Ausschusssitzung zum Straßenbeitrag.

Straßen-Sanierung.So geht es leider nicht
Straßensanierung. So geht es leider nicht

Wahrscheinlich wird heute die Satzung zu den „wiederkehrenden Beiträgen“ (Straßenbeitrag) verabschiedet.

Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr, Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1

Ausschusssitzung HFuW und BUSE
Bei der zusammengelegten Ausschusssitzung wurde die am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) zur Abstimmung kommende
Satzung – wiederkehrenden Beiträge – beraten. Die Sitzung wurde notwendig, weil der Magistrat recht kurzfristig in dem ursprünglichen Satzungsentwurf eine gravierende Änderung vorgenommen hat. Der Gemeindeanteil steigt von 30% auf 50% für alle Abrechnungsgebiete.

So wie Bürgermeister Kern berichtete, ist nicht zu befürchten, dass die Aufsichtsbehörde einer solchen Satzung nicht zustimmen wird. Die Festlegung des Gemeindeanteils ist Sache der Stadt. Wichtig ist, der Haushalt muss ausgeglichen sein.

Es wurde aber auch gesagt, dass Herr Bauer (externer Berater) weiterhin in Bezug auf Abrechnungsgebiete und Gemeindeanteil seine Vorschläge als der – sicherer Weg (meine Schlussfolgerung aus der Rede vom BM) – betrachtet.
Nachgefragt – liegt zusätzlich zu der mündlichen Auskunft aus dem RP, dass die 50% nicht beanstandet werden, diese auch schriftlich vor? Dies wurde vom Bürgermeister verneint; sei nicht notwendig.

Da durch den höheren Gemeindeanteil mehr Geld von der Stadt für die Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden muss, wurde auch darüber gesprochen, wie viel Euro von der Stadt für die Sanierungsarbeiten bereitgestellt werden können. Eine andere Zahl als die bekannte eine Mio. pro Jahr, ist nicht genannt worden. Was allerdings genannt wurde, war die Investitionssumme für grundhafte Sanierung in der Zeit von 2005-2017 (13 Jahre). Es wurden für 6 Mio. € Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, bei einem Gemeindeanteil von 4,7 Mio. Euro. Gesamt im Schnitt pro Jahr also 461.500,00 €. Davon Gemeindeanteil im Schnitt 361.500,00 €.
Anhand der von der Fachabteilung bekannt gegebenen Zahlen stieg der Betrag für die grundhaft zu sanierenden Straßen seit 2013 pro Jahr um 2,5 Mio. € an. Denken Sie sich ihren Teil.

Angesprochen darauf, ob man nicht mehr als 1 Mio. € pro Jahr sanieren könnte, kam die Antwort: „Von der Verwaltung kaum zu schaffen. Da braucht man mehr Personal, um das stemmen zu können.“
Daran kann man erkennen, was sich daraus ergeben kann, wenn man z.B. die Straßen verrotten lässt. Zunächst schlechte Straßen. Dann ein Sanierungsstau, an dem noch Generationen zu knabbern haben. Höhere Investitionen scheitern am fehlenden Personal. Auch darüber sollte sich der Leser einmal Gedanken machen.

Heute wird über die Satzung abgestimmt. Die Satzung wird wohl mit den Stimmen der Koalition verabschiedet werden. Das Abstimmverhalten der Opposition bleibt abzuwarten.

Siehe auch

Sind die geplanten 1.000.000,00 € p. Jahr für die grundhafte Sanierung genug?
[..]Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro.[..] Quelle: Blog für Rödermark

Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017
Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017

» Printausgabe OP 9.12.2017. Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.

Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Stadtgrün / Stadtumbau. Ein weiteres Förderprogramm für Rödermark.

Nachtrag
Siehe Artikel bei OP Online vom 18.01.2018.
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Auch Förderprogramme muss man sich leisten können.
Der Bürgermeister teilte bei der Stavo mit, dass Rödermark erneut begünstigt wurde und in das neue Bund-Land-Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen wurde. Von der Gesamtsumme in Höhe von 1.000.000,00 €, hat die Stadt Rödermark 400.000,00 € beizusteuern.
Es ist eine schöne Sache, mit Geldern aus Förderprogrammen bedacht zu werden. Man muss immer im Auge behalten, dass es die Förderprogramme nicht ohne Gemeindeanteil gibt. Der Eigenanteil muss über die Grundsteuer B erwirtschaftet werden. Die beiden letzten Förderprogramme entsprechen für 10 Jahre ca. 36 Prozentpunkte Grundsteuer B.

Stadtgrün
Stadtgrün

Stadtumbau
Stadtumbau

Stadtumbau siehe auch: Land Hessen fördert 18 neue Standorte in drei Programmen

Siehe auch
Geld aus dem Förderprogramm könnte der Stadt bei der Finanzierung eines Fußgänger- und Radfahrerschlupfs zwischen dem „Rosengarten“ und der verlängerten Gartenstraße helfen. Die Unterführung soll die Situation an den Schranken in der Dieburger Straße entschärfen. Quelle: OP-Online


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.


Kurzfristig. Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschusses

Ausschusssitzung zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“
Durch eine kurzfristige Änderung der Magistratsvorlage zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“, trifft sich vor der Abstimmung am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Donnerstag zu letzten Beratungen.

Siehe
Satzung. Wiederkehrende Beiträge

Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch

Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch
Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch

Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER RÖDERMARK (FWR)
Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch
FREIE WÄHLER Antrag auf moderate Erhöhung abgelehnt

Die Entgelte für die Nutzung des Badehauses steigen bis zum 01.01.2019- also innerhalb von 13 Monaten – um 60% und danach alle 3 Jahre um weitere 7,5%. So beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2017. Allein die FREIN WÄHLER haben gegen dieses, die drei in Rödermark schwimmsporttreibenden Vereine hart treffende Vorgehen gestimmt. Den Vereinen und auch den FWR war klar, dass nach 11 Jahren eine Anpassung der Entgelte unumgänglich ist. Daher sah der FWR Antrag Erhöhungen vor, die moderater und für die Vereine akzeptabel wären, aber immer noch über den Kostensteigerungen liegen. In der teilweise eher emotionalen als sachlichen Debatte wurden die von Siegfried Kupczok für die FWR vorgetragenen Argumente – in dem 11-Jahres Zeitraum nur marginale Erhöhung des Erdgaspreises, Tariferhöhungen von 29%, daraus ableitbare Entgelterhöhung max. 20% – faktisch einfach nicht zur Kenntnis genommen. Statt sachlicher Argumentation wurde der Vorwurf des Populismus erhoben. AL/Die Grünen sangen kurz ein Loblied auf die Wichtigkeit des Engagements dieser Vereine, stimmten aber der drastischen Erhöhung zu. Von der CDU war nichts anderes zu erwarten, handelte es sich doch um eine Vorlage des Parteifreundes Jörg Rotter. Unverständlich die Haltung der SPD. Sie trägt den Begriff „sozial“ in ihrem Namen, hatten aber kein Problem, dieser unsozialen Vorlage zuzustimmen. Einzig die FDP wertete die Argumente der FWR als stichhaltig, schloss sich aber letztendlich der Mehrheit an.

Es bleibt festzustellen, dass es sich bei dieser Regelung faktisch um eine indirekte erneute Kürzung der Vereinsförderung handelt. Der sich aus den 2019 gültigen Entgelten ergebende Mehrbetrag von ca. € 11.000 mindert das hohe Badehausdefizit nur marginal, stellt aber für die nur drei betroffenen Vereine jeweils eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung dar. Man erkennt den Unterschied zwischen Sonntagsreden und Alltagshandeln!! Auch die Mieten für städtische Sporthallen sollen 2018 weiter steigen. Die FREIEN WÄHLER werden darauf drängen, dass der gesamte Komplex Vereinsförderung und –belastung in 2018 auch und besonders in Hinsicht auf eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Vereinen mit eigenen Sporthallen und –anlagen und Vereinen ohne solche. Die städtischen Nettoeinnahmen haben sich seit 2011 verdoppelt – auch durch Landeszuweisungen, die explizit für freiwillige Leistungen gezahlt werden, aber der Gesamtbetrag der Vereinsförderung in Rödermark ist um keinen Euro gestiegen und wird nun durch höhere Belastungen sukzessive geschmälert. Das darf so nicht weitergehen.

Hier die Pressemeldung der Freien Wähler als .PDF
 
Antrag der Verwaltung und der Änderungsantrag der FWR
» Badehaus – Nutzungsentgelt für Vereine
» Änderungsantrag FWR Badehaus – Nutzungsentgelt für Vereine


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Rödermark. Stavo 5.12.2017

Stavo 5.12.2017.
Tagesordnungspunkt.
Punkt 4 gestrichen.
Punkt 6, 7. 8, 13, 15 und 16 wurden nicht mehr angesprochen.
Punkt 9 und 10 zunächst am Donnerstag im HFuW erneut beraten. Die Abstimmung ist für den Freitag, (Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) geplant.
Punkt 5 und 11 einstimmig verabschiedet.

Etwas zu den ausgefallenen Punkten 9 und 10.
Wenn man dem Artikel der Offenbach Post glauben schenken kann, arbeitet die Stadt seit 2014 an einer Satzung zum Straßenbeitrag . Siehe OP-Online 1.5.2014 „Wir arbeiten an einer solchen Satzung“, kündigte Kern an. Was die Bürger zahlen müssen, steht noch nicht fest.

Die Verabschiedung der Satzung zu den „wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ wurde auf Freitag verschoben. Siehe Tagesordnung … mit eventueller Fortsetzung am Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr
Für viele überraschend wurde vom Magistrat der Stadt der Gemeindeanteil von 30% auf 50% angehoben. Für das bei der letzten Bürgerversammlung erwähnte Mustergrundstück:
Grundstück 500 qm, 2 Geschosse, Gemeindeanteil 30% . Beitrag ca. 84,56 € pro Jahr sind es bei einem Gemeindehantel von 50% jetzt 60,38 € p. Jahr. Siehe auch Beispielrechner

Nachdem die FDP in einem Antrag 40% Gemeideanteil gefordert hat und die FWR sogar 45%, hat sich der Magistrat wohl dazu entschieden, den Gemeindeantei auf 50% anzuheben.
Bereits in einem Artikel im Blog für Rödermark (Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod) wurde genau dieser Betrag vorgeschlagen.

[..] Er könnte jetzt, um ein Zeichen zu setzen, den Gemeindeanteil auf 50% setzen und damit zunächst einmal Fakten schaffen [..]Quelle: Blog für Rödermark

Diese neue Änderung der Magistratsvorlage kam dann kurz vor der Stavo am 5.12.2017. Ein wenig zu kurzfristig für einige Stadtverordnete. Wie ich (und auch einige Stadtverordnete) es verstanden habe, wurde vom Bürgermeister bisher ein Anteil von 30% genannt, der nicht überschritten werden darf.

Verständlich ist, dass man jetzt Beratungsbedarf in den Fraktionen hat. Am Donnerstag ist eine Ausschusssitzung geplant und am Freitag wird im zweiten Teil der Stavo (beginnend am 5.12.2017) der Antrag zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“ erneut zur Abstimmung vorgelegt.

Schon ein wenig verwirrend 🙁 war der Weg der Satzung von der ersten Version bis zur finalen Fassung. Auf die Reden am Freitag, 7.12.2017 bin ich gespannt.

Die „Mitteilungen des Magistrats“ und „Antworten auf die gestellten Fragen der Fraktionen“ können Sie im Transparenzverteiler der FDP Rödermark einsehen. Da gibt es auch die Antwort der FDP-Anfrage zu „Wochenmarkt in Waldacker.“
Bei dem Tagesordnungspunkt 12 bin ich dann gegangen. Einen ausführlichen Bericht über die Stavo werden sie bestimmt morgen bei OP-Online lesen können

Auszug aus den Mitteilungen des Magistrats

Interaktiver Haushalt
Interaktiver Haushalt Punkt 4

Mitteilung Magistrat zum TSC
Mitteilung Magistrat zum TSC. Punkt 5

Siehe auch
» Bürgerversammlung 9.06.2017 zum Straßenbeitrag
» Bürgerversammlung 8.11.2017 zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
» Beispielrechner Straßenbeitrag

Notizbuch der Woche. OP 9.12.2017
» Gibt es für AL/Die Grünen gute und schlechte Investoren?
» So beliebt wie die Pkw-Maut

Printausgabe OP 9.12.2017.
» Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.
Dieser Artikel beruht mit aller Wahrscheinlichkeit NICHT auf Erkenntnisse der Stavo vom 8.12.2017. Am 8.12.2017 war kein Vertreter der OP bei der Stavo. Wahrscheinlich ist, dass der Artikel sich auf die HFuW – BUSE Sitzung vom 7.12.2017 bezieht.

» Beantwortung Magistrat Anfragen STAVO 05.12.2017
— Wochenmarkt Waldacker
— Sachstand Flüchtlinge und Migranten
— Mietpreis- und Kaufpreisentwicklung
— Mehreinnahme aus der Grundsteuer B
— Auswirkung Kita-Gebührenfreiheit
— Grunhafte Sanierungen 2005 bis 2017
» Mitteilungen Magistrat STAVO 5.12.2017
» Über-und Außerplanmäßige_Ausgaben
» Kommunalpolitische Termine Januar bis März 2018.pdf7
» Sitzungskalender 2018
 
Die Offenbach Post berichtet am 6.12.2017 unter dem Titel „Stadt bezahlt die Hälfte“.