Wird das Jammern 2026 ein Ende haben?

In 2026 wird hoffentlich die Diskussion um fehlende finanzielle Ausstattung der Kommnen beendet.
Kommunaler Finanzausgleich KFA.

 
Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs
(Hessisches Finanzausgleichsgesetz – HFAG)
Stand: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 22)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Grundsätze
(1) Das Land sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs die Geldmittel, die erforderlich sind, um ihre eigenen und die ihnen übertragenen Aufgaben (Pflichtaufgaben) sowie ein Mindestmaß an freiwilliger öffentlicher Tätigkeit (freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben) durchzuführen.
 
(2) Das Land gewährleistet die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände. Darüber hinaus wird ihnen zum Zweck einer angemessenen Finanzausstattung ein Anteil am Steueraufkommen des Landes zugewiesen (Finanzkraftzuschlag). Zur Verstetigung ihrer Finanzausstattung wird ihnen ein weiterer Zuschlag (Stabilitätsansatz) gewährt.
 
(3) Soweit dies im Einzelfall vorgesehen ist, können Zuweisungen nach diesem Gesetz auch unmittelbar an kommunale Aufgaben wahrnehmende Dritte geleistet werden.
 
(4) Regelungen außerhalb dieses Gesetzes, nach denen Zuwendungen oder sonstige Finanzleistungen an Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt werden, bleiben unberührt.

An einem Nivellierungshebesatz könnte es in Rödermark, wenn man es ÜBERgenau nimmt, ein wenig Diskussionsbedarf geben.
1. der Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) die Grundbeträge, die nach dem Ist-Aufkommen ermittelt werden, mit 332 Prozent (Nivellierungshebesatz Grundsteuer A)

§5 Absatz 1
(1) Die Höhe der Finanzausgleichsmasse wird bestimmt durch den Festansatz, den Stabilitätsansatz und die im Finanzausgleich aufgrund dieses oder anderer Gesetze oder nach Maßgabe des Landeshaushalts zu vereinnahmenden Beträge.

Siehe auch:
» Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs
» Desaströse Finanzlage der Kommunen
» Karte zum KFA


Mindestanforderung an den KFA
Mindestanforderung an den KFA

Hessischer Städtetag
Das HMdF hat gegenüber den Kommunalen Spitzenverbänden das Ergebnis seiner Bedarfsrechnung für den KFA 2025 vorgelegt (Abbildung 6)5. Das HMdF weist darin nach, dass es für das Jahr 2025 eine kommunale Mindestausstattung von 4.703 Mio. Euro schuldet und diese Mindestausstattung mit einer FAG-Masse von 7.131 Mio. Euro deutlich übererfüllt.

Es geht hierbei nicht um eine Diskussion darüber, ob der diesbezügliche Vortrag des HMdF rechtlich und rechnerisch zutrifft.
Das HMdF belegt jedenfalls, dass das Bedarfsmodell in seiner von Land und Staatsgerichtshof herbeigeführten Interpretation der Finanzausstattung keine für die Praxis taugliche Abgrenzung leistet. Schon die Finanzausgleichsmasse in Höhe von 7.131 Mio. Euro wird die Kommunen 2025 nicht davor bewahren, reihenweise defizitäre Haushalte zu produzieren. Man stelle sich vor, das Land würde den Kommunen nur die von ihm nach Gesetz errechnete Mindestausstattung von 4.703 Mio. Euro ausreichen. Dieser Betrag entspricht knapp zwei Dritteln des nunmehr tatsächlich zur Verfügung gegebenen Betrags von 7.131 Mio. Euro. Die Städte, die bei einer solchen Mindestausstattung noch ihren Haushalt ausgleichen könnten, wären schnell aufgezählt.
 
Der Hessische Städtetag sieht daher in dem Ergebnis der Bedarfsrechnung keinen Hinweis darauf, wie eine und eine angemessene Finanzausstattung für Hessens Kommunen, wollen sie dem wahren Bedarf der Kommunen entsprechen, auszusehen haben.

Von 2021 bis 2024 galt bekanntlich das so genannte Festbetragsmodell. Dieses „Modell“ besagt letztlich nichts anderes, als dass Land und Kommunen den Betrag aushandeln, weil weder eine Bedarfsrechnung noch eine Verbundquote direkt über den Betrag bestimmen. Die Bedarfsrechnung dient noch der Kontrolle.

In Corona-Zeiten wollte das Land den Kommunen Planungssicherheit gewähren, was zunächst auch gelang. Vor allem in den Jahren 2021 und 2022 konnte sich die kommunale Familie darauf verlassen, dass sie aus dem Kommunalen Finanzausgleich sicheres Geld bezog[..]

[..](Seite 19) Wenn das Land aber für 2025 noch einmal einen Festbetrag vorsehen will (Anmerkung. Hat das Land getan), dann muss es auch den Charakter des Festbetrags berücksichtigen. Für ihn gibt es keine Norm. Er ist auszuhandeln.
Quelle: Seite 17


2025 erhielten die Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen 7,13 Milliarden Euro. Erwartet hätten die Kommunen 7,4 Milliarden Euro, sagte Mende. Für 2026 müssten es mindestens 7,7 Milliarden Euro sein. Dies sei etwas mehr als der Inflationsausgleich und somit angemessen. Die Defizite seien damit noch längst nicht abgegolten. Quelle n-tv


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Wenn Helfer bestraft werden – und echte Verkehrsrowdys freie Bahn haben

Leserbrief BI VER
Zugestellt von Christian Hirsch

Wie Bürgermeister Jörg Rotter mitteilte, wurde im Fall der bei der Stadtranderholung verhängten Strafzettel sei Ermessensspielraum als Bürgermeister genutzt – die Bußgelder werden nicht vollstreckt. Diese Entscheidung ist richtig, notwendig und ein deutliches Signal an die Ordnungsbehörde.

Dass ehrenamtlich Engagierte, die ihre Freizeit investieren, um Kindern schöne Ferientage zu ermöglichen, überhaupt ins Visier von Ordnungskräften geraten, ist kaum nachvollziehbar.

Und das nur, weil sich einige Anwohner im Waldrandbereich über geringfügige Verkehrsverstöße beschwert haben. Hier hätte, wenn überhaupt, eine mündliche Verwarnung völlig ausgereicht.

Besonders ärgerlich ist dabei die ungleiche Gewichtung solcher Beschwerden:
Wenn sich Waldrandbewohner einmal äußern, wird sofort gehandelt.

Wir hingegen beschweren uns seit über sechs Jahren über massive Verkehrsprobleme in Rödermark – ohne sichtbare Wirkung.

Abendliche und nächtliche Raserei durch ein bestimmtes Klientel, zunehmender Lärm, rücksichtsloses Verhalten und immer mehr Rotlichtverstöße auf den Durchgangsstraßen: All das ist bekannt, dokumentiert – und bleibt dennoch unbehelligt.

Dieses Missverhältnis wirft unangenehme Fragen auf. Die Ordnung wird offenbar nicht dort durchgesetzt, wo extreme Gefahr besteht, sondern dort, wo sich bestimmte Anwohner besonders schnell Gehör verschaffen. Das ist zutiefst ungerecht – und ein falsches Signal an all jene, die sich für das Gemeinwohl im Ganzen einsetzen.

BI BIVER

Rolle rückwärts bei KiTa-Gebühren: Planlosigkeit hat Methode

Pressemeldung FDP Rödermark
Denn sie wissen nicht, was sie tun – FDP zur schwarz-grünen Beschluss-Pirouette

Mit scharfer Kritik reagiert die FDP Rödermark auf die jüngsten Entwicklungen rund um die Kita-Gebühren. Nachdem die Koalition um Bürgermeister Jörg Rotter vor zwei Wochen stur beschlossen hatte, die ermäßigten Gebühren für Geschwisterkinder abzuschaffen – gegen die Stimmen der FDP – soll dieser Beschluss nun im Schweinsgalopp wieder rückgängig gemacht werden

„Solche unausgegorenen Schnellschüsse schaden dem Vertrauen in die Politik“, stellt der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Kruger fest. „Beschlüsse, die schon nach wenigen Tagen wieder einkassiert werden (müssen), zeugen von schlechter Vorbereitung, mangelnder inhaltlicher Befassung und fehlender Weitsicht. Politik braucht gerade in schwierigen Zeiten Verantwortung und Verlässlichkeit.“

Kruger kritisiert insbesondere den Umgang mit den Eltern: „Erst wird stur beschlossen, dann hagelt es zurecht Kritik und ganz plötzlich wird dann mit viel Wehklagen und auch noch Jubel für die eigene Kehrtwende zurückgerudert. Als habe man nicht ganz genau gewusst und gewollt, was zuvor beschlossen wurde. So entsteht der Eindruck, dass Entscheidungen nicht durchdacht, sondern reflexhaft ohne ausführliche inhaltliche Befassung und vor allem ohne Einbindung der Betroffenen (Eltern) zustande kommen.“

Dabei wird auch deutlich, dass Bürgermeister Rotter mit den Herausforderungen der kommunalen Haushalts- und Bildungspolitik zunehmend überfordert wirkt. Angesichts der vielen aktuellen Herausforderungen braucht es im Rathaus Weitsicht und nicht scheinbar orientierungsloses Hin und Her mit Beschlüssen und Einsparvorschlägen.

Allein die Rücknahme der Geschwisterkind-Regelung dürfte Kosten von rund 10.000
Euro für die Allgemeinheit bedeuten: Bereits versendete Gebührenbescheide müssten storniert, neu erstellt und erneut versendet werden. Zudem sind für die Rücknahme der schwarz-grünen Gebührenerhöhung zwei Sitzungen der Kommunalpolitik erforderlich.

Hans Gensert, Vorsitzender der FDP Rödermark, fordert ein grundlegendes Umdenken:
„Wir brauchen endlich ein schlüssiges Konzept für die Kinderbetreuung – verlässlichen Betreuungszeiten, erarbeitet im Dialog mit den Eltern. Das städtische Angebot muss den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen, aber zugleich auch für alle Beteiligten wirtschaftlich tragfähig sein.“

Die FDP mahnt einmal mehr Ernsthaftigkeit in der Haushaltspolitik an. Ob beim Grundsteuer-Hammer oder jetzt bei der Geschwisterkind-Regelung – überall zeigt sich dasselbe planlose Muster: Erst unüberlegte, halbgare Beschlüsse gefolgt vom sturen Abbügeln der Kritik und warnender Worte der Opposition und dann Rückzieher und Schuldzuweisungen, wenn die Bürger/-innen ihren berechtigten Unmut öffentlich machen. So verspielt man leichtfertig das Vertrauen in die Politik.

Rödermark braucht aus Sicht der Liberalen endlich Mut zu klaren – und auch völlig neu, kreativ und unkonventionell – „out of the box“ – gedachten Entscheidungen. Und dazu einen echten politischen Neuanfang statt Ausreden, Taktieren, einmal hü und einmal hott Entscheidungen sowie Stillstand. Bürgermeister Rotter muss zeigen, dass er dieser Verantwortung gewachsen ist.

Siehe auch
» Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern
» CDU reagiert auf diese PM.
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Darüber sollte man im Nachgang diskutieren. Gibt es da wirklich keine andere Möglichkeit?

Ist es wirklich so, wie die OP es schreibt?

Doch die Bauverwaltung rechnet vor: Der Stopp der Maßnahme bedeute auch einen Stopp der Förderung, Bund und Land übernehmen dann nichts mehr von den Kosten, die bereits angefallen sind und auch die zu erwartenden Schadenersatzansprüche blieben an der Stadtkasse kleben. Beides summiere sich auf etwa 160.000 Euro. Wer die Rückabwicklung der bereits erhaltenen Fördermittel dazuaddiert, lande tatsächlich bei 200.000 Euro, allerdings im Minus. Lesen Sie den Artikel bei OP-Online

Ich werde mich auf den OP-Artikelbeziehen beziehen und, mich mit einer Frage an den Landtagt wenden.

Es kann ja wohl nicht sein, dass man Projekte nur deshalb weiterführt, weil Fördermittel verloren gehen könnten und dadurch die Kommunen noch schneller, höher und weiter die Grundsteuer B erhöhen müssen.

Eine Erkenntnis aus einem früher geführten Gespräch mit der Hessenagentur zeigte einen gangbaren Weg auf, der trotz Projektabbruch eine Förderung nicht als unmöglich erscheinen ließ.

Es ist ja auch das eigentlich Undenkbare möglich. Siehe Gewerbeflächenentwicklung nördlich der Germania.
Man staune, was der Bürgermeister mit einem beschlossenen Auftrag alles machen kann.

Siehe auch
» Hessenagentur und Pleite. Rechtliche Schritte einleiten.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Koalition und Magistrat versagen bei Haushalt und Bürgernähe

Pressemitteilung
Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark

Grundsteuererhöhung, Kita-Gebühren, Planlosigkeit – Rödermark braucht einen Neustart

Die FREIE WÄHLER Rödermark (FWR) üben scharfe Kritik an der Politik der Rödermärker Koalition und des Magistrats. Die jüngsten Maßnahmen – insbesondere die drastische Erhöhung der Grundsteuer sowie der unglaubwürdige Schlingerkurs in der Kinderbetreuungspolitik – sind Ausdruck eines politischen Scheiterns auf ganzer Linie.

Die Koalition aus CDU und AL/Grüne und auch die Verwaltungsspitze zeigen, wie man Vertrauen in der Bevölkerung verspielt: Statt konsequenter und v.a. kontinuierlicher Haushaltskonsolidierung und echten Reformbestrebungen lässt man sich von der öffentlichen Meinung und der eigenen Angst vor dem Wählerwillen durch die kommunale Manege führen.

Was man bei der Korrektur der Grundsteuererhöhung noch mit etwas gutem Willen als „Reflexionsprozess“ bezeichnen konnte, wurde spätestens mit der Reaktion auf den massiven Kita-Protest als Planlosigkeit und Halbherzigkeit enttarnt. Die FWR unterstützen ausdrücklich jegliche Bürgerbeteiligung und auch -proteste. Diese sind Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Aber die Bürgerinnen und Bürger erwarten auch Führung, Verantwortung und Haltung. Dazu gehört auch die transparente Kommunikation über drohende Einschnitte.

Dass man sich nun in der Stavo-Sondersitzung am 08.07. vor die Eltern stellt und reumütig zugibt, man habe die Wirkung der Maßnahmen unterschätzt, dürfte für die meisten Zuhörerinnen und Zuhörer wenig glaubhaft gewirkt haben. Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher nicht in den Gedankenprozess miteinzubinden, war der große Fehler – nicht die generelle Abschaffung des Geschwisterbonus, welcher der Stadt im Jahr 420.000€ kostet. Über diesen und andere schmerzhafte Einschnitte mit allen Beteiligten rechtzeitig und offen zu reden, nicht in einer kleinen Arbeitsgruppe, hätte so manchen nun entstandenen Schaden an der öffentlichen Darstellung der Stadt verhindern können. Vielleicht wäre man im öffentlichen Diskurs auf andere, sinnvollere Lösungen gekommen. Aber dafür hätte es die Weit- und Einsicht der Verantwortlichen gebraucht.

Seit Ende 2023 war bekannt, dass der zu verabschiedende Haushalt die Finanzlage der kommenden zwei Jahre nicht annähernd adäquat abbilden kann: Die drohende und offen kommunizierte Erhöhung der Kreis- und Schulumlage, die zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle aufgrund der konjunkturellen Lage und die allgemeine Preisentwicklung auf dem Tarif- und Versorgungsmarkt waren alles Anzeichen dafür, bereits frühzeitig Gedanken zu entwickeln, diese Misere abzufedern. Stattdessen folgen nun knapp 1,5 Jahre später überstürzte und wenig durchdachte Maßnahmen, welche nicht mehr und nicht weniger als ein auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger erkauftes Durchschnaufen vor der nächsten Hürde sind.

Zurück bleibt ein politischer Scherbenhaufen: Die Verwaltungsspitze und die Koalition zeigen keinerlei politische Führungs- und Meinungsstärke, Verantwortungen werden abgewälzt und statt eines anpackenden und optimistischen Tons werden quasi-apokalyptische Zustände bejammert. Die Bürgerinnen und Bürger in Rödermark verdienen mehr!

„Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf eine transparente, sparsame und zukunftsfähige Haushaltspolitik. Wer das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen will, muss endlich handeln – und nicht weiter verwalten“, so auch der Ortsvorsitzende Stefan Schefter.

Die FREIE WÄHLER Rödermark fordern einen echten Paradigmenwechsel: Schluss mit der Belastungspolitik, her mit Reformwillen, Transparenz und Mut zur Entscheidung. Der Reorganisierung der Verwaltung muss nun auch eine deutliche personale Entschlackung folgen, die bereits angedeuteten Ansätze zeigen zumindest in die richtige Richtung und anstatt Bund und Land für die gesamte Misere verantwortlich zu machen, müssen endlich eigene Fehlentwicklungen korrigiert werden.

Björn Beicken, Pressesprecher FWR