Neuer Kommunaler Finanzausgleich auf den Weg gebracht

Land und Kommunen haben sich auf eine Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) geeinigt.

Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf ein, der schon in der kommenden Woche im Hessischen Landtag in erster Lesung debattiert werden könnte. Der KFA wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiter stabilisiert und vereinfacht. Er steigt 2026 auf ein neues Rekordhoch von mehr als 7,4 Milliarden Euro, 2027 auf über 7,5 Milliarden Euro. Die Zuwächse liegen über der bisherigen Finanzplanung des Landes. Die Regierungsfraktionen werden im parlamentarischen Verfahren voraussichtlich Änderungsanträge zu Themen einbringen, für die in den Gesprächen zur Evaluierung des KFA bereits wichtige Grundlagen erörtert wurden.
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Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Mit riesen Schritten dem Kollaps entgegen?

Nachtrag. Artikelende.
 
Warum ist der Jahresabschluss 2024 noch nicht öffentlich?


Liste der Straßensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen demnach an.
Liste der Straßensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen demnach an.

Siehe auch: Straßenbau unter dem Schutzschirm


Wir halten fest.
Laut dem Fraktionsvorsitzenden der CDU bei der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2025 ist derzeit wohl das wichtigste Projekt in Rödermark „Freiflächen funktionale Ortskern(siehe Antrag der Verwaltung Stadtplanung).
Das Geldausgeben scheint demnach wichtiger zu sein, als sich um die Einnahmen zu kümmern.
Die Entwicklung von Gewerbeflächen, die zur Finanzierung der geplanten Ausgaben beitragen könnten, hat offenbar keine hohe Priorität.

Eigentlich müsste das Gewerbe oberste Priorität haben. Ich kann zwar nicht beurteilen, wie sich dieser Verlust gewerbesteuermäßig auswirkt, aber erfreulich ist so etwas bestimmt nicht.


Um die Umgestaltung der Plätze vor dem Rathaus und der Kulturhalle
finanzieren zu können, werden kurzerhand 1 Mio. Euro aus dem Budget für den Straßenbau verplant.
Anmerkung. An der von der Stadtverordnetenversammlung am 8.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen wird festgehalten: Siehe: Niederschrift Stavo 19.06.2018.TOP 10
Dass dieser Betrag (1 Mio.) rund 1,2 Mio. Euro unter dem Bedarf liegt, den ein von der Stadt beauftragtes Gutachten als angemessen ansieht, wollen wir hier einmal außer Acht lassen.
Anmerkung: In der Zwischenzeit dürfte durch Preissteigerungen bedingt nicht mehr mit 2,2 Mio. bedarfgerecht zu rechnen sein, sondern eher mit ca. 4,0 Mio (Siehe Artikelende). Man würde demnach nicht 1,2 Mio unter „bedarfsgerecht„, sondern mit 3 Mio.


Wie will man einen Sanierungsstau von 20 Mio. Euro abbauen,
wenn man jährlich gerade einmal 1 Mio. Euro investieren will – und diesen Mindestbetrag auch noch für die Umgestaltung von Plätzen zweckentfremdet? Je länger man den Renovierungsstau hinausschiebt, desto mehr müssen die Bürger bezahlen
Nun ja, vielleicht denkt man sich: ‚Unsere Straßen sind sowieso schon so kaputt, kaputter geht’s nicht.
Unser Kinder und Enkel werden die Zeche zahlen müssen.

100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B entsprechen in etwa 962.700 €1.

Es werden auch Personalressourcen für Projekte verbraucht,
die den Bürger am Ende durch Folgekosten zusätzlich stark belasten, während zugleich die Möglichkeit NICHT genutzt wird, durch Einnahmen das Haushaltsdefizit zu senken. Dies birgt die Gefahr, dass Rödermark mit Konsequenzen rechnen kann, wenn das Haushaltsdefizit nicht in den Griff bekommt und weiterhin Ausgaben getätigt werden, für die offensichtlich kein Geld vorhanden ist.
100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B entsprechen in etwa 962.700 €1.

Ab 2018 sind die Kommunen bei einem nicht ausgeglichenem
Haushalt Straßenbeiträge nicht mehr verpflichtet, einen Straßenbeitrag zu erheben.
 
Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, sind Straßenbeiträge nach den §§ 11 und 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) ausgenommen. § 92 Abs. 4 bleibt unberührt. (Stand 09.2025) Quelle: Hier immer die aktuelle Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemO_HE_!_93


Zu den Straßen und dem schlechten Zustand gibt es eine Vorgeschichte.
Als Bürgermeister Kern 2013 den ersten Schutzschirmvertrag unterschrieb, verpflichtete man sich strengen Regeln: Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Rödermark erreichte diesen 2019) musste ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Zur Konsolidierung gehörte neben Einsparungen auch, alle möglichen Steuer- und Gebührenerträge auszuschöpfen.

Warum gab es in der Konsolidierungsphase keine grundhafte Sanierung einer Straße?
Hätte man in dieser Zeit eine grundhafte Sanierung einer Straße in Auftrag gegeben und damit den Konsolidierungspfad verlassen, wäre Rödermark gezwungen gewesen, eine Straßenbeitragssatzung zu beschließen.

Roland Kern hat zwar einen Straßenbeitrag (die wiederkehrenden Beiträge) eingeführt, aber nach einem Tag Laufzeit wieder abgeschafft. Und damit haben wir in Rödermark, dank der ablehnenden Haltung von Herrn Kern, keine Straßenbeitragssatzung.


1In älteren Beiträgen werden unterschiedliche Beträge genannt. Ist den Hebesätzen geschuldet.


Nachtrag 25.09.2025. Quelle: Antworten zu den Fragen Stavo 23.09.2025
Die Gesamtausgaben der grundhaften Erneuerungen von Straßen, Wegen, Plätzen, Wirtschafts-
wegen und Brücken lagen in den Jahren 2020-2024 bei:
2020: 1,58 Mio. €
2021: 0,6 Mio. €
2022: 1,57 Mio. €
2023: 1,43 Mio. €
2024: 1.36 Mio. €
In dem Zeitraum von 2020 bis 2024 wurden folgende Straßen, Wegen, Plätzen, Wirtschaftswegen und Brücken grundhaft erneuert:
Bahnhofstraße, Berliner Straße, Tilsiter Straße, Breslauer Straße, Bachgasse, Pfarrgasse, Heitkämper Straße einschl. Parkplätze, Glockengasse, Dockendorffstraße, Mainstraße, (Bonhoefferstraße), Durchgangswege Johann-Strauß Straße, Brücke „Am Zilligarten“, nördlicher Feldweg BG „An der Rennwiesen, Radweg „Darmstädter Straße zum Bienengarten“, Radweg „verlängerter Sperberweg“, Gehwege Wingertstraße und Talstraße.
In 2025 werden die investiven Ausgaben im Straßenbau bei etwa 1,55 Mio. € liegen.

Leider sind in dem Beschluss (TOP 10), mit dem man festlegte, 1 Mio. jährlich in den Straßenbau zu investieren, keine Steigerungsraten vorgesehen.
 
[..]bei der Erstellung des Straßenkatasters 2018 als Basis für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung wurde mit 185 €/qm gerechnet.[..] Quelle: Allris
Das bedeutet, dass wir heute nicht mehr 1 Mio. ansetzen müssen, sondern 1,75 Mio.
 
Die durchschnittlichen Kosten für grundhafte Straßenerneuerungen mit Straßenbegleitgrün im innerörtlichen Bereich einschließlich Baunebenkosten für Planungen, Bauüberwachungen, Gutachten, Vermessungen, Beweissicherungen, etc. sind von 260 €/m² (brutto) auf mittlerweile 325 €/m² (brutto) gestiegen.
Hier wurde evtl. schon der QM-Preis von 2020 als Ausgansbetrag genannt.

» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Protokolle zur Stavo 23.09.2025

» Niederschrift FSIK 09.09.2025
» Niederschrift BUSE 10.09.2025
» Niederschrif Stavo 23.09.2025
» Antworten zu den Fragen
 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Land will Position als führender Rechenzentrumsstandort stärken

Mit einer regionalen Rechenzentrumsstrategie will Hessen seine Position als führender Rechenzentrumsstandort weiter festigen und ausbauen. Zum Auftakt waren gestern rund 50 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft in Frankfurt zusammengekommen, um in einem offenen Austausch frühzeitig erste strategische Ansätze zu diskutieren und erste inhaltliche Impulse aufzunehmen sowie ein gemeinsames Verständnis für Ausgangslage, zentrale Herausforderungen und Zukunftschancen zu schaffen. Weiter bei hessen.de

Siehe auch
» Leitfaden für Kommunen zur nachhaltigen Ansiedlung von Rechenzentren


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

BIVER antwortet mit gequältem Lächeln zum stationären Blitzer

Presseerklärung BIVER
BIVER antwortet mit gequältem Lächeln zum stationären Blitzer

In der öffentlichen BUSE-Sitzung vom 10.09.2025 verkündete Fr. Schüler als Verkehrs-Dezernentin, dass es seitens des zuständigen Polizeifachbereichs (HÖMS) „grünes Licht“ für einen stationären Blitzer gäbe. Einstimmig wurde der angebliche Wunsch-Standort am südlichen Ortseingang von Waldacker festgelegt, dessen Beschluss in der STAVO (23./24.09.25) damit wohl nur noch Formsache ist.

Vorab wenden sich die Sprecher der BIVER allerdings mit einer persönlichen Erklärung noch einmal an die 1. Stadträtin:
„Sehr geehrte Frau Schüler, in der Demokratie zählen Mehrheiten und wir freuen uns für die Anwohner in Waldacker, denen mit dem Beschluss etwas mehr Ruhe und Sicherheit zugestanden werden wird. Allerdings ist Demokratie auch von Vertrauen geprägt, ein sehr hohes Gut, das hier seit der letzten Kommunalwahl (2021) leider verloren ging.

Wir dürfen sie daran erinnern, dass es ihre „grüne“ Partei war, die unter der Überschrift und mit Sonderflyer „Hilfe für Anlieger der Kipferl-Kreuzung – schnell machbar…“ für drei Kreisel auf der L3097 warb; dass sie im Koalitionsvertrag vereinbarten „Die Verbesserung der Verkehrssituation um die Kipferl-Kreuzung sowie entlang der Rodaustraße ist im Lichte der mittlerweile gewonnenen fachlichen Erkenntnisse möglichst zeitnah zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen zu realisieren“, ein Anspruch den die STAVO einstimmig als Arbeitsauftrag an den Magistrat weitergab; die Folge: Untätigkeit.

Akzeptiert haben wir, dass ein „Kreisel“ (ca. 1,2 Mio.) zu teuer ist, ein stationärer Blitzer allerdings ca. 80-90% (!) weniger kostet – wo blieben bzw. bleiben hier ihre Initiativen zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen?

Der Standort in Waldacker (in unserer Prioritätenliste an sie nicht im vorderen Wunschbereich) sei besonders wertvoll, denn die Überwachung der „roten Ampel“ sei eine Geld einbringende Maßnahme (OP v. 13.09.25). Noch in der BUSE-Sitzung am 27. Mai, betonten sie, dass V-überwachung vorwiegend der V-sicherheit und nicht der Rendite diene. Woher der plötzliche Sinneswandel?

Die „Rotlichtfahrten“ in Waldacker seien massiv, sagten sie. Die an der „Kipferl-Kreuzung“ sind massiver, sagen wir. Bei etwa gleichem Verkehrsaufkommen (ca. 10.000 Fz./Tag) liegt bei einem 24/7-Ampelbetrieb an der Kreuzung ein weitaus höherer Anteil im Vergleich zur Bedarfs-Fußgängerampel in Waldacker klar auf der Hand. Damit dürfte auch die Frage nach dem rechtlich geforderten Gefährdungspotential für die vielen Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer geklärt sein.

In der BUSE sagten sie ferner, dass die weiteren eingereichten Standorte in der Darmstädter-, Konrad-Adenauer- und Mainzer Straße abgelehnt worden seien. Warum machen sie zu ihrer eigenen Entlastung ihre Anträge und die Ablehnungsbescheide nicht transparent und öffentlich, wie dies andere Kommunen praktizieren? Welche Versagungsgründe sollten hier eine Rolle spielen?

In der BUSE keine Silbe von ihnen zur „Kipferl-Kreuzung“, so dass wir davon ausgehen müssen, dass keine Prüfung eingereicht wurde. Eine Lektion für die Vertreter von BIVER? Nein, vielmehr ein Affront gegen all die Bürger, für die wir seit Jahren um Verbesserung ihrer Lebensqualität und für mehr Verkehrssicherheit streiten, und die mit ihren Unterschriften in dem ihnen überreichten „Bürgerbegehren“ einen weiteren „Hilferuf“ in die Öffentlichkeit brachten. Haben sie jemals mit einem der vielen direkt betroffenen Bewohner aus den 20 direkt betroffenen Haushalten der Mehrfamilienhäuser Am Kreuz 19 oder Nieder-Röder-Str. 13 persönlich gesprochen? Wieviel direkt betroffene Haushalte profitieren in Waldacker?

Laut Polizei, so ihre Aussage, herrsche in Rödermark eine hohe Regeltreue (?) und es gäbe keine Unfallschwerpunkte. Für jedermann nachzulesen, dies sind nicht die maßgeblichen Voraussetzungen für einen stationären Blitzer / Tempo-30. Vielmehr gehören dazu – und das wissen sie – auch schutzwürdige Örtlichkeiten/Zonen; besondere Bedeutung hat vorrangig der Lärmschutz im Rahmen der Genehmigungen erfahren. Nach „Dauerfeuer“ (wenn sich nichts tut bzw. man keine Antworten erhält) und letztendlich Ministermachtwort, war dies doch bereits beim LKW-Durchfahrtsverbot oder dem nun wegen Straßenschäden in der Nieder-Röder-Str. verfügten Tempo-30 der ausschlaggebende Punkt.

Wir wollen Lärm und Raserei absolut verhindern, aber wir sind nicht die genehmigende Behörde, und in Hessen bremse eine fehlende Ausführungsbestimmung weiterhin den kommunalen Gestaltungsspielraum, sagte der Bürgermeister (OP v. 13.09.25). Tatsächlich gilt diese Feststellung nur für stationäre Blitzer. Von einer fehlenden A-Bestimmung zur StVO ist selbst dem Verkehrsministerium in WI nach Inkrafttreten der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (03.02.25) nichts bekannt.

Also wieder nur eine von vielen politischen Redewendungen vor der Kommunalwahl?
Seit 2022 ist Rödermark  Mitglied in der Initiative: „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.“
Handeln sie auch danach.

Norbert Kern & Christin Hirsch
BIVER – Ortsgruppe Rödermark
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026