Fragen der Fraktionen an den Magistrat der Stadt Ödetmark zur Beantwortung auf der Stadtveordnetenversammlung 16.06.2025: Stavo 16.06.2026: Die Antworten weden schriftlich zur Verfügung gestellt.
Frage eingereicht || Punkt auf der Tagesordnung
7.1 || 11.05.2026
7.2 || 25.05.2026
7.3 || 25.05.2026
7.4 || 25.05.2|026
7.5 || 26.05.2026
7.6 || 26.05.2026
7.7 || 26.05.2026
Status: 27.06.2026 Noch keine Antwort.
Status: 28.06.2026 Noch keine Antwort.
Status: 29.06.2026 15:30 Noch keine Antwort. Was sagt man dazu?
Status: 01.07.2026 14:00 Noch keine Antwort. Langsam wirds peinlich?
Schuldenerlass seit 2013
Schuldenerlass: 26,2 Mio. ohne weitere Zahlungsverpflichtung
Schuldenerlass: 13,9 Mio. Rückzahlbar mit 25,00€ pro Bürger
Soforthile: 889.157 € ohne weitere Zahlungverpgflichtung
Aus dem Sondervermögen des Bundes: 9.524.021 €
Ein Versuch, die gestellten Fragen zu beantworten.
Schutzschirm 2013
Rödermark wurde 2013 um ca. 12,2 Mio. Euro im Rahmen des Entschuldungsfonds (Schutzschirm) finanziell entlastet. Wo kann man diese Entlastung im Haushalt finden?
Auswirkungen
Das Land Hessen gewährt der Stadt Rödermark zur schnellstmöglichen Erreichung des Haushaltsausgleichs
– Entschuldungshilfen in Höhe von 12.260.962 Euro
– Zinsdiensthilfen des Landes und
– Zinsdiensthilfen aus dem Landesausgleichsstock HHP 2013, Seite 58
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 49.591.562,50 Euro auf 36.982.423,88 Euro reduziert. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Darlehensablösung durch die Teilnahme am Entschuldungsfonds Hessen (Schutzschirm) in Höhe von 12.260.962 Euro. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses Seite 109
In etwa nachvollziehbar im Haushalt 2020-2021
Verbindlichkeiten 47.018.128 || 31.431.036 || -15.587.092
Siehe: Seite 36
Setzt man die Entschuldungshilfe mit 4% an, dann sind ca. 500.000,00 Euro oder 50%-Punkte Grundsteuer B
Hessenkasse
Die Hessenkasse hat Rödermark um 27.900.000,00 Schulden entlastet.
Im Gegensatz zum Schutzschirm, bei dem nur ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich war, sind von den 27.900.000,00 nicht einfach so übernommen worden. Es wurde zwar kein Sicherungskonzept gefordert, aber nur 50% der Gesamtsumme sind übernommen worden. Für den Rest bezahlt jede Bürger in Rödermark (ob Baby oder Greis) 25,00 € in jährlichen Raten zurück.
Solange man die Forderungen erfüllen kann, kann man auch das Ende der Zahlung ermitteln. Gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO muss der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können. Siehe z.B. Hier Seite 25
Da Rödermark diese Verpflichtungen jedoch voraussichtlich nicht mehr erfüllen kann und die Möglichkeit einer Stundung in Anspruch nehmen dürfte, kann nicht vorhergesehen werden, wann das Sondervermögen auf null sinken wird. Geplant war 2039
Start der Hessenkasse im Jahresabschuss 2019 mit 13.950.000,00 (x 2 = 27.900.000) Siehe:
Für die Stadt Rödermark c der Liquiditätskredite auf 31 Mio. €. Der von der Hessenkasse gewährte Ablösungsbetrag betrug 27,9 Mio. €. 50 % dieses Betrages (= 13.950.000 €) muss die Stadt Rödermark in Jahresbeiträgen von 681.050 € (= 25 € je Einwohner pro Jahr) von 2019 bis 2038 an das Sondervermögen HESSENKASSE leisten.
Die Schlussrate wird 2039 mit 329.000 € fällig. Siehe
Die Übernahme der Kassenkredite von der Hessenkasse führte zu einer Reduzierung der Liquiditätskredite. Dagegen führten die zu leistenden jährlichen Auszahlungen für den Eigenanteil an die Hessenkasse von insgesamt TEUR 13.950,0 zu einer Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten. Seite 5
Mit Teilnahme am Entschuldungsprogramm der Hessenkasse wurde der Stadt Rödermark eine Kassenkreditentschuldung in Höhe von TEUR 27.900,0 gewährt. Die Ablösung der Kassenkredite von der Hessenkasse führte zu wesentlichen Veränderungen beim Eigenkapital bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und bei den sonstigen Verbindlichkeiten.
Der Ablösehöchstbetrag der Hessenkasse konnte die bestehenden Kassenkredite von insgesamt TEUR 31.000,00 nicht vollständig abdecken. Der verbleibende Restbetrag des Kassenkredites (TEUR 3.100,0) wurde aus Eigenmittel getilgt, so dass zum Bilanzstichtag keine Kassenkredite bestanden haben. Demgegenüber wurde die Rückzahlungsverpflichtung an die Hessenkasse in Höhe von TEUR 13.950,00 unter sonstigen Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückzahlungen sind jährlich in Höhe von EUR 25 pro Einwohnern zu leisten, die Laufzeit beträgt 20 Jahre.
Siehe: Seite 15
Naturschützer fordern Nachtfahrverbot für Mähroboter auch im Kreis Offenbach
Kreistag soll Entscheidung überdenken
In immer mehr Gärten kommen Sie zum Einsatz: Mähroboter, die meist für mehrere Stunden täglich über die Fläche fahren und den Rasen sehr kurz halten. Was für die einen eine Arbeitsersparnis darstellt, ist für Naturschützer ein Graus. „Auf einer Rasenfläche, die ständig gemäht wird, kann keine Pflanzen Blüten entwickeln und sich aussäen“, sagt der NABU-Kreisvorsitzende Dr. Rüdiger Werner. „Damit wird das Nahrungsangebot für Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten minimiert. Der Rasen wird so zu einer artenarmen Graswüste. Daher wünschen wir uns als NABU, und mit uns alle anderen Naturschutzverbände auch, einen freiwilligen Verzicht auf solche Mähroboter und stattdessen mehr Blühflächen im heimischen Garten.“
Ein zweites Problem ist in den Augen der Naturschützer aber noch gravierender: Nachtfahrende Roboter bedeuten Leid und Tod für Tausende von Igeln. Die bedrohten Igel sind keine Fluchttiere. Bei Gefahr rollen sie sich zusammen. Gegen Mähroboter ohne aktiven Kollisionsschutz hilft diese Taktik nicht. Die rotierenden Messer können Schnittverletzungen, amputierte Gliedmaßen oder aufgeschlitzte Bäuche verursachen. Jede Tierauffangstation hat schon Kontakt gehabt mit Igeln, die solch schreckliche Schnittverletzungen durch Mähroboter aufwiesen. Ein Leid, das einfach zu vermeiden wäre.
Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Das gilt auch für Igel. Weil alle Aufrufe bisher wenig Erfolg hatten, haben bereits viele Städte und Landkreise durch kommunale Allgemeinverfügungen Nachtfahrverbote für Mähroboter erlassen. Diese gelten in der Regel von 30 min vor Sonnenuntergang bis 30 min nach Sonnenaufgang.
Auch im Landkreis Offenbach gab es jetzt einen solchen Vorstoß. „Wir sind entsetzt, mit welcher Unwissenheit und Gleichgültigkeit gegenüber dem Tierleid dieser Antrag von der Mehrheit abgelehnt wurde“, fasst Dr. Werner die Stimmungslage der Naturschutzverbände zusammen. „Auch wenn die Überprüfung der Einhaltung objektiv kaum umsetzbar ist, könnte das Thema durch einen solchen Beschluss in die Öffentlichkeit gebracht werden und hätte allein durch die damit verbundene Aufklärung das Leid vieler Igel, Frösche, Kröten und anderer Kleintiere vermindern können“. In einer gemeinsamen Presseerklärung appellieren daher die Verbände NABU, BUND und HGON sowie die AMU aus Hainburg und die AGFA aus Seligenstadt an alle Kreistagsfraktionen, das Thema noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen und hier eine zukunftsorientierte Entscheidung zu treffen, die zeigt, dass ihnen der Artenschutz nicht egal ist, und die die Einhaltung des § 44 BNatschG unterstützt.
Mittelfristig fordern die Verbände eine bundesweite Regelung durch eine Aufnahme des Igelschutzes in das Artenschutzgesetz.
[..]Wichtig aus Sicht der Umweltexperten in den Rathäusern ist freilich auch ein prüfender Blick in den heimischen Garten. Was kann dort getan werden, um auf die Wasserbremse zu treten? Bewässerung der Pflanzen nach Möglichkeit über Regenwassertonnen und Zisternen (so lange der Vorrat „von oben“ reicht), keine Schwimmbeckenbefüllung mit Trinkwasser oder Wasser aus Bächen und Flüssen, Verzicht auf besonders verbrauchsintensives Rasensprengen… Das alles sind Aspekte, über die intensiver nachgedacht werden sollte. [..]
Quelle: https://roedermark.de/bauen-umwelt/klima/hitzemanagement/kreisweite-wassersparkampagne.html
Zisterne. Zu wertvoll fürs Kanalrohr
In den sozialen Medien gibt es zurzeit Diskussionen, die das Bewässern kritisieren. „Wir müssen Wasser sparen, und die Stadt bewässert Blumen“
Dass diese Kritik mit diesen Worten natürlich nicht korrekt ist, darüber braucht man nicht zu diskutieren.
Dem Magistrat dürfte eine solche Kritik sicherlich bekannt sein und könnte mit vorhandenem Zisternenwasser dagegenhalten. Natürlich kann man dies auch nur dann tun, wenn solches Wasser zur Verfügung steht. Gibt es überhaupt städt. Zisternen, aus denen man bei Bedarf Wasser zur Bewässerung entnehmen könnte?
Bei der Umgestaltung/Neugestaltung des „Kirchenhügels“ waren eigentlich optimale Voraussetzungen vorhanden, dort eine unterirdische Zisterne zu erstellen. Ich glaube jedoch, dass das Vorhaben nicht umgesetzt wurde. Oder? Eine Zisterne auf dem Kirchenhügel.
2023 Energiegespräch vor Ort
[..]Verfolgt man die Diskussionen im Ort zu einer Zisterne auf dem Kirchenhügel, kann einem das Grausen kommen. Geschwätz statt handeln ist da angesagt. 🙁 Da haben einige den Schuss noch nicht gehört. [..] Quelle:
[..] und möchte mit dem rechtzeitigen Gang in die Öffentlichkeit vorbeugen, dass die Zisterne „vergessen wird“. Sie soll zentraler Baustein der Umgestaltung werden. Auf die westliche rund 500 Quadratmeter Dachfläche der Nazarius-Kirche fallen pro Jahr im Durchschnitt rund 325000 Liter Regen, das natürliche Gefälle zur Heitkämperstraße hin „drängt die Lage einer Zisterne“ geradezu auf. Eine 25000-LiterZisterne hat eine Größe von 12 mal 2,5 mal 1,3 Meter. Der Bau leicht außerhalb des Kirchenhügels, etwa in Richtung auf das Forum St. Nazarius, scheint am einleuchtends Quelle: Stadtpost 2023[..]
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