Die CDU Rödermark und Bürgermeister Jörg Rotter nehmen die Kritik der FDP und Freien Wählern an der aktuellen Entwicklung rund um die Geschwisterkind-Regelung bei den Kita-Gebühren zur Kenntnis. Gleichwohl weisen wir die Vorwürfe der angeblichen Planlosigkeit und Orientierungslosigkeit entschieden zurück.
[..]Symptomatisch hierfür: Debatte rund um Rilkestraßen-Park
Hier beläuft sich das von Rödermark zu tragende Drittel der Kosten für den Umbau auf 200.000 €. Bei einem Stopp der Maßnahme hätte die Stadt Rückabwicklungskosten in Höhe von insgesamt 200.000 € zu zahlen, und das ohne dass irgendetwas am Ende vorzuweisen wäre.[..] Ganzer Artikel bei der CDU Rödemark
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten:
Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.
08:20
Auf dem Bild seht man das Wasser in dem -Loch-.
Ober-Roden, Kollwitzstraße. Höhe Hausnummer 6.
KBR ist informiert und wird handeln. Erwähnenswert: Reaktionszeit der KBR unter 15 Minuten.
13:30h
Ist ein größeres Problem.
Zunächst wurde das Schlagloch provisorisch geschlossen. Meinen Dank an die sehr schnelle Reaktion der städt. Mitarbeiter.
In 2026 wird hoffentlich die Diskussion um fehlende finanzielle Ausstattung der Kommnen beendet.
Kommunaler Finanzausgleich KFA.
Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs
(Hessisches Finanzausgleichsgesetz – HFAG)
Stand: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 22)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Grundsätze
(1) Das Land sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs die Geldmittel, die erforderlich sind, um ihre eigenen und die ihnen übertragenen Aufgaben (Pflichtaufgaben) sowie ein Mindestmaß an freiwilliger öffentlicher Tätigkeit (freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben) durchzuführen.
(2) Das Land gewährleistet die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände. Darüber hinaus wird ihnen zum Zweck einer angemessenen Finanzausstattung ein Anteil am Steueraufkommen des Landes zugewiesen (Finanzkraftzuschlag). Zur Verstetigung ihrer Finanzausstattung wird ihnen ein weiterer Zuschlag (Stabilitätsansatz) gewährt.
(3) Soweit dies im Einzelfall vorgesehen ist, können Zuweisungen nach diesem Gesetz auch unmittelbar an kommunale Aufgaben wahrnehmende Dritte geleistet werden.
(4) Regelungen außerhalb dieses Gesetzes, nach denen Zuwendungen oder sonstige Finanzleistungen an Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt werden, bleiben unberührt.
An einem Nivellierungshebesatz könnte es in Rödermark, wenn man es ÜBERgenau nimmt, ein wenig Diskussionsbedarf geben.
1. der Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) die Grundbeträge, die nach dem Ist-Aufkommen ermittelt werden, mit 332 Prozent (Nivellierungshebesatz Grundsteuer A)
§5 Absatz 1
(1) Die Höhe der Finanzausgleichsmasse wird bestimmt durch den Festansatz, den Stabilitätsansatz und die im Finanzausgleich aufgrund dieses oder anderer Gesetze oder nach Maßgabe des Landeshaushalts zu vereinnahmenden Beträge.
Hessischer Städtetag Das HMdF hat gegenüber den Kommunalen Spitzenverbänden das Ergebnis seiner Bedarfsrechnung für den KFA 2025 vorgelegt (Abbildung 6)5. Das HMdF weist darin nach, dass es für das Jahr 2025 eine kommunale Mindestausstattung von 4.703 Mio. Euro schuldet und diese Mindestausstattung mit einer FAG-Masse von 7.131 Mio. Euro deutlich übererfüllt.
Es geht hierbei nicht um eine Diskussion darüber, ob der diesbezügliche Vortrag des HMdF rechtlich und rechnerisch zutrifft.
Das HMdF belegt jedenfalls, dass das Bedarfsmodell in seiner von Land und Staatsgerichtshof herbeigeführten Interpretation der Finanzausstattung keine für die Praxis taugliche Abgrenzung leistet. Schon die Finanzausgleichsmasse in Höhe von 7.131 Mio. Euro wird die Kommunen 2025 nicht davor bewahren, reihenweise defizitäre Haushalte zu produzieren. Man stelle sich vor, das Land würde den Kommunen nur die von ihm nach Gesetz errechnete Mindestausstattung von 4.703 Mio. Euro ausreichen. Dieser Betrag entspricht knapp zwei Dritteln des nunmehr tatsächlich zur Verfügung gegebenen Betrags von 7.131 Mio. Euro. Die Städte, die bei einer solchen Mindestausstattung noch ihren Haushalt ausgleichen könnten, wären schnell aufgezählt.
Der Hessische Städtetag sieht daher in dem Ergebnis der Bedarfsrechnung keinen Hinweis darauf, wie eine und eine angemessene Finanzausstattung für Hessens Kommunen, wollen sie dem wahren Bedarf der Kommunen entsprechen, auszusehen haben.
Von 2021 bis 2024 galt bekanntlich das so genannte Festbetragsmodell. Dieses „Modell“ besagt letztlich nichts anderes, als dass Land und Kommunen den Betrag aushandeln, weil weder eine Bedarfsrechnung noch eine Verbundquote direkt über den Betrag bestimmen. Die Bedarfsrechnung dient noch der Kontrolle.
In Corona-Zeiten wollte das Land den Kommunen Planungssicherheit gewähren, was zunächst auch gelang. Vor allem in den Jahren 2021 und 2022 konnte sich die kommunale Familie darauf verlassen, dass sie aus dem Kommunalen Finanzausgleich sicheres Geld bezog[..]
[..](Seite 19) Wenn das Land aber für 2025 noch einmal einen Festbetrag vorsehen will (Anmerkung. Hat das Land getan), dann muss es auch den Charakter des Festbetrags berücksichtigen. Für ihn gibt es keine Norm. Er ist auszuhandeln.
Quelle: Seite 17
2025 erhielten die Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen 7,13 Milliarden Euro. Erwartet hätten die Kommunen 7,4 Milliarden Euro, sagte Mende. Für 2026 müssten es mindestens 7,7 Milliarden Euro sein. Dies sei etwas mehr als der Inflationsausgleich und somit angemessen. Die Defizite seien damit noch längst nicht abgegolten. Quelle n-tv
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten:
Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.
Wie Bürgermeister Jörg Rotter mitteilte, wurde im Fall der bei der Stadtranderholung verhängten Strafzettel sei Ermessensspielraum als Bürgermeister genutzt – die Bußgelder werden nicht vollstreckt. Diese Entscheidung ist richtig, notwendig und ein deutliches Signal an die Ordnungsbehörde.
Dass ehrenamtlich Engagierte, die ihre Freizeit investieren, um Kindern schöne Ferientage zu ermöglichen, überhaupt ins Visier von Ordnungskräften geraten, ist kaum nachvollziehbar.
Und das nur, weil sich einige Anwohner im Waldrandbereich über geringfügige Verkehrsverstöße beschwert haben. Hier hätte, wenn überhaupt, eine mündliche Verwarnung völlig ausgereicht.
Besonders ärgerlich ist dabei die ungleiche Gewichtung solcher Beschwerden:
Wenn sich Waldrandbewohner einmal äußern, wird sofort gehandelt.
Wir hingegen beschweren uns seit über sechs Jahren über massive Verkehrsprobleme in Rödermark – ohne sichtbare Wirkung.
Abendliche und nächtliche Raserei durch ein bestimmtes Klientel, zunehmender Lärm, rücksichtsloses Verhalten und immer mehr Rotlichtverstöße auf den Durchgangsstraßen: All das ist bekannt, dokumentiert – und bleibt dennoch unbehelligt.
Dieses Missverhältnis wirft unangenehme Fragen auf. Die Ordnung wird offenbar nicht dort durchgesetzt, wo extreme Gefahr besteht, sondern dort, wo sich bestimmte Anwohner besonders schnell Gehör verschaffen. Das ist zutiefst ungerecht – und ein falsches Signal an all jene, die sich für das Gemeinwohl im Ganzen einsetzen.
Pressemeldung FDP Rödermark
Denn sie wissen nicht, was sie tun – FDP zur schwarz-grünen Beschluss-Pirouette
Mit scharfer Kritik reagiert die FDP Rödermark auf die jüngsten Entwicklungen rund um die Kita-Gebühren. Nachdem die Koalition um Bürgermeister Jörg Rotter vor zwei Wochen stur beschlossen hatte, die ermäßigten Gebühren für Geschwisterkinder abzuschaffen – gegen die Stimmen der FDP – soll dieser Beschluss nun im Schweinsgalopp wieder rückgängig gemacht werden
„Solche unausgegorenen Schnellschüsse schaden dem Vertrauen in die Politik“, stellt der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Kruger fest. „Beschlüsse, die schon nach wenigen Tagen wieder einkassiert werden (müssen), zeugen von schlechter Vorbereitung, mangelnder inhaltlicher Befassung und fehlender Weitsicht. Politik braucht gerade in schwierigen Zeiten Verantwortung und Verlässlichkeit.“
Kruger kritisiert insbesondere den Umgang mit den Eltern: „Erst wird stur beschlossen, dann hagelt es zurecht Kritik und ganz plötzlich wird dann mit viel Wehklagen und auch noch Jubel für die eigene Kehrtwende zurückgerudert. Als habe man nicht ganz genau gewusst und gewollt, was zuvor beschlossen wurde. So entsteht der Eindruck, dass Entscheidungen nicht durchdacht, sondern reflexhaft ohne ausführliche inhaltliche Befassung und vor allem ohne Einbindung der Betroffenen (Eltern) zustande kommen.“
Dabei wird auch deutlich, dass Bürgermeister Rotter mit den Herausforderungen der kommunalen Haushalts- und Bildungspolitik zunehmend überfordert wirkt. Angesichts der vielen aktuellen Herausforderungen braucht es im Rathaus Weitsicht und nicht scheinbar orientierungsloses Hin und Her mit Beschlüssen und Einsparvorschlägen.
Allein die Rücknahme der Geschwisterkind-Regelung dürfte Kosten von rund 10.000 Euro für die Allgemeinheit bedeuten: Bereits versendete Gebührenbescheide müssten storniert, neu erstellt und erneut versendet werden. Zudem sind für die Rücknahme der schwarz-grünen Gebührenerhöhung zwei Sitzungen der Kommunalpolitik erforderlich.
Hans Gensert, Vorsitzender der FDP Rödermark, fordert ein grundlegendes Umdenken:
„Wir brauchen endlich ein schlüssiges Konzept für die Kinderbetreuung – verlässlichen Betreuungszeiten, erarbeitet im Dialog mit den Eltern. Das städtische Angebot muss den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen, aber zugleich auch für alle Beteiligten wirtschaftlich tragfähig sein.“
Die FDP mahnt einmal mehr Ernsthaftigkeit in der Haushaltspolitik an. Ob beim Grundsteuer-Hammer oder jetzt bei der Geschwisterkind-Regelung – überall zeigt sich dasselbe planlose Muster: Erst unüberlegte, halbgare Beschlüsse gefolgt vom sturen Abbügeln der Kritik und warnender Worte der Opposition und dann Rückzieher und Schuldzuweisungen, wenn die Bürger/-innen ihren berechtigten Unmut öffentlich machen. So verspielt man leichtfertig das Vertrauen in die Politik.
Rödermark braucht aus Sicht der Liberalen endlich Mut zu klaren – und auch völlig neu, kreativ und unkonventionell – „out of the box“ – gedachten Entscheidungen. Und dazu einen echten politischen Neuanfang statt Ausreden, Taktieren, einmal hü und einmal hott Entscheidungen sowie Stillstand. Bürgermeister Rotter muss zeigen, dass er dieser Verantwortung gewachsen ist.
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
Cookie
Dauer
Beschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional
11 months
The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-others
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-performance
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
viewed_cookie_policy
11 months
The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.