Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung

Steuerlast
Steuerlast

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Vorsicht Explosiv. Die Grundsteuer B. Straßenbeitragssatzung

Ich muss gestehen, bis vor einigen Monaten hatte ich keine Ahnung, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt und errechnet. Ich habe einmal bei Bekannten und in der Kneipe nachgefragt. Auch Mitglieder der STAVO habe ich darauf angesprochen. Das Ergebnis war bei den Befragten » Ahnungslosigkeit «.

Wer hat die Bürger jemals richtig über die Zusammensetzung der Grundsteuer B informiert?

Es wird jetzt in der STAVO darüber diskutiert (eigentlich wird nicht darüber diskutiert, weil der Antrag von der Minderheit kommt), den Hebesatz von 330 auf die ehemaligen 290 Punkte abzusenken, um die Bürger zu entlasten. Fakt scheint zu sein, es wird zwar wie damals versprochen über die Rücknahme der Grundsteuer B gesprochen, die Erhöhung des Hebesatzes wird aber nicht zurückgenommen. Bei der angespannten finanziellen Lage der Stadt wird das auch schwerlich möglich sein.

Die Grundsteuer hat auch etwas Gutes. Sie wird von allen Bürgern getragen. Die Grundsteuer kann, wenn es der Stadt dann einmal wieder besser geht, gesenkt werden. Eine Straßenbeitragssatzung, ohne einen riesigen Protest auszulösen, nicht.

Die Einnahmen einer Grundsteuer B kommen immer. Die Straßenbeiträge nur dann, wenn eine Straße grunderneuert wird. Beträge werden umgelegt und dann von den Anliegern eingesammelt oder eingeklagt. Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung sind, im Gegensatz zur Grundsteuer,  zweckgebunden.

Die durchgeführte Anhebung der Grundsteuer um 40 Punkte auf 330 Punkte brachte in etwa den Betrag, der durch eine Straßenbeitragssatzung zu erwarten wäre. Die Probleme (Steuer<->Beitrag) weiter unten.

Frage an die mitlesenden Fachleute. Was ist mit wiederkehrenden Beiträgen. Ich werde morgen recherchieren, ob das in Hessen möglich ist. (Nachtrag 7.5.2010. Scheinbar nur in Rheinland-Pfalz und Saarland.) Wenn nicht, ist es an der Zeit, hier aktiv zu werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» der wiederkehrende Beitrag ein wichtiger Beitrag zur Tragbarkeit von öffentlichen Lasten ist. Straßenbaulasten werden nicht einmalig von den Eigentümern an einer Straße, sondern solidarisch innerhalb der Abrechnungseinheit verteilt. Die finanzielle Belastung des Einzelnen wird erträglicher. So kann eine evtl. notwendige Kreditaufnahme vermieden werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Solidarität und Generationsgerechtigkeit gefördert wird bzw. entsteht.

» der wiederkehrende Beitrag die einzelne Straße in ein Verkehrssystem einordnet und es nicht mehr an den Zufälligkeiten der Lage von Grundstücken liegt, wie hoch die Belastung des einzelnen Bürgers ist

Quelle: Resolution des Stadtrates zum Erhalt wiederkehrender Beiträge für Straßen

Hier auch gleich die Satzung aus Pirmasens

HAUS & GRUND BERLIN zum geplanten Straßenausbaubeitragsgesetz
Wiederkehrender Beitrag statt existenzvernichtender Abgabe

Warum wird eigentlich über Straßenbeitragssatzung und/oder Grundsteuer diskutiert?
Haushalt 2011. Natürlich gibt es da wieder Schulden. Da der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss, fällt denen dann auf, eine Straßenbeitragssatzung gibt es in Rödermark nicht. Dann gibt es für den Haushalt keine Zustimmung. Die Kommunalaufsicht interessiert sich überhaupt nicht dafür, dass die zu erwartenden Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung schon über die Grundsteuer B gesichert sind. Steuern für Gebühren geht nicht. Es war also von unserem Stadtkämmerer FALSCH, die Grundsteuer zu erhöhen und KEINE Beitragssatzung einzuführen. Dem Herrn sei Dank für diese Vorgehensweise.

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 4.5.2010 stand das Thema Straßenbeitragssatzung auf der Tagesordnung. Die Auffassungen wie man diese verhindern kann waren:

» A) In jedem Fall die Straßenbeitragssatzung zum Thema machen um der Kommunalaufsicht zu zeigen hier in Rödermark werden sich Gedanken gemacht.

» B) Ganz klar sagen, wir in Rödermark wollen keine Straßenbeitragssatzung.

Alleine schon durch die Tatsache: „Eine Straßenbeitragssatzung belastet nur einen Teil der Bürger“ bin ich gegen eine solche Satzung. Da der Stadt aber das Geld an allen Ecken und Kanten fehlt, darf, wie auch bei der STAVO geäußert, kein Thema tabu sein.

Steuerehrlichkeit bei der Grundsteuer.
Der Ausgangspunkt der Grundsteuer B die Jahresrohmiete
3,00 DM (DM ist richtig) x Wohnfläche x 12
Nehmen wir einmal an, es wurde von Ihnen bei der
» Wohnflächenberechnung ein Fehler gemacht,
» ein nicht genehmigungspflichtiger Umbau wurde durchgeführt,
» ein Lagerraum wurde zur Wohnfläche.

Nehmen wir an. Durch eine der vorgenannten Maßnahmen wurde zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Wer von der Stadt Rödermark spricht eigentlich die Bürger an, die aktuelle Wohnfläche einmal mit den Angaben der Gebührenbescheide abzugleichen. (Ist auch zurzeit auch nicht Aufgabe der Stadt)

Irgendwann bekommt der Hausbesitzer vom Finanzamt den Bescheid zur Feststellung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. Abgeheftet und vergessen. Ab jetzt kommt nur noch der Gebührenbescheid der Stadt. Leider stehen dort KEINE Angaben, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt.

Um festzustellen, ob Sie mit Ihrer Grundsteuer B in etwa richtig liegen, multiplizieren Sie bei einem Zweifamilienhaus Ihre Wohnfläche mit 2,09 €. Bei einem Einfamilienhaus multiplizieren Sie mit 2,36 €. Achtung: Überschlagsrechnung nur in 2010 richtig.
Es stellt sich jetzt aber gleich die Frage: „Was ist Wohnfläche aus Sicht des Finanzamtes?“. Ich habe da ein Dokument gefunden, welches dies Frage beantwortet. Für die Richtigkeit keine Garantie.

Stellen Sie fest, es sind ja von Ihnen ca. 10% weniger an Wohnfläche angeben, kann der Weg zur Steuerehrlichkeit ein riesiger Akt werden. Da verliert man vor dem bevorstehenden Verwaltungsakt schon gleich die Lust. Man hat evtl. auch Angst vor Nachzahlungen. Da lassen wir es wie es ist und haben unsere Ruhe.

Gäbe es  von der Stadt (oder wen auch immer)  ein einfaches Formular, bei dem ich nur meine persönlichen Angaben zu machen habe und die richtige Wohnfläche angebe (mehr braucht das Finanzamt auch nicht), und das Formular einfach in den Briefkasten der Stadt werfen kann, wäre der erste Schritt getan.

Von welchem Betrag ist eigentlich die Rede?
Der Haushaltsansatz der Stadt Rödermark für 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 % Hebesatz).

Wären es bei der angegebenen Wohnfläche nur 10%  zu Ungunsten der Stadt entspricht das einem Steuerausfall von ca. 300.000 Euro pro Jahr.
Merke:  Grundsteuer ist keine Gebühren oder Beitrag. Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden. Den Bürgern schwer zu vermitteln.

Grundsteuer erhöhen.
Um eine Straßenbeitragssatzung abzuwenden die Grundsteuer B um weitere 25 Punkte anheben? Den Betrag aber ?irgendwie? zweckgebunden anlegen.
Problem: Grundsteuer sind keine Gebühren. Grundsteuer ist nicht zweckgebunden. Vom Gesetzt her geht es eigentlich auch nicht.

Wiederkehrende Beiträge. Der Königsweg aus dem Dilemma?
Ist wie von der Kommunalaufsicht gefordert eine Gebühr. Wird von allen Haus- und Grundstückseigentümer getragen. Kann bedenkenlos wieder gestrichen werden. Wiederkehrende Beiträge können umgelegt werden. Erfüllt die Auflagen der Kommunalaufsicht.
Problem: Keine Ahnung ob das in Hessen zulässig ist. Werde morgen nachforschen. ( 07.05.2010 Hessen scheinbar nicht. Nur Rheinland-Pfalz und Saarland)
Nachtrag 2013. Auch in Hessen möglich. In Rödemark wahrscheinlich ab 2014.

Das gefährliche an der Grundsteuer B
Bei der Grundsteuer B ist das Drehen an einem Rädchen gleich in der Haushaltskasse zu bemerken.
Mann kommt einfach und ohne großen Aufwand an das Geld der Bürger.

Achtung. Da wo DM steht ist das auch RICHTIG.
Berechnung der Grundsteuer B bei 100 qm Wohnfläche und einem Zweifamilienhaus.

Jahresrohmiete = 3,00 DM * 100 * 12 = 3600,00 DM
Schönheitsreparatur = 5% 180,00 DM
Gesamtjahresrohmiete = 3780,00 DM

Vervielfältiger z.B. 10,6 = 40068,00 DM
Umrechnung auf EURO = 20486,00 DM ( 0,51129)

Einheitswert 20486,00 DM
Steuermesszahl 3,1 v.T. (Zweifamilienhaus). 63,50 € — 3,5 v.T. bei Einfamilienhaus.

Diese 63,50 € sind jetzt für der Grundsteuer B anzusetzen. Die Stadt/Gemeinde wird jetzt diesen Steuermessbetrag um den Hebesatz anreichern.

Aktueller Hebesatz 2010 in Rödermark ist 330%. Das ergibt eine Grundsteuer B von 209,55 Euro

Die Stadt Rödermark kann nur an dem Rädchen Hebesatz drehen.

Sie können ja selber mal an dem Rädchen drehen. Verändern Sie den Vervielfältiger, die Jahresrohmiete oder die Steuermesszahl.

Wie Sie sehen, ist der Hebesatz das letzte Rädchen. Nur hier kann die Stadt Veränderungen herbeiführen.
Sollte einer der anderen Sätze verändert werden, bringt das mehr Geld in die Kasse, die Belastung der Bürger steigt und die Stadt ist nicht Schuld. Es wird z.B einfach die Steuermesszahl um einige Nachkommastellen erhöht und schon ist mehr Geld in der Kasse.
Veröffentlicht wird das dann in einem Nebensatz, den eh keiner versteht. Schon haben wir wieder eine verdeckte Steuererhöhung.

Nachtrag: 06.05.2010
Wie geschrieben, wird die Kommunalaufsicht evtl. bei einen Haushalt 2010 eine fehlende Straßenbeitragssatzung bemängeln. Interessiert sich die Kommunalaufsicht eigentlich auch dafür, um welchen Betrag es sich handelt?
Von der Stadt Rödermark habe ich Zahlen erhalten, mit dem nach einer Überschlagsrechnung ca. 300.000€ zu erwarten wären.
Jetzt die Fragen (werde ich an die Fraktionsvorsitzenden weiterleiten)

Da die Stadt Rödermark für das Verwalten der Straßenbeitragssatzung noch keine geschulten Mitarbeiter hat, müssen doch sicherlich hierfür Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Kann der zusätzliche Arbeitsaufwand mit dem vorhandenen Mitarbeiterstamm bewältigt werden?

Wie hoch ist der Aufwand für die zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen?

Wie hoch werden die Belastungen für die Stadt durch Stundungen sein?

Wie wird die Planungssicherheit hergestellt wenn man nicht sicher sein kann auch alle geforderten Beträge eintreiben kann?

Wie hoch ( in %) können die Ausfälle betragen? (Forderungen können nicht eingetrieben werden)

Wie hoch ( in %) kann der Verwaltungsaufwand insgesamt geschätzt werden?

Würden die anfallenden Verwaltungskosten NUR den zahlenden Bürgern der Straßenbeitzragssatzung auferlegt?

Wie erklärt die Stadt den Mietern in unserer Stadt, dass diese (Mieter) durch die fehlende Straßenbeitragssatzung geprellt worden sind? Wenn die 40 Punkte der Grundsteuer B, so wie Herr Sturm es gesagt hat, ein Ersatz für die Straßenbeitragssatzung ist, wurden die Umlagen ( die 40% der Grundsteuer B) von der Vermietern eigentlich unrechtmäßig erhoben. Könnte man so sehen.

Die Stadt Rödermark hat sicherlich durch den Austausch mit den Gemeinden, die eine Straßenbeitragssatzung eingeführt haben, entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung.

Ich bin ja wirklich einmal gespannt, ob ich die Fragen beantwortet bekomme. Wenn ja, bin ich noch mehr gespannt, um welchen Betrag es eigentlich geht, wenn ein Haushalt von der Kommunalaufsicht beanstandet werden kann bzw. nicht genehmigt wird.

Ich vermute, wenn wir diesen Betrag dann prozentual dem Haushalt Rödermark gegenüberstellen, werden wir die Welt nicht mehr verstehen.

Nachtrag 7.5.2010
Etwas zu dem Verwaltungsaufwand aus Berlin.

Berlin…….Herr Bürgermeister Ulbricht, Sie haben angesprochen, wie viele Mitarbeiter Sie in der Verwaltung brauchten, und haben gesagt, 80 % der Einnahmen, die aus einem Straßenausbaubeitragsgesetz zu erwarten wären, müssten allein für die Verwaltung bezahlt werden. Da Sie im Bezirk Treptow-Köpenick über langjährige Erfahrung verfügen, halte ich diese Zahl für höchst schlüssig, sie ist auch nicht strittig zu stellen……….
Dreieich….Belastung bei der Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Mal ganz abgesehen von ca. 100.000 € pro Jahr an Verwaltungskosten für die Stadt bei Einführung der Satzung.
Quelle: http://www.fwgdreieich.de/news.htm

Ich hoffe ja nicht, dass die Stadt dann auf die Idee kommt, den Verwaltungsaufwand für die Straßenbeitragssatzung auf den zahlenden Bürger der Gebühren umlegt. Obwohl, wenn ich den Verwaltungsaufwand den Kosten für den Straßenbau gegenüberstelle bleibt ja nix mehr. Also Verwaltungsaufwand kommt on Top.
Man stelle sich einmal vor, die Angabe aus Dreieich, 100.000 Euro Verwaltungsaufwand, stimmt. Die Stadt hat in einem Jahr aber nur 80,000,00 Euro an Straßenbeitragssatzung umzulegen. Müssen wir jetzt die Grundsteuer erhöhen, damit der fehlende Betrag von 20.000,00 Euro wieder reinkommt? 🙂

Das Dilemma, in dem wir uns bewegen, ist eigentlich ohne eine Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Beitrag kaum zu lösen. Wir können sparen, sparen und noch mal sparen. Der Haushalt wird nicht ausgeglichen sein. Wir können die Grundsteuer B um 100 Punkte erhöhen, Geld fehlt immer noch und die Kommunalaufsicht wird sagen: “ Was ist mit der Straßenbeitragssatzung?“

Es muss ein Weg gefunden werden, damit unser Bürgermeister nicht wegen einer fehlender Beitragssatzung klagen muss. Es muss ein Beitrag herbei, der von allen Bürger geleistet wird und in besseren Zeiten problemlos entfallen kann.

Immobilien, die an reparaturbedürftigen Straßen liegen, haben bei einer Straßenbeitragssatzung aus dem Stand heraus einen Wertverlust von mindestens 30.000,00 Euro.

Wahrlich keine leicht Aufgabe und das vor den Wahlen in 2011.

Folgende Artikel können auch von Interesse sein:
Links und Infos zu “wiederkehrender Beitrag”
Rödermark und die Kreisabgabe!

Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Thema in Dreieich. Straßenbeitragssatzung.

Doch Landrat Oliver Quilling macht Druck: Auf Anfrage unserer Zeitung ließ er gestern mitteilen, durchaus über weitere, schärfere Mittel zu verfügen: In einem nächsten Schritt könne die Stadt angewiesen werden, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, sollte auch das nicht fruchten, sei eine so genannte Ersatzvornahme möglich…[]…Dem Dreieicher Bürgermeister, so wiederholte sich Dieter Zimmer gestern, wäre eine alternative Lösung weitaus angenehmer als eine Straßenbeitragssatzung – nicht zuletzt deshalb, weil er sie als ungerecht beurteilt. Ungerecht deshalb, weil die Stadt aus Kostengründen in den vergangenen Jahren auf Grundsanierungen von Straßen weitestgehend verzichtet habe….Lesen Sie den ganzen Bericht bei op-online.de


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Stadtverordnetenversammlung 22. + 23.3.2010

Stadtverordnetenversammlung 22. und 23.03.2010.
Tagesordnung:

Heute ( 19.03 ) steht in der Offenbach-Post sinngemäß:
» Den Haushalt für 2010 hat die Kommunalverwaltung genehmigt.
» Die Kommunalaufsicht würdigt ausdrücklich die Anstrengungen der Stadt das Haushaltsdefizit zu reduzieren.
» Vorangetrieben werden müsse die Straßenbeitragssatzung.
»Ausgaben über dem Schnitt vergleichbarer Kommunen:
Jugendarbeit 25,46: Mehrausgabe 11,50 pro Einwohner.
Öffentliche Ordnung 25,35: Mehrausgabe 9,85 pro Einwohner.

(5,00 Euro bei jedem Posten weniger wären eine Ersparnis von 280.000 Euro. Und man würde weiterhin ÜBER dem Schnitt liegen)

STAVO.
Zu Punkt 19.
Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Erlass einer Straßenbeitragssatzung für Rödermark.

Aus dem Artikel der Offenbach-Post geht NICHT klar hervor, ob die Aussage: » Vorangetrieben werden müsse die Straßenbeitragssatzung.« von der Kommunalaufsicht kommt oder es ein eingefügter Spruch des CDU’lers Sturm ist.

Zahlen, die von der Kooperation genannt werden, sollten Sie zunächst einmal anzweifeln. Es wird von Fehlbeträgen (würde der Hebesatz der Grundsteuer B wieder auf die versprochenen 290% zurückgeführt werden) in der Größenordnung von 1,2 Mio. pro JAHR. gesprochen. Eine glatte Lüge. Siehe Offenbach-Post vom 5.3.2010 (Intelligente Lösungen gefordert )
Es sind 400.000,00 Euro pro Jahr. Lesen Sie diesbezüglich diesen Artikel. Interessanterweise wurde dem Artikel der Offenbach-Post weder von der CDU noch von der SPD widersprochen. Die wollen uns WISSENTLICH täuschen.

Herr Sturm verkaufte seinerzeit den Bürgern die Erhöhung der Grundsteuer B mit dem Hinweis:

Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

Die Kooperation (CDU und SPD. Herr Sturm ist CDU) wird die Grundsteuer B nicht senken. Herr Sturm will zusätzlich die Straßenbeitragssatzung. Lesen Sie hierzu den Artikel: Rödermark. Neues zu Straßenbeitragssatzung.

Bei Stadtverordnetenversammlung (22.+23.3.2010) wird ein Antrag von der CDU bezüglich der Straßenbeitragssatzung behandelt.
Wenn man sich diesen Antrag einmal genau ansieht, fragt man sich, was soll das?

» Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich zu prüfen und darüber zu berichten, unter welchen Bedingungen und konkreten Maßnahmen der Erlass einer Straßenbeitragssatzung für die Stadt Rödermark abgewendet oder verhindert werden kann. «

Das sieht mir nicht nach einem ernstgemeinten Antrag aus, sondern nur Augenwischerei. Hier steht NICHT: „Wir, CDU und SPD sind gegen eine Straßenbeitragssatzung“.
Bei der Abstimmung zum Haushalt 2010 hat Herr Michael Gensert Punkte, die das Budget des Bürgermeisters betreffen, einzeln abstimmen lassen. Dadurch wollte dieser ÖFFENTLICH dokumentieren, dass die Partei des Bürgermeisters diesen Punkten nicht zustimmt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Kooperation sich ernsthaft gegen eine Straßenbeitragssatzung stellen wird und damit (wie die AL/Die Grünen beim Bürgermeister) dem Parteigenossen Sturm Steine in den Weg rollen wird. Ich nehme an, dass hier auf eine Klage ( wie in Dietzenbach Offenbach-Post vom 12.03.2010, Gieseler-Klage stattgegeben ) des Bürgermeisters gewartet wird, um sich anschließend die Hände in Unschuld waschen zu können.
Zu den bevorstehenden Kommunalwahlen/Bürgermeisterwahlen kann man sich beruhigt zurücklehnen und den Bürgern erzählen: „Wir wollten die Straßenbeitragssatzung nicht.“
Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen sind nach der Verabschiedung des Haushalt 2011.

Mehrfach verschoben. Jetzt wieder auf der Tagesordnung
Punkt 4.1 und Punkt 4.2 Baugebiet Breidert.
Soll im Breidert eine Tankstellen oder Schank? und Speisewirtschaft zukünftig möglich sein?
FDP. Ein klares NEIN.
CDU. Änderung der B-Pläne gemäß § 1 Absatz 5 BauNVO, dass eine Nutzung für Schank- und Speisewirtschaften in Zukunft nur ausnahmsweise möglich ist. Siehe Artikel: Ein freies Grundstück im Breidert. Wäre das was für eine Tankstelle?

Spannend wird es bei Punkt 10:
» Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Bebauungsplan A 56 „Steckengarten «
Wenn dieser Antrag der AL/Die Grünen angenommen wird, kostet das sicherlich einer christlich orientierten Partei einiges an Stimmen.

Sachverhalt:
In ihrer Sitzung am 02.09.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze beschlossen. Gegen diesen Aufstellungsbeschluss hat der Bürgermeister Widerspruch eingelegt. Die Zurückweisung dieses Widerspruches wurde vom Bürgermeister am 07.10.2008 beanstandet. Gegen diese Beanstandung erhob die Stadtverordnetenversammlung Klage vor dem Verwaltungsgericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung zieht die am 11.11.2008 beschlossene Anfechtungsklage gegen die Beanstandung des Bürgermeisters vom 07.10.2008 zurück.

Hintergrund

Im Verlauf der Diskussion, die zunehmend an Schärfe gewann, wiederholte AL-Fraktionschef Stefan Gerl das Hauptargument der Bebauungsgegner: „Wir sehen keinen Bedarf an neuen Baugebieten.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Armin Lauer sagte, CDU und FDP akzeptierten, dass über die Ausweisung des etwa 5000 Quadratmeter großen Areals „die Veräußerung städtischer Bauplätze erschwert wird“. Lauer sprach von „städteplanerischem Unsinn“, der einzig der „Befriedigung von Partikularinteressen“ diene. Das Areal gehört zum großen Teil der katholischen Gemeinde St. Nazarius; der Verkaufserlös soll unter anderem dazu verwendet werden, das Kirchendach zu erneuern. Die AL hatte vorgeschlagen, die Stadt solle die Kirchengemeinde bei der Renovierung unterstützen

Lesen Sie den ganzen Artikel bei fr-online.de

Ein Antrag ohne Aussicht auf Erfolg.
Punkt 7. Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Änderung der Hauptsatzung – Reduzierung der Anzahl der Stadtverordneten
Diesen Antrag, die STAVO auf 39 zu reduzieren, ist zunächst einmal als vernünftiger Antrag zu betrachten. Man muss wissen:
Städte von 25.001 bis 50.000 Einwohner können sich 45 Stadtverordnete gönnen.
Städte von 10.001 bis 25.000 Einwohner 37 Stadtverordnete.

Die Gemeinde kann die Zahl der Gemeindevertreter auf die für die nächstniedrigere Größengruppe maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festlegen

Die Stadt Rödermark hat gerade mal 28.000 Einwohner, hat sich aber die volle Anzahl (45) von Abgeordneten geleistet.

Betrachten wir diesen Antrag also als Schutz für das, was evtl. kommen könnte.
In Anbetracht der anstehenden Gründung der „Freien Wähler“ am 24.März, wird hier wohl schon vorgebaut, um kleineren Parteien den Zugang zum Stadtparlament schwer bzw. unmöglich zu machen. Ich denke, der Faktor Geldeinsparung steht hier nicht im Vordergrund.

Die Fünf-Prozent-Hürde wurde abgeschafft. Eine explizite Sperrklausel gibt es damit nicht mehr, nur noch eine mathematische Sperrklausel (faktische Sperrklausel), die im Schnitt bei dem Stimmenanteil für einen halben Sitz liegt.
Beispielsweise liegt für eine Stadt wie Frankfurt am Main mit 93 zu verteilenden Sitzen der kritische Stimmenanteil bei ca. 0,54 %. Bei der Wahl 1997 wäre etwa die NPD mit knapp 0,45 % (1.190 Stimmen) gescheitert, während die STATT-Partei mit fast 0,6 % (1.558 Stimmen) der Stimmen einen Sitz bekommen hätte.

Wenn man sich die Tagesordnung weiterhin betrachte, fällt einem auf, kein Antrag ist dort aufgeführt (abgesehen den von AL/Die Grünen. Verringerung der STAVO auf 39 Sitze) der sich mit dem Thema Kosteneinsparung intensiv beschäftigt.

Evtl. kann man den Antrag der FDP für eine papierlose STAVO als Versuch sehen, für die ferne Zukunft zumindest ein wenig Geld einzusparen.

Ich kann nur jedem Bürger der Stadt Rödermark anraten, zur STAVO zu kommen. Sich einmal anzuhören, wie viel Zeit verplempert wird mit Postenschacherei und Schattenanträgen.

Es wäre ja mal schön, wenn jemand eine Anfrage an die Stadt stellt, um herauszubekommen, was an Sitzungsgeldern gezahlt wird. Und zwar gestaffelt nach:
Stadtverordnete (STAVO)
Magistrat
und dann gibt es doch bestimmt noch andere Arbeitskreise die Sitzungsgelder erhalten.
 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Neues zu Straßenbeitragssatzung.

Straßenbeitragssatzung / wiederkehrende Beiträge

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

2010 veranschlagt die Stadt Rödermark für Investitionen im Straßenbau 1.2 Mio. Euro. Da ich der Mail von Herrn H. der Stadt Rödermark nicht entnehmen kann, wie hoch der Anteil für GRUNDERNEUERUNG ist, setzen wir einmal so lange 50% an, bis diesem Betrag widersprochen wird.

Es verbleiben demnach 600.000 Euro als GRUNDLAGE. Ausgehend von diesem Betrag kann die Stadt den Straßenbeitrag berechnen und die Bürger belasten. Da eine Straßenbeitragssatzung je nach Typ der Straße (überörtlicher Durchgangsverkehr, innerörtlicher Durchgangsverkehr, Sackgasse 75%, 50%, 25%….) berechnet wird, setzen wir den einzufordernden Satz für unsere Überschlagsrechnung auf 50%.

Von welchen Einnahmen für die Stadt reden wir eigentlich? Wir reden davon, dass bei einer Straßenbeitragssatzung die Mehreinnahmen der Stadt (aber zweckgebunden für den Straßenbau) in den Jahren:

2010: 300.000,00
2011: 225.000,00
2012: 225.000,00
2013: 225.000,00

betragen würden.

Das sind die zusätzlichen Einnahmen (abzüglich der zu erwartenden Prozesskosten, abzüglich der bestimmt sehr hohen Verwaltungskosten) der Stadt Rödermark, wenn diese dann die Straßenbeitragssatzung einführt. Diese Beträge sind dann von wenigen Bürgern der Stadt Rödermark aufzubringen.

Betrachten wir diese Zahlen, kommt man schon gewaltig ins Grübeln.
Die vor Jahren beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B und von unserem Stadtkämmerer Sturm als Ersatz für die Straßenbeitragssatzung angepriesen, deckt diese Beträge mehr als ab. Hat man die Bürger schon damals wissentlich in die Irre geführt? Eine Erhöhung der Grundsteuer B um etwas mehr als 20% hätte gereicht.
Ein Prozentpunkt Grundsteuer B in etwa 9.700,00 Euro.

Beträge aus einer Straßenbeitragssatzung SIND zweckgebunden.
Es muss davon ausgegangen werden, dass Herr Sturm die Einnahmen der erhöhten Grundsteuer B (als Ersatz für eine Straßenbeitragssatzung) so wie es sich für ordentliche Kaufleute gehört, ZWECKGEBUNDEN hat. Das widerspricht zwar dem Zweck der Steuer aber nicht dem Versprechen des Stadtkämmerers Sturm. Wenn nicht, dann…….. Wenn Ja, dann hat der Stadtkämmerer ein nettes Sümmchen ansparen können. Oder?

Die Einnahmen durch die durchgeführte Erhöhung betragen 400.000. Die Einnahmen der Grundsteuer B werden sich durch die Neubaugebiete weiterhin erhöhen.

Die Debatte um die Straßenbeitragssatzung in Rödermark dürfte es NICHT geben. Das Thema ist eigentlich durch. Rödermark DARF KEINE STRAßENBEITRAGSSATZUNG BEKOMMEN. „Oder sind und werden wir hinters Licht geführt?“

Ich frage mich jetzt allen Ernstes, Herr Bürgermeister Kern: In Anbetracht dieser Zahlen kann es doch von der Kommunalaufsicht bezüglich eines Haushaltes und fehlender Straßenbeitragssatzung keine Einwände geben.

Je länger ich mich mit diesem Thema befasse, erschleicht mich immer mehr der Verdacht,
Es geht vordergründig nicht ums Geld. Es geht ganz einfach um das Einführen dieser Satzung. Denn hat man die einmal als Einnahme gesichert, kann man diese nicht wieder (nachdem ein Teil der Bürger bezahlt haben) streichen.

Und die Argumentation: „Andere Städte haben auch eine Straßenbeitragssatzung“ sollte man im Kindergarten anbringen.

Der in der Mail aufgeführte Betrag von 1,567 Mio. kann auch bei einer Straßenbeitragssatzung NICHT umgelegt werden. Also brauchen wir diesen in keine Berechnung einfließen zu lassen.
Natürlich darf man bei aller Kritik nicht außer Acht lassen: „Eine Grundsteuer kann rein rechtlich die Straßenbeitragssatzung nicht ersetzen.“ Da wir als Bürger uns nicht mit der Kommunalaufsicht herumschlagen müssen und auch nicht unsere Sache ist, muss sich die Stadt allerdings die Frage gefallen lassen: „Wir bezahlen doch schon für die Straßen. Warum denn jetzt noch mal“.
Ich glaube, bei einigen Rödermärker Politikern ist der folgende Spruch zur Lebensweisheit geworden.

Ich habe eine Meinung. Verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.

Nachtrag 15.10.2012

Es ist mehr als fraglich, ob die o.g. Aufteilung 75%, 50% 25% bei wiederkehrenden Beiträgen Anwendung findet. Ich nehme an, der gesamte Straßenbau wird sich in den wiederkehrenden Beiträgen verbergen. Aber dazu werden wir dann mehr wissen, wenn dieser in 2013 eingeführt wird. Siehe dazu: Rödermark. Haushalt 2013 mit wiederkehrenden Beiträgen

Lesen Sie auch: Warum Straßenbeitragssatzung? Mehreinnahmen für das Sturm-Gedächtnisbad
Auszug aus der Mail

[..]im Haushaltsjahr 2010 stehen für Investitionen im Straßenbau 1,2 Mio. € bereit. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 sind im Investitionsplan jeweils 900.000 € vorgesehen.

Für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Haushaltsjahr 2010 ein Ansatz von ca. 1,567 Mio. € berücksichtigt. In diesem Betrag sind alle Kosten für Personal, Straßenbeleuchtung und -reinigung sowie für den Winterdienst enthalten.[…]


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Warum Straßenbeitragssatzung? Mehreinnahmen für das Sturm-Gedächtnisbad

Warum eigentlich eine Straßenbeitragssatzung (Straßenbeitrag). Haben uns da die Politiker, angeführt durch den Stadtkämmerer Sturm, ganz fürchterlich …….?

Zur Erinnerung:
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre? Kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:

Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Ganzer Bericht und Quellenangabe hier.

Lassen wir uns doch einmal ganz kurz nachrechnen und feststellen.
» Die Grundsteuer B wurde erhöht, damit keine Straßenbeitragssatzung einführt werden muss.

» Im Gegensatz zu der Straßenbeitragssatzung (Gebühr) ist die GrundSTEUER B nicht zweckgebunden.

» Mir liegen keine Zahlen vor, welche Ausgaben die Stadt Rödermark für die Grunderneuerung (dann zieht die Straßenbeitragssatzung) im Jahr hat.

Rechnen wir deshalb einmal mit dem Betrag der Stadt Dietzenbach. Dann sieht das wie folgt aus:

» 3.000.000 Mio. in 5 Jahre.

» Das sind pro Jahr 3.000.000/5. Für Dietzenbach also 600.000,00 pro Jahr.

Gehen wir weiterhin davon aus, dass die Stadt im Schnitt 50% dieser Summe umlegen kann, verbleiben 300.000 Euro für das Eintreiben der Gelder über die Straßenbeitragssatzung.
Bedenke, das ist Dietzenbach. Rödermark liegt sicherlich nicht so hoch.

Man mag mich korrigieren.

Jetzt zurück zu der Erhöhung der Grundsteuer B.
Die sollte ja die Straßenbeitragssatzung überflüssig machen.
Durch die Erhöhung der Grundsteuer B sind Mehreinnahmen von ca. 400.000 Euro pro Jahr in die Stadtkasse gespült worden. Also 100.000 mehr, als die Stadt über die Straßenbeitragssatzung bekommen würde.

Da die Erhöhung ( Grundsteuer ) aber nicht zweckgebunden ist, kann der Stadtkämmerer das Geld ausgeben, wo er will. Wo ist also das Geld geblieben? Im Sturm-Gedächtnisbad?

Wo ist die Wahrheit? Frage an die Herren Stadtverordnete. Herr Bürgermeister und Herr Sturm.

Mail an die Stadt Rödermark. 07.03.2010

Guten Tag,

können Sie mir die Kosten, die unser Stadt für die Straßen in 2010 bis 2015 hat, bekannt geben?
Einmal den Gesamtbetrag und dann den Betrag für die GRUNDERNEUERUNG.

Für eine Info wäre ich dankbar.

Schöne Grüße aus Rödermark,
Karl-Otto Donners

Wenn ich dann die richtigen Zahlen bekomme, wird weiter berichtet.
Nachtrag 16.03.2010
Lesen Sie hier weiter. Rödermark. Neues zu Straßenbeitragssatzung
 
Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.