Fachveranstaltung. Kommunale Straßenausbaubeiträge. Offenbach-Post vom 6.12.2010

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

Ein Praxisbericht aus der Stadt Pirmasens. Sie können dort nachsehen, mit welchen Kosten ( Straßenbeitrag ) die Bürger in Pirmasens zu rechnen haben….Hier der Link zum .PDF Formular.
In der OP vom 6.12.2010 steht zu lesen:

..[]..fordert die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach eine Straßenbeitragssatzung (Anm. von mir. Blödsinn. Siehe Antwort vom Bürgermeister Roland Kern, Rödermark.) Wenn dieses Gesetzt in Kraft ist, will der Magistrat auf auf wiederkehrende Beiträge umstellen. Für die Hauseigentümer kommt das einer Art Straßensteuer gleich die sie auf ihre Mieter umlegen können.

Den Abschnitt – ihre Mieter umlegen können – in dem OP-Artikel muss noch geprüft werden.

Was bin ich so froh, dass ich nicht im Rodgau wohne. Die haben dann (wenn das aus der OP so stimmt) nach dem Mülltonnenproblem, Schallschutzproblem bald das Straßenbeitragsproblem. Wie um Himmels willen kann eine Straßenbeitragssatzung eingeführt werden, die in 2 Jahren wieder eingestampft wird.
Wie will man den wenigen Bürgern, die evtl. 2011 und 2012 hohen Beträge an Straßenbeitrag leisten müssen, erklären, dass z.B. ab 2013 für alle anderen (natürlich auch für diejenigen, die bereits gezahlt haben) jährlich 80,00 Euro (angenommene Zahl aus Pirmasens) anfallen.
Ich kann mir nur vorstellen, dass der Artikel in der OP so nicht ganz richtig ist.

Mit der Aussage

gleich die sie auf ihre Mieter umlegen können.

wäre ich zurzeit noch sehr vorsichtig.

Beträge, die aus Straßenbeitragssatzung erhoben werden, sind NICHT umlagefähig.
Bei wiederkehrenden Ausgaben sieht das ein wenig anders aus. Es sind nicht einmalige Beträge, die gezahlt werden, sondern »laufende«. Da könnte man jetzt von Betriebskosten sprechen, die umlegbar wären. Aber was ist richtig? 🙁

Urteile

Die Klägerin kann die Straßenausbaubeiträge nicht als Betriebskosten als Bestandteil des Mietzinses auf die Beklagten umlegen (§ 535 Satz 2 BGB).
Laut der Satzung der Stadt Zeulenroda v. 21. 12. 1994 erhebt diese gegenüber Grundstückseigentümern wiederkehrende Beiträge
Aus Koelner-hug.de


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Etwas zur Politik in Rödermark von Tobias Kruger

Aus gegebenem Anlass möchte ich auf einen etwas älteren Artikel hinweisen. In diesem Artikel gibt es eine ganze Menge über:

die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat Bürgerbegehren uvam

 
Die Fragen wurden per per eMail an diesen Blog gestellt und von Herrn Tobias Kruger (FDP) beantwortet.
 
Etwas über die Arbeit der Stadtverordneten


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

.

Stadtverordnetenversammlung. 7. und 8. und (10).12

38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (STAVO) der Stadt Rödermark.
 
Die Tagesordnung können Sie hier einsehen.
 
Der 10.12.2010 dürfte nur einen kurzen Tagesordnungspunkt haben. Danach werden die Stadtverordneten wohl ihre Weihnachtsfeier abhalten.
Also darauf achten, was am 8.12. noch für offene Punkte da sind, damit Sie sich nicht am 10.12.2010 zur STAVO einfinden und nach fünf Minuten wieder heimgehen müssen.
 
Lesen Sie auch: Gefahr einer Dehydrierung relativ hoch bei öffentlichen Sitzungen in Rödermark.
 
Was es am 27.03.2011 so alles geben kann!


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Straßenbeitragssatzung, Straßenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.

Mail an die Bürgermeisterkandidaten.
 
Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten 2011.
An: Roland Kern, Norbert Rink, Stefan Junge, Hans Gensert, Manfred Rädlein

Bei dem Artikel in der OP steht zu der Straßensanierung der Forststraße folgendes:

Anliegerbeiträge fallen nicht an.

Das gibt zu denken. Bei Straßensanierungen wurde bisher nicht erwähnt, dass

Anliegerbeiträge NICHT anfallen.

Warum wird das explizit erwähnt?
Sind schon Pläne für Straßenbeiträge bei zukünftigen Projekten vorhanden?
Wann und für welches Vorhaben müssen die ersten Anlieger in Rödermark?

Beschluss: STAVO-Beschluss zum Haushalt 2011 vom 10.02.2010
–Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darüber hinaus, dass unmittelbar nach der Sommerpause eine……. (Siehe auch: Forststraße vor der Sanierung)
 

Meine Fragen an die Bürgermeisterkandidaten:
» Die Sommerpause ist vorbei. Gibt es da schon irgendwelche Beschlüsse?

» Wenn ja, wann werden diese Beschlüsse der Öffentlichkeit mitgeteilt?

» Wenn die Straßenbeitragssatzung beschlossen wird: Welche Straßenanlieger haben als Erste zu zahlen?

» Wird das Schreiben von Ministerpräsident Bouffier mit in die Planung einer evtl. Straßenbeitragssatzung einbezogen?

……..dass die Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes 2011/212 anstrebt mit der Folge, dass die Städte auch wiederkehrende Straßenbeiträge erheben dürfen…Siehe ganzes Schreiben hier

In 2011 noch keine Straßenbeitragssatzung beschließen und abwarten, was die Landesregierung ändert.
» Bringt es etwas für 2011 KEINE Grunderneuerung in den Haushalt einzustellen um Konflikte ( wegen fehlender Straßenbeitragssatzung ) mit der Kommunalaufsicht zu vermeiden?

Wenn vor der Kommunalwahl/Bürgermeisterwahl eine Straßenbeitragssatzung beschlossen werden sollte.
» Wie sehen die Bürgermeisterkandidaten die Möglichkeit, ihre Vorstellungen nach der Wahl dazu einzubringen? CDU und SPD haben sich ja gegen eine Straßenbeitragssatzung ausgesprochen.

Die Antworten von Ihnen werde ich in meinem Blog veröffentlichen. Wenn das nicht gewünscht wird, bitte unbedingt bei einer Antwortmail aufführen.

Um eine Antwort wären ich und eine Reihe von Anfragende in meinem Blog sehr dankbar.

Schöne Grüße aus dem Breidert
Karl-Otto Donners
webmaster@patchworkmarkt.com
 
Nachtrag 07.12.2010
Ich wurde gefragt, warum ich die Anfrage GLEICHZEITIG an alle 5 Bürgermeisterkandidaten gestellt habe.
Des Weitern: „Warum nicht nur den Bürgermeister (hier auch Kandidat) fragen und damit muss doch Ruhe sein.“
 
Nur Herrn Kern (als Bürgermeisterkandidat) zu fragen und nur seine Meinung zu diesem Thema zu haben ist ein wenig dünn. Also auch die Anfrage an die anderen Bürgermeisterkandidaten. Hätte ich jetzt nacheinander angefragt, 2 Wochen gewartet, um dann eine weitere Anfrage zu starten würde 10 Wochen dauern. Dann steht der Haushalt (mehr oder weniger) und wir sind kurz vor den Wahlen.
 
Siehe auch den Artikel: Fachveranstaltung. Kommunale Straßenausbaubeiträge. Offenbach-Post vom 6.12.2010
Was bin ich so froh, dass ich nicht im Rodgau wohne
//
// Antworten
//
//***************************************************
// Stefan Junge 01.12.2010
//***************************************************
Ein von der SPD Fraktion gestellten Antrag sah den Magistrat veranlasste, nach Alternativen zu suchen, um die von der Kommunalaufsicht bzgl. des Haushaltsgenehmigung 2010, „weitere Planungsschritte zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung vorzunehmen.“ zu erfüllen

Somit war das Thema Straßenbeitragssatzung auch Gegenstand der Erörterung in der letzten Bürgermeisterdienstversammlung in der vergangenen Woche. Das Thema wird inzwischen kreisweit erörtert. Gemäß Mitteilung des Landrates soll jedoch zunächst bzgl. der Verpflichtung der Kommunen, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, nichts veranlasst werden. Dies deshalb, weil im Hessischen Landtag ein Gesetz in Vorbereitung ist, dass eine Änderung der rechtlichen Situation herbeiführen soll.

Durch die Kommunalaufsicht werden im Rahmen der Genehmigung der Haushalte der Kreiskommunen keine Sanktionen verhängt werden, bis die Rechtslage geklärt ist.

Vielen Dank Herr Junge für diese Ausführungen.
Ich hoffe, wir bekommen von unserem Bürgermeister auch ein offizielles Statement.
 
 
//
//*****************************************************
// Roland Kern 02.12.2010
//*****************************************************
Sehr geehrter Herr Donners,

das Thema „Straßenanliegerbeitragssatzung“ ist zunächst vom Tisch. Im Hinblick auf die von der Landesregierung bzw. dem Hessischen Landtag ins Auge gefasste Gesetzesänderung, wonach wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden könnten, hat der Landrat als Kommunalaufsicht auf der Bürgermeisterdienstversammlung am 17. November in Seligenstadt mitgeteilt, dass er eine dahin gehende Auflage zur Genehmigung kommunaler Haushalte – das gilt auch für die Stadt Rödermark – für obsolet hält. Sollte die Gesetzesänderung 2011/2012 in Kraft treten, hätte sich das Thema gänzlich erledigt.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass sich die Stadt Rödermark auf meine Anregung hin schon vor Monaten an einer Eingabe des Hessischen Städte- und Gemeindebundes beteiligt hat, mit welcher der Hessische Landtag bzw. die Hessische Landesregierung aufgefordert wurden, in diesem Sinne tätig zu werden.

Mit freundlichem Gruß
Roland Kern
Bürgermeister

Admin
Vielen Dank Herr Kern
 
//
//*****************************************************
// Norbert Rink 07.12.2010
//*****************************************************

Zum Thema „Straßenbeitragssatzung“ gibt es aus meiner Sicht folgende Stellungnahme:
Prinzipiell halte ich es für nicht gerecht, ab einem bestimmten Zeitpunkt Anlieger einer zu erneuernden Straße zur Kasse zu bitten, wenn zu früheren Zeiten die Straßen aus dem laufenden Haushalt geplant und bezahlt wurden. Wenn man jetzt argumentiert, dass eine Straßenbeitragssatzung zukünftig nur die jeweiligen Anlieger in Anspruch nimmt, widerspricht das meinem Gerechtigkeitsempfinden. Solange es sich bei den Straßen um eine öffentliche Straße und keine Privatstraße handelt, müsste auch die komplette Öffentlichkeit ( also alle Bürger ) für die Erneuerung der Straße in Anspruch genommen werden, weil ja auch alle Bürger diese Straße benutzen können.

Generell würde ich mich auch als Bürgermeister gegen eine Straßenbeitragssatzung entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Rink

Admin
Vielen Dank Herr Rink


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.