Nachtrag. Stellenplan Erzieher Obertshausen. Achten Sie auf S8b Stellenplan Obertshausen Haushalt 2018/2019 Seite 350
Obertshausen. Versprochen und nicht gebrochen
[..]Und auch die Erzieherinnen können sich freuen. Denn nun kann auch die im Februar beschlossene Höhergruppierung in Stufe S8 umgesetzt werden, ebenso die Einführung des Stadteuro für Tagespflegekräfte.[..] Quelle: OP-Online .
Aus der heutigen Sicht: Das Einlösen eines solchen Versprechens in 06.2015 bedeutet, die Höhergruppierung der Erzieher erfolgt zunächst in die Gruppe S8 und dann nach neuem Tarifabschluss nach S8b. Hätte man das Versprechen nicht gehalten, so wären die Erzieher wie in Rödermark nur in der Gruppe S8a (nach Tarifabschluss der Name für S6).
Heute findet die von der FDP beantragten Sondersitzung des Ältestenrates statt.
FDP fordert Aufklärung zu: Bezahlung, Höhergruppierung der Erzieher/-innen in Rödermark? Sondersitzung des Ältestenrates beantragt: „Was wurde vertuscht?“
Unter anderem dürften wohl folgende Fragen gestellt werden. Die Antworten verbleiben im Sitzungssaal und stehen deshalb nicht zur Verfügung.
Höhergruppierung
Warum erfolgte gemäß STAVO-Beschluss die Höhergruppierung (S6 nach S8) der Erzieher/-innen mit Genehmigung des Doppelhaushaltes 2015/2016 nicht spätestens zum 01.08.2015 – zumal der 01.01.2015 schon zugesagt war?
Tarifeinigung
Die Tarifeinigung wurde am 30.09.2015 mit rückwirkender Gültigkeit ab dem 01.07.2015 beschlossen. Damit entfiel die vormaligen „S6“ und „S8“ zugunsten von „S8a“ und S8b“. Da zwischen der Haushaltsgenehmigung und der Tarifeinigung lediglich 2 Monate lagen, stellt sich die Frage, ob seitens der Stadt diese Tarifentwicklung a.) überhaupt verfolgt wurde und b.) welche Reaktion es seitens der Stadt nach Abschluss des Tarifvertrages am 30.09.2015 gab? Was wurde unternommen oder rechtlich geprüft? Ab wann genau hat die Stadt die Zahlungen gemäß Nebenabrede/Zusatzvereinbarung vom 30.01.2015 eingestellt?
Zusatzvereinbarung/Nebenabrede
Was genau und nach welcher Berechnungsgrundlage wurde auf Basis der Zusatzvereinbarung/Nebenabrede vom 30.01.15 in der Zeit vom 01.01.2015 bis 30.06.2015 gezahlt? Warum wurde die Zusatzvereinbarung/Nebenabrede vom 30.01.2015 mit Hinweis auf die Neugruppierung in S8a (die mit Gültigkeit vom 01.07.2015 erfolgte) erst zum 15.12.2016 widerrufen?
Widerruf der Nebenabrede/Zusatzvereinbarung
Ist der Widerruf der Nebenabrede überhaupt rechtswirksam (vgl. Urteil AG OF, Seite 8, Absatz 3)?
Zurückstufung
In der Tarifeinigung vom 30.09.2015 heißt es: „(…) Beschäftigte, die nach den vorstehenden Regelungen einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet sind, werden stufengleich und unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in diese Entgeltgruppen übergeleitet (…)“. Wurden Mitarbeiter zurückgeSTUFT?
Elterndialog – Anhebung der KiTa Gebühren um 2% und 1%
Mit den Eltern wurde Mitte/Ende 2014 der Dialog hinsichtlich der Erhöhung der KiTa-Gebühren gesucht. Als Konsens wurde eine 3%ige Erhöhung ausgemacht, wovon 1% ausdrücklich für die Höhergruppierung der Erzieher/-innen ausgemacht wurde. Bis heute hat diese Höhergruppierung “außer der Reihe“ faktisch nicht stattgefunden. Ist damit nicht der „Pakt“ mit den Eltern gebrochen worden und eine Rückerstattung der 1% Erhöhung angezeigt?
Schon wieder die Erzieher kann man sich fragen?
Das ist auch mal eine spannende Geschichte, die unter Umständen so richtig ins Geld gehen kann und von uns Bürgern zu zahlen wäre. Für mich war von Beginn an die Aktion, nach dem „Gießkannenprinzip“ eine bestimme Gruppe von Mitarbeitern in eine höhere Gehaltsstufe zu hieven, ein sehr unausgegorenes Unterfangen. Und was ist daraus geworden? Wenn Sie die Zusammenfassung lesen, könnten auch Sie zu dem Schluss kommen, dass den Erziehern etwas zugesagt wurde und letztendlich die Umsetzung nicht erfolgte. So sieht jedenfalls meine Schlussfolgerung aus.
Die FDP Rödermark will das Gerichtsurteil zur Höhergruppierung im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 im Rahmen einer Sondersitzung erörtern.
Dies hier wird sicherlich nicht der letzte Artikel vor der Bürgermeisterwahl zu diesem Thema sein.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016. Die Aussage zu der Höhergruppierung in dem Video ist in vielen anderen Unterlagen nachvollziehbar.
Zu dem Artikel im Dreieich Spiegel (Mittwoch, 28.12.2016)
„Heftiges Gezerre ums Kita-Gehalt“
Herr Köhler (Dreieich Zeitung), Sie schreiben „Apropos, kompliziert. Das ist die Materie tatsächlich“.
Herr Köhler, Sie haben im Prinzip recht und das „Komplizierte“ dürfte vielen sehr recht sein. Kochen Sie aber alles ohne Ausschmückung wie eine gute Soße zusammen, dann bleibt nur noch gehaltvolles übrig.
Alles wäre mit EINER Frage beantwortet und der Auslöser des Durcheinanders gefunden.
Frage: „Warum sind die Erzieher nicht wie vereinbart (höre Aussage im Video) am 1.8.2015 in die EgS8 (ohne a oder b) eingruppiert worden?„
Hätte die Stadt ihre Zusage eingehalten (höre den Bürgermeister im Video) und die Erzieher wie geplant nach dem „Gießkannenprinzip“ (nach der Haushaltsgenehmigung 2015/2016) am 1.8.2015 in die S8 (ohne a oder b) hochgruppiert, dann würden die Argumente der Stadt vermutlich ins Leere laufen. Die Nebenabrede wäre beendet und die Erzieher in der EgS8. Am 1.8.2015 war weder EgS8a noch EgS8b in Sicht. Nach dem Tarifabschluss (Einigungspapier 30.09.2015) hätten sich man die in der EgS8 (ohne a oder b) befindlichen Erzieher von EgS8 eigentlich nach EgS8b Hochgruppieren müssen. Unabhängig der Beschäftigungsmerkmale. Und dann hätten wir nach Berechnung der SPD Rödermark jährlich 300.000,00 Euro an Mehrkosten zu zahlen und der Bürgermeister und Kämmerer Roland Kern enorme Probleme mit der Haushaltsgestaltung 2017/2018.
Bürgermeister Roland Kern könnte anführen, dass der Fachbereich 4 vermutlich einen Fehler begangen hat und die außertarifliche Höhergruppierung ohne massive Gebühren- (Steuer-) Erhöhung kaum zu stemmen sei. Allerdings hat auch der Bürgermeister die Nebenabrede mit unterzeichnet.
Nebenabrede Nebenabrede Erzieher.
Ist der erfolgte Widerruf der Nebenabrede wirksam? Ist der erfolgte Widerruf wirksam
Weiterführende Informationen
[..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. Das koste die Schutzschirmkommune jährlich 200.000 Euro mehr. Um dies zu finanzieren, erhöht sie die Kita-Gebühren bis 2019 jedes Jahr um drei Prozent. Quelle: OP-Online.de
[..]unterzeichnet von Herrn Rotter „….mit Beginn des Kalenderjahres 2015, eine bessere Gehaltsgruppe erhalten, um auf den dramatischen Fachkräftemangel zu reagieren……. Quelle: Brief an die Eltern vom 4.8.2014 Seite 2.
Dass dem Bürgermeister die Klage der Erzieherin im Wahljahr des Bürgermeisters nicht gelegen kommt, ist verständlich. Die FDP Rödermark beschreibt die Situation wie folgt:
[..]Nach einem handwerklich, arbeitgeberisch und wie sich zeigt wohl auch juristisch extrem schlecht gemachten Verfahren zur besseren Bezahlung der Erzieher/-innen steht die Verwaltungsspitze, Bürgermeister Roland Kern und Erster Stadtrat und zuständiger Dezernent Jörg Rotter, nun vor einem völligen Scherbenhaufen: Mitarbeiter, die gegen den eigenen Arbeitgeber klagen (müssen), eine Vereinbarung mit Eltern, die nie das Papier wert war, auf dem sie geschrieben wurde, der massive Vertrauensverlust seitens der Erzieher/-innen (d.h. Mitarbeiter/-innen der Stadt) gegenüber dem Arbeitgeber „Stadt Rödermark“ und nun auch noch „on top“ die zu erwartenden finanziellen Mehrbelastung der Stadt, um die absehbaren Mehrkosten für die Besoldung der Erzieher/-innen zu bezahlen. Quelle: FDP Rödermark
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.
FDP fordert Aufklärung: Bezahlung der Erzieher/-innen in Rödermark?
Sondersitzung des Ältestenrates beantragt: „Was wurde vertuscht??“
Die FDP hat Puls.
Die Freien Wähler, obwohl diese keinen Kandidaten zur Bürgermeisterwahl stellen, haben Puls.
Die SPD hat Puls.
Wer diesen unglaublichen Vorgang wohl kaum zu beanstanden hat, sind CDU und die AL/Die Grünen. Der Initiator (Fachbereich 4 Herr Rotter) bzw. der Bürgermeister, der es glattzubügeln hat, wird es schwer haben eine schlüssige Erklärung abzugeben. Ich bin mir auch sehr sicher, von Herrn Rotter werden wir zu dem mittlerweile komplizierten Vorgang nichts zu hören bekommen. 🙁
Pressemeldung der FDP Rödermark
[..]Mitarbeiter, die gegen den eigenen Arbeitgeber klagen (müssen), eine Vereinbarung mit Eltern, die nie das Papier wert war, auf dem sie geschrieben wurde, der massive Vertrauensverlust seitens der Erzieher/-innen (d.h. Mitarbeiter/-innen der Stadt) gegenüber dem Arbeitgeber „Stadt Rödermark“ und nun auch noch „on top“ die zu erwartenden finanziellen Mehrbelastung der Stadt, um die absehbaren Mehrkosten für die Besoldung der Erzieher/-innen zu bezahlen.[..] Quelle: FDP Rödermark
Pressemeldung der FWR
Ein noch größerer Skandal aber ist, dass die Stadtverordneten im Zuge der Haushaltsberatungen mit keinem Wort über den Stand der Gerichtsverfahren und die daraus erwachsenden Risiken informiert wurden. Die FREIEN WÄHLER fordern hier eine schnelle und vollständige Aufklärung wann der Kämmerer was gewusst hat und warum das Parlament nicht informiert wurde. Selbst wenn Herr Kern irgendeinen Paragraphen ausgraben sollte, nach dem sein Verhalten nicht zu rügen sei, so bleibt es in jedem Fall moralisch völlig unakzeptabel wenn ehren-amtlich wirkenden Stadtverordneten von den hauptamtlichen Vertretern der Stadt Rödermark wesentliche Informationen vorenthalten werden. Die Bürger Rödermarks sollten gut überlegen, wen sie am 5. Februar 2017 zum Bürgermeister wählen. Quelle: Blog für Rödermark
Pressemeldung der SPD Rödermark
Hidir Karademir beklagt hierzu: „Über dieses Risiko, bereits durch einen Gerichtsbeschluss von Mitte November bekannt, hätten wir als Stadtverordnete in den Haushaltsberatungen informiert werden müssen. Für dieses Desaster trägt Herr Kern die Verantwortung. Uns Stadtverordneten weiß zu machen, dass alles im bester Ordnung sei, entpuppe sich über Nacht zu einer Nebelgranate. Parallel versprochene Wahlgeschenke an die Vereine dürften sich heute leider als nicht mehr gegenfinanzierbar erweisen.“ Quelle: Erzieherin gewinnt Prozess gegen die Stadt Rödermark
Thema: Erzieherin klagt gegen die Stadt Zitat so wie geschrieben bei fr-online. Kern informiert Magistrat Sollte man wissen. Der Magistrat ist zum Stillschweigen verpflichtet.
Der Magistrat hat bei der Verabschiedung des Haushalts kein Stimmrecht.
Das war die Antwort auf:
Das Gericht fällte das Urteil bereits Mitte November. Das heißt für die SPD: In den Beratungen für den am 7. Dezember beschlossenen Doppelhaushalt war Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) das finanzielle Risiko für die Stadt bekannt – schließlich war er Beklagter. „Kern hätte die Stadtverordneten darüber informieren müssen“, meint Diekmann. Schließlich könnten die zu erwartenden Mehrkosten den Doppelhaushalt gefährden. Quelle: fr-online.de
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