Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin

Nachtrag 8.03.2025
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Es wird auch über eine Änderung der Hauptsatzung beraten. Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung.
Man sollte folgendes aufnehmen: [..] die Anzahl der Stadträte auf gesamt 6 reduziert werden. Hiervon sollen 6 Positionen ehrenamtlich besetzt werden. [..] Siehe: Änderung der Hauptsatzung
Dann könnte man sich die Abstimmung zur Wiederwahl sparen.


Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
(Vorberatung) 13.03.2025
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
(Entscheidung) 25.03.2025

Beschlussvorschlag:
1. Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin. Unter diesem Tagesordnungspunkt möge die StadtverordnetenversammIung beschließen:
Es ist eine Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin Andrea Schülner gemäß § 39a Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) durchzuführen. [….]

Begründung:
Die Amtszeit der Ersten Stadträtin Andrea Schülner läuft am 30. Juni 2025 ab. Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark sieht einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat bzw. eine Erste Stadträtin vor. Angesichts der Größe der Stadtverwaltung und gut etablierten Aufgabenwahrnehmung sollte die Stadtverwaltung auch weiterhin durch zwei Dezernenten 2/2 geführt werden.
 
Frau Erste Stadträtin Schülner hat in den vergangenen Jahren eindrücklich bewiesen, dass Sie die Aufgaben als Dezernentin und Erste Stadträtin hervorragend erfüllt. Für den Fall, dass Amtsinhaber/innen ihre Eignung unter Beweis gestellt haben, gibt die Hessische Gemeindeordnung der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit der Wiederwahl der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers. Angesichts ihrer Leistungen soll deshalb nach unserer Auffassung rechtzeitig vor dem Ende der Amtszeit eine Wiederwahl erfolgen.

Hier der ganze Antrag der AL/Die Grünen und CDU-Fraktion


» Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

Kritik an Erster Stadträtin vor Wiederwahl: „Seit sechs Jahren Fehlanzeige“

Die Initiative Biver widerspricht dem Lob der Grünen/Anderen Liste für die Erste Stadträtin Andrea Schülner. Das Biver-Fazit ihrer Amtszeit könnte gegensätzlicher nicht ausfallen. Quelle: OP-Online.de


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

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Bundestgaswahl 2025. Ergebnisse Rödermark
 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.


Hessenkasse und Stundung. Man kann die Schulden in die Zukunft verschieben.

Folgendes trifft nur für 167 Kommunen der über 420 in Hessen zu.
Rödermark gehört zu den 167 Kommunen.

Stundung der Zahlung an die Hessenkasse.
Wie bekannt sein dürfte, zahlt Rödermark eine Kredittilgung an die Hessenkasse in Höhe von 25,00 € pro Einwohner1 – insgesamt: 749.155,00 Euro.
Interessant ist ein Blick ins Jahr 2027. Dann beträgt die Zahlung nur noch 681.050,00 Euro. Daraus könnte man schließen, dass ab 2027 mit einer rückläufigen Bevölkerung gerechnet wird.

Im Jahr 2019 betrug die geplante Tilgungsrate
ebenfalls 681.050,00 Euro. Verwunderlich? Das Hessenkassengesetz liefert die Erklärung.
Siehen auch weiter unten2

Schulden in die Zukunft verschieben.
In 2025 und 2026 steht für Kommunen wohl wieder die Möglichkeit einer Stundung zu Verfügung.
[..] Als flankierende Maßnahme wird für die Beitragsjahre 2025 und 2026 eine Sonderregelung zur Stundung der Eigenbeiträge im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE eingeführt, die die Kommunen ausgabenseitig entlasten soll. [..] Die jeweils zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wird prüfen, ob eine Ratenpause in den Jahren 2025 und 2026 dienlich ist,[..]Die pauschale Laufzeitverlängerung hat auf die individuelle Laufzeit einer Kommune, deren Beitragsdauer kürzer und die von der Stundung in 2025 und 2026 nicht betroffen ist, keine Auswirkung[..] Siehe


1[..]muss die Stadt Rödermark in Jahresbeiträgen von 681.050 € (= 25 € je Einwohner pro Jahr) von 2019 bis 2038 an das Sondervermögen HESSENKASSE leisten.Die Schlussrate wird 2039 mit 329.000 € fällig [..]. Siehe: Haushaltsplan 2019 Seite 17

2 Der Jahresbeitrag für das Jahr 2020 wird allen Kommunen ohne Antragsstellung nach Abs. 5 Satz 2 hälftig gestundet. Die gestundeten Jahresbeiträge werden je zu einem Fünftel in den Jahren 2022 bis 2026 zusätzlich zu den in diesen Jahren zu erbringenden Jahresbeiträgen durch die jeweilige Kommune zurückgeführt.
Rechenweg:
681.050 / 2 (hälftig) = 340.525
340.525 / 5 (Jahre) = 68.105
681.050 + 68.105 = 749.195 erhöhter Betrag für 5 Jahre.


Siehe auch
» [..]einen schlechten Haushalt besser aussehen zu lassen
» Finanzausgleichsgesetz und des Hessenkassegesetzes
 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Möglichkeiten eines Magistrats im Jahr 2025 und 2026 einen schlechten Haushalt besser aussehen zu lassen bzw. den überhaupt genehmigt zu bekommen.

Maßnahmen, einen Haushalt besser aussehen zu lassen, als der in Wirklichkeit ist?

Hessenkasse Stunden
Bis einschließlich 2024 galt offenbar, dass ein Haushaltssicherungskonzept verpflichtend war, wenn die Mittel zur Tilgung der Hessenkasse nicht aufgebracht werden konnten1. Im Jahr 2024 wurde der Stadt Rüsselsheim eine Stundung der Hessenkasse noch verweigert.3
Und in den Jahren 2025 und 2026? Jetzt ist eine Stundung des Betrags möglich.

Es geht – oder es muss 3 auch ohne Stundung gehen.
Ein Haushaltssicherungskonzept, wie es bereits beim ersten Rettungsschirm Rödermark auferlegt wurde, wäre der bessere Weg – wenn auch sicherlich nicht aus Sicht eines Kämmerers.
Dass intensives Nachdenken über eine Haushaltskonsolidierung zu besseren Ergebnissen führen kann, hat sich in Rödermark in den Jahren 2013 bis 2019 gezeigt.
In 2019 hatte man einen ausgeglichenen Haushalt, der NACH der Konsolidierungsphase durch das Gespann Rotter/Schülner nun wieder tiefrote Zahlen liefert. Erwähnenswert ist, dass es Herrn Kern (2013-2019) sogar gelungen ist, in Zeiten der Konsolidierungsphase eine Straßenbeitragssatzung (wurde von der Aufsichtsbehörde eingefordert), die zu einer gewaltigen Einnahmesteigerung bei der Straßensanierung beigetragen hätte, abzuwenden. Dem Bürger wurden dadurch hohe Kosten erspart.

Ein gestundeter Betrag muss später gezahlt werden.
Wie werden wohl die Kommunen, die sich den Betrag stunden lassen, den wohl begleichen? Ist es erforderlich, dem Antrag zur Stundung ein Konzept vorzulegen, wann man gedenkt, den Betrag zu zahlen? Siehe aber oben: Die Stundung der Hessenkassenbeiträge wird unbürokratisch gestaltet…
Wann ist der gestundete Betrag zu zahlen? Taucht der in irgendeiner Form im Haushalt auf oder verlängert sich einfach nur die Laufzeit5? Ist z.B. in 2026 der doppelte Betrag zu zahlen?
Einsparungen wären sicher und würden später nicht belasten.

Pauschale Kürzungen. Was für ein Mist!4
Eine pauschale Kürzung dürfte für jeden Kämmerer ein Segen sein. Pauschale Kürzungen ermöglichen es wohl einem Kämmerer auf dem Papier zu sparen, ohne jedoch genau darlegen zu müssen, wo und wie diese Einsparungen erfolgen sollen. Die im Finanzplanungserlass aufgeführte Möglichkeit einer pauschalen Kürzung muss wohl auch nicht in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert werden. Einfach mal z.B. die Sachkosten ohne Plan um 10% kürzen. Ich denke, ein Kämmerer wird den Satz so umsetzen, wie er den verstehen möchte.
Für die Kommunen, die eine pauschale Kürzung vornehmen, sollte auch ein realistischer Plan vorgelegt werden.
 
Genau wie bei den Steigerungsraten (Prozentsatz) der Einnahmen im Finanzplanungserlass für z.B. Gewerbesteuer. Der Kämmerer der Stadt übernimmt einfach die vorgegebenen Werte und wundert sich am Jahresende, dass es mehr als 2 Mio. weniger geworden ist.

Ein Plan – ähnlich dem, der für den ersten Rettungsschirm
zur Haushaltskonsolidierung erstellt wurde – ist das Mindeste, was ein Bürger vom hauptamtlichen Magistrat einer Kommune erwarten kann, die sich den Hessenbeitrag stunden lässt. Schließlich geht es darum, wie mit den Steuergeldern umgegangen wird.

1 Die ordentliche Tilgung und die Tilgung an das Sondervermögen Hessenkasse können im Planjahr 2024 und im Finanzplanjahr 2026 entweder nicht oder nur teilweise aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aufgebracht werden. (HHP Seite 24 (23)

2Haushaltssicherungskonzept. Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht. Im Übrigen wird auf den Erlass mit Hinweisen zu § 92a Abs.1 Nr. 2 HGO vom 14. Dezember 2021 hingewiesen. Quelle: Finanzplanungserlasss 20254

3Überraschend sei zudem, dass das RP eine Stundung der Hessenkasse für die Jahre 2025 und 2026 ablehnt, obwohl dies eigens vom Hessischen Innenministerium vorgeschlagen wurde. Stattdessen müsse Rüsselsheim die vorgesehenen Beträge in Höhe von insgesamt 3,2 Mio. Euro durch Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes kompensieren und halbjährlich über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen berichten. Siehe: Rüsselsheim

4Rasenmähermethode

5[[..] Die gestundeten Beiträge werden nachentrichtet und verlängern die Beitragsdauer um bis zu zwei Jahre. Abweichend von § 2 Abs. 5 Satz 3 kann in Einzelfällen die Beitragsdauer längstens 32 Jahre betragen und spätestens am 31. Dezember 2050 enden. [..] Siehe Gesetzesvorlage.

 
Siehe auch
Haushalt. Der Bürgermeister von Heusenstamm spricht zu den Bürgern……
» Hessenkasse und Stundung.
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.