Heute erste Runde zum Straßenbeitrag

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie

Heute findet die erste öffentliche Sitzung zur Straßenbeitragssatzung statt. Der zur Debatte stehende – wiederkehrende Beitrag – ist eine neue, zusätzlich zu zahlende Gebühr für Grundstückseigentümer. Die Sitzung ist ÖFFENTLICH.

Rödermark BUSE 3.5.2017
Rödermark BUSE 3.5.2017

Sachverhalt/Begründung:
Die für Rödermark als Schutzschirmkommune zuständige Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium hat die Genehmigung des städtischen Doppelhaushalts 2017/2018 von der Einführung einer Satzung zur Erhebung von Straßenbeiträgen abhängig gemacht.

Die Ermächtigungsgrundlage ist in §11 und §11a des „Kommunalen Abgabengesetzes“ (KAG) geregelt.

Straßenbeiträge können nach dem Modell der „einmaligen Straßenbeiträge“ oder nach dem Modell der „wiederkehrenden Straßenbeiträge“ erhoben werden.

Bei den einmaligen Beiträgen werden nur die Anlieger der jeweils umgebauten oder ausgebauten öffentlichen Verkehrsanlage veranlagt, sodass es für die Bürgerinnen und Bürger zu hohen zu zahlenden Einzelbeträgen kommt. Beim Modell der wiederkehrenden Beiträge werden demgegenüber die Anlieger in einem größeren Abrechnungsgebiet für die Zahlung herangezogen, sodass es zu kleineren zu zahlenden Beträgen kommt. Allerdings erfolgt die Veranlagung öfter, und zwar immer dann, wenn in dem jeweiligen Abrechnungsgebiet eine öffentliche Verkehrsanlage grundhaft erneuert wird.
Der Verwaltungsaufwand ist bei den einmaligen Beiträgen deutlich geringer. Um jedoch die hohen Einmalbelastungen einzelner Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, kristallisierte sich in den Vorberatungen heraus, dass aus Gerechtigkeitsgründen das Modell der wiederkehrenden Beiträge gewählt werden sollte.
Der Entwurf der zu beschließenden Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen liegt als Anlage bei. Quelle: bgb.roedermark.de


Vorl. Satzung Straßenbeitrag

 
Siehe auch
Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Kommunale Steuer. Kreis Offenbach

Kommunale Steuer Kreis Offenbach. Stand 04/2017

Kommunale Steuer, Stand 04/2017
Kommunalesteuer, Stand 04/2017

Kommunale Steuer Kreis Offenbach
 
Siehe auch
» 2017 Fast 50 Prozent der Kommunen dreht an der Steuerschraube
» 2014 Knapp 40 Prozent drehen an der Steuerschraube

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Schuldenuhr Rödermark. Immer aktuell bei der FDP Rödermark.

Tick! Tack! Tick! Tack! Die Schulden werden immer mehr

FDP Schuldenuhr für Rödermark
FDP Schuldenuhr für Rödermark

Schuldenuhr Rödermark immer aktuell bei der FDP Rödermark.

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Die FDP Rödermark fragt an. Wie teuer kann uns die KiTa werden?

Anfrage der FDP Rödermark
zur stark Renovierungsbedürftige KiTa Motzenbruch

[..] KiTa „Motzenbruch“ umziehen, deren Betrieb am jetzigen Standort aufgrund der Renovierungs- und Sanierungsbedürftigkeit nur mit viel Geld aufrechtzuerhalten wäre. In vielen Anträgen verschiedener Fraktionen wird das freiwerdende Areal Am Motzenbruch seit Jahren als Optionsfläche genannt, wenn es um die Stadtentwicklung geht. Am häufigsten wurde in diesem Zusammenhang das Stichwort „sozialer Wohnungsbau“ genannt. Nun liest man in der Presse und vernimmt Statements des Magistrates, dass dieses Grundstück nicht veräußert werden soll, sondern als Reserveareal für Kinderbetreuungseinrichtungen in städtischer Obhut bleiben und vorgehalten werden soll. KiTa Motzenbruch (FDP Rödermark)

Siehe auch
» FDP. Anträge/Anfragen zur kommenden Sitzungsrunde
» Verwaltung Rödermark. Nach 10 Monaten mal angestupst


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Verwaltung Rödermark. Nach 10 Monaten mal angestupst.

Heute, 3.5.2017 erhalte ich vom Fragesteller (SPD Rödermark) die Info, das Ortsschildchild wurde versetzt.
Diese Woche wurde das Versprechen nun endlich – zum Teil – eingelöst. [..] Lesen Sie den Artikel bei OP-Online.


SPD Rödermark. Die Verwaltung nach 10 Monaten mal angestupst

Sachverhalt: Vor rund 10 Monaten stellte die SPD Fraktion eine Anfrage zur Veränderung der Ortseinfahrt Nieder-Röder Straße – hier sollte unteranderem erfahren werden ob eine Ortsschildverschiebung möglich sei. In der Antwort des Magistrats hieß es damals: […]

Frage: Wie sah diese schnelle und unbürokratische Reaktion der Stadtverwaltung in den letzten 10 Monaten aus? Was ist bisher von Seiten der Verwaltung in diesem Bereich getan worden und wann ist erstens mit der Ortsschildumstellung und zweitens mit einem Fahrbahntrenner zu rechnen?

Lesen Sie hier die ganze Anfrage der SPD Rödermark zum Stand der Dinge nach 10 Monaten Bearbeitungszeit.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.