Rödermark braucht eine starke Stadt

Pressemitteilung
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Pressemeldung CDU Rödermark.
Rödermark braucht eine starke Stadt

Deutschland ist in der Krise. Rödermark ist in der Krise. Deutschland braucht einen starken Staat. Rödermark bracht eine starke Stadt, um die Krise zu meistern. Wichtige Ziele der Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2020 waren die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Stadt und die Unterstützung des Krisenmanagements des Bürgermeisters. Dazu waren zwei Beschlüsse unumgänglich:

Zum einen war es erforderlich, den Haushalt zu beschließen. Ohne Haushaltsbeschluss wäre die Stadtverwaltung auf eine vorläufige Haushaltsführung beschränkt. In einer solchen Krise wäre dies ein unerträglicher und nicht hinnehmbarer Zustand. Die Stadt muss für alle Fälle gerüstet sein. Die Stadt muss in der Lage sein, eigenes und notwendiges Personal zu halten, freie Träger vor dem Ruin zu bewahren, erforderliche Investitionen durchzuführen und Vereine und Gewerbebetreibende zu unterstützen. Wenn die Stadt helfen soll, sind dies in der Regel freiwillige Zahlungen, die ohne beschlossenen Haushalt nicht geleistet werden dürfen. Die Details des beschlossenen Haushalts sind zwar weiterhin von großer Bedeutung, jedoch politisch nicht maßgeblich. Entscheidend ist vielmehr, dass volle Handlungsfähigkeit und vor allem eine zügige Maßnahmendurchführung nur bei voller Finanzkompetenz der Stadtverwaltung gewährleistet sind. Wir haben bei vielen Maßnahmen keine Zeit zu verlieren. Wir wollen und müssen als Stadt jetzt helfen. Deshalb brauchen wir jetzt einen Haushalt. Deshalb haben wir jetzt den Haushalt beschlossen.

Zweiter Teil des Krisenmanagements war die Übertragung der Kompetenzen der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt- und Finanzausschuss. Aufgrund dieser Maßnahme muss nicht die große Stadtverordnetenversammlung, sondern ein wesentlich kleineres Gremium. einberufen werden. Auch dies dient dazu, die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen und zugleich für rasche Entscheidungsabläufe zu sorgen. Wir danken dem Bürgermeister, dass er auch diesen Beschluss rechtzeitig vor Ausgangbeschränkungen vorbereitet hat. Wir bitten alle Beteiligten und alle Bürger der Stadt, die Maßnahmen des Magistrates zur Bewältigung der Krise zu unterstützen.

CDU-Fraktion Rödermark

Statement der FDP Rödermark zum Doppelhaushalt 2020/2021

Statement der FDP zum Doppelhaushalt 2020-2021
Statement der FDP zum Doppelhaushalt 2020-2021

Pressemeldung der FDP Rödermark zum
Doppelhaushalt 2020-2021 der Stadt Rödermark

Vorbemerkung
Dieses schriftliche Statement der FDP Fraktion Rödermark ersetzt (in stark gekürzter Fassung) die normalerweise übliche, gesprochene aber aus aktuellem Anlass („Corona“) nicht gehaltene Haushaltsrede der FDP Fraktion zur diesjährigen Haushaltsberatung im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise fand die diesjährige Haushaltsberatung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020 unter ganz besonderen Umständen statt: Ohne Presse, ohne Publikum und ohne jegliche Redebeiträge der Fraktionen – also faktisch Haushaltsbeschluss, Steuererhöhung und Steuer-Neueinführungen also für die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne ganz bequem in wenigen Minuten, ohne jede kritische Aussprache und ohne jede Öffentlichkeit.

Die „gute Fee“ ist tot! FDP lehnt Geisterhaushalt von CDU und Grünen für 2020/2021 entschieden ab!
Vor einigen Jahren hat FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger im Rahmen seiner Haushaltsrede die „gute Fee“ identifiziert, die dem damaligen Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) wohl beim morgendlichen Spaziergang im Frühnebel im Urberacher Wald erschienen sein muss und ihm ohne jegliches eigenes Zutun finanzielle Mittel von Land und Bund (z.B. Konjunkturprogramme, Förderungsprogramme, Hessenkasse, Kommunaler Finanzausgleich usw.) für den Rödermärker Haushalt verlässlich ausgeschüttet hat. Auf diese Weise gelang über mehrere Jahre ohne jegliche Einsparleistung und -bemühung der kommunale Haushaltsausgleich dank der „guten Fee“. Doch Fakt ist, dass der Rödermärker Haushalt seit geraumer Zeit ein strukturelles Defizit in Höhe von gut 2 Millionen Euro (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) vor sich herschleppt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass Rödermark ohne dauerhafte Finanzhilfen von Außerhalb nicht mehr wie gehabt lebensfähig ist.

Verscherbelung des Tafelsilbers
Auch die notgetriebene Verscherbelung des letzten Tafelsilbers der Stadt Rödermark durch Rückgriff auf Erträge einer kommunalen Beteiligung (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) im letzten Haushaltsjahr 2019 von Bürgermeister Roland Kern getreu dem Motto: „Nach mir die Sintflut“ konnte die unausweichliche Erhöhung der Grundsteuer B (zu Lasten aller Mieter und Eigentümer) nur um ein qualvolles Haushaltsjahr in die Verantwortung seines damit gebeutelten Nachfolgers, Jörg Rotter, hinauszögern.

Missmanagement
Seit vielen Jahren lebt die Stadt Rödermark spürbar über Ihre Verhältnisse: Beispielsweise wurde mit der baulichen „Revitalisierung“ des Badehauses in Urberach das angebliche Ziel verfolgt, den jährlichen Zuschuss der Stadt Rödermark für das neue „Badehaus“ (Schwimmbereich) auf 300.000 € zu deckeln. Der neue Saunabereich sollte sich betriebswirtschaftlich dabei selber finanziell tragen. Dieser fromme Wunsch der Stadt hat über lange Jahre aber nicht funktioniert – die FDP hat dies kontinuierlich so postuliert. Stattdessen wurde das jährliche Defizit des Badehauses je nach Bedarf und Laune jeweils in den Bade- und/oder Saunabereich des Badehauses gerechnet und über die jährliche Verlustabdeckung der Kommunalen Betriebe Rödermark stillschweigend erledigt. Im Ergebnis kostete das Badehaus – genau wie von der FDP Fraktion so schon immer vorausgesagt – die Stadt Rödermark über viele Jahre eine gute Millionen Euro per anno. Auch die aktuell wohl gut funktionierende Kooperation mit dem privaten Saunabetreiber ändert leider nichts an dieser vorherigen, vieljährigen Misswirtschaft durch die Stadt Rödermark. Dies ist leider nur ein kleines Beispiel für das eklatante, unterjährige Missmanagement der Stadt Rödermark.

Not gegen Elend
Es ist klar erkennbar, dass die Aufstellung des Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark zwischen den beiden hauptamtlichen Dezernenten (Bürgermeister und Erste Stadträtin) ein Diskurs zwischen „Not und Elend“ gewesen ist. Dies ändert jedoch aus Sicht der FDP Fraktion nichts an der Tatsache, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark keinerlei sichtbare Bemühungen zum dauerhaften „Schritt-für-Schritt“ Abbau des genannten strukturellen Defizits des Haushaltes der Stadt Rödermark aufzeigt. Hier wurden reichlich Chancen und Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung von Bürgermeister und Kämmerin außer Acht gelassen oder aus purer Bequemlichkeit versäumt.

Saftige Steuererhöhung zu Lasten der Bürger/-innen
Stattdessen dürfen, vielmehr: müssen, nun die Bürger/-innen in Rödermark mittels der saftigen Erhöhung der „Grundsteuer B“ die bittere Suppe des kommunalen Missmanagements auslöffeln. Wenn die Stadt Rödermark also ihre jährlichen Ausgaben nicht auf die Reihe bekommt, passt sie einfach flugs ihre Einnahmen (heißt: Griff ins Portemonnaie der Bürger/-innen über die Grundsteuer) den Ausgaben an. Wirklich sehr bequem, wenn man bedenkt, dass jede/-r Bürger/-in demgegenüber die Ausgaben immer den Einnahmen anpassen muss.

Konnexitätsprinzip: KLAGT es endlich ein!
Mehrfach wurde von der Kämmerin (Andrea Schülner, AL/Grüne) darauf hingewiesen (siehe u.a. Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020), dass Bundes- und Landespolitik es in der Vergangenheit versäumt haben, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind. Dieses einfache Wehklagen trifft im Kreis der versierten Kommunalpolitiker auf offene Ohren, allerdings hilft es außer dem Effekt einer kurzfristigen Nebelkerze praktisch in der Sache nicht weiter. Vor gut 7 Jahren erging das kommunal vielzitierte „Alsfeld-Urteil“ des Hessischen Staatsgerichtshofes betreffend die Finanzverteilung zwischen dem Land Hessen und der kommunalen Familie. Seitdem wurden trotzdem immer mehr Aufgaben auf die Kommunen von Land und Bund gesetzlich „herunterdelegiert“, ohne dass eine entsprechende und zugleich korrespondierende finanzielle Erstattung (Stichwort: „Konnexitätsprinzip“) etabliert wurde. Es ist daher auch in Rödermark aus Sicht der FDP nunmehr endlich an der Zeit, sich nicht nur ständig und zugleich aber praktisch folgenlos über eine fehlende Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land und zu beklagen, sondern diese schnellstmöglich gerichtlich einzuklagen! Was das „Alsfeld Urteil“ in 2013 war, sollte Rödermark schnellstmöglich auch herbeiführen. Klagen jetzt (!) fordert die FDP Fraktion den Magistrat auf!

Kontraproduktive „Vergnügungssteuer“
Es werden von CDU und AL/Grüne hektische und unlogische Notmaßnahmen beschlossen, die bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses wirkungslos und sogar komplett kontraproduktiv sind: Gegen die Stimmen der Opposition wird von CDU und AL/Grüne die Einführung einer „Vergnügungssteuer“ beschlossen, die zwar formalrechtlich korrekt ist, aber im Ergebnis komplett kontraproduktiv sein wird: Statt einer Mehreinnahme von Steuern wird diese neue Steuer genau das Gegenteil bewirken: Es wird sehr voraussichtlich ein Betrieb schließen müssen und die an ihn betrieblich gekoppelten weiteren Betriebe werden spürbare Umsatzverluste erleiden müssen. Statt neuer Steuereinnahmen wird Rödermark durch diese neue Vergnügungssteuer im Ergebnis also finanzielle Verluste (Gewerbesteuer und Einkommenssteueranteil) erleiden, anstatt neue Einnahmen dadurch zu generieren. „Opposition ist Scheiße“ sagte Franz Müntefering (SPD) vor einer Weile – vor diesem Hintergrund mehr als zurecht: Die FDP hat durch intensivste Recherche und ausführlichem Gespräch mit dem Betreiber der „Oase“ aufgezeigt und dargelegt, dass die nunmehr von CDU und AL/Grüne durchgepeitschte „Vergnügungssteuer“ für Rödermark keineswegs einen finanziellen Vorteil bewirken, sondern vielmehr einen spürbaren finanziellen Nachteil mit sich bringen wird. Trotzdem haben CDU und AL/Grüne diese neue Steuer ohne nachzudenken und jegliche Reflexion wortlos durchgewinkt. Es zeigt sich also, dass CDU und AL/Grüne diese neue Vergnügungssteuer keinesfalls zur realistischen Konsolidierung des Doppelhaushalt 2020/2021 durchgepeitscht haben, sondern diese nur zum rein kosmetischen Haushaltsbeschluss zur Rettung über die Kommunalwahl 2021 beschlossen haben.

Fazit/Corona
So schlimm es auch ist, die aktuelle Corona-Krise hat es CDU und AL/Grüne ermöglicht, den Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark inklusive einer deftigen Steuererhöhung (Grundsteuer „B“) sowie der Einführung neuer Steuern (z.B. „Vergnügungssteuer“) ohne jede Öffentlichkeit, ohne Anwesenheit der Presse und ohne jegliche Aussprache im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 wortlos durchzuwinken. Weiterhin ist zum jetzigen Zeitpunkt schon absehbar, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise der von CDU und Al/Grüne durchgewinkte Doppelhaushalt ein reiner Geisterhaushalt ist, der das Papier auf dem er ausgedruckt wurde nicht wert ist: Stichworte: Gewerbesteuer, Einkommenssteueranteil, usw.

Natürlich müssen wir allesamt und solidarisch in Rödermark die aktuelle Coronoa-Pandemie ernst nehmen und dürfen die Augen davor nicht verschließen. Was nunmehr aber passiert ist, dass ein Doppelhaushalt inklusive Steuererhöhung und Einführung einer neuen Steuer komplett abseits der Öffentlichkeit ohne Aussprache durchgewinkt wurde. Ja, wir haben derzeit unstrittig eine sehr angespannte Lage, aber das jetzt ist wirklich zu bequem, wie die Koalition nun aus der Haushaltsberatung inkl. Steuererhöhung rauskommt. Und im nächsten Jahr – vor der Wahl – gibt‘s gar keine Haushaltsberatung mehr; die nächste Haushaltsrede voraussichtlich also im späten Winter 2021 …

⇒ ⇒ Fakt:
Die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne in Rödermark hat mit dem Beschluss dieses Doppelhaushaltes 2020/2021 eine reguläre und öffentliche Haushaltsberatung vor der turnusmäßigen Kommunalwahl im März 2021 taktisch clever unterbunden. Die schon vor der aktuellen Conrona-Krise klar absehbare Substanz- und Haltlosigkeit des nun beschlossenen Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark wird logischerweise dazu führen, dass ganz kurz nach der Kommunalwahl im März 2021 das ganz dicke Ende für die Bürger/-innen in Rödermark in Form einer weiteren kräftigen Erhöhung der Grundsteuer „B“ und voraussichtlich dazu auch noch die Erhöhung der Gewerbesteuer kommen wird …


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Giffey appelliert an Länder, Gebühren zu erlassen

Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe
Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe

Giffey appelliert an Länder, Gebühren zu erlassen

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat an Länder und Kommunen appelliert, Eltern wegen der Corona-Krise die Kitagebühren sofort zu erlassen. „Wir müssen Eltern helfen, mit ihren Einkommenseinbußen klarzukommen, und dürfen sie nicht auch noch mit Gebühren für nicht erbrachte Leistungen belasten, weil die Kita geschlossen werden musste“, sagte Giffey im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Hier brauchen wir pragmatische und schnelle Lösungen.“[..] Quelle: rtl.de


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Notfall KIZ. Bildquelle:https://www.bmfsfj.de/kiz
Notfall KIZ. Bildquelle:https://www.bmfsfj.de/kiz

Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit:
Ministerin Giffey startet NOTFALL-KIZ

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen
Die Ausbreitung des Corona-Virus‘ stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“

Weitere Informationen zum KiZ
Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:
www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:
www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.infotool-familie.de
www.familienportal.de

Quelle: bmfsfj.de

Doppelhaushalt 2020/2021 – Stellungnahme AL / GRÜNE

Haushaltsplan 2020-2021
Haushaltsplan 2020-2021

Doppelhaushalt 2020/2021 – Stellungnahme AL / GRÜNE
Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2020 – TOP 10

Unsere Stadt befindet sich an einer interessanten und prägnanten Wegmarke: Nach jahrelanger Durststrecke verabschieden wir heute den ersten ausgeglichenen Haushalt nach Ende des „Schutzschirms“.

Einhergehend mit der „Finanzkrise 2008“ und der „Eurokrise 2009“ waren alle öffentlichen Haushalte in enorme Schieflage geraten – so auch die Rödermärker Finanzsituation. Nicht unerwähnt bleiben sollen aber auch finanzpolitische Hypotheken aus der Vergangenheit, welche die Handelnden nicht zu verantworten hatten, aber trotzdem lösen mussten.[..]
Lesen Sie weiter bei AL/Die Grünen

Erstattung Kita-Gebühren

Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe
Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe

Diskussion in der Facebook Gruppe „Unser Rödermark“
Erstattung der Essensgebühr.

Am Geld sollte es nicht scheitern.

Wenn die Stadt den Eltern die Essensgebühr für die Kindergartenkinder aus Geldsorgen nicht erlassen kann, dann sollte man zunächst mal auf das Stadtfest verzichten. Dann hätte man für die Erstattung 49.000,00 Euro zur Verfügung.
Kosten Stadtfest 2020 49.000,00€. 39.000,00 sind es, wenn man die Spende eines Sporsors in Höhe von 10.000,00 abzieht.

Die Frage, die weitsichtige Menschen sich zurzeit stellen müssen: „Kann ich für 2020 noch Feste planen? Investiere ich viel Geld in die Planungsarbeit?“

Braucht man für eine Entscheidung, Gebühren zu erlassen, eine einheitliche Vorgehensweise im Kreis? Wenn ja, wäre es schön, das auch für die Grundsteuer B einzuführen.


Zu den Kosten siehe
» Stadtfest 120.000,00€?. Man hat sich bei den Kosten vertan.

Haushalt 2020-2021. Haushaltsrede SPD. Norbert Schultheis

Haushaltsrede zum Haushaltsplan 2020-2021
Haushaltsrede zum Haushaltsplan 2020-2021

Vorbemerkung
Angesichts der gesundheitlichen Gefahren, die zur Zeit von größeren Menschenansammlungen ausgehen, sprach sich die SPD Stadtverordnetenfraktion dafür aus, die Verabschiedung des Haushaltes der Stadt Rödermark – vorgesehen in der Stadtverordnetenversammlung am 24.3.2020 – zu verschieben. Doch dafür gab es erkennbar keine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Daher haben sich auch die SPD Stadtverordneten bereit erklärt, in einem quasi verkürzten Verfahren die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2020 abzuhandeln. Eine der Festlegungen war, dass zu keinem Tagesordnungspunkt Reden gehalten werden.

Nachstehend finden sie die wesentlichen Auszüge aus der nicht gehaltenen Haushaltsrede von Norbert Schultheis, dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Stadtverordnetenfraktion Rödermark.


Seit dem 10.12.2019 war es für die SPD-Stadtverordnetenfraktion ziemlich sicher, dass sie dem kommenden Haushaltsplan der Stadt nicht zustimmen würde können. An diesem Tage lehnte die schwarz-gelbe Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung den Antrag der SPD auf Gebührenfreiheit in den städtischen Kindertagesstätten ab. Die SPD-Fraktion war bereit, die Gebührenfreiheit auch in mehreren Schritten einzuführen. Doch sie scheiterte am Widerstand aller Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung. Da der Betrieb der Kitas in der Stadt eine der wesentlichen Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft ist, sind die Rahmenbedingungen für den Betrieb, insbesondere die Heranziehung der Eltern zu den Kosten, auch ein wesentlicher Sachverhalt bei der Beurteilung der Finanzaufwendungen der Stadt. Eine Ablehnung des Haushaltes ist daher folgerichtig.

Für die SPD-Fraktion ist die Erledigung der Aufgabe “Betrieb von Kitas und weiteren Bildungseinrichtungen” ein Schwerpunkt ihres politischen Engagements. Denn gute Bildungschancen für alle setzen kostenlose Bildungseinrichtungen voraus. Was für die Schule selbstverständlich ist, und am Anfang ebenfalls umkämpft war, nämlich die Schulgeldfreiheit, muss auf die Bildungseinrichtung Kita ausgeweitet werden. Daher sind Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in dieser Frage so hartnäckig und wenig kompromissbereit.

Die allgemeinen Umstände, Übernahme von erheblichen Kosten durch das Land Hessen – nämlich 83,50 € pro Monat und Kind im Kitaalter und seit diesem Jahr eine Entlastung durch das sogenannte Starke-Heimat-Gesetz in nahezu gleicher Höhe wie die Kitabeiträge in der Größenordnung von 600.00 €, schaffen den Spielraum, den man nutzen könnte, um auch Eltern zu entlasten. Andere Städte in der Nachbarschaft machen es Rödermark vor. Hier fehlt nur der politische Wille es diesen Nachbarn gleichzutun.

Konsolidierungswille fehlt gänzlich
Der Haushaltsplanentwurf ist von Grund auf infiziert, weil die Kämmerin, so ihre eigenen Worte, schon relativ früh in die Verwaltung signalisiert hat, dass sie ein Millionendefizit nach den Anmeldungen aus den Fachbereichen akzeptieren werde. Dies war fahrlässig und führte zwangsläufig dazu, dass das Defizit durch eine Grundsteuererhöhung von ca. 2 Mio. € ausgeglichen werden musste. Wer so an der Steuerschraube dreht, muss eindeutig nachweisen, dass er erhebliche Konsolidierungsschritte unternommen hat. Doch diese fehlen in dieser Haushaltsvorlage vollständig.

Die Kämmerin hat in mehrfacher Hinsicht einen vollkommen falschen
strategischen Ansatz gewählt:

1. Der Kardinalfehler war das Abfragen der Ausgabenwünsche der Fachdienste bei gleichzeitigem Verzicht auf eine vollständige Korrektur der Etats als Grundlage der Haushaltsgespräche. Die dann zwangsläufig folgende „Anpassung“ der Einnahmen zum Ausgleich des Haushaltes musste dann zu automatisch höheren Steuerhebesätzen führen. Wieso haben Sie, Frau Schülner, nicht die Höhe der Einnahmen ante, also die alten Hebesätze, zur Grundlage der Gespräche gemacht und die Ausgabenwünsche diesen Einnahmen angepasst? Ich darf für Sie antworten: das hätte zu erheblichen, vielleicht auch schmerzhaften Konsolidierungsentscheidungen geführt. Stattdessen sind Sie, wie ihr Vorgänger, den einfachen Weg gegangen.

2. Wer meint, ein so großes Einnahmeloch mit der Erhöhung nur einer Steuer schließen zu können, der wird zu solchen Steigerungsraten kommen, wie sie vorgeschlagen sind.

3. Es wurde offensichtlich versäumt, interne Vorgaben zu setzen, die angesichts der Haushaltslage eigentlich unabdingbar sind:
– Vermeidung neuer, jährlich wirkender Ausgaben, wie z.B. neuer Stellen, die nicht der Erfüllung von klar definierten Rechtsansprüchen dienen,
– oder Reduzierung neuer Projekte, die die Verschuldung in die Höhe treiben,
– oder zumindest die Streckung der finanziellen Auswirkungen der Projekte über mehrere Jahre.

Wer die Personalkosten nicht stabilisieren will, wird und muss scheitern.
Da die Kommune die unterste Ebene öffentlichen Handelns darstellt, ist eine Gemeinde prinzipiell auch für alle Sachverhalte zuständig, die nicht anderweitig geregelt worden sind. Das schafft zum einen ein breites Feld des eigenen Handelns – daher ist Kommunalpolitik auch so interessant – bringt aber die Kommunalpolitik wegen ihrer “Allzuständigkeit” auch leicht in eine Schieflage.
Nämlich immer dann, wenn die Verantwortlichen nicht nach “wichtig” und “weniger wichtig” unterscheiden können oder wollen. So lassen sich dann leicht immer neue Personalwünsche begründen.

Wenn ein Feldschütz nicht reicht braucht man eben zwei, der ruhende Verkehr wird schlecht überwacht. Lösung: weitere Ordnungspolizei. Oder wer könnte nicht gut begründen, dass weitere Stellen Schulsozialarbeit eine große Hilfe für den Schulalltag bedeuten könnten.

Die Aufgaben sind im wahrsten Sinne unermesslich, die Mittel zur Bewältigung der Aufgaben aber begrenzt. Was daher zwingend erforderlich ist, ist die Personalstruktur den Einnahmen anzupassen. Mitunter ist dies nicht vergnügungssteuerpflichtig, aber die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen, zeigt sich auch dann, wenn an sich wünschenswerte Leistungen eben nicht erbracht werden. Im Jahr 2019 wurden 11,5 neue Stellen und im Jahr 2020 jetzt 13,5 neue Stellen in der inneren Verwaltung geschaffen. Das sind strategisch
falsche Entscheidungen, die wie schwere Felsbrocken eine Konsolidierung des Haushaltes unmöglich machen werden.

Die Zeit der großen Würfe ist vorbei.
Analog verhält es sich mit großen Projekten, die neu in Angriff genommen werden. 1,3 Mio. € für die ersten Raten zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) sind auch dann ein ordentlicher Brocken, wenn Zweidrittel davon über Zuschüsse refinanziert werden. Dies sind Maßnahmen, die von allen begrüßt wurden, doch die finanzielle Belastung – durch das Einzelprojekt eher gering – muss auch auf Dauer und in der Summe aller Investitionen tragbar sein.

Der große Schluck aus der Pulle mit einer Steigerung der Verschuldung um 27,7% von 2019 nach 2020 und in 2021 nochmals um 8,3 % immer bezogen auf das Jahr 2019 passt nicht in die kommunale finanzielle Landschaft. Auch hier ist das Gebot der Stunde, sich zurückzunehmen, langfristig zu denken und einen höheren Eigenanteil an den Investitionen nicht nur vorzusehen, sondern dafür auch die Rücklagen zu bilden.

Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache.
Der schwarz-grün dominierte Magistrat schlägt vor, das ermittelte Defizit im Wesentlichen über eine Erhöhung der Grundsteuer aufzufangen. Er hat dazu eine Steigerung von 32% gegenüber dem Jahr 2019 ermittelt. Dies sind fast 2 Millionen Euro mehr als im Jahr 2019. In dieser Größenordnung ist es ein Gebot der Vernunft, alle Steuerarten unter dem Gesichtspunkt neu zu bewerten, welchen Beitrag sie zur Deckung des Defizits leisten können. Daher könnten die SPD-Stadtverordnete auch der Einführung einer Vergnügungssteuer und einer Wettaufwandsteuer in Rödermark zustimmen.

Es ist aber nicht nachvollziehbar, das die größte Steuereinnahmeposition für Kommunen, nämlich die Gewerbesteuer, nicht herangezogen wird, um die immensen Ausgabensteigerungen im Bereich der Kinderbetreuung aufzufangen. Wenn Großbetriebe in den Nachbarkommunen eigene Kindertagesstätten bauen, um ihren Belegschaftsmitgliedern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, halten wir es für gerechtfertigt, dass auch in Rödermark Gewerbe und Industrie einen eigenen Beitrag dazu leisten, diese große
gesellschaftlich Aufgabe zu stemmen. Ganz abgesehen davon, dass die gesamte Infrastruktur der Stadt auch immer Grundlage für die Aktivitäten vonHandel und Gewerbe in der Stadt sind. Eine Steigerung der Gewerbesteuer um 10%-Punkte bedeutet immerhin eine Mehreinnahme von 330 T €.

Haushalt 2020/2021 wird unter der Coronakrise zerkrümmelt.
Es gibt genügend Gründe, schon heute den vorgelegten Haushalt abzulehnen. Die aktuelle Entwicklung einer Pandemie wird aber immense Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft haben, so dass schon heute absehbar ist, dass die erwarteten Einnahmepositionen nicht realisiert werden. Ein erster Nachtragshaushalt wird sich daher nicht vermeiden lassen. Es wäre besser, den jetzigen Haushalt zurückzuziehen und ihn “coronafest” zu machen.