Kommt ein McDonalds nach Rödermark? Ja! Eröffnung ist für den Herbst geplant.

Antwort auf meine Frage: Kommt McDonals nach Rödermark

Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass in Rödermark ein neues McDonald’s Restaurant eröffnet. Der Bau hat heute offiziell begonnen und die Eröffnung ist für den Herbst geplant.

Schön, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen ein wenig weiterhelfen können! Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch!

» Facebook. Hier wird dem Hinweis „Viel Müll beim MCD“ auf den Grund gegangen.


Wie hoch können die Gewerbesteuereinnahmen sein?
Laut Internet bewegt sich der Umsatz eines mittelgroßen MCD so zwischen 1,5 und 3 Mio. Gewinnmargen bei Franchiseunternehmen nach Abzug aller Kosten ca. 5-10%. 5 % von 2,5 Mio. € Umsatz = 125.000 € Gewinn vor Steuer.
Gewerbesteuer bei 380% könnte sein: 16.625
Gewerbesteuer bei 400% könnte sein: 17.500


 
Siehe auch
» McDonalds in der Offenbach Post.
 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Gewerbesteuererhöhung auf 400%

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen. Dazu werden das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrages steuermindernd geltend gemacht. Auf diese Art erfolgt eine Kompensation der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent.

Eine „Kompensation“ bedeutet im Allgemeinen einen Ausgleich, aber nicht automatisch einen 100%igen Ausgleich.


Ein Hebesatz von 400 % entspricht genau dem Vierfachen des Gewerbesteuermessbetrags
Beispiel ohne Gewähr. Freibeträge sind beim Gewinn bereits abgezogen.
Wenn Anrechenbar größer ist als die Gewerbesteuer, keine Mehrbelastung (bei der Einkommensteuer) bei einer Steigerung des Hebesatzes von 380% auf 400%.
 


Beispiel 1: Ein Hebesatz von 380 %. Gewinn 400.000
 
Gewerbesteuermessbetrags bei 400.000 € Gewinn.
Gewerbesteuermessbetrag = 400.000 × 3,51 = 14.000 €
— 14.000 x 4 = 56.000

Gewinn 400.000 €. Hebesatz 380%
Anrechenbar auf ESt (§35 EStG) = 56.000 €
Gewerbesteuer = 14.000 x 3,8 = 53.200 € (3,8 = Hebesatz 380%)
Keine Mehrbelastung bei einer Steigerung2 des Hebesatzes von 380% auf 400%.


Beispiel 2: Ein Hebesatz von 400 %. Gewinn 400.000
 
Gewerbesteuermessbetrags bei 400.000 € Gewinn.
Gewerbesteuermessbetrag = 400.000 × 3,51 / 100 = 14.000 €
— 14.000 x 4 = 56.000

Gewinn 400.000 €. Hebesatz 400%
Anrechenbar auf ESt (§35 EStG) = 56.000 €
Gewerbesteuer = 14.000 x 4 = 56.000 € (4 = Hebesatz 400%)
Keine Mehrbelastung bei einer Steigerung2 des Hebesatzes von 380% auf 400%.


Beispiel 3: Ein Hebesatz von 450 %.Gewinn 400.000
 
Gewerbesteuermessbetrags bei 400.000 € Gewinn.
Gewerbesteuermessbetrag = 400.000 × 3,51 / 100 = 14.000 €
— 14.000 x 4= 56.000)

Gewinn 400.000 €. Hebesatz 450%
Anrechenbar auf ESt (§35 EStG) 56.000
Gewerbesteuer = 14.000 x 4,5 = 63.000,00 (4,5 = Hebesatz 450%)
Nicht anrechenbarer Teil 7.000,00
Mehrbelastung3 von 7.000,00 bei einer Steigerung des Hebesatzes von 380% auf 450%.

13,5% Im Gewerbesteuergesetz (GewStG) festgelegt
2Keine Mehrbelastung bei der Einkommensteuer. Nur bei der Gewerbesteuer. (GewStG)
3Mehrbelastung bei der Einkommensteuer UND Gewerbesteuer. (GewStG).


» Begriffe. Kameralistik vs Doppik


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

12.06.2025 Bürgerfraktionssitzung der FWR

Pressemeldung. FWR
Pressemeldung. FRW

Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark
Bürgerfraktionssitzung der FWR

Die FWR laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Bürgerfraktionssitzungen am Donnerstag, den 12.06.2025, ab 19.30 Uhr in die „Königlich Bayerischen Stuben“ (Bachgasse 24 -Urberach) ein. Anliegen und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden zuerst behandelt, danach erst möchten sich die FWR mit den Gästen schwerpunktmäßig den Tagesordnungspunkten der nächsten Stavo befassen. Die FWR freuen sich auf eine rege Beteilung

Björn Beicken, Pressesprecher FWR

Grundsteuer. „Wir müssen nochmal in uns gehen“

Die ursprünglich vorgesehene Grundsteuererhöhung wurde in der Stadtverordnetenversammlung ersteinmal nicht beschlossen, vom Tisch ist sie damit aber noch lange nicht. Proteste aus der Bevölkerung dürften dazu beigetragen haben, dass die entsprechende Beschlussvorlage des Magistrats von der Tagesordnung genom-
men wurde.
Heimatblatt 30.05.2025


#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Bebauungsplan „Ortskern Ober-Roden“

Bebauung Ortskern Ober-Roden
Bebauung Ortskern Ober-Roden

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 3,5 Hektar großes Gebiet entlang des nördlichen Abschnitts der Dieburger Straße und des südlichen Abschnitts der Frankfurter Straße zwischen dem Bahnübergang sowie der Einmündung der Mainzer Straße. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss unerwünschter Nutzungen wie z.B. Vergnügungsstätten sowie Shisha-Bars geschaffen werden.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A68 „Ortskern Ober-Roden“. Er soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch sowie als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch soll durchgeführt werden. [..]
Quelle: BUSE 04.06.2025

Am 5.6.2025 Sitzung HFuW.
Themen u.A.:
– Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern
– KFZ-Kennzeichen für Rödermark
– Personalabbau
– Erhöhung der Gewerbesteuer
– Hopper – Ausstieg oder grundlegende,kostengünstige und transparente Reform
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