Höhergruppierung Erzieher

Hätte ich fast vergessen. Da gab es doch am 15.11.2016 eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Offenbach zu der angeblich zugesagten Höhergruppierung der Erzieher(innen) in Rödermark? Hier die Zusammenfassung.

Man hört nur Bruchstücke zu dem Ausgang dieser Verhandlung. Aber das, was man hört, hört sich nicht gut/nicht gut an.
Es kommt auf den Standpunkt an. Aus Sicht der Klagenden könnte es sich gut anhören.

Aus der Stavo vom 8.12.2016
Die gute Fee hat wieder zugeschlagen.
Kurz vor der Stadtverordnetenversammlung (Sitzungstag 2) wurde ein Papier mit einer frohen Botschaft der guten Fee verteilt. Rödermark zahlt 340.000,00 Euro weniger an Kreis-/ Schulumlage. Davon können nun 300.000,00 Euro in das Budget „4.1 Kinder“ mit der Bemerkung „Aufhebung der Personalkosten-Reduzierung Kita“ aufgenommen werden.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Zurücknahme der Höhergruppierung

Zurücknahme der Höhergruppierung

Rede von Samuel Diekmann bei der Stavo am 21.06.2016
(Hier die Nachvertont Rede)

Erzieherinnen und Erziehergehalt
Samuel Diekmann

Zurücknahme der Höhergruppierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten, das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun, denn gegen diese Neugruppierung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.
Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch von uns als Stadtverordneten eingehen. Wir haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern vor rund einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts!
Im Februar 2014 hieß es in der Beschreibung des Sachverhaltes unseres gemeinsamen Beschlusses, dass man sich 3 x mit Elternvertretungen getroffen hat mit dem Ergebnis, ich zitiere:
Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals nach S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte für die Kinderbetreuung in Rödermark, verbunden werden.
Was heißt das im Klartext? Die Grundlage unseres damaligen Beschlusses war die Absprache mit den Elternvertretungen, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen in S8 (heute S8b) eingestuft werden… intensiv besprochen – versprochen! Und jetzt?!
Im Januar 2015 wurde das Ganze dann auch den Erzieherinnen und Erzieherinnen durch den Magistrat schriftlich in einer uns vorliegenden Nebenabrede zum Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt, als Sofortmaßnahme wurde eine Zulage verabredet:
§ 2 Die Zulage entfällt nachdem der Haushaltsplan für das Jahr 2015 in Kraft getreten ist und die Höhergruppierung nach Eg S 8 durchgeführt wurde.
Jetzt stellen wir fest, dass die Erzieher aber scheinbar niemals wirklich – wie versprochen – in die S8 eingruppiert wurden, dies soll nun alles nur ein Missverständnis sein…?!
Sie argumentieren heute die ganze Zeit allen Ernstes, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen niemals in der alten Stufe S8 – heute S8b – gewesen seien? Mit der erwähnten…
Nebenabrede,
Gehaltszetteln,
Stellenplan
Begründung unseres Beschlusses aus 2015

… mussten die Erzieher aber von etwas anderem ausgehen.
Sie, Herr Bürgermeister, Herr 1. Stadtrat, und wir, die Stadtverordnetenversammlung haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen, Eltern und der Öffentlichkeit zugesagt, dass unsere Fachkräfte besser bezahlt werden und höhergruppiert werden und nur weil jetzt dem Magistrat der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen alle Zusagen zurückgenommen werden!
Lassen Sie uns, uns alle ehrlich machen. Wir diskutieren hier keine Zurücknahme einer „freiwilligen Leistung“, sondern die Rücknahme unseres Versprechens!
Die Begründungen im Antrag des Magistrats sind auch nicht überzeugend:
„(1) Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung“ – stimmt, aber diese (freiwillige) übertarifliche Leistung sollte nur solange bezahlt werden, bis die tatsächliche Höhergruppierung in S8 (alt) vollzogen ist (siehe Nebenabrede). Das wurde scheinbar nie getan – das ist der eigentliche Skandal!
„(3) Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.“ – komisch, unsere Nachbarkommunen sehen das wohl anders. Die Tätigkeitsmerkmale für S8 alt sind die gleichen wie die der neuen S8b. Wussten Sie, Herr Bürgermeister und Sie Herr 1. Stadtrat, dies bereits damals und haben in vollem Bewusstsein, dass für Sie, die Stadt eine Höhergruppierung nicht in Frage kommt, das Versprechen abgegeben? Oder hatten Sie sich in einer solch wichtigen Frage nicht ausreichend informiert?
„(5) Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.“ – hier liegt der Hund begraben! Die Stadtspitze und die sie tragende Mehrheit können oder wollen das alte Versprechen nicht leisten bzw. einlösen.
„(7) Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.“ – das wird sich zeigen! Erste Anzeichen, dass Ihnen jetzt schon einige Bewerber wieder abgesprungen sind gibt es doch bereits und auch einige enttäuschte Erzieher bei uns überlegen sich zu gehen. Und einmal ehrlich: Wie lange haben Sie denn getestet, ob eine tariflich abgesicherte erhöhte Bezahlung, zusammen mit den von Ihnen genannten besonders guten Arbeitsbedingungen in unseren Kitas, nicht attraktiv wären? Wir alle wissen es: überhaupt nicht!!!
Mancher hier anwesende Stadtverordnete ist selber Mama oder Papa, hatte oder hat selber Kinder in einer Rödermarker KITA. Ja mancher war hier sogar als Elternteil sehr aktiv, hat mit Feste organisiert, war selber Mitglied der Elternvertretung… – und heute?! Wie können Sie hier heute einfach so mitmachen?
Ich sage, lassen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, von keinem fraktionellen Druck in ihrer Abstimmung beeinflussen – sie sind nur Ihrem Gewissen verpflichtet, sonst gar nix…
wenn Sie Zweifel haben, dann enthalten Sie sich wenigstens…
und wenn Sie mutig sind und zu unserem Versprechen an die Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern stehen wollen, dann lehnen Sie diese Vorlage zusammen mit uns ab!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Hier die Nachvertont Rede)
 
 
» „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Erzieher. Ausschuss Familie und Soziales.

Rödermark Erzieher Ausschuss Familie und Soziales.
Ich glaube, diesem Antrag können die Stadtverordneten weder zustimmen noch ablehnen. Unter der Beratungsfolge steht bei der Stadtverordnetenversammlung auch nur „Anhörung“. Obwohl, unter Vorlage-Art: Beschlussvorlage steht.

Der einzige Antrag bei der Ausschusssitzung am 07.06.2016

Sachverhalt/Begründung:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag sollen rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet werden. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.

Gründe:
Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung.
Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag).
Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.
Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nichtbevorzugten Beschäftigten der Stadt.
Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.

Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag werden rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.
Quelle: bgb.roedermark.de
Screenshot: Antrag

Für mich ist das Ganze ein fürchterliches Durcheinander. Handwerkliche Fehler scheinen die Ursache zu sein. Die – Personalabteilung muss es nun richten -. Richten für WEN?

Ich bin dabei, zunächst für mich, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen. Wenn mir das dann gelingen sollte, werde ich den Artikel: Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? freischalten.

Lesen Sie auch Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? .

Es gab scheinbar KEINE Höhergruppierung nach S8. Es wurde wohl NUR eine Bezahlung nach S8 vereinbart. […]und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan.[..] Quelle: Stadt Rödermark 

Für den ersten Überblick sollte Sie sich die Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa ansehen.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Wie wahr Frau Merkel

Die Lohnfindung sei bei Tarifpartnern besser aufgehoben als in der Politik.

Quelle: Zeit Online
 
Siehe auch
» Gebührensatzung KiGa (Punkt 10.1)
» Zusammenfassung. Höhergruppierung Erzieher


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Kita-Streik: Verdi lehnt Schlichterspruch ab

Kita-Streik. Verdi lehnt Schlichterspruch ab
Verdi hat den Schlichterspruch im Kita-Streik abgelehnt. Die Schlichter hatten sich am Dienstag einvernehmlich auf verschiedene Erhöhungen für die einzelnen Berufsgruppen geeinigt.[..] Lesen Sie weiter bei focus.de


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.