Grundsteuer B zu erhöhen ist schon fast normal. Gibt es auch mal eine Grundsteuersenkung?
Ja. Könnte. In 2039 fallen Ausgaben in Höhe von 681.050,00€ weg. Hier ein wenig darüber, wie es dazu kommen könnte.
Einen Kassenkredit oder auch Liquiditätskredit genannt, kann man mit einem Dispokredit vergleichen. Der Kassenkredit darf eigentlich nur zur kurzfristigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit einer Kommune aufgenommen werden. Ein wenig übertrieben haben es 171 von 421 Kommunen in Hessen. Zu den 171 Kommunen zählt Rödermark.
In Rödermark hatten sich 27,9 Mio. € die Kassenkredite (zur kurzfristigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit) angesammelt. Ähnlich wie in Rödermark haben 170 weitere Kommunen in Hessen gehaushaltet. Jetzt sind alle Bürger in Hessen aufgerufen, Rödermark und den 170 anderen Kommunen kräftig unter die Arme zu greifen. Alleine wird man den für die vom Gedanken her –kurzfristige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit– aufgetürmten Schuldenberg schwerlich tilgen können.
Ganz Hessen hilft Rödermark zum zweiten Mal.
In 2013 hat das Land Hessen Rödermark im Rahmen des Schutzschirms (Rettungsschirm) Schulden in Höhe von 12.260.962,00 Euro abgenommen. Dafür musste Rödermark einen Sparkurs fahren.
In 2018 war es dann aber mal wieder so weit. Die Schulden durch Kassenkredite erreichten astronomische Höhen. Das Land Hessen hilft erneut. Hessen übernimmt die Zinsen und die Hälfte der 27.9 Mio. Euro angesammelten Kassenkredite. Die andere Hälfte (13,96 Mio. Euro) verbleibt bei der Stadt. In jährlichen Raten von 681.050,00€ ist der Betrag zurückzahlen (Siehe Seite 25). In 2039 wären wir fertig und dann könnte die Grundsteuer B gesenkt werden. 🙂
Von 2013 bis 2018 hat das Land Hessen mehr als 26 Mio. € plus Zinsen für 13,95 Mio. Euro (ca. 21 Jahre) Rödermark abgenommen.
Bedarfsgerechte Ausstattung.
Ich will nicht behaupten, dass die Kommunen für ihre Pflichtausgaben vom Land die notwendige finanzielle Unterstützung (bedarfsgerechte Ausstattung) bekommen. Ich bin sogar der Meinung, das Land bedient sich -ungebührlich- an den der Stadt zustehenden Einnahmen. Siehe – Heimatumlage -.
Bei aller Jammerei unseres hauptamtlichen Magistrats darf nicht übersehen werden, dass von 444 hessischen Kommunen nur 112 den Schutzschirm und nur 171 Kommunen die Hessenkasse in Anspruch genommen haben. Rödermark war/ist bei beiden Schutzschirmprogrammen dabei.
Eine Tagesordnung mit 16 Punkten in gerade einmal drei Stunden abzuarbeiten, erscheint zunächst sehr ambitioniert. Hat der vor den Sitzungen tagende Ältestenrat die Tagesordnung besprochen, können sich Tagesordnungspunkte durch Verschieben oder Zurückziehen reduzieren. Beabsichtigte Änderungsanträge können vorgelegt/besprochen werden. Auch die Art der Abarbeitung könnte sich durch Festlegen auf »Bearbeitung ohne Aussprache« verkürzen, weil man dann nach Aufrufen des Tagesordnungspunkts gleich zur Abstimmung übergeht.
Um als Zuhörer den zusätzlich aufgenommenen Tagesordnungspunkt „Ausbau Hotel Odenwaldblick“ verstehen zu können, fehlte es an Informationen. Was man allerdings feststellen konnte, war ein allgemeines Durcheinander. Ich hoffe ja nur, dass die Stadtverordneten bei Ihrer Abstimmung vollumfänglich informiert waren.
Um Folgendes besser zu verstehen, eine kurze Erklärung darüber, wie der zeitliche Ablauf nach der Einreichung eines Antrags bis in die Stadtverordnetenversammlung ist. Zwischen Einreichen der Anfragen/Anträge und der Stadtverordnetenversammlung müssen die Anträge in der ersten Sitzungswoche drei Ausschusssitzungen überstehen. Nach der Sitzungswoche haben die Fraktionen mehr als eine Woche Zeit, um ihre eigenen Anträge zu überarbeiten oder Änderungsvorschläge zu Anträgen der anderen Fraktionen zu formulieren.
Anträge gelten offiziell als Vorgang, wenn diese an dem im Kalender aufgeführten Tag (meist Mo), mit dem Vermerk AS/TO, eingereicht wurden. Erste Behandlung der Anträge FSIK (Di), BUSE (Mi) und HFW (Do). Dann haben die Fraktionen mehr als eine Woche Zeit für evtl. noch anstehenden Beratungsbedarf. Dann folgt die STAVO (Di) Siehe hierzu den Sitzungskalender von 2020. Für die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2019 stand den Fraktionen, durch die Herbstferien bedingt, eine längere Beratungszeit zur Verfügung. Zeit für einen ordentlichen Antrag/Änderungsantrag dürfte durch diese Vorgehensweise sichergestellt sein; sollte man denken.
Für Rödermark bedeutet das „Starke Heimat Hessen“ in einer Modellrechnung, dass man mit 768.000,00 € MINDEReinnahmen zu rechnen hat. Siehe hierzu Modellrechnung Stadt Rödermark
Es gab Schelte vom Stadtverordneten Herrn Butz (AL/Die Grünen) für einen Antrag, der sich gegen das Plündern der Gemeindekasse durch das Land Hessen stellt. Damit gab es auch Schelte für die Resolution, die eine ablehnende Haltung gegen das „Starke Heimat Hessen (Heimatumlage)“ der Stadtverordneten einfordert. Ein klares NEIN dagegen, dass das Land Hessen die bisher erhöhte Gewerbesteuerumlage nicht wie vorgesehen Ende 2019 abschafft, sondern durch das Programm „Starke Heimat Hessen (Heimatumlage)“ in anderer Form fortsetzt.
Noch verlief alles, wie man es voraussehen konnte. Herr Butz (AL/Die Grünen) hatte im Kreistag gegen den gleichlautenden Antrag der FDP gestimmt. Nicht alle seine Fraktionskollegen im Kreis folgten seinem Beispiel. Siehe bei Beschlussfassung im Kreis Offenbach.
Nach der Rede von Herrn Butz bei der Stadtverordnetenversammlung konnte man den Eindruck gewinnen, dass er und seine Fraktion sich gegen die beantragte Resolution aussprechen werden. Dass von Herrn Butz sehr wenig sachliche Gründe genannt wurden, konnte den Eindruck nicht schmälern. Den Hauptteil seiner Redezeit widmete sich dem Vorwurf, Herrn Kruger (FDP und Verfasser des Antrags) vorzuwerfen, einen Kreisantrag abgeschrieben zu haben und diesen jetzt zur Abstimmung den Stadtverordneten vorlegt. Er erwähnte auch (warum auch immer), dass der FDP-Antrag KEIN Antrag sei, über den in einer Stadtverordnetenversammlung zu diskutieren sei. Die Rede zeigte ganz deutlich, dass er es gerne sehen würde, wenn das Landesprogramm seiner Parteifreunde in der Landesregierung umgesetzt wird.
Merksatz: Wenn das Land sich per Gesetz weiterhin den Griff in die Stadtkasse erlauben will, ist das keine Sache, die man in der Stadtverordnetenversammlung besprechen soll. Das, was die Landesregierung Rödermark wegnimmt (ca. 750.000,00 €) kann der Bürger vor Ort doch durch höhere Grundsteuer ausgleichen. Chapeau Herr Butz.
Dass es WOHL ein Antrag für die Stadtverordnetenversammlung ist, wurde von der SPD und den Freien Wähler mit den Worten „Wir bedanken uns bei der FDP für diesen Antrag.“ „Wir hätten ohne den FDP-Antrag von dem Vorhaben der Landesregierung nichts erfahren“ so die Freien Wähler.
Herr Kruger stellte klar, dass er den Antrag nicht abschreiben konnte. Von sich selber abschreiben geht ja wohl schlecht. Auch beim Kreisantrag ist Herr Kruger der Verfasser.
Es gab von der AL/Die Grünen keinen weiteren Redner, der sich für eine Zustimmung zum FDP-Antrag aussprach. Zu diesem Zeitpunkt konnte man annehmen, dass der Antrag von der Koalition abgelehnt wird und man sich damit für die „Starke Heimat Hessen (Heimatumlage)“ aussprechen wird.
So weit, so gut. Die Grünen haben gesprochen und die Richtung für den Redner des Koalitionspartners war vorgegeben. Man wird sich so entscheiden, wie es der Vorredner vorgegeben hat. Ein Dogma in der Vergangenheit. Man konnte davon ausgehen, dass sich auch der Koalitionspartner (man spricht sich ja ab; oder?), die CDU, sich der vermeintlich ablehnenden Haltung der Grünen anschließt, und den FDP-Antrag ablehnen wird und sich NICHT gegen das „Starke Heimat Gesetz (Heimatumlage)“ der Schwarz/Grünen Landesregierung stellen wird. Man war nur noch darauf neugierig, wie die Argumente der CDU sein werden. Zeit für gemeinsame Beratungen hatte die Koalition wirklich genug. Eine Woche mehr als gewöhnlich.
Aber es kam ein wenig anders.
Mit seiner Aussage (Herrn Gensert), dass es sich nicht um ein landesspezifisches Thema handelt, sondern um ein Kommunales, gab er dem Antragsteller indirekt recht, den Antrag gestellt zu haben. Herr Gensert: „Es geht um viel Geld. Geld, das wir für unsere Selbstverwaltung brauchen. Wir brauchen eigene Einnahmequellen.“ Eine klare Ansage »“Starke Heimat Hessen (Heimatumlage)“ darf nicht kommen.
Mit der abweichenden Positionen der CDU zum Koalitionspartner hat der Fraktionsvorsitzende Michael Gensert ein Dogma gebrochen. Ob das jetzt der Beginn ist, sich wieder ein eigenes Profil zu geben? War es das dann? Wenn man Michael Gensert ein wenig besser kennt, muss man immer mit einer Überraschung rechnen. So war es auch diesmal.
Am Ende seiner Rede zauberte Herr Michael Gensert (CDU) zunächst mündlich einen Änderungsantrag hervor und überraschte damit (so mein Eindruck) AL/Die Grünen und wohl auch die eigene Mannschaft. Der Änderungsantrag kam so überraschend, dass Herr Gensert sogar vergessen hatte, diesen auch allen vorzulegen. Erst auf Anfrage von Herrn Karademir (SPD), ob es dann auch einen schriftlichen Antrag gibt, kramte Herr Gensert in seinen Unterlagen und verteilte ein Blatt Papier. Das Blatt Papier scheint formalrechtlich den Ansprüchen eines „Änderungsantrags“ zu entsprechen. Die Verwunderung, die das Hervorzaubern dieses Änderungsantrags erzeugte, war nicht zu übersehen. Wie kann es passieren, dass Herr Butz eine Rede dazu hält, dass der Antrag überhaupt nicht auf die Tagesordnung gehört, wenn der Koalitionspartner bereits einen Änderungsantrag zu diesem Antrag formuliert hat? Stimmt es da mit der Synchronisation der Meinungen zwischen den Koalitionspartnern nicht mehr?
Um nicht dem FDP-Antrag zustimmen zu müssen, der den Fraktionen eine klare Absage zu dem Entzug eines guten Teils ihrer Gewerbesteuer durch das Land abverlangt, wurde der Änderungsantrag vorgelegt. Mit dem Änderungsantrag wird keine klare Stellung bezogen, ob sich die CDU und die zustimmenden Fraktionen zum „Starke Heimat Hessen (Heimatumlage)“ Gesetz bekennen. Man überlässt die Meinung dem Spitzenverband „Hessischer Städtetag“. Das mag wohl auch der Grund (keine eigene Meinung) gewesen sein, warum die Koalition dem Änderungsantrag zugestimmt hat. Als Zuhörer bleibt die Frage offen: „Reden die Koalitionäre nicht mehr miteinander?“ Zeit für einen ordentlichen Antrag war, weiß Gott, genug vorhanden. Einigkeit sieht anders aus!
Änderungsantrag.
Der von Herrn Gensert (CDU) vorgelegte Änderungsantrag, der auch die Zustimmung erhielt, sagt aus, dass man sich der Position des „Hessischen Städtetages“ anschließen und sich auch einer Klage anschließen wird. „Durch die Heimatumlage verlieren alle Städte und Gemeinden in Hessen, weil das Land ihnen einen guten Teil ihrer Gewerbesteuer wegnimmt und damit in ihr Selbstverwaltungsrecht eingreift.“ So nimmt der Erste Vizepräsident des Hessischen Städtetages Dr. Heiko Wingenfeld, Oberbürgermeister aus Fulda, Stellung in der Landtagsanhörung zum Gesetz „Starke Heimat Hessen“.
„Wir lehnen das Gesetz daher weiterhin ab, auch wenn das Land uns mit der Pauschalierung einzelner Zuweisungen ein wenig entgegenkommt.“
Wingenfeld sieht keinen Grund darin, den Kommunen erst die Gewerbesteuer zu entziehen und dann mit neuem Etikett zurückzuüberweisen[..] Quelle: Hessischer Städtetag
Wem eine Resolution letztendlich vorgelegt wird, dazu kann ich nichts sagen. Aber aus „Resolution“ ist erkennbar, dass man den Beschluss zum „Starke Heimat Gesetz“ nicht in der eigenen Amtsstube belässt. Ich denke, man hätte die Resolution den Spitzenverbänden und dem Landtag vorgelegt. Das zu der durch die Koalition ABGELEHNTEN Resolution. Was passiert aber jetzt mit dem beschlossenen Antrag der Koalition? Keine Resolution. Kein Beschluss dazu, wem man die ablehnende Haltung mitzuteilen hat. Nur ein Papier, das man wieder hervorkramen wird, wenn es zu einer Klage kommt?
Herr Kruger beschrieb das „Starke Heimat Hessen Gesetz“ wie folgt:
„Man bekommt man vom Land die Möbel geklaut. Danach lässt sich das Land dafür feiern, einem einen Teil der eigenen Möbel wiederzugeben und entscheidet aber zugleich, wo und wie diese aufzustellen sind“
Man mag jetzt sagen, dass ich etwas herbeireden möchte, was in der Tat nicht vorhanden ist. Mag ja sein. Aber wie sich die Koalition bei der vergangenen Stadtverordnetenversammlung präsentiert hat, gibt es weiteren Raum für jedwede Überlegungen. Anmerken muss ich allerdings, dass ich absolut kein Freund von der Zusammensetzung der jetzigen Koalitionen bin. Eine Koalition, bei der sich der größere Partner wegen offensichtlicher Sachzwänge dem kleineren Partner bis zur Selbstaufgabe unterordnet, ist nicht mein Fall.
Beschlussfassung im Kreis Offenbach
Verweigerung des Landes Hessen der Rückführung der Gewerbesteuerumlage durch das geplante Gesetz „Starke Heimat Hessen“ nach Ablauf des Solidaritätspaktes an die hessischen Kommunen.
Der Antrag der FDP-Fraktion lautet wie folgt:
1) Der Kreistag Offenbach spricht sich gegen das Modell einer „Heimatumlage“ im Sinne des „Starke Heimat Hessen“ Gesetzentwurfes sowie überdies grundsätzlich gegen die Verplanung bzw. gesetzliche Zweckbindung rein und originär kommunaler Gelder durch die Hessische Landesregierung aus.
2) Der Kreis Offenbach setzt sich auf allen politischen Ebenen (inkl. Spitzenverbände) dafür ein, dass die für den Aufbau Ost zusätzliche –befristete –Gewerbesteuerumlage ab dem 01.01.2020 nicht mehr erhoben wird und die dadurch frei werdenden Mittel vollumfänglich den kreisangehörigen Kommunen, sowie mithin indirekt auch dem Kreis Offenbach, zugutekommen.
Der Kreistag beschließt mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, AfD, Bündnis 90 / Die Grünen, FW, FL-NEV und ALO, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag der FDP-Fraktion. Siehe Niederschrift
Die Gesetzesinitiative der Landesregierung „Starke Heimat Hessen“ wirkt sich damit nach heutigem Stand für die Stadt Rödermark finanziell negativ aus. Quelle: Stadt Rödermark
Im Zuge der wachsenden Verärgerung über die Erhöhung der Grundsteuer hat der Rumpenheimer Wolfgang Lotter eine Online-Petition ins Leben gerufen. Siehe OP-Online
Es ist gut, wenn die Bevölkerung gegen eine vermeintlich ungerechte Behandlung/Belastung aufbegehrt. In Rödermark gehört dazu eine ganze Portion Mut, sich gegen eine Entscheidung der regierenden Fraktionen und des hauptamtlichen Magistrats zu wehren. Regelmäßige Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden noch mit Grauen an die Ungehörigkeit – Bürger auslachen – erinnern. Es ging, genau wie in Offenbach, um einen Grundsteuer B Erhöhung.
Siehe: Bürger werden von einigen Stadtverordneten bei der Stavo ausgelacht.
Zu der Petition. Ich glaube nicht, dass diese Petition eine Änderung der Pläne herbeiführen wird. (Quorum 1.300 ist weit überschritten.)
Offenbach hat wohl zu viel Geld ausgegeben. Wo? Kann ich natürlich nicht sagen. Man braucht aber des Bürgers Geld, um den Haushalt zu sanieren.
Ich wohne in Rödermark. Stehen wir bald vor einem ähnlichen Problem? Warten wir ab, bis die Wahl vorbei ist und der nächste Haushalt kommt (oder Nachtragshaushalt). Dann werden wir hören, – wer und vor allem warum an was – die Schuld zugewiesen bekommt. Erkenntnisse, die man auch schon heute haben sollte.
Sehen/Hören Sie sich genau die Aussagen der Bürgermeisterkandidaten an. Was wird für die Zukunft geplant? Will man Geld sparen oder weiterhin auf neue Projekte setzen, die den Bürgern zunächst gefallen? Auch dann noch, wenn sich herausstellt, dass hinter dem Finanzierungsplan eine unausgesprochene Grundsteuer B Erhöhung steht?
Rödermark wird in diesem Jahr wahrscheinlich den Schutzschirm I verlassen. Der NEU in Anspruch genommene Schutzschirm II (Hessenkasse) wird uns nun weitere knapp 21 Jahre mit 700.000,00 € Kosten p. Jahr begleiten. Wenn man davon spricht, man hat nach dem Verlassen des Rettungsschirms I wieder neue Spielräume, fragen Sie danach, wie die Spielräume aussehen. Mit der Hessenkasse wurden auch neue Regeln aufgestellt.
Hessenkasse und das neue Haushaltsrecht. Vorbei ist es mit dem hemmungslosen Ausgleich von Verbindlichkeiten über Kassenkredite.
Vor allem aber wird die Aufnahme neuer Liquiditätskredite (dieser Begriff wird in Hessen nun anstelle von „Kassenkredite“ verwendet) genehmigungspflichtig, ebenso die Liquiditätsplanung der Gemeinde, die der Kommunalaufsicht vorzulegen ist (§§ 97a und 105) Quelle: kommunalwiki.boell.de
Kassenkredite / Liquiditätskredite. Im privaten Haushalt auch bekannt als Überziehungskredit. Rödermark hat über die Kassenkredite/ Überziehungskredit einen Schuldenberg von ca. 31 Mio. aufgebaut. Hier hilft jetzt die Hessenkasse (alias Schutzschirm II) mit knapp 28 Mio. 50% davon zahlen wir in Rödermark über Raten in 21 Jahren ab.
Kommunen, die nicht unter den Rettungsschirm II geschlüpft sind, müssen nicht zahlen. Die werden belohnt. 70 Kommunen (von über 100) in Hessen haben schon den Bewilligungsbescheid erhalten. Rödermark gehört NICHT dazu.
Die HESSENKASSE des Landes kümmert sich nicht nur um die Entschuldung unserer Kommunen, sondern bewusst auch um die Stärkung derer, die sich mit Blick auf ihren Haushalt manche Investition verkniffen haben. Quelle: finanzen.hessen.de
Babbeln kann man wunderbar über zukünftige Projekte. Aber glauben Sie keinem, der etwas in den Raum stellt, weil es gefallen könnte und nicht ein Wort darüber verliert, woher das Geld kommen wird. Fragen Sie nach, wie man überhaupt neue Projekte angehen kann, wenn man noch nicht einmal in der Lage ist, für unbedingt notwendigen Instandhaltungskosten die Mittel bereitzustellen. Klar, wenn man es machen wollte, müsste man ( Stand der Dinge heute), die Grundsteuer B gewaltig erhöhen. Macht sich aber im Wahlkampf nicht so gut. Besser sind da neue Projekte. Und denken Sie an den Spruch, der gerne nach der Wahl unausgesprochen in den Köpfen des/der Gewählten herumgeistern könnte: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
Was man bisher zu neuen Projekten lesen kann, ist:
Gefahrenabwehrzentrum.
Zentral gelegenes Jugendhaus.
Rödermark kann mehr.
Wir brauchen nur den/die richtige(en) auf dem Bürgermeistersessel.
Denken Sie daran. Frischer Wind tut gut.
Petition hat genug Unterstützer
Stefan Wolf aus Offenbach ist überzeugt davon, dass die Bürger die Misswirtschaft der Politik ausbaden müssen: „Die Grundsteuererhöhung ist ein Ausdruck von Hilflosigkeit und Misswirtschaft. Quelle OP-Online.
Es wäre schön zu erfahren, ob die Bürgermeisterkandidaten die Gefahr sehen, die Grundsteuer B im kommenden Jahr erhöhen zu müssen.
Wie kann man überhaupt auf den Gedanken kommen, die Grundsteuer B müsste erhöht werden?
Ich hatte damit gerechnet, dass Bürgermeister Kern in seinen letzten Monaten im Amt uns eine Grundsteuererhöhung präsentieren wird. Gut; es ist (noch) nicht passiert. Übrigens, 100%-Punkte bedeuten in etwa ca. 1 Mio. für die Haushaltskasse. Der Haushalt 2019 hat recht knapp das Hauptziel -ausgeglichener Haushalt- erreicht. Erreicht auch deshalb, weil man auf Rücklagen zugegriffen hat, die in Zukunft fehlen werden. Schwer wird es, wenn die Wirtschaft nicht mehr wie bisher brummt und die Umsätze sinken. Schlimm wird es, wenn der Kreis weiter an der Schraube Kreisumlage/Schulumlage dreht. Schlimm wird es, wenn die Zinsen steigen. Wissen sollten Sie, dass sich die Schulden der Stadt seit 2017 um ca. 10 Mio. € erhöht haben. Ganz schlimm wird es, wenn der Falsche den Bürgermeistersessel besteigt und die Wirtschaftsförderung weiterhin Chefsache bleibt. Am schlimmsten für alle Bereiche wird es aber, wenn der falsche Kandidat(in) zum Bürgermeister(in) gewählt wird.
Gibt es denn neue Kosten, die eine solche Vermutung begründen?
Durch ein Gerichtsurteil sah sich die Stadt gezwungen, eine Zusage des Dezernenten einzulösen und die Erzieher, zusätzlich zu den üblichen Tarifsteigerungen, zwei Gruppen höher einzugruppieren. Zusätzliche Kosten für die Steuerzahler im Kita-Bereich ab 2019 jährlich ca. 231.700,00 €. Die viel zu niedrig(1) angesetzten Beträge, die zur “grundhaften Sanierung“ der Straßen bereitgestellt werden. Meiner Meinung nach fehlen aus heutiger Sicht zusätzlich zu den geplanten Ausgaben mindestens 2,5 Mio. jährlich. Rechenbeispiel für Pessimisten. 2,5 Mio. bedeuten ca. 250%-Punkte Grundsteuer B. Sprich, von aktuell 540% auf 790%. Die Kosten für die beiden Förderprogramme sind auch nicht ohne. Die Hessenkasse (Rettungsschirm II), ein Betrag, ca. 700.000,00 jährlich,
„Wir haben den Rettungsschirm I erfolgreich verlassen können und sind jetzt freier in unserem Handeln.“
Wenn Sie diesen oder einen ähnlichen Satz von einem Bürgermeisterkandidaten hören, sollten Sie den Saal verlassen oder einfach einmal fragen: „Was ist einfacher geworden?“.
Es geht letztendlich bei allem ums Geld. Hier hat man sich in der Vergangenheit hemmungslos zu dem Finanzierungsmittel -Kassenkredit- gegriffen. Kassenkredit ist nichts anderes, als ein Überziehungskredit. Ist z.B. dafür gedacht, KURZFRISTIGE Engpässe zu überbrücken, aber nicht als Kreditersatz. Und Kassenkredite hatte Rödermark zum 31.12.2017 ca. 31 Mio. €. Davon sind ECHTE, ablösungsfähige Kassenkredite durch die Hessenkasse von 26,6 Mio. € vorhanden. Jetzt ist Schluss mit lustig. Folgendes wird dem Kämmerer der Stadt noch großes Kopfzerbrechen bereiten. [..] Vor allem aber wird die Aufnahme neuer Liquiditätskredite (dieser Begriff wird in Hessen nun anstelle von „Kassenkredite“ verwendet) genehmigungspflichtig, ebenso die Liquiditätsplanung der Gemeinde, die der Kommunalaufsicht vorzulegen ist (§§ 97a und 105). Die (momentan) sehr kostengünstige Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung über Liquiditätskredite fällt für die Gemeinden damit weitgehend weg. [..] Quelle
Gut, jetzt wissen wir das. Wann wird die Grundsteuer B erhöht?
Wie sage ich es meinem Kind?
Bei dieser Frage hat es Karsten Falk am einfachsten. An den Finanzen, den beiden Förderprogrammen, an der Nachzahlung der gerichtlich herbeigeführten Steigerung der Gehaltskosten im KiTa-Bereich, an all dem hat nicht mitgewirkt.
Hier dürfte es Frau Schülner, zwar erst recht kurz, durch die Zugehörigkeit der Fraktion, die schon seit Jahren in Rödermark die Richtung vorgibt, etwas schwerer haben.
Besonders schwer dürfte es dem stellvertretenden Bürgermeister fallen, z.B. sagen zu müssen: „Im nächsten Jahr werden wir die Steuern erhöhen müssen!“
Wenn jemand Fortschritte der Stadt auf seine Fahnen schreibt, muss man auch zu den immer größer werdenden Problemen Stellung nehmen und Lösungen aufzeigen.
Rödermark bekommt bald die Rechnung dafür präsentiert,
dass man nicht genügend dafür getan hat, damit sich Gewerbe in Rödermark ansiedeln kann bzw. bleibt. Man hat das Gefühl, ganz das Gegenteil möchte man. Siehe Rossmann, EDEKA, Jacobs.
Stichwort -Gute Fee-
Die Rettung wäre. Es würde vom Land/Bund ein Förderprogramm -Straßenbau- angeboten. Z.B. 1.200.000,00 Mio. zahlt die Stadt und der Zuschuss beträgt 2.800.000,00 Mio.€. Und das dann jedes Jahr bis 2040. Man kann es auch gute Fee nennen.
Fällt mir gerade vor die Füße.
Beschreibt genau, wie die Protagonisten einer Grün/Schwarzen Regierung Defizite abbauen wollen.
43 Milliarden Schulden mit 100 Mio. im Jahr tilgen. Da kann man es auch ganz bleiben lassen.
Als besonders fragwürdig beurteilt der Hessische Steuerzahlerbund die Aussage, nur bei „konjunktureller Normallage“ eine „planmäßige Rückführung des Kreditbestandes“ vornehmen zu wollen. „Laut Finanzplanung für 2019 sollen die Altschulden in Höhe von immer noch 43 Milliarden Euro lediglich um rund 100 Millionen reduziert werden, während Baden-Württemberg und Bayern die zehnfache Summe tilgen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf!“ so Papendick. Der Freistaat Bayern wolle auf diese Weise bis 2030 schuldenfrei sein, während Hessen dieses Ziel wohl erst in mehreren Jahrhunderten anpeile. Quelle
Vergleiche dazu Rödermark. Investitionsstau 20 Mio. Jedes Jahr kommen ca. 2,5 Mio. hinzu. Man will den Stau mit jährlich 1 Mio. abbauen. Mag verstehen, wer will. So ist halt Grün/Schwarze Mathematik.
Rödermark kann mehr.
Wir brauchen nur den/die richtige(en) auf dem Bürgermeistersessel.
Denken Sie daran. Frischer Wind tut gut.
Jetzt ist es amtlich. Die hoch verschuldete Stadt Rödermark ist unter den „zweiten Rettungsschirm“ geschlüpft. Bei dem ersten Rettungsschirm waren es ca. 12 Mio. Euro Schulden, die den Rödermärkern abgenommen wurden. Alle Hessen haben die Schulden übernommen. Als Gegenleistung wurde von Rödermark ein ausgeglichener Haushalt eingefordert. Grundsteuer B Erhöhungen in nicht unerheblicher Höhe waren die Folge. Auch andere Steuern wie Hundesteuer, Gewerbesteuer und Spielgerätesteuer sowie Gebühren wurden angehoben.
Jetzt kommt der „zweite Rettungsschirm“, die Hessenkasse. Damit wären wir knapp 28 Mio. € an weiteren Schulden los. Auflagen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzuweisen, bleiben bestehen. Was schmerzhaft ist, es kommt zusätzlich (also anders als beim Rettungsschirm I) eine Tilgungsrate pro Bürger (egal ob Baby oder Greis) von 25,00€ auf uns zu. Ob der kommende Haushalt der Stadt die Belastung von ca. 700.000,00 € plus 1.000.000,00 € für die grundhafte Sanierung der Straßen ohne Grundsteuererhöhung stemmen kann, bleibt abzuwarten.
Für die Teilnahme an der Hessenkasse gab es für die hoch verschuldete Stadt Rödermark keine Alternative. Die Alternativen ergeben sich erst bei der kommenden Kommunalwahl. Die Rödermärker haben es dann in der Hand, über den Wahlzettel die ausgetretenen Wege für ein besseres Rödermark zu verlassen. Frischer Wind würde der Stadt guttun.
Steuererhöhungen
Grundsteuer B in Rödermark.
Grundsteuer bis 31.12.2006 190%
» Grundsteuer ab 01.01.2007 330%
» Grundsteuer ab 01.01.2013 450%
» Grundsteuer ab 01.01.2015 540%
Gewerbesteuer von 350 auf 380 Punkte
Hundesteuer von 60,00 € auf 120,00 € erhöht.
Erstaunlicherweise brauchen nicht alle Kommunen den Rettungsschirm „Hessenkasse“ in Anspruch zu nehmen. (Z.B. Eppertshausen mit Bürgermeister Carsten Helfmann braucht keine Hilfe.)
Siehe: Hessenkasse. Weniger hilfsbedürftige Kommunen als gedacht.
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