Rödermark. Sparen nein – Steuer erhöhen ja!!!!

Rödermark Sparen nein – Steuer erhöhen ja!!!!

Hallo Ihr da draußen, insbesondere Ihr Rödermärker,
Jetzt kommt die Wahrheit an den Tag. Die Schwarz/Grüne Koalition und der Magistrat unter Führung des Bürgermeisters / Kämmerers Kern haben faktisch die Insolvenz der Stadt Rödermark angemeldet und den Schutzschirm und dessen Konsolidierungspfad zu einem ausgeglichenen Haushalt ad Absurdum geführt. Nur rückwirkende Steuererhöhungen können dies Verhindern.[..] Lesen Sie hier weiter.

Rödermark. Stavo 24.02.2015. Nachtrag.

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Gestern, 24.02.2015, war Stadtverordnetenversammlung. Für den, der die Ausschüsse besucht hat, gab es keine Überraschungen bei den gestellten Anträgen.

Es gab aber außergewöhnliches. Alle von der SPD gestellten Anträge wurden angenommen. Wobei einer der Anträge von der SPD zurückgenommen wurde, weil die Stadtverwaltung mit der Erstellung des geforderten Mängelmelder bereits begonnen hat. Siehe hierzu auch meinen Artikel aus 2013

Zu dem recht schwierigen Thema, Schuldenmanagement, haben alle Fraktionen die Arbeit der SPD in höchsten Tönen gelobt und den gestellte Änderungsantrag der SPD zugestimmt. Auch Bürgermeister Kern bedankte sich für die konstruktive Mitarbeit der SPD.

Dann kam die Haushaltseinbringung (Doppelhaushalt) von Bürgermeister Kern.
Ergebnis:
>> Bürger, die eine Stadtversammlung selten und die Ausschüsse nicht besuchen, würden Roland Kern erneut wählen.
>> AL/Die Grünen jubeln.
>> CDU wird verhalten applaudieren.
>> Opposition hat jetzt genügend Themen.
>> Ich halte mein Maul.

Halte mein Maul, nicht ganz. Zu 3 Themen möchte ich etwas erwähnen.
Gewerbesteuer
Grundsteuer B
Gehalt Erzieher.
Rödermark. Stavo 24.02.2015. Nachtrag. weiterlesen

Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes?

Droht eine Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes durch die Kommunen?

Wie die Focus berichtet, verhandeln die Länder über eine Reform der Grundsteuer. Es soll wohl ein Modell sein, das sich stark an den Verkehrswert orientiert. Dies berge die Gefahr einer allgemeinen Steuererhöhung. Mieter und Eigentümer würden wieder belastet.

Informationen darüber, was das für die Grundsteuer B in Rödermark bedeuten könnte, werden wir in Rödermark von ………….. erfahren.

Die Stadtverordneten in Rödermark MÜSSEN sich über diese Planung informiert haben, bevor man sich in Rödermark um eine weitere Anhebung der Grundsteuer B Gedanken macht.

Weitere Informationen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Art der Berechnung der Grundsteuer laut aktuellem Beschluss für nicht verfassungskonform (Az.: II R 16/13). Grund sind die für die Berechnung der Steuer zugrunde gelegten, aber veralteten Einheitswerte. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Grundsteuerberechnung beschäftigen.[..] Lesen Sie weiter bei news.immowelt.de

Pressemitteilung. Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online
Nr. 79 vom 03. Dezember 2014
Bundesfinanzhof legt die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vor
Beschluss vom 22.10.14 II R 16/13

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 II R 16/13 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) verfassungswidrig sind.

In dem Verfahren, das dem Vorlagebeschluss zugrunde liegt, hatte der Kläger im Jahr 2008 eine Teileigentumseinheit (Ladenlokal) im ehemaligen Westteil von Berlin erworben. Er ist der Ansicht, dass der gegenüber dem Voreigentümer festgestellte Einheitswert für das Teileigentum ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfalten könne, weil die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen des lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts 1. Januar 1964 verfassungswidrig seien. Die Einheitswertfeststellung müsse daher zum 1. Januar 2009 ersatzlos aufgehoben werden.

Der BFH stützt seine Vorlage auf folgende Gesichtspunkte:

Einheitswerte werden für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Betriebsgrundstücke und für andere Grundstücke festgestellt. Sie sind neben den Steuermesszahlen und den von den Gemeinden festgelegten Hebesätzen Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Maßgebend für die Feststellung der Einheitswerte sind in den alten Bundesländern und West-Berlin die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964.

Der BFH ist der Ansicht, dass die Maßgeblichkeit dieser veralteten Wertverhältnisse (spätestens) seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009 wegen des 45 Jahre zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts nicht mehr mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung des Steuerrechts vereinbar ist. Durch den Verzicht auf weitere Hauptfeststellungen sei es nach Anzahl und Ausmaß zu dem Gleichheitssatz widersprechenden Wertverzerrungen bei den Einheitswerten gekommen. Die seit 1964 eingetretene rasante städtebauliche Entwicklung gerade im großstädtischen Bereich, die Fortentwicklung des Bauwesens nach Bauart, Bauweise, Konstruktion und Objektgröße sowie andere tiefgreifende Veränderungen am Immobilienmarkt fänden keinen angemessenen Niederschlag im Einheitswert.

Der BFH vertritt indes nicht die Auffassung, dass das Niveau der Grundsteuer insgesamt zu niedrig sei und angehoben werden müsse. Vielmehr geht es lediglich darum, dass die einzelnen wirtschaftlichen Einheiten innerhalb der jeweiligen Gemeinde im Verhältnis zueinander realitätsgerecht bewertet werden müssen. Nur eine solche Bewertung kann gewährleisten, dass die Belastung mit Grundsteuer sachgerecht ausgestaltet wird und mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist.

Es obliegt nunmehr dem BVerfG, über die Vorlagefrage zu entscheiden. Der Vorlagebeschluss steht als solcher dem Erlass von Einheitswertbescheiden, Grundsteuermessbescheiden und Grundsteuerbescheiden sowie der Beitreibung von Grundsteuer nicht entgegen. Die entsprechenden Bescheide werden jedoch für vorläufig zu erklären sein.

Die Vorlage betrifft nicht die Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet, für die die Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1935 maßgebend sind. Die Gründe, die den BFH zu der Vorlage veranlasst haben, gelten aber aufgrund dieses noch länger zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts erst recht im Beitrittsgebiet.

Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressereferent Tel. (089) 9231-300

Siehe auch: Entscheidung des II. Senats vom 22.10.2014 – II R 16/13 –

Straßenbeitrag über die Grundsteuer B

Dreieich. Straßenbeitrag über die Grundsteuer B

Rödermark macht das schon seit Jahren. Erklärung weiter unten.

In der Offenbach-Post ist zu lesen:

[..] Demnach soll der für 2018 geplante Haushaltsausgleich auf 2016 vorgezogen werden und bereits 2015 die Grundsteuer B von bislang 370 auf 500 Punkte steigen. Im Gegenzug wird die Stadt bei der Genehmigung der Haushalte davon verschont, eine Straßenbeitragssatzung erlassen zu müssen.[..] Siehe OP-Online.de

Wahrlich eine gute Lösung. Für die Verwaltung läuft der Aufwand gegen 0 für die Einführung einer Straßengebühr. Man braucht keine teure externe Beratung zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrenden Beiträge einzukaufen. Diese Lösung ist sofort einsatzbereit und wird schon in einigen/einer Kommunen so gehandhabt. Diese Lösung ist für die Bürger die preiswerteste und allerbeste Lösung. Ein riesiger Verwaltungsaufwand entfällt und damit werden gewaltige Kosten gespart.

Für mich stellt sich aber die Frage, wie das funktionieren soll? Eine Steuer zweckgebunden? Eine umlagefähige Steuer mit einem im Prinzip zweckgebundenen Anteil vermischen? Zweckgebunden wäre der Anteil für den Straßenbeitrag. In Rödermark sind das, so wie ich das sehe, 40%-Punkte von der zurzeit erhobenen 450% Grundsteuer.

Gerichte werden wohl noch darüber zu entscheiden haben, ob wiederkehrende Beiträge umlagefähig sind. Mit diesem Dreieich-Modell hätte sich das ja erledigt. Aber, ist die Grundsteuer, mit dem vom Bürgermeister Zimmer erklärten Anteil von 1,6 Mio. Euro für Straßenfinanzierung , komplett umlagefähig?

Was genau meint der BM mit Straßenfinanzierung? Sind auch GRUNDerneuerungen gemeint? Denn nur bei einer GRUNDerneuerung fällt ein separater Straßenbeitrag an. Die Kosten für eine StraßenREPARATUR sind NICHT Bestandteil eines Straßenbeitrags. Die Kosten hierfür wurden/werden bereits aus den Steuereinnahmen der Stadt finanziert. Auch zukünftig werden Reparaturen nicht mit Beträgen aus einer wie auch immer gearteten Beitragssatzung beglichen. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Spielgerätesteuer, Hundesteuer…..usw.  

Ist für die Straßeninstandhaltung kein Geld vorhanden, muss man sich dies auf dem Kapitalmarkt besorgen. Jetzt kommt der RP ins Spiel. Eine Haushaltsgenehmigung, bei Schutzschirmkommunen genehmigt der RP, ohne eine entsprechende Straßenbeitragssatzung wird wegen der Finanzierung über Kredite bestimmt schwierig werden.  

Kann man die kompletten Einnahmen einer solch angereicherten Grundsteuer B dem Abbaupfad (Rettungsschirm) anrechnen?

Fragen über Fragen. Da kann man nur hoffen, mehr über das zunächst positiv zu bewertende Modell Dreieich zu erfahren.

Wir in Rödermark sind bereits so fortschrittlich. Eine Aussage von dem damaligen Stadtkämmerer, Herrn Alexander Sturm, steht meines Wissens bis heute unwidersprochen:

„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“
Quelle:27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses

Wir brauchen in Rödermark weder eine Straßenbeitragssatzung noch wiederkehrende Beiträge. Wir zahlen schon unseren Straßenbeitrag. Was sein könnte. Etwas zu wenig.

Ein Antrag der FDP-Rödermark, die Grundsteuer B nach den durchgeführten Maßnahmen wieder auf 290% zurückzuführen wurde abgelehnt.

Die befristete Erhöhung der Grundsteuer B (vgl. VO/0036/07 – „Die Erhöhung der Grundsteuer gilt befristet bis Ende 2010. Zum Haushalt 2011 ist erneut darüber Beschluss zu fassen“) wird zum 01.01.2011 zurückgenommen. Der Hebesatz beträgt ab dann wieder 290%. Quelle: bgb-Roedermark.de

Siehe auch: Niederschrift Stadtverordnetenversammlung 20.03.2007 Punkt 16

Demnach hat doch der gefasste Beschluss, „in der Grundsteuer B ist ein Straßenbeitrag enthalten“ weiterhin Bestand. Oder gibt es eine mir nicht bekannte, andere Erklärung.

So ganz kann ich aber die Dreieicher Lösung als einen kompletten Ersatz für den Straßenbeitrag nicht glauben. Ob rechtlich da so alles abgedeckt wurde, ist für mich mehr als fraglich. Warten wir auf weitere Informationen.

[..] „Geht so nicht“, beschied ihnen die kommunale Rechtsaufsicht. Die Grundsteuer darf nicht – auch nicht in Teilen – dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden.[..] Quelle: echo-online.de

Was ist dauerhaft? Kann/Darf der bestimmte Zweck ein – Straßenbeitrag – sein? Für wie lange kann man die – Widmung zu einem bestimmten Zweck – gelten lassen? Dreieich hat, so wie Rödermark es getan hat, einen Zeitraum vorgegeben. Rödermark hat den zunächst festgesetzten Zeitraum bereits überschritten. Dreieich kommt noch in die Verlegenheit, gegebenes Wort zu halten. Siehe weiter unten. Ein einlösbares Versprechen?

Es kann aber auch sein, das Modell ist eine Art – Stillhalteabkommen – und hat mit einer Straßenbeitragssatzung nicht das geringste zu tun. Da haben wir aber die folgende Aussage, die wiederum auf einen Straßenbeitrag hinzielt.

Bei der Steuererhöhung stehe der Haushaltsausgleich im Vordergrund. Um in Zukunft aber doch genügend Mittel für die Straßenfinanzierung zu haben, will Zimmer 1,6 Millionen festschreiben und für die Sanierung verwenden Quelle: OP-Online

Ein einlösbares Versprechen?

Nun soll sie von 2015 bis einschließlich 2017 auf 500 steigen, danach aber auf die geplanten 450 abgesenkt werden. [..] Quelle: OP-Online.

In Rödermark ist die Erhöhung der Grundsteuer B (von 290% auf 330%)  zunächst auch mit einem Laufzeitende verabschiedet worden. Bis 2010. Siehe hier Punkt 16

Siehe auch
» Zusammenfassung Grundsteuer B
» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Niederschrift Stavo 20.03.2007
» Dreieich. Stadtverordnete beraten über Straßenbeiträge.
» 
Ran an die Grundsteuer? Vorgezogener Etatausgleich

Dreieich
» 08.04.2014 Magstratsvorlage.
» 29.04.2014 Einführung einer Straßenbeitrassatzung.
» 13.05.2014 Beschluss

Ist Rödermark pleite?

Ist Rödermark pleite?
 
Zunächst eine Eilmeldung an den Weltklimagipfel in Warschau.
In Rödermark kommt der Klimaschutzbeauftragte.
 
Die im Artikel genannten Zahlen sind nicht verbindlich.
 
Sicherlich ist Rödermark aus kommunaler Sicht (noch) nicht pleite. Aber den Schluss, den man aus der gestrigen Sitzung Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ziehen kann, ist aus meiner Sicht nicht rosig. Im Endeffekt wird man sich das fehlende Geld von den Bürgern holen.
 
Den Stadtverordneten wird es schwerfallen, aus der Haushaltsplanung heraus, noch nennenswerte Beträge zu finden, die man einsparen könnte. Mit der Methode, da geht noch ein wenig, ist es vorbei. Wir sparen am Papier, wir reduzieren Fahrtkosten……. sind unbedingt notwendige Maßnahmen. Aber werden dadurch die notwendigen Beträge eingespart? Bestimmt nicht! Es sind große Sparideen gefordert. Maßnahmen, die auch weh tun können. Ich kenne welche. Mal sehen, was die Stadtverordneten vortragen.
 

Verdient man im Berufsleben sehr gut und kann ein großes Anwesen mit vielen Zimmern, großem Grundstück mit Park, Pool, Tennisplatz… usw. finanzieren und unterhalten, ist das in Ordnung. Hat man aber vergessen, Vorsorge für schlechtere Zeiten zu schaffen, muss man sich von Park, Pool, Tennisplatz und einigen Zimmern trennen. Das kann weh tun. Aber es geht ums Überleben.
 
Das Konsolidierungsziel für 2014 wird voraussichtlich NICHT erreicht. Die genauen Zahlen werden wahrscheinlich erst Anfang 2014 vorliegen.
 
Im Jahr 2015 haben wir aber wieder einen ähnlich hohen Betrag einzusparen. Wie soll DAS FUNKTIONIEREN?
 
Das Ziel wurde im Jahr 2014 um etwa 1,7 Mio. verpasst. Es gibt kaum Möglichkeiten, weiter hohe Beträge einzusparen.
Im Jahr 2015 muss man rein theoretisch die 1,7 Mio. (alt) + 1,6 Mio. (neu) = 3.3 Mio. dauerhaft einsparen. Die 3,3 Mio. werden nie zu schaffen sein. Dann schieben wir die 1,7 zunächst ans Ende der Konsolidierung. Die Hoffnung ist dann, in 2016 gibt es mehr Geld vom Land.
 
Wie will man die 1,6 Mio., neu in 2015, schaffen? Wenn noch Luft da wäre, könnte man doch schon in 2014 mehr einsparen.
 
Wird man die für 2017 angedachte Grundsteuererhöhung auf 500% vorziehen? Dadurch kann eine Verbesserung von ca. 480.000,00 Euro erreicht werden. Sehr optimistische Bürger glauben noch daran, die Grundsteuer B wird erst in 2017 erhöht. Ich vermute, in 2017 wird die Grundsteuer B NOCHMALS erhöht. Einfach in dem Zusammenhang auch die Grundsteuer A erhöhen. Bringt zwar nicht viel, macht aber wenig Aufwand.
 
Möglichkeiten zur Einsparung gibt es jede Menge. Man muss diese aber angehen. In den kommenden Wochen haben die Fraktionen Zeit, ihre Vorstellungen einzubringen. Mal sehen, wie kreativ die Vorschläge sind. Evtl. kommt dann auch ein Vorschlag, der ans Tafelsilber geht.
 
Ein Hinweis am Rande. Grundstücksverkäufe helfen nicht DIREKT, um ein Konsolidierungsziel zu erreichen. Grundstücksverkauf ist ein „außerordentliches Ergebnis“. Zur Konsolidierung zählen NUR dauerhafte Einnahmen. Ein Grundstück verkauft man nur einmal. Ist das Grundstück dann bebaut, wird man Grundsteuer B einnehmen. Die ist dann wieder relevant für das Konsolidierungsziel.
 
Mehr Einnahmen aus der Gewerbesteuer
Eingeplant ist eine Steigerung der Gewerbesteuer, ohne den Steuersatz anzuheben, um bis zu 400.000,00 Euro jährlich. Neue Gewerbeflächen wollen Teile der jetzigen Koalition nicht. AL/Die Grünen feierten die Nichtaufnahme von weiteren Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan als Sieg. Wenn das Gewerbe die geplante Steigerung von bis zu 400.000,00 Euro nicht schafft, was dann? Wird man dann die Gewerbesteuer erhöhen?
Siehe auch: Rödermark. Gewerbegebiet und der Flächennutzungsplan. Kinderbetreuung
 
Abbaupfad.
Ganz persönlich. Wenn ich mir die Kalkulation zur Konsolidierung aus 2012 ansehe, verwundern mich die Vorgänge beim Flughafen Berlin oder Stuttgart 21 nicht mehr. Sich in Rödermark in ersten Jahr um 1.7 Mio. Euro zu verrechnen ist …….urteilen Sie lieber selber.
 
Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrende Beiträge.
Solange wie Rödermark KEINE Straßenbeiträge (wie auch immer) einführt, kann/darf man keine Straßen mehr GRUNDHAFT erneuern. Einen Haushalt, der ein solches Vorhaben enthält, wird ein Regierungspräsident NUR mit einer Straßenbeitragssatzung genehmigen.
 
Und das steht jetzt an. Die Straße am Badehaus vorbei zur BA muss GRUNDerneuert werden. Kosten 400.000,00 Euro. 225.000,00 hatten wir schon. Sind aber am Bahnhof verbuddelt worden.
 
Eine Straßenbeitragssatzung wäre auch ohne dieses Vorhaben bald gekommen. Als Glücksfall für die Befürworter der „Wiederkehrenden Beiträge“ (ich gehöre dazu) ist die Straße am Badehaus zu sehen.
Bei einer Straßenbeitragssatzung hätten sich die HOHEN Kosten die Stadt (damit auch die Bürger) und das Kaufland teilen müssen. Bei „Wiederkehrenden Beiträgen“ bezahlen alle in dem ausgewiesenen Bereich einen jährlichen wiederkehrenden Beitrag. Der Beitrag deckt ALLE Maßnahmen zur „Grundhaften Erneuerung“ in diesem Gebiet ab. Pro & Contra Straßenbeitragssatzung siehe: Artikel zum Straßenbeitrag
 
Hilft ein Straßenbeitrag bei der Haushaltskonsolidierung?
Ein wenig. Hat man für die „Grunderneuerung“ nicht das Geld, muss ein Kredit aufgenommen werden. Zinsen und Tilgungen, die entstehen, machen sich in der Konsolidierung bemerkbar. Zahlt man die „Grunderneuerung“ der Straße aus den eingenommenen Beiträgen, die nicht höher sein dürfen als die Aufwendungen, fallen auch keine Zinsen und Tilgungen an.
Fazit. Wird der Bürger mit einem Straßenbeitrag belastet, hat das keine großen Auswirkungen auf die Konsolidierung. Weitere Steuer- und Gebührenerhöhungen werden damit kaum vermeidbar sein.
 
Erhöhung der KiGa/KiTa Gebühren stehen an.
Das Ergebnis wird in Kürze den Eltern mitgeteilt.
 
Beispiel für eine geschickte Investition
Eine geschickte Investition der Stadt sind die 1.500,00 Euro zur Weiterentwicklung einer APP, die den Behinderten die Hindernisse in Rödermark aufzeigt. Jetzt braucht man die Hindernisse nicht mehr für viel Geld zu beseitigen. Man vermerkt einfach das Hindernis in der APP und damit hat es sich.
 
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe

„Solide Finanzpolitik ist das Markenzeichen der Union“, erklärte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe im Anschluss an die „Große Runde“ der Koalitionsgespräche. Das ist der wesentliche Grundstock für nachhaltiges Wirtschaften und eine gute Beschäftigung, machte Gröhe klar. Am Donnerstagnachmittag hatten Mitglieder von CDU, CSU und SPD über den Stand der Verhandlungen beraten, im Mittelpunkt standen dabei die Berichte aus den Arbeitsgruppen Finanzen, Gesundheit und Pflege sowie Migration und Integration.
Solide Finanzpolitik ist das Markenzeichen der Union

 
Was kann man als Bürger unternehmen
Sagen Sie ganz einfach einmal zum Bürgermeister: „Herr Bürgermeister, meine finanziellen Möglichkeiten sind auf Kante genäht. Es geht nichts mehr!“
 
Siehe auch
» Artikel zum Haushalt
» Die Stadt braucht Hilfe von oben
» Rödermark. Regionaler Flächennutzungsplan
» Zusammenfassung Haushalt. 
 
» 21.11.2013 „Nichts wird gut…“ Kämmerer Roland Kern……..

Rödermark wird das mit dem Land vereinbarte „Schutzschirm“-Ziel im kommenden Jahr nicht erreichen. Statt des ursprünglich angepeilten Haushaltsdefizits von rund 5,8 Millionen Euro sieht die Kalkulation mittlerweile eine Deckungslücke von knapp 7,6 Millionen Euro vor.Die Koalitionspartner der AL/Grünen-Fraktion, die Stadtverordneten der CDU, verfolgten Kerns Rede mit ernsten, nachdenklichen Mienen. Schließlich wurde gegen ihre Parteifreunde in Wiesbaden kräftig vom Leder gezogen. Konkret: Gegen die vor zwei Monaten abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Volker Bouffier. Quelle: Dreieich Zeitung