Badehaus. Mängelbeseitigung. Nachtrag.

KORREKTUR
Der Punkt Ö4 scheint doch öffentlich zu sein. Bei der Betrachtung der Tagesordnung muss man eigentlich das Gegenteil annehmen.
 
Rödermark. Badehaus Mängelbeseitigung
 
Am 8.5.2014 (Hier die Tagesordnung im Internet) ist die
Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
 
Wie Sie sehen können, ist dort unter Ö4 ein NICHT öffentlicher Punkt aufgeführt. Was dort NICHTöffentlich abgehandelt wird, kann man im Internet leider noch nicht erkennen. Nicht erkennen deshalb, weil wahrscheinlich aus Versehen die Einladung an die Stadtverordneten nicht beigefügt ist. Dem Versehen kann ich nachhelfen. Im Rahmen der Initiative Transparenz2.0 veröffentlicht die FDP-Rödermark u.a. die Dokumente zu den Versammlungen der Stadtverordneten. Hier die Einladung an die Stadtverordneten (via FDP-Rödermark). Wie Sie der dort aufgeführten Tagesordnung entnehmen können, wird über die Mängelbeseitigung im Badehaus durch die Firma Lupp gesprochen.
 
Auch bei der Stadtverordnetenversammlung wird dieser Punkt NICHT öffentlich behandelt.
Stand 7.5.2014.
 
Nachtrag
2 Kommentaren kann ich entnehmen: „In diesem Blog werden schon Informationen über den NICHT öffentlichen Punkt zu lesen sein.
Ich kann Ihnen versprechen. Nein, es wird nichts -Geheimes- zu lesen sein. Ich versuche keinem die Möglichkeit zu geben, mich bezüglich eines Artikels zu verklagen. Ich kann mir vorstellen, dass ich mit einer solchen Berichterstattung einigen eine Freude bereiten würde.
 
Es ist nicht klar, was da eigentlich passiert. Wird informiert, beraten, beschlossen oder was auch immer? Es gibt zu diesem Punkt laut Einladung eine Tischvorlage. Und auf eine Tischvorlage hat man als Bürger zunächst keinen Zugriff.
 
Da der Punkt aber vor die gesamte Stadtverordnetenversammlung geht, nehme ich an, es wird ein Beschluss gefasst.
 
Ich interpretiere grob die HGO §52. „Die Geheimhaltung hat nur so lange Bestand solange es Gründe dafür gibt. Ist dieser Grund nicht mehr gegeben, muss man den Beschluss öffentlich zu machen.
 
Wie folgt ist bei Hessenrecht zu lesen.

(2) Beschlüsse, welche in nicht öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, sollen, soweit dies angängig ist, nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Quelle Hessenrecht. §52

Bei einer Ausschusssitzung kann man den Text wohl nicht anwenden. Es werden keine Beschlüsse gefasst. Aber bei der Stadtverordnetenversammlung. D.h.

» Die Stadtverordnetenversammlung beginnt öffentlich.
» Die Zuhörer verlassen für den NICHTöffentlichen Punkt den Saal.
» Die Abstimmung – soweit dies angängig ist – erfolgt.
» Die Zuhörer werden wieder zugelassen. – nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit –
» Die Beschlüsse [..]sollen[..] bekannt gegeben werden –.

Es steht dort (HGO) sollen. Leider nicht müssen. Weiterhin verstehe ich den Text so, dass nur die Beschlüsse bekannt gegeben werden können. Verlauf der Beratung und auch das Abstimmverhältnis bleibt unter Verschluss.
 
Da man sich in Rödermark ja an Gesetz und Ordnung hält, kann man davon ausgehen, nach der StaVo mehr über diesen Punkt zu erfahren.
 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

 

Reduzieren/Streichen der Vereinsförderung

Rödermark. Reduzierung/Streichung der Vereinsförderung

[..]Mit Beschluss vom 13.2.2013 (TOP 6 – VO 0012/13) hat die Stadtverordneten­versammlung im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen u.a. festgelegt, die Vereins­förderung bis zum Jahr 2016 um 200.000,00 € zu reduzieren (HH-Ansatz 2013 = 212.000,00 €). Für das Jahr 2014 beträgt die Konsolidierungssumme 50.000,00 €.

Dieser Beschluss hat letztlich die Konsequenz, dass die Vereinsförderung in Rödermark faktisch ab dem Jahr 2017 nicht mehr existieren wird. Eine solche Entscheidung ist nach Meinung der Verwaltung rechtlich bedenklich, heißt es doch seit dem 01.01.2004 in Artikel 62 a der Verfassung des Landes Hessen: „der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände“. Vor diesem Hinter­grund ist es unsere Auffassung, dass die Vereinsförderung nicht den freiwilligen Auf­gaben, sondern sogar eher den Pflicht- oder Weisungsaufgaben zuzuordnen wäre. Hier sollte durch die politischen Entscheidungsträger nochmals eine grundsätzliche Diskus­sion über das Ausmaß der Reduzierung der Vereinsförderung einsetzen.[..] Lesen Sie den ganzen Antrag bei bgb-rödermark..
Weiterführende Links wurden vom Admin eingefügt.

 
Die Termine der Beratungsfolge bis zur Beschlussfassung bei der Stadtverordnetenversammlung können Sie hier einsehen.
 
 
Siehe auch
» Defizitabbau. Seite 4 Punkt 5.2
» Fragen zum Defizitabbau?
 
Haushalt 2014


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

SPD-Rödermark. Anträge zur Stadtverordnetenversammlung

SPD-Rödermark. Anträge zur Stadtverordnetenversammlung

Mit drei Anträgen zur nächsten Stadtverordneten will die SPD ihre Themen aus den geführten Netzwerkgesprächen in die Tat umsetzen.
U.a. möge der Magistrat eine(n) Behindertenbeauftragte(n) ehrenamtlich ernennen. Darüber hinaus soll die Stadtverordnetenversammlung den Weg für ein Konzept zur Einrichtung von kleinen Stadtteilzentren frei machen. Zu guter Letzt wollen die Sozialdemokraten Haushaltsspielräume, die sich im Laufe des Haushaltsvollzuges 2014 ergeben, dazu nutzen, um in die Sanierung des öffentlichen Straßennetzes zu investieren.[..] Lesen Sie weiter auf der Webseite der SPD-Rödermark.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

FDP-Rödermark veröffentlicht aktuelle Sitzungsprotokolle.

Im Rahmen der kommunalpolitischen Initiative „Transparenz2.0“ der FDP-Rödermark werden Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung gestellt:
» Protokoll der Sitzung des Ausländerbeirates vom 25.02.2014
» Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben
» Mitteilungen des Magistrates
Die einzelnen Protokolle können Sie auf der Webseite der FDP-Rödermark lesen.
 
Siehe auch
» Offene Fraktionssitzung der FDP-Rödermark. Einladung an alle Bürger.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Haushalt 2014 genehmigt.

Die Gestaltung des Haushalts für 2014 konnte man schon seit geraumer Zeit auf der Webseite der Stadt Rödermark nachlesen. Ob dieser Haushalt vom Regierungspräsidenten genehmigt wird, war noch als kleine Hürde zu sehen. Wie man jetzt lesen kann, wurde der Haushalt 2014 erwartungsgemäß genehmigt.
 
Die Mitteilung über die jetzt endgültig gelungene Haushaltseinbringung ist gleichzeitig die Bestätigung, die Schutzschirmvorgaben eingehalten zu haben.
 
Bei der Mitteilung des Magistrats, nachzulesen bei OP-Online, wird bewusst oder unbewusst kein Hinweis (bzw. nur ein zarter Hinweis auf die Einkommensteuer) darauf gegeben, wie genau man die Schutzschirmvorgaben erfüllen konnte und damit auch die Haushaltsgenehmigung erhalten hat.

Darf man einen genehmigten Haushalt kritisieren?
Oberflächlich betrachtet, ist eine solche Kritik falsch, aber hier dennoch angebracht. Die Stadt Rödermark hätte die Vorgaben zum Rettungsschirm ohne den NICHT vorhersehbaren Geldsegen von außerhalb kaum erfüllen können. Genaueres entnehmen Sie einfach den Haushaltsreden der SPD-Rödermark bzw. der FDP-Rödermark.
Lesen Sie auch den Artikel Haushalt 2014 der Stadt Rödermark

Damit der Bürger die Vorgänge, die letztendlich zur Haushaltsgenehmigung geführt haben, auch versteht, wurde von der SPD-Rödermark, Armin Lauer, das Versprechen abgelegt, den Bürgern den Haushalt zu erläutern:

Wir werden heute nicht nur einfach ablehnen, sondern der Bevölkerung den verabschiedeten Haushalt 2014 und die Risiken erläutern. Quelle: SPD-Rödermark Haushaltsrede 2014

Nachtrag: Das Versprechen wird eingelöst: am 22.05.2014 in den Königlich Bayerischen Stuben, Bachgasse, Rödermark-Urberach, ab 19:00 Uhr im Nebenraum.

Die in dem Artikel der OP aufgeführten Grundstücksverkäufe sind für Schutzschirmerfüllung NICHT von Interesse. Grundstücksverkäufe werden im „außerordentlichen Haushalt“ gebucht. Maßgebend für einen ausgeglichenen Haushalt, also den Haushalt für den Rettungsschirm, ist der „ordentliche Haushalt
 
Dem für die auf den ersten Blick recht positive Mitteilung ist eine bittere Pille eingebaut. Die kommenden Beiträge zur Erhaltung unserer Straßen wird die Bürger weiter belasten. Diese „Beiträge zum Straßenbeitrag“ kommen in jedem Fall. Dieser Straßenbeitrag hat absolut nichts mit den zusätzlichen Beschlüssen zu tun, die Bund oder Land bzgl. Straßenbau/Straßenerhaltung treffen werden.
 
Siehe auch
» Zusammenfassung. Artikel zum Haushalt
» Haushalt 2014


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.