Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung?

Ein Punkt bei der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2016. Tagesordnungspunkt Ö5.
 
Eine vom Magistrat gemachte Zusage soll zurückgenommen werden. HöherGRUPPIERUNG der Erzieher in die Gehaltsgruppe S8 (jetzt S8b)
Erklärung:
S6 entfällt im Tarifvertrag. S6 ist jetzt S8a.
S8 entfällt. S8 ist jetzt S8b
D.h., wenn die Erzieher sich jetzt in der S8a befinden, erfolgte KEINE Höhergruppierung.

[..]Rödermark hat die 140 Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten Anfang des Jahres (Anm. 2015) von S?6 auf S?8 hoch gruppiert. Damit will der Magistrat die kommunalen Kitas zu attraktiven Arbeitsplätzen machen und die steigenden pädagogischen Anforderungen im Erziehungs- und Sozialdienst anerkennen.[..] Quelle: OP-Online am 9.4.2015 .

Einen Widerspruch kann ich nicht finden.

Kurzfassung.
Alles, was hier zusammengetragen wurde, stammt aus öffentlich zugänglichen Unterlagen. Aussagen von mir befragten Personen finden hier keinen Niederschlag.

Ordnet man all diese Aussagen richtige ein, ergibt sich für mich folgende Situation.

Planung
» Vom Ersten Stadtrat, Herr Rotter, wurde die Zusage gegeben, alle Erzieher ab dem 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 einzuordnen.

» Zum Zeitpunkt der Zusage, die Mitarbeiter in die Gehaltsgruppe S8 einzugruppieren, gab es die Gehaltsgruppen S8a und S8b nicht.

» Den Erziehern entstehen bei der Höhergruppierung (S6 nach S8) KEIN finanzieller Schaden. Ist tariflich festgehalten und nachzulesen. Lediglich eine Einstufung in eine niedrigere Stufe könnte vereinzelt vorkommen. Bedeutet aber in diesem Fall kein Nachteil für die Mitarbeiter.

» Die Erzieher müssten sich nach der tariflichen Einigung, Mitte 2015, in der neu geschaffenen Gehaltsgruppe S8b befinden.

» Gehaltsgruppe S8b ist von den Tarifpartnern (Verdi, VKA) für die Eingruppierung der Erzieher der Gruppe S6 NICHT vorgesehen.

» Eine Bezahlung nach S8b (so wie es in Rödermark eigentlich sein müsste) ist schlichtweg nicht zu bezahlen.

» Die für mich absolut nicht nachvollziehbare Aktion des Ersten Stadtrates hat den Bürgern ca. 300.000,00 Euro gekostet. (200.000,00 p. Jahr)

» Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.

Wie diese Versprechen scheinbar umgesetzt wurde.

» Die Mitarbeiter wurden nicht wie zugesagt am 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 eingruppiert.

» Man zahlte den Mitarbeitern der Gruppe S6 über eine übertarifliche Zulage das Gehalt eines Mitarbeiters der Gruppe S8

» Die Mitarbeiter werden nach dem Tarifabschluss die Gehaltsgruppe S8a einsortiert. Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.


Hier die Langfassung Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung? weiterlesen

Erzieher. Ausschuss Familie und Soziales.

Rödermark Erzieher Ausschuss Familie und Soziales.
Ich glaube, diesem Antrag können die Stadtverordneten weder zustimmen noch ablehnen. Unter der Beratungsfolge steht bei der Stadtverordnetenversammlung auch nur „Anhörung“. Obwohl, unter Vorlage-Art: Beschlussvorlage steht.

Der einzige Antrag bei der Ausschusssitzung am 07.06.2016

Sachverhalt/Begründung:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag sollen rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet werden. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.

Gründe:
Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung.
Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag).
Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.
Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nichtbevorzugten Beschäftigten der Stadt.
Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.

Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag werden rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.
Quelle: bgb.roedermark.de
Screenshot: Antrag

Für mich ist das Ganze ein fürchterliches Durcheinander. Handwerkliche Fehler scheinen die Ursache zu sein. Die – Personalabteilung muss es nun richten -. Richten für WEN?

Ich bin dabei, zunächst für mich, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen. Wenn mir das dann gelingen sollte, werde ich den Artikel: Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? freischalten.

Lesen Sie auch Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? .

Es gab scheinbar KEINE Höhergruppierung nach S8. Es wurde wohl NUR eine Bezahlung nach S8 vereinbart. […]und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan.[..] Quelle: Stadt Rödermark 

Für den ersten Überblick sollte Sie sich die Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa ansehen.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Streik in den städtischen Kitas

Streik in den städtischen Kitas

Von den Streiks im Öffentlichen Dienst sind am morgigen Mittwoch (27.) auch die städtischen Kindertagesstätten in Rödermark betroffen. Soweit Einrichtungen geöffnet sind, findet dort nur ein Notdienst in der Zeit von 8 bis 16 Uhr statt. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen und sich in ihrer Kita über die Situation und die Möglichkeiten von Notbetreuungen zu informieren. In den Kindertageseinrichtungen „Waldacker“, „Im Regenbogen“, „Im Taubhaus“, „Potsdamer Straße“ und im „Familienzentrum Liebigstraße“ wird ein Notdienst zur Verfügung gestellt. In diesen Einrichtungen stehen Plätze auch für Kinder aus den anderen Einrichtungen zur Verfügung
Quelle: Roedermark.de
 
Siehe auch
» Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa


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Gesagt/Vergessen? Ministerpräsident Volker Bouffier und die gebührenfreien Kitas

Gesagt/Vergessen? Ministerpräsident Volker Bouffier und die gebührenfreien Kitas Was Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bei den Landtagswahlen 2013 versprach, scheint offenbar vergessen. Von gebührenfreien Kitas will die CDU heute nichts mehr wissen. Das hält die SPD Rödermark nicht davon ab, die CDU an ihre Wahlversprechen von damals zu erinnern. Die SPD möchte gebührenfreie Kitas – und dies so schnell wie möglich [..] Lesen Sie weiter bei der SPD Rödermark.


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Wie wahr Frau Merkel

Die Lohnfindung sei bei Tarifpartnern besser aufgehoben als in der Politik.

Quelle: Zeit Online
 
Siehe auch
» Gebührensatzung KiGa (Punkt 10.1)
» Zusammenfassung. Höhergruppierung Erzieher


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