Rödermark. Kauf der Kulturhalle.

Kauf der Kulturhalle.
Lesen Sie zunächst diesen Artikel. Hier wird dargestellt, warum die Stadt die Kulturhalle vom Leasinggeber gegen Zahlung eines Restkaufwertes übernehmen muss.
Was dort auch steht, der Leasinggeber braucht NICHT unbedingt an die Stadt Rödermark zu verkaufen.

Logischerweise hat die Stadt sich ein teures Gutachten gespart, dass die Bausubstanz unter die Lupe nimmt. Würde ja eh nichts bringen: Reklamation ausgeschlossen!“ so bei OP-Online zu lesen
Würde ja eh nichts bringen – Ist eine solche (……) Aussage wirklich gemacht worden??????
Ich gehe davon aus, dass sich diese Aussage auf – Bausubstanz unter die Lupe nimmt – bezieht.

Apropos Bausubstanz. Soll das Bild der Kulturhalle in der OP ein Wink mit dem Zaunpfahl sein? Wissen die bei der OP mehr und geben mit diesem Bild einen Hinweis? Gab es in dem Archiv der OP kein Bild mit einem fehlerfreien Schriftzug?

Ein teures Gutachten kann man sich in diesem Fall in der Tat wirklich sparen. Die Stadt muss das Gebäude übernehmen und die Stadt hat die Kulturhalle schließlich 23 Jahre lang betrieben und müsste in dieser Zeit jeden Stein der Halle kennengelernt haben. Dass man den Hallenzustand bestens kennt, lieg auf der Hand. Zumindest wäre das bei fast jedem Hausbesitzer, der sein Eigenheim auch selbst bewohnt, der Fall.
Scheint aber bei der Kulturhalle nicht ganz so zu sein oder man hält Informationen zurück. Erster Stadtrat und Bürgermeister sind sich in Bezug auf den Zustand der Kulturhalle scheinbar nicht ganz einig. (Siehe OP-Online )

Die Stadtverordneten müssen bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung über den Kauf der Kulturhalle abstimmen. Es geht um einen Restkaufwert von netto 1.130.612,57 Euro zzgl. 19%. Dafür bekommt die Stadt WAS?

Ein weiteres Gebäude, das nur überleben kann, wenn jährlich der Betrag x von den Steuerzahlern zugeschossen werden muss? Ich hoffe nur, die Stadtverordneten werden sich ganz energisch danach erkundigen, ob/welche Renovierungsarbeiten anstehen und welche Kosten könnten in etwa anstehen. Eine unverbindliche Schätzung könnte auf dem „kleinen Dienstweg“ bestimmt der in Rödermark wohnhafte Architekt der Halle abgeben.

ABER, Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Stadt bei einem solchen Projekt die Folgekosten nicht schon jetzt kennt. Für mich wäre die Unkenntnis darüber nicht zu begreifen (zunächst anders formuliert). Dass man laut Vertrag die Halle übernehmen muss ist kein Grund dafür, die Kosten nicht kennen zu müssen.

Der Abriss der Halle muss eine Option sein.
 
Denken Sie an das Desaster bei der Mehrzweckhalle in Urberach. Keiner der jetzt amtierenden hat die Schuld. So könnte es auch der Kulturhalle ergehen.

Tatenlose Koalition. Straßenbeitrag

Rödermark. Stadtverordnetenversammlung 16.05.2017

An diejenigen, die CDU oder AL/die Grünen gewählt haben, sei ein Blick auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung empfohlen.
Die Koalition (CDU und AL/Die Grünen) hat es seit ihrem Bestehen geschafft, alles was es an Problemen/Verbesserungen …. in Rödermark gab, abzuarbeiten. Hat deshalb die Koalition (alles abgearbeitet) die Arbeit eingestellt weil, – es ist alles gut so wie es ist?Die „regierende“ Koalition hat nicht einen einzigen Antrag zur kommenden Sitzungsrunde eingebracht. Fehlen die Ideen? Ist man zu sehr mit sich selbst beschäftigt? Ein Blick in das bestimmt sündhaft teure Einzelhandelskonzept würde sich lohnen. Lesen muss man es allerdings, um die Anregungen zu erkennen.

Kann man sich die kommende Stadtverordnetenversammlung nicht sparen? Nein, so ist es natürlich nicht. Erstens hat die Verwaltung Anträge eingereicht, bei denen es notwendig ist, dass die Koalition diese auch abnickt. Und zweitens, zu den Anträgen der Opposition muss man einen Redebeitrag leisten, damit der Bürger merkt – Hoppla, die gibt es ja auch noch –

Ein Punkt, der uns Bürger ins Geld gehen wird, ist die Abstimmung zur anstehenden Straßenbeitragssatzung. Dass es in Rödermark zu einer solchen Satzung kommen musste, war seit Jahren vorauszusehen. Schon in 2009 wurde diese fehlende Satzung angemahnt. Der Magistrat der Stadt Rödermark hat wohl gedacht: „Wenn wir keine Straßen -grundhaft Sanieren- brauchen wir auch keine Straßenbeitragssatzung.“ Lassen wir einfach die Straßen verrotten oder reparieren notdürftig. Dem hat der RP nun einen Riegel vorgeschoben und den Haushalt 2017/2018 NICHT genehmigt. Die fehlende Satzung war ein Grund. Eine solche Satzung muss jetzt eingeführt werden.

Ob die Bürger schon 2018 zur Kasse gebeten werden, steht allerdings noch nicht fest. Wenn die Straßen nach dem bisher von Bürgermeister Kern favorisiertem Dünnschichtverfahren repariert werden, fallen keine Beiträge an, die man über die „wiederkehrenden Beiträge“ eintreiben kann. So könnte sich Bürgermeister Kern über die Zeit retten. Er hat in 2015 gesagt*1: „die nächsten fünf Jahre gibt es keine Straßenbetragssatzung.“ Das Versprechen kann er wohl nicht halten. Er könnte umformulieren „bis 2019 werden keine Beitragsbescheide erstellt.„. In 2019 wird Roland Kern dann hoffentlich sein Versprechen einlösen und den Bürgermeistersessel räumen.
– Sieht man einen Abrechnungszeitraum (nach Investitionsaufwendungen) von einem Jahr*2 vor und keine „grundhafte Sanierung“ durchführt, gibt es auch keine Beitragsbescheide. Bei einem Planungszeitraum*2 von fünf Jahren dürfte dies kaum möglich sein. –

Über die Straßenbeitragssatzung gibt es wenig zu diskutieren. Der Text dieser Satzung (wiederkehrende Beiträge) ist weitestgehend Standard und auch für die Gebietsfestlegung ist man an Vorgaben gebunden. Einzig über den Abrechnungszeitraum und dem städt. Anteil sollte man diskutieren. Ich denke allerdings, man wird bei dem geplanten Abrechnungszeitraum von einem Jahr bleiben. Eine Festlegung für einen Planungszeitraum von fünf Jahren wäre auch möglich.

Den städt. Anteil auf 50% anzugeben wäre wünschenswert aber wohl nicht machbar.

Ich kann mich daran erinnern, dass Bürgermeister Kern den Weg bevorzugte, die „grundhafte Sanierung“ komplett über die Grundsteuer B (wie bisher) zu finanzieren. Der Verwaltungsaufwand ist gering und die Kostenverteilung gerecht. Leider ist der Weg für Rödermark so nicht gangbar. Aber um den Punkt „gerecht“ ein wenig näherzukommen, könnte man den städt. Anteil bei den „wiederkehrenden Beiträgen“ auf 50% anzuheben. Geplant sind 25% bis 30%.

Die Kosten der „wiederkehrenden Beiträge“ können NICHT auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuer B schon.

Einnahmen aus den „wiederkehrenden Beiträge“ sind ZWECKGEBUNDEN. Einnahmen über die Grundsteuer B NICHT. Unverbrauchte Einnahmen aus den „wiederkehrenden Beiträge“ müssen zurückerstattet werden.

Wenn es nicht so furchtbar traurig wäre, was da von der Verwaltung an Zahlen genannt wurde/wird, könnte man lachen. Mir fällt es immer schwerer, die Äußerungen der Verwaltung ernst zu nehmen.
Kosten für die „grundhafte Sanierung“. In 2013 waren es laut Verwaltung 10 Mio. 2015 schon 15 Mio. Und jetzt das Wunder – in 2017 steht nichts mehr an –
Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken.
Siehe: Das Wunder von Rödermark.

Siehe auch:
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Auf die Abstimmung bin ich gespannt.
» Siehe auch Ortsdurchfahrten. Videos und Bilder
» PM SPD Rödermark. Die Innenstadt ist „tot“
» Antrag Straßenbeitragssatzung
» Satzung. Wiederkehrende Beiträge. (Straßenbeitragssatzung. Noch nicht verabschiedet)
 
*1[..]Um sich diese Angebote dauerhaft leisten zu können, ist die Erhöhung von Steuern nicht zu vermeiden. Das Haushaltssicherungskonzept sah bislang eine Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 vor, also von 450 auf 500 Punkte. Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo 24.03.2015. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 –
 
*2§14 Satzung wiederkehrende Beiträge.
(1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmung dieser Satzung aus den jährlichen
Investitionsaufwendungen ermittelt.
(2) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.

Das Wunder von Rödermark

Das Wunder von Rödermark
Nach den Aussagen bei OP-Online zu urteilen, ist in Rödermark ein Wunder geschehen.
Das Wunder: „Es stehen derzeit keine grundhaften Erneuerungen an.
Was kann man heute bei OP-Online lesen?

[..]Bürgermeister Roland Kern [..] Er erwarte für jeden einzelnen Bürger einen „niedrigen dreistelligen Betrag“. Sanierungsarbeiten zur Erhaltung einer Piste seien nach wie vor für die Bürger kostenlos. Kern rechnet nicht vor 2020 mit Abrechnung der ersten Straßenbaumaßnahme. Es stünden derzeit keine grundhaften Erneuerungen an. Quelle: OP-Online.

Im März 2013 wurde vom Fachmann der Stadt Rödermark, Herrn Kron, der Betrag für die notwendigen Mittel für „grundhafte Sanierung“ bzw. „grundhaften Erneuerungen“ für die Jahre 2013 bis 2021 auf 10.000.000,00 Mio.Euro geschätzt.

Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle: bgb.roedermark.de

Schon zwei Jahre später, im September 2015 war der Betrag auf 15.000.000,00 angewachsen.

15 Millionen Euro würde es kosten, das rund 100 Kilometer lange Netz städtischer Straßen wieder in einen neuwertigen Zustand zu versetzen. Quelle: OP-Online

In einen neuwertigen Zustand zu versetzen bedeutet, eine grundhaften Erneuerung. Die anteiligen Kosten werden über die Straßenbeitragssatzung (noch nicht verabschiedet) Stadt erhoben.

Von 15.000.000,00 können wir die Beträge für die „Schwimmbadstraße“ und „Am Wiesengrund“ abziehen. Dann bleiben aber bestimmt noch mehr als 14.000.000,00 über.
 
In 2013 waren es laut Verwaltung 10 Mio. 2015 schon 15 Mio. Jetzt das Wunder von Rödermark. 2017 steht nichts mehr an.
Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken.

Was ich dazu denke, steht in dem noch gesperrten Artikel
Rödermark. Tatenlose Koalition. Straßenbeitrag
 
Siehe auch
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

FDP Rödermark: Diskussion über türkische Partnerstadt jetzt beenden

Pressemeldung der FDP Rödermark.
FDP Rödermark: Diskussion über türkische Partnerstadt jetzt beenden

In Rödermark leben rund 1.320 türkische Staatsbürger. Schätzungsweise die gleiche Anzahl Personen mit deutschem Pass hat türkischstämmige Wurzeln. Viele davon stammen aus der Stadt Hekimhan in der Provinz Malatya in Ostanatolien. Die beiden in Rödermark ansässigen Heimatvereine Verein „Hekimhaner in Europa e.V.“ und „Kozdere Solidaritäts-Verein in Europa e.V.“ zusammen über 200 Mitglieder. Ohne jeden Zweifel hat Rödermark damit einen starken Bezug zur südostanatolischen Stadt Hekimhan. Der Gemeinderat von Hekimhan hat daher im Dezember 2014 beschlossen, Gespräche mit Rödermark zu führen mit dem Ziel eine Städtepartnerschaft zu implementieren. Eine Delegation der Stadt Rödermark hat daraufhin im Frühjahr 2016 erneut Hekimhan besucht, es wurde aber bisher noch kein offizieller politischer Beschluss bezüglich der türkischen Anfrage gefasst. Man befindet sich immer noch in der Meinungsfindungsphase. [..] Weiter bei der FDP Rödermark

Siehe auch OP-Online
 
Der Antrag im Blog für Rödermark.