Straßenbeitrag

Heute ist in der Printausgabe der Offenbach Post unter der Überschrift

FDP fordert Vorfahrt für die Infrastruktur

zu lesen:

„[..]die geplanten Investitionskosten für die grundhafte Sanierung der Straßen viel zu niedrig angesetzt [..]“
Die eine Million Euro, die von BM Kern genannt wurden und jetzt in einem Antrag der Koalition angedacht werden, ist auch einfach zu wenig. Es sei denn, die von der Stadt genannten Zahlen waren falsch.
Die Koalition schreibt auch NICHT, dass es eine Mio. sein muss. Nein, man würde sich dem Antragtext zufolge (BIS zu 1 Mio.), wahrscheinlich auch mit 500.000,00 Euro zufriedengeben.

[..] An der in der STVV am 08.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen und der Vorgaben zum Verfahren wird festgehalten. [..] Quelle

Da fragt sich doch der nachrechnende Bürger, wie man jemals den von der STADT GENANNTEN STAU von zurzeit 20.000.000,00 € abbauen will.

[..]Anhand der von der Fachabteilung bekannt gegebenen Zahlen stieg der Betrag für die grundhaft zu sanierenden Straßen seit 2013 pro Jahr um 2,5 Mio. € an.[..] Quelle: Blog für Rödermark.

Die Koalition hätt gerne bis zu einer Mio. investiert. Die Freien Wähler garantiert eine Mio. Realistischer sehen es die SPD (zwischen einer und drei Mio.) und FDP (zwischen zwei und vier Mio.)
Alle genannten Beträge wären jährlich aufzubringen. Zweifelsohne ist die genannte Summe der Koalition die Summe, die jeder in Rödermark am liebsten hört. Warum ein Betrag von einer Mio. aufgerufen wurde, dürfte sicherlich nicht den Grund haben, ernsthaft dafür Sorge tragen zu wollen, die verkommene Infrastruktur (Straßen) in absehbarer Zeit auf Vordermann zu bringen. Die Gründe, für die bis zu eine Mio. der Koalition, kann ich ja noch nachvollziehe aber was die FWR da geritten hat, kann ich nicht verstehen.

Da es sich hier um verbindliche Zahlen handelt, fragt sich doch jeder Bürger, wie man mit einer Summe von BIS ZU einer Mio. (Koalition) jemals den Stau abbauen kann. Zurzeit sind 20 Mio.€ abzubauen. In der Vergangenheit kamen jedes Jahr 2,5 Mio hinzu? Selbst die von den FWR angedachte verbindliche eine Mio. (entspricht 100-Prozenpunkte der Grundsteuer) ist viel zu wenig. Einzig die SPD und FDP kommen der Wirklichkeit etwas näher. Der Höchstbetrag, der von der FDP ins Spiel gebracht wurde, ist nach einer Hochrechnung noch um eine Mio. zu niedrig angesetzt. (Siehe 1,5 Mio + 3,5 Mio)

Interessant wird es in jedem Fall, wie man eine Zahl, zunächst einmal egal wie hoch die ausfallen wird, verbindlich für die grundhafte Sanierung (Betonung liegt auf grundhafte Sanierung) unumstößlich festschreiben kann. Voraussichtlich wird es die Zahl der Koalition – BIS zu einer Mio. – sein. Auf die Argumentation, warum es nicht mehr als bis zu einer Mio. sein kann/braucht, bin ich gespannt. Ich könnte aber darauf wetten, dass es wie üblich mit der dünnen Personaldecke bei der Verwaltung in Rödermark nicht mehr zu schaffen ist. Evtl. wird auch wieder das abgedroschen Wort Herkulesarbeit herhalten müssen.

Da wir es nicht mit selbstheilenden Straßen in Rödermark zu tun haben, wird das Problem weiter nach hinten geschoben. Sagen wir einmal, bis zum Rücktritt von Bürgermeister Kern. Dann werden uns die Kosten für die notwendigen Grunderneuerungen um die Ohren fliegen. Ich betone, keine Erkenntnis von mir. Die Offenbach Post berichtet:
[..]Fast 20 Millionen Euro sind nötig, um die schlimmsten Schäden im Rödermärker Straßennetz zu beseitigen. 38 Straßen sind so kaputt, dass ohne eine grundhafte Erneuerung auf ihnen bald nichts mehr geht beziehungsweise rollt.[..] Quelle OP-Online
Ein sehr schweres Erbe für den kommenden Bürgermeister. Das Beste wäre, der kommende Bürgermeister kommt nicht aus Rödermark und kann immer darauf verweisen, auf die Beschlüsse der Vergangenheit keinen Einfluss gehabt zu haben. Ein Bürgermeister, der zurzeit noch Stadtverordneter bzw. Magistratsmitglied ist, wird es sehr schwer haben. Es sei denn, man distanziert sich schon jetzt ganz klar von einer Zahl, die unter 3 Mio. jährlich für die Straßensanierung liegt.

Rechnen Sie bitte nach. Wenn Sie zu einem Ergebnis kommen, welches günstiger ist und gleichzeitig unsere Straßen wieder auf Vordermann bringt, wäre ich um einen zielführenden Kommentar sehr dankbar.

Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag.

Straßenbeitrag einstellen. CDU hat den Antrag eingereicht.

Sorry FWR. Vor der Koalition haben bereits die Freien Wähler Rödermark einen Antrag zur Abschaffung der Straßenbeiträge in Rödermark gestellt. Siehe: Freie Wähler Rödermark. Antrag zur Aufhebung des Straßenbeitrags.
 

Durch eine Gesetzesänderung ist Rödermark in die Lage versetzt worden, auf eine Satzung für die wiederkehrenden Straßenbeiträge zu verzichten. Jetzt muss dafür gesorgt werden, dass ein Antrag zur Aufhebung der Ende 2017 beschlossenen Satzung zur Entscheidung den Stadtverordneten vorgelegt wird.

Wie man bei AL/Die Grünen (Facebook) lesen kann, wurde von der Koalition ein Antrag eingereicht, mit dem die Satzung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge aufgehoben werden soll. Die anderen Fraktionen können sich damit ihren eigenen Antrag sparen. Abzusehen ist allerdings, dass zumindest eine Fraktion diesen Antrag wohl geändert haben möchte.

[..]An der in der STVV am 08.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen und der Vorgaben zum Verfahren wird festgehalten. Daher ist dieser Beschluss wie im Beschlussvorschlag dargestellt abzuändern[..]

Dieser Absatz dürfte einige Diskussionen wert sein. Wir haben in Rödermark eine Investitionsstau für die grundhafte Sanierung von zurzeit 20 Mio. Zahlen wurden von der Verwaltung genannt. Bei einer Million Euro pro Jahr* benötigen wir NUR FÜR DEN ABBAU der Rückstände ca. 20 Jahre.

 
*pro Jahr steht in dem Antrag zur Satzung zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen.

Wie war es auf dem RodauMarkt?

Ich hätte gerne vom Start des heutigen RodauMarkt einige mir zur Verfügung gestellte Bilder in meinem Blog und/oder bei Facebook gezeigt. Ein Bild zeigt mehr als es Worte je können.

Ich kenne die neuen Datenschutzbedingungen, obwohl diese schon seit fast einem Jahr umzusetzen sind, noch nicht genau genug. Mir jedenfalls fehlt die Rechtssicherheit zur Veröffentlichung von Fotos, bei denen mir die Zustimmung aller auf dem Foto zu sehenden Personen fehlt. Ich kann es mir zum jetzigen nicht erlauben, ohne anwaltliche Unterstützung Bilder mit vielen Personen, wie z.B. dem RodauMarkt, zu veröffentlichen.

Wenn die Offenbach Post Bilder dazu bringen wird, werde ich selbstverständlich einen Link setzen.

Schade. Evtl. findet sich sich ja ein Mutiger oder Wissender, der sich sicher ist, solche Bilder veröffentlichen zu dürfen.

 

Nein mein lieber K. U. Ich leide nicht unter Verfolgungswahn und ich bin auch nicht übervorsichtig. Ich bin nur nicht so bekloppt und lasse mich zurzeit auf eine noch rechtlich auszufechtende Vorgehensweise ein. Du hast mir auch keinen Link liefern können, bei dem von kompetentem Stelle gekommen ist: „Im öffentlichen Raum kannst Du Fotos erstellen und ohne Einwilligung aller Personen veröffentlichen.“
K.U. melde Dich bein Facebook an und verteile doch die Bilder selber. Unter Deinem Namen.

Rödermark. Ortsumgehung Urberach: Chance vertan

Ortsumgehung Urberach: Chance vertan
Gastbeitrag: Klaus Neumann
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Mai ist erst mal wieder Ruhe in der Diskussion um eine Verkehrsumgehung Urberach eingetreten, denn die Chance auf baldige Entlastung des Ortskerns wurde vergeben. Die „ortsnahe“ Umgehung wird einhellig abgelehnt, obwohl sie eigentlich – mit notwendigen Änderungen – die einzige Lösung wäre, die in absehbarer Zeit verwirklicht werden könnte. Untersuchungen abgeschlossen, Plan und Daten liegen vor, 26 Mio Euro stehen zur Verfügung – fehlt nur noch die konkrete Durchführung.

Passt aber den Rödermärker Politikern – bereits seit 50 Jahren – nicht ins Konzept. Also alles auf null und neu nachdenken. 6 Monate Zeit sind der Verwaltung dafür vorgegeben, wohl eher 12 Monate wird’s dauern. Und das Ergebnis, wenn sich die derzeitige politische Konstellation nicht ändert, kann man erahnen:

KL-Trasse vorbei an Messel (oh heiliger St. Florian, verschon mein Haus, zünd andere an), obwohl dieser Ausbau derzeit und in naher Zukunft ohne Chance ist. Forderung nach Ausbau der S-Bahn, der wäre wünschenswert, aber bringt er eine wesentliche Entlastung vom KFZ-Durchgangsverkehr? Prognose bis 2025: Mehr als doppelt so viele KFZ von und nach Dieburg wie heute.

Vorliegende Planung im Müll, die Erfahrung zeigt, dass jedes neue Vorhaben mindestens 20, voraussichtlich mehr als 30 Jahre bis zur Realisierung dauern wird. Und wer zahlt dann? Völlig offen, denn die derzeitig vorgesehenen Mittel gelten für die jetzt geplante Umgehung. Leidtragende sind die Bewohner rund um die Bundesstraße in Urberach und die vielen Pendler von außerhalb; viele Urberacher werden sich an die Probleme mit Offenthal und Langen vor dem Bau der dortigen „ortsnahen“ Umgehungen erinnern und sind froh, dass diese inzwischen gelöst sind.

Das haben die dortigen Politiker und die Anlieger zum Glück etwas realistischer gesehen.

Gastbeitrag zu den Vorschlägen für die hessische Verfassungsänderung.

komm Verfassung
Kommentar zu den Vorschlägen für die hessische Verfassungsänderung.

Die Vorschläge findet man unter
„https://hessischer-landtag.de/content/enquetekommission-verfassung-aktueller-be ratungsstand“ als
PDF-Dateien.

– Kurz gesagt, viele gutklingende und vermutlich wohlmeinende Ideen sind genannt worden, die in die Verfassung aufgenommen werden sollen, aber mit Blick auf die jetzige politische Lage in Deutschland – speziell die grüne Nachhaltigkeitspolitik (siehe Roland Kern’s Politik) und speziell der Umgang mit Kritikern und Andersdenkenden – befürchte ich vor allem eine Verschlechterung der Lebensqualität. Eine Verfassungsaktualisierung wird die Verschlechterung fördern, beschleunigen. Die Verschlechterung wird sich vor allem wirtschaftlich zeigen. Daran wird auch die so gern betonte „soziale Gerechtigkeit“ nichts ändern.

– Umweltschutz ist bereits in der jetzigen Version der Hessischen Verfassung vorhanden. Die Aktualisierung hat lediglich das Ziel die Grüne Politik zu verfestigen. Siehe nächster Absatz. Rödermark’s grüne Politik wird hessische Normalität werden.

– Wenn die Agenda 21 Nachhaltigkeitsziele in der hessische Verfassung aufgenommen werden und zu Staatszielen werden, dann fürchte ich, dass die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen eines Roland Kern in Rödermark zur Normalität in Hessen werden. Das bedeutet u. A. den Ausbau des Staates (na, vielleicht wird dann ja eine Stelle für eine Nachhaltigkeitserziehungsbeauftragte geschaffen, dann würde man auch der sozialen Gerechtigkeit in Form der Bevorzugung einer Frau, was ja Diskrimierung aufgrund des Geschlechtes ist, genüge getan haben), es werden noch mehr Förderanträge für Projekte wie Stadtgrün, soziale Stadt, Stadtumbau usw. gestellt werden, und es wird erst recht weiter an der weltweiten Dekarbonisierung gearbeitet werden, was laut einer Studie der Global Warming Policy Foundation einen negativen Einfluß auf die Menschen in der dritten Welt haben wird, weil die erst gar keine energetische Infrastruktur und damit erst recht keine Industrie wie in der ersten Welt aufbauen können. Das kombiniert mit der politisch gewollten organisierten Migration zusammen, könnte bedeuten, dass noch mehr Menschen in die Sozialsysteme der ersten Welt integriert werden würden. Es ist eine ökonomische Wahrheit, dass Sozialsysteme nicht endlos aufnehmen können. Und wenn die wirtschaftliche Leistung in der ersten Welt u. A. auch wegen der Dekarbonisierung und Deindustrialisierung ebenfalls sinkt, dann steht noch weniger Geld für das Sozialsystem zur Verfügung. Dazu kommt noch, dass irgendwer den personellen Ausbau des Staates finanzieren muß und die Staatsquote liegt bereits bei über 60 – 70 Prozent.

– Vor diesem Hintergrund wird auch eine verfassungsmäßige Garantie auf Arbeit nicht wirksam sein können. Wie soll Arbeit garantiert werden, wenn mehr Menschen als Arbeit im Land sind und wenn durch steigende Staatskosten und Regulierung der Arbeitgeber die Einrichtung von Arbeitsplätzen unmöglich wird?

– Genauso unsinnig ist die verfassungsmäßige Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Wie soll ein Grundeinkommen bezahlt werden, oder besser, von wem soll es bezahlt werden? Seite 1
komm Verfassung

– Hinterfragenswert halte ich auch andere Diskriminierungsverbote, besser gesagt, was in der politischen Welt aus ihnen gemacht werden würde. Menschen sollen ja nicht wegen ihres Geschlechtes diskriminiert werden, was aber niemanden daran gehindert hat, Frauenquoten einzuführen. Frauenquoten haben zwar vielen Frauen beruflich geholfen, aber nichtsdestotrotz beruht diese Hilfe auf einer Diskriminierung sowohl von Männern als auch von Frauen. Und blöderweise kommen aufgrund der Quoten auch Frauen in verantwortungsvolle Positionen, für die sie nicht geeignet sind. Siehe unsere Verteidungsministerin, die die Bundeswehr wehruntauglich gemacht hat. Geschlechtergerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes scheint wichtiger zu sein als die Verteidigung der Menschen eines Landes. Daher fürchte ich ähnliche nachhaltig nachteilige Effekte auf die Gesellschaft durch Diskriminierungsverbote und an diese geknüpfte Staatsziele.

– Redundant ist die Einführung von Kinderrechten. Redundant, weil Kinder zur Kategorie Menschen gehören und die Menschenrechte bereits existieren. Kinderrechte und Menschenrechte sind, wenn nicht im Wortlaut, so doch in ihren Prinzipien identisch.

– Aus all den oben genannten Gründen schlage ich vor, sämtliche Staatsziele zu streichen, und die Verfassung zu einem Prinzipienkatalog umzugestalten. In diesen Katalog kann man sämtliche Werte und ihre konkreten Formen aufnehmen und ihn für das hessische Gebiet als bindend erklären. D. h. wer auf hessischem Gebiet lebt, für den gelten diese Prinzipien. Wer meint, von einem anderen ungerecht behandelt zu werden, der kann sich an den Staat als Mediator und Entscheider wenden. Dadurch würden Richter wieder unbefangener werden, denn sie würden einer dritten unabhängigen Partei angehören. Im Gegensatz dazu verlieren Richter immer mehr Unabhängigkeit und Unbefangenheit, wenn sie Teil eines immer größer werdenden Staates werden und die Staatsinteressen (Staatsziele) gegenüber einer klagenden Person vertreten, obwohl sie eigentlich die dritte unabhängige Partei innerhalb eines Rechtsstreites sein sollen.

Gastbeitrag: Marvin Falz