungezogen und ungehörig. Wenn die sich schon nicht dafür interessieren, kann es ja nicht wichtig sein. Handyverbot, zumindest für die Personen auf dem Podium, sollte erteilt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer auf dem Podium so wichtig ist, dass sie/er nicht während der Sitzung auf das Telefon verzichten kann.
Mir kommt auch so vor, dass man viele auf dem Podium einfach nur so als „nett arrangierte Tischdekoration“ benötigt.
Eine bemerkenswerte Ausnahme ist BM Kern. Der Bürgermeister konzentriert sich auf die Sitzung und nicht auf ein Smartphone. Bürgermeister Kern hört immer sehr aufmerksam zu und macht sich auch Notizen.

 
Reden

Rede von SPD Fraktionsvorsitzenden Samuel Diekmann zu den wiederkehrenden Straßenbeitragen
(es gilt das gesprochene Wort)

Eine gute Rede startet man mit einem Zitat:

„…Wenn das Rennpferd hätt‘ gesiegt,
hätt‘ ich zwölf für eins gekriegt.
Wenn ich’s große Los gewinn‘,
setzt‘ ich mich zur Ruhe hin,
und SIE täten auch nichts mehr,
wenn das Wörtchen ‘wenn‘ nicht wär‘.“

… von Otto Reuter.

Ja, wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär‘. Wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär‘, dann könnten wir es uns einfach machen und sagen:
» Diese Straßenbeitragssatzung ist alternativlos (was sie leider ist).
» Diese Straßenbeitragssatzung ist notwendig (was wir schon seit langen sagen).
… und einfach unsere Hand heben, aber das können wir so nicht!

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch wirklich ehrlich das Problem benennen und angehen würde!
Der Investitionsbedarf für unsere Straßen liegt nämlich nicht bei 1 Mio., sondern bei 3 Mio. Euro im Jahr! Sprich, wir packen das Problem nur teilweise an und verschieben den ganz großen Teil nach hinten auf die lange Bank, zur Bezahlung für die nächste Generation. Der Änderungsantrag der FW sieht 1,5 Mio vor – Bravo: dem werden wir zustimmen.

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch nicht so eine Mogelpackung wäre!
Man tut nämlich so, als ob es den Bürger nichts kosten würde und die Party immer so weitergehen würde, man alles mit einer Grundsteuer-B-Senkung kompensieren könnte und wolle! Aber das will man gar nicht und das sagt man in den öffentlichen Ausschüssen auch so, allenfalls eine „symbolische Geste“ – ganz andere Töne waren in den Bürgerversammlungen zu hören. Nein, es wird was kosten und verantwortliche Politik traut sich auch, das so zu sagen!
Der Änderungsantrag der FW beweist hier Mut und macht es konkret: Grundsteuer B um 40 Punkte senken – dem werden wir zustimmen und an diesem Punkt wird sich messen ob man dem Bürger wirklich entlasten will oder mit einem 50/50 statt 30/70 Argument (das unter Strich für das Musterhaus ein Kinokarte oder 2-3 Schachtel Zigaretten bedeutet) ruhig stellt. Sie wollen kompensieren? Ja bitteschön – dann stimmen sie zusammen mit uns dem Änderungsantrag der FW. Dies hat auch etwas mit Ehrlichkeit zu tun, denn genau dies hat dieses Haus bei der Einführung/ Erhöhung dem Bürger so versprochen. Heute ist der Tag dieses Versprechen einzulösen.

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch nicht so eine unglaubliche Heuchelei wäre!
Im BGM-Wahlkampf war ich der einzige, der dieses Problem angesprochen hat und zum Thema gemacht hat! Selbst auf den Podiumsdiskussionen haben Sie, Herr Kern, dieses Thema noch weit von sich geschoben – „Mit mir nicht!“. Wenige Wochen nach der Wahl wurde das Ganze dann doch auf die Tagesordnung gebracht … und keiner kann hier sage, dass man davon nichts gewusst habe: Seit Jahren hat der RP genau das von uns gefordert!
Warum? Weil hessische Gemeinden im Falle eines defizitären Haushalts dazu verpflichtet sind! Dies wurde zuletzt 2013 vom hessischen Verwaltungsgerichtshofes bestätigt.*1
Verantwortliche Politik spricht nicht nur Dinge an, sondern ist auch ehrlich und demütig!

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch besser vorbereitet gewesen wäre!
Ich habe ja dargestellt: Seit Jahren wissen wir, dass sie kommt, und niemand hatte einen Plan B, sondern nur die Strategie „Kopf in den Sand“. Mich erinnert das an die Austrittsverhandlungen der Britten mit der EU … Warum hat sich niemand vorbereitet?
Verantwortliche Politik bereitet sich auf das unvermeidbare vor! In Rödermark wurde genau das nicht getan … man hat hier bis zuletzt gewartet, um dann am Ende doch nur im Grunde eine Mustersatzung vorzuschlagen – und kurz vor dem Ende der Diskussion noch eine Ralley zu starten, wer entlastet die Bürger am meisten. Fachliche Beratung in den Ausschüssen, vielleicht sogar mit einem Fachmann für Satzungsrecht? Fehlanzeige!
Wir wissen alle z.B. nicht, was die Straßenbeitragssatzung für unsere Vereine bedeutet! Wir sollen die Hand heben für etwas, das wir nicht wissen und einschätzen können? Was ist mit den Vereinen, die große Plätze unterhalten? Wie stark werden sie durch diese Satzung belastet?
Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag mit eingebracht, der sicherstellen soll, dass die Vereine nicht mehr belastet werden als jetzt! Das wird noch viel Arbeit – das wissen wir: Aber vielleicht ist das ein guter Anlass um die Vereinsförderung insgesamt zu verbessern und gerechter zu machen. Alle reden davon: dann lasst uns das auch mutig machen!

Ja, diese Straßenbeitragssatzung ist grundsätzlich notwendig und alternativlos, aber …
… sie packt das Problem auch nicht wirklich an.
… sie ist mit dem Kompensationsgerede eine Mogelpackung und unehrlich.
… keiner der Stadtverordneten/innen weiß im Detail, worüber wir abstimmen, viele Fragen sind noch lange nicht geklärt.
… sie ist zu schlecht vorbereitet, noch auf den letzten Metern wurden grundsätzliche Änderungen und komplette Neubewertungen der rechtlichen Lage ins Feld gebracht – die wir nicht abschließend bewerten konnten.
Aus diesem Grund können wir dieser Satzung nicht zu stimmen und werden wir uns enthalten! Dem Änderungsantrag der FW aber folgen!

Liebe Stadtoberhäupter, Otto Reuters Gedicht hat noch eine Strophe, die sehr gut passt und mit der ich schließen möchte. Ich hoffe, dass König und Prinz darüber nachdenken:

Wenn ich wär‘ ein Millionär,
kriegt‘ ich hohen Zins.
Wenn mein Vater König wär‘,
wäre ich ein Prinz.
Wenn ich Prinz wär‘, das wär‘ fein,
würd‘ ich später König sein.
Wenn ich’s wär‘, dann schafft‘ ich gleich
alle Steuern ab im Reich.
Keiner zahlt‘ ’nen Pfennig mehr,
wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär‘.

————————————
*1Hessische Gemeinden sind im Falle eines defizitären Haushalts nach § 11 Abs. 1 und 4 KAG i.V.m. §§ 10, 92, 93 HGO verpflichtet, Straßenbeiträge in dem vom Gesetz zugelassenen Umfang zu erheben. Dies ist ständige Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, zuletzt bestätigt im Urteil vom 28. November 2013, Az. 8 A 617/12 […] Allgemein ist auszuführen, dass in Ziffer 3 b) des Erlasses vom 3. März 2014 „Ergänzende Hinweise zur Anwendung der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte“ geregelt sind […]. Quelle: FDP Anfrage im hessischen Landtag vom 06.07.2016; http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/6/03576.pdf
 Hier die ganze Rede als .PDF

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Rede vom Fraktionsvorsitzenden der FWR, Peter Schröder zu den wiederkehrenden Straßenbeitragen
(es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Bürger von Rödermark,

wir entscheiden heute über eine Straßenbeitragssatzung für Rödermark. Dieses Thema ist nicht neu in unseren Gremien, nein wir haben in den vergangenen Jahren schon häufger darüber in den Ausschüssen diskutiert.

und nach der aktuellen Informationslage könnte man den Eindruck haben: es ist ja alles gar nicht so schlimm, was auf den Bürger zukommt. Dank der guten Verbindungen unseres Bürgermeisters zu Mitarbeitern des Finanzministeriums in Wiesbaden.

Mitnichten ! Wir FREIEN WÄHLER prophezeien, die Bürger Rödermarks werden stärker Kasse gebeten als uns bei der letzten Bürgerversammlung noch vorgerechnet wurde. 2009 wurde die Grundsteuer B um 40 Punkte angehoben, um die ungeliebte Straßengebühr zu vermeiden. Mit diesen Mehreinnahmen sollte es möglich sein Straßenerneuerungen aus der Stadtkasse zu bezahlen. Diese  Mehreinnahmen  waren explizit dafür vorgesehen  Straßenerneuerungen  aus  der Stadtkasse  zu  bezahlen.

2012 schlüpfte Rödermark unter dem Schutzschirm und hatte kein Geld mehr in der Kasse um grundhafte Erneuerungen durchzuführen. Jetzt wurde in 2017 die Straße am Schwimmbad grundhaft erneuert und jeder kann sich anschauen wie schön eine neu hergestellte Straße ist.
Diese Straße wurde jetzt endlich nach langem Warten mit Hilfe von Anliegergebühren und Zuschüsse des Landes Hessen ?nanziert. Das Geld für diese Straße war allerdings bereits 2012 im Haushalt vorgesehen. Da aber am Bahnhof Ober-Roden der Boden saniert werden musste, ist das bereitgestellte Geld umgeleitet worden. Das hätte man sich auch ersparen können, denn ein Bodengutachten, welches vor dem Kauf des Bahnhofs erstellt wurde, hatte bereits auf die Schadsto?e hingewiesen. Auch auf diese Weise werden Steuergelder unnütz ausgegeben.
Alle Jahre wieder mahnte die Kommunalaufsicht jetzt endlich eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, sonst würde der Haushalt nicht genehmigt werden. In den ersten Jahren redete unser Bürgermeister sich noch damit heraus, dass die Landesregierung in Hessen noch kein Gesetz zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeitragsgebühren erlassen hatte. Als dieses Gesetz endlich beschlossen wurde, war die Ausrede: Wir machen einfach keine grundhaften Erneuerungen für Straßen, sondern versuchen im Dünnschichtverfahren oder mit anderen Reparaturen die Straßen irgendwie befahrbar zu halten. Immer wieder betonte unser Bürgermeister: „Mit mir gibt es keine Straßenbeitragssatzung“. In diesem Jahr kam es dann anders, unsere Verwaltung wurde erneut angemahnt und schließlich nach Aussage des Bürgermeisters gezwungen diese Satzung zu erlassen, damit der Haushalt genehmigt werden kann.
In den Sitzungen der Ausschüsse, in der Stadtverordnetenversammlung und bei beiden Bürgerversammlungen hat der Bürgermeister ohne Einschränkung zugesagt, dass die Mehrbelastung durch die Straßenbeiträge in vollem Umfang kompensiert werden soll. Dieser Ausgleich kann normal nur über eine Reduzierung der Grundsteuer B erfolgen.

In der Bürgerversammlung vor vier Wochen bekamen die Einwohner erstmals eine Muster-Rechnung präsentiert, nachdem circa 85-130 € pro Jahr von Hausbesitzern einer Musterimmobilie zu zahlen seien. Dieses Beispiel gilt für ein Grundstück von ca. 500 m² mit einem Haus in zweigeschossige Bauweise und einer jährlichen Investitionssumme von 1 Million € für die Erneuerung von Ortsstraßen. Jetzt hat sich aber inzwischen ein Stau von 20 Millionen € für dringend zu erneuernde Straßen angesammelt. Wenn wir in jedem Jahr für 1 Million € Straßen erneuern, benötigen wir 20 Jahre um diese Liste abzuarbeiten. In dieser Zeit werden mit Sicherheit viele andere Straßen baufällig und müssten ebenfalls saniert werden. Wenn wir davon ausgehen dass alle Straßen irgendwann grundhaft erneuert werden, dann kostet das circa 150 Millionen €. Die Erfahrung zeigt, dass eine Straße nach 30-50 Jahren spätestens erneuert werden muss. Im besten Fall hält sie 50 Jahre und das würde bedeuten, dass auf heutiger Kostenbasis mindestens 3 Millionen € pro Jahr veranschlagt werden müssen. Dieser Betrag wird sich durch die Kostensteigerungen kontinuierlich deutlich erhöhen.
Liebe Bürger von Rödermark glauben Sie nicht, dass Sie in den nächsten Jahren mit nur ca. 100 € im Jahr belastet werden, nein diese Belastung wird kräftig ansteigen oder unsere Straßen werden bald nicht mehr befahrbar sein.

Wir von den FREIEN WÄHLER fordern mit einer Investitionssumme von 1,5 Millionen € pro Jahr zu beginnen, damit Rödermark nicht noch mehr in Rückstand gerät beim Zustand der Straßen. Diese Investitionen sind darstellbar hat unser Bürgermeister gestern in der Ausschusssitzung gesagt.
Die Koalition möchte maximal 1 Million investieren, damit die Bürger auch entsprechend wenig zu zahlen haben und damit die Proteste gering bleiben.
Wir fordern außerdem die Rücknahme der 40 Grundsteuer B Punkte zur Entlastung der Hausbesitzer. Selbst diese Rücknahme würde keine volle Kompensation der Belastung durch den wiederkehrenden Straßenbeitrag bedeuten!
Die Koalition hat in ihren Antrag Ähnliches formuliert, macht aber gleich eine Einschränkung der möglichen Kompensation.
Zitat aus dem Koalitionsantrag:
Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein.

Wir haben auch gefordert, den Finanzierungsanteil der Bürger zu reduzieren und den Anteil der Stadt zu erhöhen, damit die Belastung nicht so hoch ausfällt. Selbstverständlich ist uns klar, dass den Finanzierungsanteil der Stadt letztlich ebenfalls die Bürger zu tragen haben, aber die Verteilung auf alle Bürger ist aus unserer Sicht gerechter.
Inzwischen ist der Magistrat einsichtig und auf unseren Antrag eingegangen, er schlägt vor den Kostenanteil der Stadt von geplanten 30 % auf 50 % zu erhöhen. Wir hatten 45 % gefordert und freuen uns, dass diese Zahl aufgerundet wurde auf 50.
Sehr verehrte Bürger von Rödermark, bitte lassen Sie sich nicht täuschen, die Straßenbeitragssatzung wird weitere Kosten verursachen. Die Erfassung aller Grundstücke mit den Bemessungsgrundlagen wird der Verwaltung noch
Kopfschmerzen bereiten und viel Zeit, Personal und Geld verschlingen. Ebenso wird für die regelmäßige Erhebung der Gebühren ein gewisser Verwaltungsaufwand notwendig sein, der zusätzlich die Stadtkasse belastet. Noch vor 2 bis 3 Jahren hat unser Bürgermeister vorgerechnet, dass es bei einer wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung unwirtschaftlich, ja unvernünftig ist, nur 1 Million oder 2 Millionen pro Jahr für die grundhafte Erneuerung von Straßen zu investieren, weil die Verwaltungskosten als ein Fixkostenblock jeweils dazu gerechnet werden muss, egal wie viele Straßen pro Jahr saniert werden. Leider kann es sich unsere Stadt nicht leisten alle Straßen, die dringend gemacht werden müssten jetzt auf einen Schlag oder innerhalb weniger Jahre zu erneuern.

Wir werden aber nicht darum herumkommen, in den nächsten Jahren mehr Geld für die Straßenerneuerung auszugeben. Jetzt stellen Sie sich mal vor es dauert 150 Jahre bis die letzte Straße in Rödermark grundhaft erneuert wird. Das ist der Zeitrahmen, der zutri?t für den Antrag der Koalition mit 1 Million € Straßenerneuerungsmaßnahmen pro Jahr. Ich sage Ihnen lassen Sie sich nicht blenden, die jährlichen Beiträge werden steigen müssen und eine entsprechende Kompensation wird sich diese Stadt nicht leisten können, solange wir nicht an anderer Stelle für Einnahmen sorgen. Wenn nicht bald zahlungskräftige Gewerbebetriebe mit entsprechenden Arbeitsplätzen in Rödermark angesiedelt werden, dann müssen die Bürger immer tiefer in ihren Geldbeutel greifen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat auf der CDU-Mitgliederversammlung gesagt, dass in den letzten Jahren 70 Gewerbebetriebe in Rödermark verloren gegangen sind, weil wir kein Angebot in Form von Gewerbe?ächen haben.

Wenn wir eine Grüne Stadt ohne Gewerbe sein wollen, dann müssen wir, die Bürger:
1. dafür bezahlen und
2. müssen wir die Infrastruktur scha?en, dass die Einwohner von Rödermark zu den Arbeitsplätzen in der Region fahren können. Ob das allein mit ö?entlichen Verkehrsmitteln möglich ist oder auf löchrigen Straßen der Fall sein wird, das wird sich in den nächsten Jahren zeigen.
Die Bauabteilung sollte nicht nur an der Erhebung der Straßenbeiträge arbeiten, wir haben auch noch einige andere Projekte mit entsprechend hoher Priorität abzuarbeiten, die ho?entlich von der Verwaltung vorrangig behandelt werden. Ich denke da an die Beschlüsse zur Kapellenstr, Hainchesbuckel, Perlite, Mainzer Str. u. a.
Da alles auf Kante genäht ist, befürchten wir, dass jetzt nur noch an Ortskernprojekten in Ober-Roden, Grünprojekten in Urberach und Straßenbeitragssatzung gearbeitet wird.

Hier die ganze Rede als .PDF

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Zur Rede vom Fraktionsvorsitzenden der FDP, Tobias Kruger etwas von meinen handschriftlichen Notizen.

Die erste Bürgerversammlung war inhaltlich grottenschlecht vorbereitet.

Die Bürger gingen mit (neuen) Fragen nach Hause und bekamen keinerlei belastbare Antworten.

Das dicke Ende wird garantiert erst noch kommen.
Die Straßenbeiträge sind erst die Vorspeise zum jüngsten finanziellen Gericht für die Rödermärker Bürger/-innen.
Statt sich mit aller Kraft für die finanziellen Belange der Bürger/-innen einzusetzen, hangelt sich der Bürgermeister planlos und desinteressiert von einem Zufall zum anderen – vorausschauende Politik sieht komplett anders aus.

Purer Zufall. Dass wir jetzt über 50% Gemeindeanteil reden,
ist allein einer zufälligen Begegnung des Bürgermeisters am Rande eines Termins in Wiesbaden geschuldet. Ohne diesen Zufall würde der Bürgermeister wahrscheinlich auch heute noch behaupten, dass ein städtischer Anteil höher als 30% rechtswidrig wäre.

Forderungen der FDP (auch nach einem höheren Gemeindeanteil) wurden z.T. bis einen Tag vor der finalen Abstimmung immer abgebügelt – auf einmal ist nun doch alles möglich. Warum hat der Bürgermeister das nicht schon früher geprüft? Warum bedurfte es erst eines Zufalls für diese neuen Erkenntnisse?

Die Kompensation wird nicht kommen:. Es stehen viele finanzielle Herausforderungen (Hessenkasse, Kreis- und Schulumlage, Kinderbetreuung, Flüchtlingsunterbringung, etc. Siehe: Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.) an, die mit derzeit völlig unabsehbaren finanziellen Auswirkungen für die Kommunen verbunden sind.

Die Kompensation wird nicht kommen: In Bund und Land sprudeln die Steuereinnahmen auf höchstem Niveau. Trotzdem pfeifen die allermeisten Kommunen finanziell aus dem letzten Loch. Schon ein kleiner Rückgang wird dazu führen, dass gnadenlose Mehrkosten auf Rödermark zukommen. Dann wird CDU und AL/Die Grünen in Rödermark nicht mehr anders können, als – mal wieder – die Einnahmen den Ausgaben anzupassen und die Bürger/-innen erneut via Grundsteuer B zu belasten.

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Siehe auch
» Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.
» Das Notizbuch der Woche zu einer unbefriedigenden Bürgerversammlung
» Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
» 09.12.2017 Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
Dieser Artikel beruht mit aller Wahrscheinlichkeit NICHT auf Erkenntnisse der Stavo vom 8.12.2017. Am 8.12.2017 war kein Vertreter der OP bei der Stavo. Wahrscheinlich ist, dass der Artikel sich auf die HFuW – BUSE Sitzung vom 7.12.2017 bezieht.
» 22.11.2017 Antrag zur Straßenbeitragssatzung mit Kompensation
» 13.02.2017 Landtag. Kommunen mit Straßenbeitrag. Siehe auch 15.8.2016 Drucksache 19/3576
» 15.08.2016 Landtag. Wiederkehrende Straßenbeiträge. Drucksache 19/3576


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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KBR, Kommunale Betriebe machen Gewinn

Rödermark. Kommunale Betriebe machen Gewinn

Die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) haben trotz erheblicher Investitionen knapp eine halbe Million Euro Gewinn gemacht und das Defizit im Badehaus reduziert. Das sind die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2016. Der Blick nach vorn: Die Abwassergebühr wird mindestens bis 2020 nicht erhöht. Von Michael Löw [..] Quelle: OP-Online


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Ausschusssitzung zum Straßenbeitrag.

Straßen-Sanierung.So geht es leider nicht
Straßensanierung. So geht es leider nicht

Wahrscheinlich wird heute die Satzung zu den „wiederkehrenden Beiträgen“ (Straßenbeitrag) verabschiedet.

Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr, Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1

Ausschusssitzung HFuW und BUSE
Bei der zusammengelegten Ausschusssitzung wurde die am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) zur Abstimmung kommende
Satzung – wiederkehrenden Beiträge – beraten. Die Sitzung wurde notwendig, weil der Magistrat recht kurzfristig in dem ursprünglichen Satzungsentwurf eine gravierende Änderung vorgenommen hat. Der Gemeindeanteil steigt von 30% auf 50% für alle Abrechnungsgebiete.

So wie Bürgermeister Kern berichtete, ist nicht zu befürchten, dass die Aufsichtsbehörde einer solchen Satzung nicht zustimmen wird. Die Festlegung des Gemeindeanteils ist Sache der Stadt. Wichtig ist, der Haushalt muss ausgeglichen sein.

Es wurde aber auch gesagt, dass Herr Bauer (externer Berater) weiterhin in Bezug auf Abrechnungsgebiete und Gemeindeanteil seine Vorschläge als der – sicherer Weg (meine Schlussfolgerung aus der Rede vom BM) – betrachtet.
Nachgefragt – liegt zusätzlich zu der mündlichen Auskunft aus dem RP, dass die 50% nicht beanstandet werden, diese auch schriftlich vor? Dies wurde vom Bürgermeister verneint; sei nicht notwendig.

Da durch den höheren Gemeindeanteil mehr Geld von der Stadt für die Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden muss, wurde auch darüber gesprochen, wie viel Euro von der Stadt für die Sanierungsarbeiten bereitgestellt werden können. Eine andere Zahl als die bekannte eine Mio. pro Jahr, ist nicht genannt worden. Was allerdings genannt wurde, war die Investitionssumme für grundhafte Sanierung in der Zeit von 2005-2017 (13 Jahre). Es wurden für 6 Mio. € Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, bei einem Gemeindeanteil von 4,7 Mio. Euro. Gesamt im Schnitt pro Jahr also 461.500,00 €. Davon Gemeindeanteil im Schnitt 361.500,00 €.
Anhand der von der Fachabteilung bekannt gegebenen Zahlen stieg der Betrag für die grundhaft zu sanierenden Straßen seit 2013 pro Jahr um 2,5 Mio. € an. Denken Sie sich ihren Teil.

Angesprochen darauf, ob man nicht mehr als 1 Mio. € pro Jahr sanieren könnte, kam die Antwort: „Von der Verwaltung kaum zu schaffen. Da braucht man mehr Personal, um das stemmen zu können.“
Daran kann man erkennen, was sich daraus ergeben kann, wenn man z.B. die Straßen verrotten lässt. Zunächst schlechte Straßen. Dann ein Sanierungsstau, an dem noch Generationen zu knabbern haben. Höhere Investitionen scheitern am fehlenden Personal. Auch darüber sollte sich der Leser einmal Gedanken machen.

Heute wird über die Satzung abgestimmt. Die Satzung wird wohl mit den Stimmen der Koalition verabschiedet werden. Das Abstimmverhalten der Opposition bleibt abzuwarten.

Siehe auch

Sind die geplanten 1.000.000,00 € p. Jahr für die grundhafte Sanierung genug?
[..]Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro.[..] Quelle: Blog für Rödermark

Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017
Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017

» Printausgabe OP 9.12.2017. Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.

Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Stadtgrün / Stadtumbau. Ein weiteres Förderprogramm für Rödermark.

Nachtrag
Siehe Artikel bei OP Online vom 18.01.2018.
+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+

Auch Förderprogramme muss man sich leisten können.
Der Bürgermeister teilte bei der Stavo mit, dass Rödermark erneut begünstigt wurde und in das neue Bund-Land-Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen wurde. Von der Gesamtsumme in Höhe von 1.000.000,00 €, hat die Stadt Rödermark 400.000,00 € beizusteuern.
Es ist eine schöne Sache, mit Geldern aus Förderprogrammen bedacht zu werden. Man muss immer im Auge behalten, dass es die Förderprogramme nicht ohne Gemeindeanteil gibt. Der Eigenanteil muss über die Grundsteuer B erwirtschaftet werden. Die beiden letzten Förderprogramme entsprechen für 10 Jahre ca. 36 Prozentpunkte Grundsteuer B.

Stadtgrün
Stadtgrün

Stadtumbau
Stadtumbau

Stadtumbau siehe auch: Land Hessen fördert 18 neue Standorte in drei Programmen

Siehe auch
Geld aus dem Förderprogramm könnte der Stadt bei der Finanzierung eines Fußgänger- und Radfahrerschlupfs zwischen dem „Rosengarten“ und der verlängerten Gartenstraße helfen. Die Unterführung soll die Situation an den Schranken in der Dieburger Straße entschärfen. Quelle: OP-Online


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
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Kurzfristig. Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschusses

Ausschusssitzung zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“
Durch eine kurzfristige Änderung der Magistratsvorlage zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“, trifft sich vor der Abstimmung am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Donnerstag zu letzten Beratungen.

Siehe
Satzung. Wiederkehrende Beiträge

Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch

Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch
Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch

Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER RÖDERMARK (FWR)
Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch
FREIE WÄHLER Antrag auf moderate Erhöhung abgelehnt

Die Entgelte für die Nutzung des Badehauses steigen bis zum 01.01.2019- also innerhalb von 13 Monaten – um 60% und danach alle 3 Jahre um weitere 7,5%. So beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2017. Allein die FREIN WÄHLER haben gegen dieses, die drei in Rödermark schwimmsporttreibenden Vereine hart treffende Vorgehen gestimmt. Den Vereinen und auch den FWR war klar, dass nach 11 Jahren eine Anpassung der Entgelte unumgänglich ist. Daher sah der FWR Antrag Erhöhungen vor, die moderater und für die Vereine akzeptabel wären, aber immer noch über den Kostensteigerungen liegen. In der teilweise eher emotionalen als sachlichen Debatte wurden die von Siegfried Kupczok für die FWR vorgetragenen Argumente – in dem 11-Jahres Zeitraum nur marginale Erhöhung des Erdgaspreises, Tariferhöhungen von 29%, daraus ableitbare Entgelterhöhung max. 20% – faktisch einfach nicht zur Kenntnis genommen. Statt sachlicher Argumentation wurde der Vorwurf des Populismus erhoben. AL/Die Grünen sangen kurz ein Loblied auf die Wichtigkeit des Engagements dieser Vereine, stimmten aber der drastischen Erhöhung zu. Von der CDU war nichts anderes zu erwarten, handelte es sich doch um eine Vorlage des Parteifreundes Jörg Rotter. Unverständlich die Haltung der SPD. Sie trägt den Begriff „sozial“ in ihrem Namen, hatten aber kein Problem, dieser unsozialen Vorlage zuzustimmen. Einzig die FDP wertete die Argumente der FWR als stichhaltig, schloss sich aber letztendlich der Mehrheit an.

Es bleibt festzustellen, dass es sich bei dieser Regelung faktisch um eine indirekte erneute Kürzung der Vereinsförderung handelt. Der sich aus den 2019 gültigen Entgelten ergebende Mehrbetrag von ca. € 11.000 mindert das hohe Badehausdefizit nur marginal, stellt aber für die nur drei betroffenen Vereine jeweils eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung dar. Man erkennt den Unterschied zwischen Sonntagsreden und Alltagshandeln!! Auch die Mieten für städtische Sporthallen sollen 2018 weiter steigen. Die FREIEN WÄHLER werden darauf drängen, dass der gesamte Komplex Vereinsförderung und –belastung in 2018 auch und besonders in Hinsicht auf eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Vereinen mit eigenen Sporthallen und –anlagen und Vereinen ohne solche. Die städtischen Nettoeinnahmen haben sich seit 2011 verdoppelt – auch durch Landeszuweisungen, die explizit für freiwillige Leistungen gezahlt werden, aber der Gesamtbetrag der Vereinsförderung in Rödermark ist um keinen Euro gestiegen und wird nun durch höhere Belastungen sukzessive geschmälert. Das darf so nicht weitergehen.

Hier die Pressemeldung der Freien Wähler als .PDF
 
Antrag der Verwaltung und der Änderungsantrag der FWR
» Badehaus – Nutzungsentgelt für Vereine
» Änderungsantrag FWR Badehaus – Nutzungsentgelt für Vereine


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
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Rödermark. Stavo 5.12.2017

Stavo 5.12.2017.
Tagesordnungspunkt.
Punkt 4 gestrichen.
Punkt 6, 7. 8, 13, 15 und 16 wurden nicht mehr angesprochen.
Punkt 9 und 10 zunächst am Donnerstag im HFuW erneut beraten. Die Abstimmung ist für den Freitag, (Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) geplant.
Punkt 5 und 11 einstimmig verabschiedet.

Etwas zu den ausgefallenen Punkten 9 und 10.
Wenn man dem Artikel der Offenbach Post glauben schenken kann, arbeitet die Stadt seit 2014 an einer Satzung zum Straßenbeitrag . Siehe OP-Online 1.5.2014 „Wir arbeiten an einer solchen Satzung“, kündigte Kern an. Was die Bürger zahlen müssen, steht noch nicht fest.

Die Verabschiedung der Satzung zu den „wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ wurde auf Freitag verschoben. Siehe Tagesordnung … mit eventueller Fortsetzung am Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr
Für viele überraschend wurde vom Magistrat der Stadt der Gemeindeanteil von 30% auf 50% angehoben. Für das bei der letzten Bürgerversammlung erwähnte Mustergrundstück:
Grundstück 500 qm, 2 Geschosse, Gemeindeanteil 30% . Beitrag ca. 84,56 € pro Jahr sind es bei einem Gemeindehantel von 50% jetzt 60,38 € p. Jahr. Siehe auch Beispielrechner

Nachdem die FDP in einem Antrag 40% Gemeideanteil gefordert hat und die FWR sogar 45%, hat sich der Magistrat wohl dazu entschieden, den Gemeindeantei auf 50% anzuheben.
Bereits in einem Artikel im Blog für Rödermark (Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod) wurde genau dieser Betrag vorgeschlagen.

[..] Er könnte jetzt, um ein Zeichen zu setzen, den Gemeindeanteil auf 50% setzen und damit zunächst einmal Fakten schaffen [..]Quelle: Blog für Rödermark

Diese neue Änderung der Magistratsvorlage kam dann kurz vor der Stavo am 5.12.2017. Ein wenig zu kurzfristig für einige Stadtverordnete. Wie ich (und auch einige Stadtverordnete) es verstanden habe, wurde vom Bürgermeister bisher ein Anteil von 30% genannt, der nicht überschritten werden darf.

Verständlich ist, dass man jetzt Beratungsbedarf in den Fraktionen hat. Am Donnerstag ist eine Ausschusssitzung geplant und am Freitag wird im zweiten Teil der Stavo (beginnend am 5.12.2017) der Antrag zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“ erneut zur Abstimmung vorgelegt.

Schon ein wenig verwirrend 🙁 war der Weg der Satzung von der ersten Version bis zur finalen Fassung. Auf die Reden am Freitag, 7.12.2017 bin ich gespannt.

Die „Mitteilungen des Magistrats“ und „Antworten auf die gestellten Fragen der Fraktionen“ können Sie im Transparenzverteiler der FDP Rödermark einsehen. Da gibt es auch die Antwort der FDP-Anfrage zu „Wochenmarkt in Waldacker.“
Bei dem Tagesordnungspunkt 12 bin ich dann gegangen. Einen ausführlichen Bericht über die Stavo werden sie bestimmt morgen bei OP-Online lesen können

Auszug aus den Mitteilungen des Magistrats

Interaktiver Haushalt
Interaktiver Haushalt Punkt 4

Mitteilung Magistrat zum TSC
Mitteilung Magistrat zum TSC. Punkt 5

Siehe auch
» Bürgerversammlung 9.06.2017 zum Straßenbeitrag
» Bürgerversammlung 8.11.2017 zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
» Beispielrechner Straßenbeitrag

Notizbuch der Woche. OP 9.12.2017
» Gibt es für AL/Die Grünen gute und schlechte Investoren?
» So beliebt wie die Pkw-Maut

Printausgabe OP 9.12.2017.
» Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.
Dieser Artikel beruht mit aller Wahrscheinlichkeit NICHT auf Erkenntnisse der Stavo vom 8.12.2017. Am 8.12.2017 war kein Vertreter der OP bei der Stavo. Wahrscheinlich ist, dass der Artikel sich auf die HFuW – BUSE Sitzung vom 7.12.2017 bezieht.

» Beantwortung Magistrat Anfragen STAVO 05.12.2017
— Wochenmarkt Waldacker
— Sachstand Flüchtlinge und Migranten
— Mietpreis- und Kaufpreisentwicklung
— Mehreinnahme aus der Grundsteuer B
— Auswirkung Kita-Gebührenfreiheit
— Grunhafte Sanierungen 2005 bis 2017
» Mitteilungen Magistrat STAVO 5.12.2017
» Über-und Außerplanmäßige_Ausgaben
» Kommunalpolitische Termine Januar bis März 2018.pdf7
» Sitzungskalender 2018
 
Die Offenbach Post berichtet am 6.12.2017 unter dem Titel „Stadt bezahlt die Hälfte“.