Jugendzentrum Ober-Roden.
Bald nur noch Geschichte?
Vorweg. Wie sich im Laufe der Sitzungen herausgestellt hat,
ist es nicht sicher, ob man am Badehaus überhaupt ein Jugendzentrum bauen darf. Stichwort Bebauung im Innenbereich bzw. Außenbereich, §34, §35 Baugesetzbuch. Man gibt sich zwar optimistisch, aber sicher ist es nicht.
Die grundsätzliche Planung „Spielpark am Badehaus“ ist nicht davon betroffen, weil das JuZ dort als „Platzhalter“ dargestellt wird. Im weiteren Text gehe ich mal davon aus, dass die Verwaltung es richten wird und ein neues JuZ in Urberach gebaut werden darf. Man ist „verhalten optimistisch“.
Es ist auch nicht sicher, ob eine neues JuZ in Urberach überhaupt förderungswürdig ist.
Drei Immobilen in bester Innerort-Lage, so Bürgermeister Jörg Rotter, hat die Stadt in letzter Zeit ohne Profi-Verhandler gekauft: den „Schützenhof“ und ein Geschäft in Urberach sowie das „Köhler-Haus“ an der Dieburger Straße. Ein paar hundert Meter weiter nördlich – siehe oben – hatte sie das Nachsehen.
Quelle: OP-Online
Da stimmt doch etwas nicht!
Mit –paar hundert Meter weiter nördlich– dürfte die Häuserzeile -Helga’s – Donuts – Wettbüro – gemeint sein. Für dieses Gebiet hat bei einem Haus/Grundstücks-Verkauf die Stadt das Vorkaufsrecht. Besonderes Vorkaufsrecht. Für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Bei OP-Online steht etwas von einem – ein Auge auf dieses Filetstück geworfen-. Stellt diese Häuserzeile für die Stadt wirklich ein interessantes Objekt dar? Für einen Investor? Aber für die Stadt? -doch ein privater Investor griff zu, bevor die Stadt überhaupt ein Angebot abgeben konnte-. (Zitat OP-Online)
Muss die Stadt bei einem verbrieften Vorkaufsrecht (siehe unten) nicht informiert werden?
Ich denke, die Stadt hat: 1.) Zeitnah nichts davon mitbekommen. 2.) Der Stadt fehlt das nötige Kleingeld. 3.) Hat man das Geld für das „Piccolo Mondo“?
Die o.g. Häuserzeile dürfte für die Stadt weniger interessant sein. Aber was ist, wenn das Gebäude dahinter auch an diesen Investor verkauft wird oder schlimmstenfalls (was man gerüchteweise hört) schon verkauft ist. Für den Investor und die Stadt dürfte dieses Grundstück höchst interessant sein.
Man kann in Hinblick auf den Stadtumbau nur hoffen,
dass die Gerüchte nicht stimmen, und ein hinter der Häuserzeile liegendes Gebäude auch schon an den Investor verkauft wurde. Wenn ja, dann kann man den Gedanken an ein schönes Umfeld um die Kirche in diesem Bereich wohl in die Tonne treten.
Wenn man weiterdenkt, könnte der Gedanke kommen,
dass der Investor irgendwann einmal dem Inhaber der Gaststätte „Zum Löwen / beim Mortsche“ ein freundliches Angebot unterbreiten wird.
Vorkaufsrecht Ortskern Ober-Roden
Für dieses Gebiet braucht man sich in dem neuen Einzelhandelskonzept keine weiteren Gedanken mehr zu machen. Der Markt hat es gerichtet.
Vorkaufsrecht
Macht sich eigentlich ganz gut. Dieses Argument stand auch bei denjenigen ganz oben, die mir von dem –Gerücht des Verkaufs– erzählt haben. Leider kann nicht so einfach davon ausgegangen werden, dass die Stadt gefragt werden muss, ob man das Gebäude/Gelände kaufen möchte. Erst dann, wenn nicht, dann darf es in andere Hände übergehen. So ist „Vorkaufsrecht“ leider nicht zu verstehen.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
ISEK. Prozess abgeschlossen.Sind in der Umsetzungsphase.
Ich werde heute darauf angesprochen, dass ich in meinem Blog fälschlicherweise „ISEK-Prozess“ schreibe.
Letztmalig am 13.07.2021 als ich die Aussage von Bürgermeister Rotter bei OP-Online zitierte.
Die Begründuung wurde mitgeliefert.
Wir sind nicht im ISEK-Prozess, der ISEK-Prozess ist seit Jahren abgeschlossen.
Zu Beginn der Förderprogramme wurde ein ISEK erstellt. Ein Intergriertes StadtEntwicklungsKonzept. Dies verlief mit Bürgerbeteiligung und war die Grundlage für konkrete Zuschüsse durch den Fördermittelgeber. ISEK wurde von der Stavo beschlossen, der Prozess war damit abgeschlossen.
Seit mehreren Jahren befindet man sich in der Umsetzungsphase.
Im ISEK wurden Entwicklungsziele formuliert und entsprechende Maßnahmen dazu zusammengetragen. Jährlich werden zu einzelnen Maßnahmen Fördermittel beantragt. In den Folgejahren wird dann versucht, die Maßnahmen umzusetzen. Man kann also sagen, man sei mitten in der Umsetzung der im ISEK aufgeführten Maßnahmen. Aber das ISEK selbst liegt fertig als mehrere Hundert Seiten starkes Werk vor.
Hier sollte man sprachlich exakter sein.
Admin.
Ich habe die Worte von Bürgermeister Rotter genutzt (OP) . Natürlich wäre es für alle besser, wenn dieser anstelle vom -Prozess- das Wort -Umsetzungsphase- benutzen würde. Kostet ja nichts.
Man könnte sagen, was da kritisiert wurde, sind Peanuts. Ich sehe das nicht so. Wenn man über einen Vorgang schreibt,/spricht, sollte man auch die Phase (Umsetzungsphase) benennen, in der man sich gerade befindet.
Ich nehme die Kritik an und mich in Zukunft bemühen, die richten Worte zu wählen.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
[..] Bürgermeister Jörg Rotter gibt eine Standort-Garantie. [..] Quelle OP-Online
Man verwirrt die Bürger.
Zum Abriss des Ex-Feuerwehrhauses Frau Schülner ((AL/Die Grünen)) bei OP-Online [..]„in nicht allzuferner Zukunft“ zu rechnen.[..]
Im Koalitionsvertrag, unterzeichnet von CDU und AL/Die Grünen (also auch von der Partei des Bürgermeisters) steht: Für „das mittelfristig wegen anderweitiger Planungen wegfallende Jugendzentrum im alten Feuerwehrhaus Ober-Roden soll rechtzeitig eine Alternative gefunden werden.„
Man könnte das so deuten: Die Erste Stadträtin hat ihre Ansicht zu dem „Jugendzentrum JUZ Ober-Roden“ in den Koalitionsvertrag schreiben lassen. Bürgermeister Rotter konnte dies wohl nicht verhindern.
In dem Artikel bei OP-Online kann man lesen, dass sich Bürgermeister Rotter für den Erhalt des JUZ Ober-Roden ausspricht. Mir gelingt es leider nicht, aus den Aussagen von Bürgermeister Rotter (Artikel OP-Online) eine „Standortgarantie“ abzuleiten. Ich muss gestehen, mir würde das sehr gut gefallen. Wie Herr Rotter bemerkt, ist man noch mitten im ISEK-Prozess. Was am Ende das Entwicklungskonzept sein wird (JUZ bleibt oder bleib nicht), müssen wir abwarten.
Wenn man jetzt schon von „Standortgarantie“ spricht, könnte man sich viel sparen und das alte Feuerwehrhaus als nicht mehr diskussionswürdig betrachten und diesen Arbeitspunkt bei „ISEK“ als erledigt abhaken.
Nachtrag 14.07.2021
Jetzt wird es noch verwirrender.
Im Koalitionsvertrag bei »II. Ortskerne. Attraktive Wohn-und Lebensräume « steht unter dem Punkt –Für den Ortskern Ober-Roden gilt– aber auch: – b. (3) Die Freifläche vor der Kulturhalle sowie das ehemalige Feuerwehrhaus sollen Vereinen, Institutionen und der Stadt für Veranstaltungen dienen. Die Umgestaltung dieses städtischen Raumes für diese Zwecke wird angestrebt. Siehe Text Koalitionsvertrag
Vergleichen Sie die einmal mit dem folgenden Text unter » VI. Soziale Gesellschaft und Bildung « im Koalitionsvertrag:
» Für das mittelfristig wegen anderweitiger Planungen wegfallende Jugendzentrum im alten Feuerwehrhaus…
Kletterwand im alten Feuerwehrhaus. Quelle: Webseite der Stadt Rödermark
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
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