Die Grundsteuerbescheide sind auf dem Weg zum Bürger.
Einigen in Rödermark ist es scheinbar nicht klar, ab wann der geänderte Grundsteuersatz (Hebesatz) gültig ist. Die Grundsteuer mit den neuen Hebesätzen ist ab 1.1.2020 zu zahlen und wird nachträglich fällig. Wie viel man wann zu zahlen hat, entnehmen Sie der PM der Stadt Rödermark.
Der erhöhte Grundsteuersatze (Grundsteuer B) wurde mit Stimmenmehrheit von CDU und AL/Die Grünen beschlossen.
Haushalt 2020/2021. Beschluss Grundsteuer
Für das Haushaltsjahr 2019 wurden noch folgende Sätze zur Berechnung herangezogen: Grundsteuer A 200%, Grundsteuer B 540%, Gewerbesteuer 380%. Quelle: roedermark.de
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Die Grundsteuerbescheide sind auf dem Weg zum Bürger.
Jetzt erfahren die Hausbesitzer und Mieter, wie hoch die Mehrkosten durch die Erhöhung der Grundsteuer von 540 Prozentpunkte auf jetzt 715 Prozentpunkte sind. Mehr dazu können Sie in der Offenbach Post lesen.
Nachtrag 29.07.2020
Mit Verspätung jetzt auch auf der Webseite der Stadt. Zwar nicht auf der Einstiegseite; aber immerhin.
Ein Tipp. Gehen Sie NICHT auf www.roedermark.de, sondern gleich zu buergerservice-roedermark.de. Wenn Sie dennoch über www.roedermark.de gehen wollen, müssen Sie in der Menuezeile „Leben in Rödermark“ anklicken und dann im Text unter „Bürgerservice“ „Bürgerbüro“ anklicken.
So ganz nebenbei. Warum der Verfasser mancher Pressemeldungen nicht anklickbare und damit weiterführende Links für die Webversion der PM nutzt, wird sein Geheimnis bleiben.
[..] Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates kann auf der Internetseite der Stadt unter www.roedermark.de (buergerservice-roedermark.de>>Kasse/Steueramt>> Zahlungs-verkehr) heruntergeladen werden [..]
Wenn man jetzt meint, man wäre nach dieser Vorgabe am Ziel, wird man enttäuscht sein. Sie müssen noch den Menüenunkt Unterlagen anklicken. Dann nur noch auf SEPA-Lastschriftmandat und schon haben Sie das Formular auf dem Bildschirm. Man könnte es auch benutzerfreundlicher gestalten. Mit einem Klick sind Sie beim gewünschten Formular.
Grundsteuerbescheide für 2020 werden verschickt
29.07.2020 | Aktuelles
Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in ihrer Sitzung am 20. März die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 540 auf 715 Prozent ab dem laufenden Jahr 2020 beschlossen. Die Haushaltssatzung der Stadt Rödermark ist mittlerweile vom Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt und seit dem 30. Juni 2020 rechtskräftig. Die Steuererhöhung wird nun mit dem Versand der aktuellen Steuerbescheide umgesetzt.
In den kommenden Tagen erhalten rund 11.000 Steuerpflichtige ihre neuen Steuerbescheide. Zur Fälligkeit am 15. August ist noch die bisherige Rate zu zahlen, die Erhöhung für die drei ersten Quartale aber erst am 1. Oktober. Die Fälligkeit am 15. November beinhaltet dann bereits die Erhöhung für das letzte Quartal. Für Jahreszahler wird die Erhöhung ebenfalls zum 1. Oktober fällig. Mit Blick auf die Corona-Pandemie wurde mit der Verschiebung der Nachforderung in den Oktober eine sozialverträgliche Lösung gefunden.
Sofern der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, ist vom Steuerpflichtigen nichts zu verlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten. Daueraufträge sind ab Fälligkeit 15. November entsprechend anzupassen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates kann auf der Internetseite der Stadt unter www.roedermark.de (buergerservice-roedermark.de>>Kasse/Steueramt>> Zahlungs-verkehr) heruntergeladen werden.
Fragen zum Grundsteuerbescheid beantwortet die Steuerverwaltung der Stadt Rödermark. Da die Telefone nach dem Versand der Bescheide häufig überlastet sind, können Anliegen auch per E-Mail an sv@roedermark.de vorgetragen werden. Persönliche Vorsprachen sind aktuell nur in dringenden Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (911-720) möglich. Quelle: roedermark.de
Hervorhebung duch den Admin.
Für den Ernstfall gut vorbereitet zu sein, ist eine wichtige Entscheidung zur Vorsorge für Sie und Ihre Angehörigen! Wir freuen uns, Ihnen die von der „berufundfamilie Service GmbH“ erarbeitete Notfallmappe als Download zur Verfügung stellen zu können. Mithilfe dieser Mappe werden Ihre persönlichen Daten, Verfügungen und Dokumente so sortiert, dass Angehörige oder andere Personen Ihres Vertrauens im Ernstfall sofort Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen bekommen.
Denn im Notfall fehlen meist die Zeit und die erforderliche Ruhe zum Suchen! www.erzbistum-koeln.de
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
11,8 Prozent der Haushalte mit Glasfaseranschluss
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann aktuell keine konkreten Angaben zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes machen. Gegenwärtig werde an einem Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ((EU) 2018/1972) gearbeitet. Die Richtlinie enthalte indes keine Regelungen, „die explizit auf den Glasfaserausbau ausgerichtet sind“, betont die Bundesregierung in einer Antwort (19/20974) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19984). Ziel sei unter dem „Grundprinzip der Technologieneutralität“ der Ausbau von sogenannten „Netzen mit sehr hoher Kapazität“. Darin hatte sich die Liberalen unter anderem danach erkundigt, mit welchen Maßnahmen die Novelle den Glasfaserausbau in Deutschland voranbringen werde.
In der Antwort gibt die Bundesregierung unter Berufung auf den Breitbandatlas (Stand: Ende 2019) zudem Auskunft über die Verfügbarkeit von Gigabit-Anschlüssen in Deutschland. Danach verfügen in der Summe 43,2 Prozent der Haushalte über einen Anschluss mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 1.000 Mbit/s. 11,8 Prozent der Haushalt sind über Glasfaser (FFTH/B) angeschlossen, 37,8 Prozent über das TV-Kabelnetz. Von Mitte 2019 bis Ende 2019 habe die Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüsse um 9,1 Prozentpunkte stark erhöht werden können, unterstricht die Bundesregierung.
Auf die Bundesländer heruntergebrochen zeigt sich eine starke Varianz der Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen (FFTH/B). Den Spitzenwert erreicht Hamburg mit einer Breitbandverfügbarkeit über FFTH/B mit 71 Prozent der Haushalt, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 26,3 Prozent. Im Saarland steht ein solcher Anschluss für 2,6 Prozent, in Bremen für drei Prozent der Haushalte zur Verfügung.
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