HFuW, Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss. Ungebremster Personalhunger.

Erstaunt. 550 Bedienstete bei der Stadt Rödermark. Personalhunger.
Erstaunt. 550 Bedienstete bei der Stadt Rödermark.

HFuW 13.01.2021 (Blätterrunde)
Überraschendes und viel über das man ins Grübeln gerät.

Zur Erklärung.
Stadtkämmerer. Leiter der Finanzverwaltung einer Kommune
Vor der Stadtverordnetenversammlung, bei der der Haushalt beschlossen werden soll, haben die Stadtverordneten im Rahmen der „Blätterrunde“ die Möglichkeit, dem Magistrat und damit der Dezernatleitung (hier Stadtkämmerin) des Fachbereichs II (Finanzen) Fragen zum Haushalt zu stellen. Hier der Entwurf des Haushaltsplans 2022.
Vorab wurden Fragen schriftlich eingereicht, die den Fraktionen vor der „Blätterrunde“ zur Verfügung gestellt wurden und damit die Sitzungsdauer drastisch reduziert. Die während der Videokonferenz gestellten Fragen wurden nach meiner Wahrnehmung ausschließlich von Herrn Breustedt (Finanzverwaltung, nicht Magistrat) beantwortet.

Schuldenstand Stadt Rödermark zum 31.12.2021
30,1 Mio. Schulden, die sich wie folgt aufteilen. 25,2 Stadt Rödermark, 4,9 Mio. Kommunale Betriebe Rödermark (KBR)

Aktuell gibt es 550 Bedienstete bei der Stadt Rödermark.
Enthalten sind darin auch geringfügig Beschäftigte (ca.80-90). Quelle
Man will weiter aufstocken. Eine Planstelle kostet im Schnitt 70.000,00€. Quelle

Rückstellungen schmelzen dahin.
Laut Plan werden wir bis 2024 den Haushalt durch Aufzehren der Rückstellungen in Höhe von 4.312.934,00 (Plan-Stand 31.12.2021) retten. Eine Erhöhung der Grundsteuer ist dem Haushaltsplan (Vorschau) nicht unbedingt zu entnehmen.
2021 7.567.500€ und in 2025 7.908.500€. Die Steigerung um 341.000,00€ (wären ca. 30 %-Punkte) deute eher darauf hin, dass mehr GrundsteuerB pflichtige Zahler hinzugekommen sind. (alles Planzahlen)

Kreisangehörige Städte, wie Rödermark, zahlen
für die Leistungen, die der Kreis erbringt, eine Kreisumlage und Schulumlage. Da diese sich an den finanziellen Mitteln des Kreises (bei uns Kreis Offenbach mit seinen 13 zugehörigen Kommunen) orientiert, handelt es sich für die Kommunen um eine sehr schwer vorauszusehende Größenordnung, die man aber bei einer Haushaltsplanung berücksichtigen muss. Man kann nur hoffen, dass die Stadtkämmerin hier Vorsorge getroffen hat.
Kreisangehörige Gemeinden/Städte haben kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Höhe der Kreisumlage.

Wer in der jetzigen Situation auch nur einen Gedanken daran verschwendet,
Ausgaben in Millionenhöhe für z.B. ein neues Jugendzentrum oder Gefahrenabwehrzentrum auszugeben, derjenige oder diejenige hat den Knall noch nicht gehört. Für Ausgaben sorgt man schon. Wie sieht es aber mit den Einnahmen aus? Man hat in der Vergangenheit die Zeit verschlafen. Um es mit den Worten von Michael Gensert zu sagen: „Wir haben zehn Jahre lang nichts gemacht und nichts ist zu wenig.“ Rödermark wird auf Gewerbesteuereinnahmen der Firmen in den geplanten Gewerbegebieten (noch kein Spatenstich erfolgt) noch einige Zeit warten müssen.

Wird die Haushaltsvorschau noch annähernd Bestand haben, wenn die Zinsen anfangen zu steigen?

Aus der Videokonferenz der Ausschusssitzung vom 15.01.2022. So wie ich das verstanden habe.
Die Qualität (Ton, Bild) war bei mir nicht berauschend, was aber ausschließlich meiner eigenen Technik zu verdanken ist.


Wer sorgt dafür, dass das Personal bezahlt werden kann?
Der Bürger zahlt für das Personal seiner Stadtverwaltung. Damit hat der Bürger auch das Recht, sich nicht nur seine Gedanken zu machen, ob mit seinem Geld auch vernünftig gehaushaltet wird. Man darf auch offen die Frage stellen, wie: „ist meine Stadtveraltung organisatorisch gut für die zukünftigen Aufgaben aufgestellt?“ Und da habe ich meine Zweifel. Zweifel, die durch Aussagen von Bürgermeister Rotter weiter bestärkt werden.

„Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist eine Möglichkeit,
die Qualität der öffentlichen Verwaltung auch mit weniger Personal sicherzustellen.“ So kann man bei der KfW lesen.

OZG Kommunen vor großer Herausforderung
Drei Buchstaben stellen die Kommunalverwaltungen derzeit vor eine wahre Herkulesaufgabe: OZG. Hinter dem Kürzel verbirgt sich das Onlinezugangsgesetz, das am 18. August 2017 bundesweit in Kraft getreten ist und vorsieht, dass jede Verwaltung ihre Dienstleistungen bis zum Jahr 2022 auch online zur Verfügung stellen muss. Um den engen Zeitplan einhalten zu können, hat die ekom21 bereits Vorarbeit geleistet und zu speziellen Veranstaltungen in Gießen, Kassel und Darmstadt eingeladen. Quelle
In Kraft seit 08.2017! Eigentlich hatten die Kommunen viel Zeit, um Personal zu beschaffen oder, was besser gewesen wäre, eigenes eigenes Personal frühzeitig zu schulen. ekom2.de hilft den Kommunen in allen Belangen, um die o.g. Ziele auch fristgemäß einhalten zu können. ekom21.de steht als Dienstleister zur Verfügung. Siehe: OZG und die Digitalisierungsfabrik

In Anbetracht der zur Verfügung stehenden Vorbereitungszeit
auf den Tag X, hat mich der Bericht von Bürgermeister Rotter zu dem momentanen Zustand der IT sehr erschrocken. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass den Mitarbeitern für Aufgaben, die über das einfache Installieren der IT-Hardware und Pflege der städt. Smartphones hinausgehen, die notwendige Ausbildung fehlt. Es ist nicht anzunehmen, dass diese Erkenntnis ganz plötzlich gekommen ist. Zeit hatte man weiß Gott genug, um daran zu arbeiten. Jetzt zu jammern, dass man die geforderten Ziele evtl. nicht erreichen kann, ist unter Beachtung der langen Vorlaufzeit, nicht angebracht.
Es steht außer Frage, dass der Fachkräftemangel, gepaart mit der Vergütung im öffentlichen Dienst, es einem nicht einfach macht, geeignetes Personal zu beschaffen. Auch dies dürfte keine neue Erkenntnis sein.
Braucht man überhaupt mehr Personal, wenn letztendlich die meisten Dienste von externen Dienstleistern angeboten werden?

Trotz der vorgenannten Einsparmöglichkeiten durch Digitalisierung
mag es ja sein, dass eine Personalaufstockung an der einen der anderen Stelle erforderlich wird. Fragen sollte man sich aber immer stellen: „Gibt es organisatorische Möglichkeiten“? Muss es zusätzliches Personal sein? Kann man nicht umschichten?“
Das, was als Grund für die eine oder andere Personalaufstockung genannt wurde, ließ einem nicht nur das Blut in den Adern gefrieren, sondern auch die Frage aufkommen: „Wäre es nicht langsam an der Zeit, die Organisation gründlich zu renovieren?“ Sollte man Gelder, anstatt in ein weiteres (drittes seit 2009) Einzelhandelskonzept zu stecken, lieber in die Überprüfung der Organisation durch ein externes Unternehmen investieren?

Auf das Ganze gesehen, mag Folgendes eine Kleinigkeit sein.
Die Spitze des Eisbergs? Wohl aus einem organisatorischen Mangel heraus, werden wiederholt Mitarbeiter zu Aufgaben herangezogen, die sie, gestützt durch schriftliche Vereinbarungen mit Bürgern, eindeutig nicht zu erledigen haben. Hier ein für jeden Mitbürger nachvollziehbares Beispiel. Mir wurde berichtet, dass es in Urberach einen ähnlichen Vorfall gab.
 
Man schickt Mitarbeiter des Ordnungsamts nach Messel, die für diesen Einsatz (für Fahrzeug und wahrscheinlich zwei Personen), Rödermark zurzeit jährlich 50.000,00€ überweisen. (Siehe)
Weil wohl deshalb jetzt Personal in Rödermark fehlt, plant man zwei neue Mitarbeiter einzustellen. Was helfen da die 50.000,00 € (zuzügl. 10.000,00 Landeszuschuss p.Jahr 5 Jahre lang), wenn man neue Mitarbeiter einstellen muss?
Wie eingangs erwähnt, liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Mitarbeiter bei ca. 70.000,00 € pro Jahr.
 
Einfach nur eine Zeile im Haushalt, die es der SPD eine Frage wert war. Quelle
Betreff: Die Zeile im Haushalt auf Seite 135, Kostenerstattung an KBR – WC-Anlage
Frage: Wann läuft der Vertrag aus?
Antwort: Der Vertrag mit der DB AG läuft bis zum 17.12.2028.
 
Ist damit die öffentlich zugängliche Toilettenanlage am Bahnhof gemeint? Wenn ja, lesen Sie einmal unter „200.000,00 € im Klo runtergespült.“ nach.
Mal unabhängig davon, ob mit dieser Zeile die öffentlich zugängliche Toiletteanlage gemeint ist. Steht eigentlich die vertraglich festgelegte Toilettenanlage endlich zur Verfügung? Eine Toilettenanlage, die frei zugänglich für den Publikumsverkehr ist. Siehe: Was kommt zuerst? Die K/L-Trasse oder die Toilettenanlage am Bahnhof Ober-Roden

Es gibt weitere Beispiele, die ich allerdings nicht erwähnen kann, weil nur vom Hörensagen und die nicht wie oben belegbar sind.
Siehe auch
» 21.10.2021 Freie Wähler Rödermark beantragen Bürger-APP
» 30.12.2020 OZG und die Digitalisierungsfabrik
» 28.08.2019 Digitale Verwaltung in Deutschlands Kommunen.


» Der Hopper ist noch nicht da, kostet aber schon Geld.


18.06.2022 Printausgabe Offenbach Post.
Mitarbeiter der Friedhöfe sollen Fahrrad benutzen.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Sitzungsdauer Kreis Offenbach. Muss das sein?

Geldverschwendung?
Geldverschwendung?

Nachtrag:
Ich beantworte gerne die mir gestellte Frage. 1% mehr Kreisumlage bedeutet ca. 450.000,00€ Mehrbelastung für Rödermark.


Da fragt sich der Steuerzahler, der die Sitzungsgelder über die Kreisumlage zu zahlen hat, MUSS DAS SEIN?

 
Sitzungsdauer 10 Minuten
Schulausschuss – 26.10.2021 – 15:30-15:40 Uhr Quelle
 
Sitzungsdauer 15 Minuten
Ausschuss Soziales, Gesundheit und Arbeit – 25.10.2021 – 16:30-16:45 Uhr. Quelle
 
Sitzungsdauer 40 Minuten
Ausschuss Umwelt, Energie, Verkehr und Planung – 25.10.2021 – 15:30-16:10 Uhr. Quelle


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Ist der Hopper rausgeschmissenes Geld?

Hoppers - Bus on demand
Hoppers – Bus on demand

„Hopper“ löst in Rodgau nicht nur Freude aus
App-Sammeltaxi soll ab 2024 jährlich 1,15 Millionen Euro kosten Quelle OP-Online.de

Der Hopper ist rausgeschmissenes Geld.
Für Rödermark als Frage formuliert. Herr Plelka formuliert die geplante Einführung des »Hoppers – Bus on demand« für Rodgau am 17.07.2021 im Notizbuch der Woche (Offenbach Post) nicht als Frage.

„Rodgau hat ein ausgebautes Bussystem, die S-Bahn und als Zugabe ein etabliertes Sammeltaxi, das der Stadt 86.000,00 Euro pro Jahr kostet. Die Kosten für den Hopper beziffert Herrn Pelka mit 270.000.00 Euro und ab 2024 mit bis zu 1,15 Mio. Euro

In Rödermark wurde am 8.6.2021 die Teilnahme an dem Projekt „Hopper“ beschlossen.
[..] Dem Finanzierungsschlüssel (vgl. Seite 4 der Begründung oder Kapital 5 ab Seite 33 im Umsetzungskonzept) und dem aus der Beteiligung am „Hopper“ resultierenden Betrag pro Halbjahr von 169.998 Euro für die Stadt Rödermark bis Ende 2022 sowie von 84.999 Euro pro Halbjahr bis Ende 2023 wird zugestimmt, die vollständige Finanzierung des „Hopper“ über die kvgOF ab dem Jahr 2024 wird begrüßt.[..] Quelle: Beschluss mit Abstimmergebnis und Niederschrift der Stavo vom 8.6.2021
Den Satz im Beschluss „die vollständige Finanzierung des „Hopper“ über die kvgOF ab dem Jahr 2024 wird begrüßt.“ darf man nicht so verstehen, dass ab 2024 für Rödermark keine Kosten mehr entstehen. Das Defizit wird vom Kreis Offenbach über eine höhere Kreisumlage (die jede Kommune zu zahlen hat) finanziert. Siehe

Aus dem Umsetzungskonzept Seite 14
[..]Der Aufsichtsrat beschließt den vorgestellten Finanzierungsschlüssel (1 € pro Einwohner und Monat) für das Jahr 2021 zwischen den Kommunen der Phase 1 (Ostkreis) und der kvgOF.

Für den Zeitraum ab 2022 ff. sind auf Basis der gewonnenen Erfahrungswerte und unter Berücksichtigung der Funktion im Nahverkehrsplan ggf. deutlich höhere kommunale Finanzierungsanteile und Nutzerentgelte sowie eine Effizienzsteigerung zur besseren Wirtschaftlichkeit aus Kreissicht insgesamt anzustreben und umzusetzen.[..] Hervorhebung duch den Admin.

Bleibt der Hopper für NICHTNUTZER ohne finanzielle Folgen?
Wohl kaum. Voraussichtlich aber nicht so schlimm wie im Rodgau. Mit bis zu 800.000,00€ (Quelle fr.de ) pro Jahr oder in Grundsteuer B ausgedrückt 80 Prozentpunkte, muss man wohl in Rödermark ab 2024 diesen Betrag als dauerhafte Belastung einplanen. Wir können nur hoffen, dass diese kommunale (subventionierte) Konkurrenz den eingesessenen Taxiunternehmen nicht die Existenzgrundlage raubt.

Wie hat man beim Hopper die Kosten reduziert.
Das hier wird die Gewerkschaftler unter den Hopper Befürworter bestimmt nicht gefallen.
Reduktion der Fahrerkosten um etwa 20 % realisiert (geringerer Grundlohn plus Trinkgeld)
Umsetzungskonzept Seite 22 🙁 🙁 🙁

Siehe auch
» Informationen zur Befassung in kommunalen Gremien
» Pilotprojekt‚ Bus on demand– kvgOF-Hopper‘ im Kreis Offenbach


» Mit dem Hopper in Rödermark zum Arzt oder Supermarkt
» Hopper“ löst in Rodgau nicht nur Freude aus
» Seligenstädter Parlament hat ein Auge auf den Hopper
» Der kleine Bus, der immer kann
» Millionen-Überschuss könnte Spielräume schaffen


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Doppelhaushalt 2020/2021. Taktische Entscheidung? Keine Haushaltsdiskussion im Kommunalwahljahr 2021.

Doppelhaushalt 2020-2021
Doppelhaushalt 2020-2021

Klar ist, dass man eine Kommune nicht mit einem Unternehmen gleichsetzen kann. Unternehmen können sich von nicht profitablem recht leicht trennen. Eine Kommune nur dann, wenn es keine »Pflichtaufgabe« ist.
Klar ist auch, dass ein Bürgermeister, im Gegensatz zu einem Manager einer Firma, sich auch um Anliegen von Einzelpersonen oder Gruppen (die nicht Mitarbeiter sind) zu kümmern hat. Da geht es meist weniger um finanzielle Dinge, aber vielfach um sehr arbeitsintensive Anliegen. Trotzdem, ein Bürgermeister muss Managerqualitäten haben. Zu weit ginge es allerdings, wenn man die notwendigen Managerqualitäten mit denen gleichsetzt, die man in einem ausschließlich erfolgsorientierten Unternehmen benötigt. Ist im Endeffekt mal egal. Ob Firma oder Kommune. Wenn die Finanzen in etwa stimmen, sind alle anstehenden Probleme leichter lösbar und man ist zufrieden.

Verluste bzw. zu niedrige Gewinne in einem Unternehmen wird man selten ausschließlich durch Preiserhöhungen ausgleichen können. Preiserhöhung in der Wirtschaft kann man bei einer Kommune -Steuererhöhung- nennen. Auch wird ein rigoroser Sparkurs, Überprüfen sowie Optimieren der internen Vorgänge eine Ergebnisverbesserung bringen.
Aufwendungen (Verlust) bzw. Überschuss (Gewinn) sind im Haushalt einer Kommune bei -Erträge und Aufwendungen- unter der Position -ordentliches Ergebnis- aufgeführt. In 2020 Überschuss ca. -24.000.00€ (-24). 2021 Überschuss ca. -17.000.00€ (-17). Minus bedeutet hier Überschuss. Siehe: Erträge und Aufwendungen im vorläufigen Doppelhaushalt 2020/2021

Bei -Einsparmöglichkeiten- einer Kommune denkt man in Verwaltungskreisen häufig an die freiwilligen Leistungen. Einsparungen bei den »freiwilligen Leistungen« sind mit Bedacht zu wählen. Bei Vereinen und Ehrenamt den Rotstift anzusetzen, würde erhebliche Nachteile für das Gemeinwesen mit sich bringen. Die negativen Folgen wären nicht nur bei der Bevölkerung zu spüren, sondern auch in der Verwaltung.

Es werden vom Bürgermeister Problemlösungen gefordert. Die Lösung wird allerdings nicht ausschließlich mit den Methoden der freien Wirtschaft zu erreichen sein. Und genau hier vermisse ich in Rödermark klare Ansagen des Bürgermeisters z.B. in Richtung »maßvolle Erhöhung der Steuer »optimieren der Verwaltung »zeitgemäße Verwaltungsstruktur (E-Government) »unbedingter Sparwille, »Überprüfen der freiwilligen Leistungen (Kulturhalle, Badehaus), »Interkommunale Zusammenarbeit (aber nicht so wie mit Messel) »unterbinden von Wohnungsbau in (ehem.) Gewerbeflächen; »neue Wohnbauflächen unter Beachtung des Einheimischenmodell »Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen ohne Anheben des Steuersatzes, »u.a.m.

Ich glaube, der hauptamtliche Magistrat hat keinen Plan. Ich kann keinen erkennen.

Vorbemerkung. Die Kommunalen Betriebe (KBR) der Stadt Rödermark sind im Text nicht berücksichtigt.

Ja ich bin böse. Ich bin sogar ganz schlimm böse.
Mantra. Der Rödermärker Magistrat bemängelt fehlende bedarfsgerechte Ausstattung.

Folgendes weniger als Artikel gedacht. Eine Gedankensammlung zum Haushalt mit Links zu den entsprechenden Punkten.
Kurz gefasst hier.
 
Ansonsten hier Doppelhaushalt 2020/2021. Taktische Entscheidung? Keine Haushaltsdiskussion im Kommunalwahljahr 2021. weiterlesen

Volksverdummung? Starke Heimat Hessen: Mehr Gerechtigkeit durch optimale Verteilung

Gesetzentwurf „Starke Heimat Hessen“


Nachtrag
Erfreulich. Fünf Kommunen haben geklagt..


Vorwort.
Hessen will ab 2020 eine sog. Heimatumlage festsetzen. Dazu wird man sich der bestehenden Gewerbesteuerumlage bedienen. Der vorgesehenen Abschaffung der „erhöhten Gewerbesteuerumlage“ wird man NICHT nachkommen und damit den hessischen Kommunen erhebliche Gewerbesteuereinnahmen entziehen. Die „erhöhte Gewerbesteuerumlage“ ist Bestandteil des Landesvervielfältigers. Normalumlage Landesvervielfältiger 20,5% + x% erhöhter Satz. Erklärungen zu Landesvervielfältiger und Bundesvervielfältiger hier.
Ab dem Jahr 2020 wird der Landesvervielfältiger von 49,5% voraussichtlich in ALLEN Bundesländern, bis auf Hessen, auf die Normalumlage von 20,5% festgesetzt. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage von 29% in 2019 entfällt. Und das gefällt der Schwarz/Grünen Landesregierung überhaupt nicht. Man will die erhöhte Gewerbesteuerumlage als sogenannte „Heimatumlage“ weiterführen. Die Heimatumlage soll zunächst 21,75% betragen. Damit wären wir bei dem Landesvervielfältiger von jetzt 42,25% (anstatt 20,5%) knapp unter der alten Belastung von 49,5% in 2019.
Bekommt man zu lesen, dass die Kommunen durch das „Starke Heimat Gesetz“ prozentual weniger an Gewerbesteuerumlage abzuführen haben, kann man dem nicht widersprechen. War die erhöhte Gewerbesteuerumlage in 2019 noch 29,00%, so ist diese jetzt NUR noch 21,75%. Im Gegensatz zu der Regelung in 2019, wird das Land Hessen ab 2020 25% (25% von 49,5%) weniger (in anderen Bundesländern 100% weniger) aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage einnehmen. Das Land Hessen wird einen Großteil der zu erwartenden 400 Mio. nach Gutsherrenart im Verhältnis 25:50:25 verteilen. Mehr dazu im folgenden Text.

Aus dem Gesetzentwurf
[..]Neu eingeführt wird die Heimatumlage. Die Ermittlung der Umlage erfolgt wirkungsgleich mit der Ermittlung der Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens (Gewerbesteuerumlage des Bundes) gemäß Gemeindefinanzreformgesetz des Bundes. Zum Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage des Bundes kommt auf landesrechtlicher Basis der Vervielfältiger von 21,75 % hinzu. Die Umlage ist so ausgestaltet, dass die Mittel aus dem Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage im Verhältnis von rund 25:50:25 verteilt werden. Rund 25 % verbleiben in den Kommunen, rund 50 % fließen in das Programm „Starke Heimat Hessen“ und die restlichen rund 25 % werden zur Aufstockung der Schlüsselzuweisungen im KFA genutzt.[..] Siehe

Wie konnte man im Landtag vernehmen?
[..]Wir verstehen nicht, warum Sie die kommunale Selbstverwaltung nicht hochhalten. Und wir verstehen nicht, warum Sie gerade nach der Neuregelung des KFA, in dem es schon einmal eine Solidaritäts- bzw. Gerechtigkeitsumlage gegeben hat, jetzt meinen, noch einmal etwas draufsetzen zu müssen. Das ist alles einfach nicht nachvollziehbar.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Es ist schon sehr verwunderlich, dass diese Koalition berechtigte Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Hessischen Städtetag und die Mehrzahl seiner Bürgermeister komplett ignoriert. In der Anhörung im Haushaltsausschuss haben sich von 39 Gemeindevertretern nur vier für Ihr geplantes Gesetz ausgesprochen.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Die Hälfte des Geldes, das Sie weitergeben wollen, wird im Landeshaushalt landen. Das heißt, die Kommunen werden Jahr für Jahr darauf angewiesen sein, dass die Mehrheit des Landtags ihnen dieses Geld weiterhin zur Verfügung stellt. Deswegen ist das keine ungeschmälerte Weitergabe des Geldes.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Bezeichnung „Starke Heimat Hessen“ kann daher nur als misslungener Hütchenspielertrick gewertet werden.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

„Starke Heimat Hessen“ So argumentiert die Grüne Fraktion Hessen.
» [..] Keiner einzigen hessischen Kommune werden im Jahr 2020 weniger Finanzmittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) zufließen als 2019. Quelle: Grüne Fraktion Hessen.
 
» [..] Das Land verzichtet im Zuge von „Starke Heimat Hessen“ ab dem kommenden Jahr auf rund 400 Millionen Euro aus der sogenannten erhöhten Gewerbesteuerumlage, die es bislang von den Kommunen erhalten hat.[..] Quelle: Grüne Fraktion Hessen.
 
» [..]die Stimmen aus allen Landesteilen, die geradezu Dankbarkeit für das Starke Heimat Gesetz formulierten, waren nicht so dominant wie Beschimpfungen durch die finanzwirtschaftlichen Potenzprotze, aber sie waren durchaus sehr eindrucksvoll.[..] Quelle: Grüne Fraktion Hessen.

Solche Argumente sind, gelinde gesagt, »Volksverdummung in Reinkultur.« Die von Land großzügig verteilten Gelder an die Kommunen stammen von den Kommunen. Die Abgaben der Kommunen über die erhöhte Gewerbesteuerumlage sind laut dem Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRefG) bis Ende 2019 befristet. Die Kreativität der Schwarz/Grünen Landesregierung versucht die Entlastung der Kommunen mit „Starke Heimat Hessen“ zu verhindern, um damit Geld in die Landeskasse zu bekommen. Man will die eingenommenen Gelder nach Gutsherrenart und ihrem Gusto, teilweise zweckgebunden, den Kommunen wieder zur Verfügung zu stellen. Für Rödermark bedeutet das „Starke Heimat Hessen“ in einer Modellrechnung, dass man mit 768.000,00 € MINDEReinnahmen zu rechnen hat. Siehe hierzu Modellrechnung Stadt Rödermark
Eine nette Beschreibung »Beschimpfungen durch die finanzwirtschaftlichen Potenzprotze«. Lesen Sie dazu in dem Plenarprotokoll „berechtigte Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Hessischen Städtetag und die Mehrzahl seiner Bürgermeister komplett ignoriert.“ Siehe auch: Streit um Hessens „Starke Heimat“
Das Land verzichtet auf 400 Mio. Richtig. War ja auch so vorgesehen und ist nichts Neues. Andere Bundesländer verzichten auch. Wobei natürlich das Wort »verzichten« die falsche Wortwahl ist.
Aber machen wir uns nichts vor. Das Gesetz wird verabschiedet. Der Gesetzgeber kann sich sicher sein, dass von der Finanzierung „Starke Heimat Hessen bzw. der Heimatumlage“ ein Großteil der Bürger nichts mitbekommt. Interessant ist ja auch, im Geldbeutel der Bürger wird diese Abgabe sich nicht direkt bemerkbar machen. Über einen Umweg wird dem Bürger das Geld aus der Geldbörse »rausgesteuert«. Da die Kommunen nicht das ihr zustehende Geld bekommen, sondern das Land die Verteilungshoheit hat, müssen die nun fehlenden Mittel (in Rödermark über 750.000,00 €), über andere Wege herbeigeschafft werden. Naheliegend wäre die Erhöhung der Grundsteuer. Also wieder »reingesteuert« in die Gemeindekasse, was uns bereits das Land »rausgesteuert« hat. Wenn man jetzt noch das Pech hat, in einer Kommune zu leben, die ebenfalls eine Schwarz/Grüne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung hat, wird man kaum etwas Negatives zu diesem wohl einmaligen Gesetz in der BRD zu hören bekommen.
 
Im kommenden Wahlkampf wird sich die Landesregierung mit den Geldgeschenken an die Kommunen brüsten und garantiert Lob aus der Bevölkerung bekommen. Der jetzige hessische Finanzminister Schäfer wird dann der Nachfolger von Volker Bouffier.

Hier die Reden zur zweiten Lesung. Der folgende Text entsprich der Originalfassung. Zur besseren Lesbarkeit wurden Absätze eingefügt.

Volksverdummung? Starke Heimat Hessen: Mehr Gerechtigkeit durch optimale Verteilung weiterlesen