Stadtverordnetenversammlung 11.07.2024. Beginn der Sitzungsrunden am 25.06.2024

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 07.05.2024
Stadtverordnetenversammlung, Stavo Stavo 04.06.2024

Anworten zu den Fragen weiter unten

» 25.06.2024 FSIK. Familie, Soziales, Integration und Kultur.
Aktenmappe FSIK
Themen / Anlagen FSIK
– Konzept zur Umsetzung des interfraktionellen Antrags „Gesunde ErnähruMNG
– Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien
– Sachstand Beschlüsse (StarkregenGefährdungsanalyse u. Hitzeaktionsplan)
FSIK. TO


» 26.06.2024 BUSE. Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Aktenmappe BUSE
Themen / Anlagen BUSE
– Macht der Erlass einer Katzenschutzverordnung in Rödermark Sinn?
– Sachstand: Förderprogramme
– Sachstand vergangener Beschlüsse (StarkregenGefährdungsanalyse
– Städtebaulicher Vertrag Hainchesbuckel; Ergänzung
– Neuplanung und grundhafte Erneuerung des Parkplatzes am Badehaus
– Kein Parken auf Geh- und Radwegen
– Klimaneutraler Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark
– Prüfung: Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark
BUSE TO

weiterlesen Stadtverordnetenversammlung 11.07.2024. Beginn der Sitzungsrunden am 25.06.2024

Die Rettung Rödermarks wäre, wenn der Haushalt 2023 nicht genehmigt würde.

Diesen Stempel verdient der Haushalt 2023 von der Kommnalaufsicht.
Diesen Stempel verdient der Haushalt 2023 von der Kommnalaufsicht.

BUSE 15.03.2023
Die angesprochenen Punkte entnehmen
Siehe Tagesordnung BUSE

Der Haushalt einer Kommune ist nach Beschluss der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

Ich habe schon seit geraumer Zeit immer wieder die gleiche Frage: „Soll man sich Ausschusssitzungen überhaupt nach antun?“ Die Informationen, die man dort als Bürger aus erster Hand bekommt, bedeutet nicht unbedingt, dass der Bürger damit auch etwas anfangen kann, und die Qualität des Gesagten (Antworten) ist schwer zu überprüfen.
Beispielsweise Mitteilungen des Magistrats. Mitschreiben kann man vergessen. Man kann nur hoffen, dass die Mitteilungen auch dem öffentlich zugänglichen Sitzungsprotokoll beigefügt werden.
Antwort auf die Eingangsfrage. Ja! Sollte man sich schon ab und zu mal antun!
Bei der Ausschusssitzung am 15.03.2023 waren es zwei Zuhörer.

Rechtliche Einordnung der Vorgehensweisen/Vergaben bei Gebietsentwicklungen
Z.B. Entwicklung des Baugebiets „Hainchesbuckel“.
Viele Bemerkungen, die nicht darauf schließen lassen, dass die Entwicklung „Hainchesbuckel“ eine Sache von wenigen Jahren sein wird.
– Unwägbarkeit.
– Unsicher.
– Planung noch nicht so weit ist.
– Haben wir schon eine ausschreibbare Variante?
– Projekt kann sich über Jahre hinziehen.
u.v.a.m.
 
Ein Stadtverordneter sprach davon, dass man über die Entwicklung eines Gewerbegebiets schon seit 25/30 Jahren redet. Seit gestern bin ich sicher, es wird noch weitere 10/20 Jahre dauern, bis dort die ersten Firmen einziehen werden. Die Ausschreibung zur Entwicklung des Gewerbegebiets, wie seit einigen Jahren in Rödermark üblich, über einen externen Dienstleister, ist aus rechtlichen Gründen gescheitert. Man hat sich gegen eine neue Ausschreibung entschieden und wird das Gebiet mit eigenem bzw. angemietetem Personal entwickeln. Es wird ein externer Projektentwickler gesucht. Der wird dann auch noch bei weiteren Entwicklungsarbeiten, wie z.B. Zilliggarten, benötigt.
Die geänderte Vorgehensweise bei der Gebietsentwicklung hat haushaltstechnisch keine Auswirkungen. So jedenfalls der hauptamtliche Magistrat.

Nach diesem Vortrag kann man in eine tiefe Depression
abrutschen. Rödermark kann schon heute nicht mehr seinen Schuldendienst durch die Einnahmen aus dem laufenden Haushalt decken. Oder so ausgedrückt: Das ordentliche Ergebnis (Haushalt) weist einen Minusbetrag von zurzeit von mehr als 1,6 Mio Euro aus. Wobei die ganz sicher kommende Gehaltssteigerung im öffentlichen Dienst nicht komplett eingeplant ist. Ganz zu schweigen von der rasant steigenden Zinslast. Hinzu kommt noch: Die steigenden Personalkosten im öffentlichen Dienst betreffen auch die Kreisverwaltung mit seinen knapp 1100 Mitarbeitern. Sehr gut vorstellbar ist, dass sich die Kreisumlage drastisch erhöhen wird und damit den schon jetzt total überlastenden Haushalt (können den Schuldendienst auf absehbare Zeit nur noch aus den Rücklagen bezahlen, die uns dann anderweitig [Feuerwehr] fehlen) weiter ins Minus stürzen. Haushalt 2023. Im ordentlichen Ergebnis fehlen 1.6 Mio €. Rumms.
Am 17.03.2023 in den Nachrichten. Der Leitzins wurde um weitere 0,5% angehoben. Rumms.

Und jetzt bricht eine weitere Hoffnung weg,
dass man mit dringendst benötigten Einnahmen aus neuen Gewerbegebieten, bald rechnen kann. Der Antrag, ein Gewerbegebiet nördlich zu entwickeln, hat zwar weiterhin Gültigkeit, aber hier glänzt die Verwaltung nicht gerade mit erkennbaren Aktivitäten. Auch dank des Koalitionsvertrags. Unter Rotter und Schülner hat ein Prozess begonnen, der den Haushaltsstand vor dem ersten Rettungsschirm (ohne gewaltige [jährliche] Grundsteuererhöhung) erreichen wird.
Die Rettung wäre, wenn der Haushalt von einer übergeordneten Stelle nicht genehmigt wird und die Stadt sparen muss bzw. von nicht benötigten Prestigeobjekten Abstand nehmen muss. Diesen Wunsch schließe ich seit Haushaltsverabschiedung in mein Nachtgebet ein.

Aber das scheint weder Bürgermeister noch Stadtkämmerin zu interessieren. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass man aufgrund der vorhandenen und sich weiter zuspitzendem Finanznot von prestigeträchtigen Projekten zurückzieht und umplant.

Zuschüsse wird es wohl für eine Mini-PV-Anlage/Balkonmodul geben. Nach der Abstimmung bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung soll der Plan verbindlich werden.
Die geplanten Richtlinien und das Antragsformular können Sie hier einsehen.

30.000,00 € sind für ein Förderprogramm für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen im Haushalt eingeplant. Es dürfte sich also nicht um Gelder aus dem ISEK-Programm handeln. Deshalb wichtig, weil man sich nicht an die Richtlinien halten muss, die bei einer Förderung aus dem ISEK Programm und RiLiSe heraus erforderlich sind.
Die geplante Satzung können Sie hier einsehen.

Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Satzung so verfasst ist, als wenn eine Stadt ein Projekt ausschreibt. Ein Projektentwickler wird von der Stadt nicht gefordert. Bei dem Punkt -Finazielle Auswirkungen- im Antrag, sollte man darauf hinwirken, dass die Verwaltungskosten mit aufgeführt werden.

Wäre ich in einer Fraktion, würde ich nach dem gestrigen Abend, eine Pressemeldung vor Abgabe an die Presse, vom Bürgermeister autorisieren lassen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Stadtverordnetenversammlung (StaVo) am 28.03.2023. Ausschusssitzungen ab 14.03.2023

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 28.02.2023
Stadtverordnetenversammlung, Stavo Stavo 07.02.2023

» 14.03.2023 Familie, Soziales, Integration und Kultur. FSIK
Themen / Anlagen FSIK
» Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der StaVO
— Segmented Approach
— Präventionsmaßnahmen Hitzewellen
— Kinder- und Jugendtheater
— Kulturhallen Veranstaltungen
— Förderquote Städtebauprogramm
» Zwischenbericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan
» Gesunde Ernährung Jugendliche
» Jugendumfrage
» Stand der Dinge“ – Jugendplätze
» Kulturhallenprogramm


15.03.2023 Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Themen / Anlagen BUSE
» Rechtliches Vergaben bei Gebietsentwicklungen
» Installation einer
» Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
» Förderprogramm. Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen
» Sachstand „Großer Frankfurter Bogen
» Hainchesbuckel
» Ertüchtigung des Waldfestplatzes Bulau


16.03.2023 öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses, HFuW
Themen / Anlagen HFuW
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss
» Zwischenbericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
» Förderprogramm. Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen
» Gesunde Ernährung Jugendliche
» Ertüchtigung des Waldfestplatzes Bulau
» Stand der Dinge“ – Jugendplätze
» Kulturhallenprogramm


28.03.2023 Stadtverordnetenversammlung, Stavo
Themen / Anlagen StaVo
» Mitteilungen des Magistrats
» Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der StaVo
— Segmented Approach
— Präventionsmaßnahmen Hitzewellen
— Kinder- und Jugendtheater
— Kulturhallen Veranstaltungen
— Förderquote Städtebauprogramm
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss
» Zwischenbericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
» Förderprogramm. Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen
» Gesunde Ernährung Jugendliche
» Ertüchtigung des Waldfestplatzes Bulau
» Kulturhallenprogramm



Zur Stavo:
Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen


Niederschriften
» Niederschrift FSIK 14.03.2023
» Niederschrift BUSE 15.03.2023
» Niederschrift StaVo 28.03.2023
» Mitteilung des Magistrate zur StaVo 28.03.2023


Präsentationen


Presse/Blog
» Wiederbelebung und Erneuerung des Waldfestplatz Bulau
» Waldfestplatz Bulau im Heimatblatt Rödermark
» Ich habe einen Artikel komplett falsch verstanden.^
» Currywurst und Seesen
» Waldfestplatz Bulau
» Trotz besserer Vorschläge.Das Burokratiemonster kommt
» FDP setzt sich erfolgreich für weniger Bürokratie ein!
» FDP. Bericht zur StaVO am 28. März 2023
 
» Baugebiet mit Besonderheiten Letztmals mit Landesgesellschaft, erstmals ohne Gasleitung
HLG, Rennwiesen, Alter Seeweg, Hainchesbuckel
 
» Printausgabe Offenbach Post. Festplatz Bulau gehört eigentlich der Telekom.


Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.
Hier die offizielle Seite der Stadt Rödermark.
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

OP-Online schreibt etwas über Flächenplanung Rödermark.

Bewertung aller Feldfluren von Rödermark auf ihr Potenzial
Bewertung aller Feldfluren von Rödermark auf ihr Potenzial

Der Artikel bei OP-Online
Wo und wohin kann Rödermark noch wachsen? Die FDP hat 26 Flächen – überwiegend Äcker und Wiesen – auf ihre Eignung als Bauland getestet. Und kam zu einem ernüchternden Ergebnis. Quelle OP-Online

Was sie wissen sollten und auch ein wenig weiterhilft. Bei OP-Online wurden kurz Flächen angerissen. Eine Flächenanalyse, in einer Ausführlichkeit wie die von Dr. Rüdiger Werner, habe ich bisher weder von der Stadt, noch von der Koalition zu sehen bekommen. Das Dokument bewertet die in Rödermark zur Verfügung stehenden Flächen. Ein Diskussionspapier, das den Stadtverordneten endlich ein Arbeitsmittel für die Flächenplanung zur Verfügung stellt. Ein Papier, mit dem NICHT gefordert wird, hier sollen Wohnungen gebaut werden oder hier soll ein Gewerbegebiet entstehen. Ein Papier, mit dem Möglichkeiten aufgezeigt werden. »Dafür, dagegen.« Ein solches Dokument hätte man nicht von der FDP erwartet, sondern eher von der wesentlich stärker (Personen) aufgestellten Koalition.

Bevor man dem Trugschluss unterliegt, die FDP will ganz Rödermark zupflastern, sollte man sich das Dokument aufmerksam anschauen. Es ist eine Bewertung der einzelnen Flächen.

Weiterführende Informationen zu dem o.g.Artikel bei OP-Online. Im aktuell gültigen regionalen Flächennutzungsplan (Reg-FNP) 2010 waren für Rödermark rund 52,0 ha Erweiterungsfläche vorgesehen, darunter 26,4 ha für Wohnbebauung, 2,5 ha als Mischgebiet, 10,1 ha für Gewerbeansiedlung (plus 6,0 ha ebenfalls für Gewerbe nutzbare Weißfläche an der Kapellenstraße) und 7,2 ha für Gemeinbedarf/Sport. 17,6 ha davon sind bisher aktiviert worden – die kleinen Gewerbegebiete an den Rennwiesen, an der Messenhäuser Str., im zentralen Gewerbegebiet Ober-Roden sowie an der Albert-Einstein-Straße. 34,4 ha stehen somit aktuell zur baulichen Entwicklung in Rödermark noch zur Verfügung. 19,3 ha für Wohnbebauung (Spessartring 7,2 ha, Kinzigstraße 5,9 ha und Alter Seeweg 6,2 ha, wovon sich 1,7 ha an der Mainzer Straße in der Vorplanungsphase befinden), 8,9 ha für Gewerbeflächen (Hainchesbuckel 2,9 ha, Kapellenstraße 6,0 ha) und 7,2 ha für Gemeinbedarf/Sport (1,7 ha Schömbsstr. und 5,5 ha südlich der Feuerwehr Ober-Roden). Aufgrund von Änderungen im Landesentwicklungsplan ist eine Fläche davon (Kinzigstraße) gar nicht mehr, andere aus anderen Gründen nur sehr schwierig zu entwickeln. Hier der ganze Antrag der FDP Rödermark

Die Forderung in dem o.g. Antrag »Der neue Reg-FNP 2020 soll für Rödermark mindestens 25 ha Flächen für Wohnbauentwicklung und mindestens 20 ha Flächen für Gewerbeentwicklung bereitstellen.« ist nicht gleichsetzen mit – dort wird auch gebaut. Die im Flächennutzungsplan angegebenen Flächen geben nur an, wo die Stadt Möglichkeiten sieht, entsprechende Gebiete auszuweisen. Würde man keinerlei Flächen anmelden, hätte man auch keine Handlungsoptionen, was gleichbedeutend mit Stillstand wäre. Je nach Couleur wird es einem gefallen, für die Zukunft zu planen oder nur auf die Innenverdichtung zu setzen. Ganz ohne neue Baugebiete wird es meiner Meinung nicht gehen. Dafür ist die Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen zu groß.

Tipp. Sehen Sie sich den Haushaltsplan (Entwurf) von 2019 einmal an. Ein Ergebnis mit ausgeglichenem Haushalt, aber ohne echte Ertragssteigerung. Die Frage, wie man den Haushalt 2020 mit einem solchen Ergebnis finanzieren will, hat der künftige Bürgermeister zu beantworten. Der Bürger muss entscheiden. Grundsteuer B erhöhen (je 100% Punkte Steigerung bringen ca. 1 Mio. in die Kasse) oder man sorgt für mehr Gewerbe. Nebeneffekt, es werden Arbeitsplätze für Rödermärker geschafft.

Die Koalition AL/die Grünen und CDU haben es in den letzten Jahren verschlafen, ihren Vorhaben (Stadtgrün, Stadtumbau, Feste, freiwillige Gehaltssteigerungen) auch die notwendigen Mittel dauerhaft und steigerungsfähig zur Verfügung zu stellen. Das Gegenteil ist der Fall. Dem Bürger kommt es so vor, die Stadt verhindert/erschwert neue Einnahmequellen über das Gewerbe (EDEKA, Rossmann).

» Bewertung aller Feldfluren in Rödermark
 
Siehe auch
Genereller Ablaufplan zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Etwas zum geplanten Gewerbegebiet Hainchesbuckel. Nachtrag.

Nachtrag: 28.09.2024
Vertrag zwischen der Stadt und dem Recycling-Unternehmer Rügemer macht Weg frei für Gewerbegebiet. Und beendet langen Streit.
» Vertrag schafft endlich Friede am „Hainchesbuckel“


Gewerbegebiet Hainchesbuckel

Wollen die Grünen wirklich ein neues Gewerbegebiet ausweisen?

Sinneswandel bei AL/Die Grünen. Bei der Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2012 reagierte Bürgermeister Kern noch sehr wütend auf einen FDP/FWR Antrag -zur gewerblichen Innenentwicklung. Mit dem damaligen Antrag, der von CDU, AL/Die Grünen und SPD abgelehnt wurde, sollte auch der Hainchesbuckel untersucht werden.

Neue Gewerbegebiete müssen her

Jetzt, wo der Stadt Rödermark das Wasser bis zum Hals steht, reift wohl auch bei den Grünen der Gedanke – man kann doch bestimmt durch Gewerbeansiedlung Geld in die marode Stadtkasse bekommen. Also, Salto rückwärts und es müssen ungeliebte Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Da sich auch der Partner der AL, die CDU, für Gewerbeansiedlung starkmacht, wurden entsprechende Anträge gestellt. Eines der Gebiete ist der Hainchesbuckel.

Wo kann man Gewerbegebiete ausweisen?

Eines der Gebiete neben der – Odenwaldstraße, Gebiet ehem. Paramount Park, Mainzer Straße – ist der Hainchebuckel. Zunächst Odenwaldstraße. Ein spezieller Fall. Hier soll ein bestehendes Gebiet in ein urbanes Gebiet umgewandelt werden. Auf der Mainzer Straße will die Koalition einen Verbrauchermarkt sehen. Dafür MUSS der Verbrauchermarkt an der Kapellenstraße aufgegeben werden. Das Gebiet rund um den Paramount Park soll Wohngebiet und Gewerbegebiet werden. Alles recht harmlos. Probleme tun sich am Hainchebuckel auf. Nicht unlösbar, aber es ist mit der Sturheit einiger Stadtverordneter zu rechnen.

Zirkus gibt es schon jetzt beim Hainchesbuckel.

Zur Info. Der Recycling-Betrieb Hainchsbuckel feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges. 40 Mitarbeiter stehen bei diesem Unternehmen auf der Lohnliste. Fakt ist: Der Betrieb hält sich strikt an die erlaubten Werte (Lärm, Staub ….). Meist bewegt man sich aber nur um die 50% der erlaubten Werte. (Nachprüfbar durch unabhängige Schall- und Staubmessungen). Die Frage „darf der das eigentlich, was der da macht?“ stellt sich erst gar nicht. Wenn „der etwas macht, was er nicht darf“ hätte die Stadt es vor langer Zeit so einrichten MÜSSEN „dass der nur das macht, war er darf “. Den schwarzen Peter hätte die Stadt, “wenn er etwas macht, was er nicht darf“. Aber er macht nachweislich „nur, was er darf“. Eine Beschwerde bei der Stadt kann man sich ersparen. Der Recycling-Betrieb verursacht nicht einmal die Hälfte der zulässigen Werte (Lärm, Staub).

Nach meinem Gefühl zu urteilen, ist Bürgermeister Kern und die Koalition nicht gut Freund mit dem Recycling-Unternehmer. Die teilweise gemachten Anschuldigungen empfand der Recycling-Unternehmer als Geschäftsschädigung (Quelle ). Versuchen Sie einmal Belege für die Richtigkeit der von Herrn Gerl gemachten Äußerungen (OP-Online ) zu bekommen. Sie werden sich wundern. Dazu mehr. Lesen Sie bitte weiter.
Solche Presse-Artikel sprechen sich herum. Der „ausgezeichneter Wohnort für Fach- und Führungskräfte“ wird bleibenden Schaden erleiden. Ansiedlungswillige Unternehmer könnten sich fragen „Sollen wir es wagen, in einer solchen Stadt ein Unternehmen gründen?“

Wie gehen die Stadtverordneten mit einem alteingesessenen, ortsansässigen Unternehmer um?

In der Zeit, in der ich die Stavo besuche (seit 2009), habe ich die Behandlung eines solchen Themas noch nicht miterlebt. Ich muss sagen, ich war sehr erschrocken über die Behandlung eines Unternehmers in einer öffentlichen Sitzung. Da wird in einer öffentlichen Sitzung damit losgepoltert, dass der Schwerlastverkehr des Recycling-Betriebs eine Gefahr für das Kapellchen darstellt, obwohl der seit mehr als einem halben Jahr dort nicht mehr fahren darf. Mit einer Ausnahme von wenigen Tagen. Darüber würde ich gerne berichten, wenn ich nur dürfte. Da wird von Bürgermeister Kern gesagt: „Geduldet ist illegal“. Nichtssagende Stavobeschlüsse aus dem vorigen Jahrtausend werden VORGELESEN. Es wird offen gesagt: „Was der da macht, ist illegal.“ Herr Gerl macht auch keinen Hehl aus seiner Einstellung zum Recycling-Betrieb. „Gerl keinen Hehl daraus, dass der AL der Recyclingplatz der Firma Rügemer ein Dorn im Auge ist (Quelle )“. Auch Herr Michael Gensert (CDU) ist nicht gut zu sprechen auf den Recycling-Betrieb. Nur er macht das etwas geschickter als Herr Gerl. Zitierfähige Passagen, die dies zum Ausdruck bringen, finde ich in der Presse nicht.
Was soll das Herumpoltern? Nichts Konkretes konnte die Koalition vorbringen, um ihre Behauptungen zu bekräftigen. Mir kam es so vor, als wenn Geschichten erzählt wurden, die ein Bänkelsänger denen ins Ohr gesungen hat. Wenn scheinbar schlecht informierte Stadtverordnete behaupten, Sie würden ein Unternehmen illegal betreiben, wie würden Sie das finden? Sagen wir es einmal ganz platt. Das ist Geschäftsschädigung erster Güte. Nachzulesen bei OP-Online.

2.5 Mio. für ein Stück Papier und Du darfst weitermachen.

Kein Unternehmer wird sich an die Stadt wenden und nachfragen, was muss ich eigentlich bezahlen bzw. muss ich überhaupt etwas zahlen?
Hätte nicht die Stadt schon vor Jahren eingreifen müssen, wenn nur im Ansatz etwas nicht in Ordnung ist? Hätte die Stadt in den vielen Jahren nicht einmal reagieren müssen? Hätte die Stadt ein Unternehmen nicht dichtmachen müssen, wenn es illegal ist? Kann die Stadt erst auf einen Antrag der Stadtverordneten reagieren? Nichts Greifbares ist bisher passiert. Jetzt wird aber durch die Koalition und im Schlepptau die SPD und FWR, der Holzhammer herausgeholt.

Sollte ein Stadtverordneter einem Unternehmer einen Betrag nennen, sagen wir einmal 2,5 Mio. Euro, den er zu zahlen hat. Erst nach Zahlung kann er seinen Betrieb aufrechterhalten und weiterhin 40 Mitarbeiter beschäftigen. Als Gegenleistung erhält der Unternehmer dann ein Stück Papier als Gegenleistung. SONST NICHTS. . „Dann muss ich den Lad^en dichtmachen“ konnte man vernehmen.

FDP informiert sich vor Ort. FDP sucht das Gespräch mit dem Recycling-Unternehmer.

Es gibt Stadtverordnete, die ein solch wichtiges Thema für die Stadt und Unternehmer mit Verstand angehen. Erkenntnisse aus früher geführten Gesprächen waren für die Bewertung der aktuellen Situation nicht ausreichend. Grund genug für die FDP, sich nochmals genauer über die Vergangenheit, die Legalität und Einhaltung der Umweltvorschriften zu informieren. Man lässt sich Unterlagen vom RP1 vorlegen, hinterfragt den Lärmschutz und die Staubentwicklung. Man lässt sich darüber belehren, dass die Brechanlage nur 50% der zugelassenen Mengen verarbeitet. Man informiert sich über die Unbedenklichkeit des Abraums und hat Einblick in die entsprechenden Unterlagen für das RP1. Erst mit diesen Informationen hat man einen ersten Antrag zur Stavo gestellt (final mit Änderungen). Die beiden Pläne zeigen das Gebiet, wie man es sich vorstellen könnte. Einerseits einen durchdachten Plan und andererseits einen Plan, der das gesamte Gewerbegebiet in zwei Teile aufteilt. Letzterer für mich völlig unüberlegt und einfach nur so dahinge….. Vergleichen Sie und machen Sie sich Ihr eigenes Bild. Auch die SPD findet den Vorschlag der CDU nicht so richtig prickelnd und kommentierte “Sprich, mit der AL/ die Grünen wird es nicht nur ein, sondern zwei neue Gewerbegebiete geben. Nicht nur die Bürger in Messenhausen werden sich darüber sicherlich ganz schön die Augen reiben. Quelle: Blog für Rödermark. Letztendlich hat die SPD dem Antrag der Koalition aber zugestimmt.

Gehören die Grundstücke des geplanten Gewerbegebiets der Stadt?

NEIN. Angenommen, man verfährt so wie beim alten Festplatz. Die HLG2 wird die Grundstücke für das geplante Gewerbegebiet für die Stadt Rödermark erwerben. Die ehemaligen Eigentümer sind jetzt nicht mehr im Spiel. Die Stadt Rödermark wird die Grundstücke voll erschlossen weiter vermarkten. Damit haben die ehemaligen Grundstücksbesitzer nur Vorteile – hoher Verkaufspreis für billiges Ackerland. Folgt man den Vorstellungen der Koalition, soll jetzt der alteingesessene Betrieb richtig bluten und wird so eventuell zur Betriebsaufgabe gezwungen. Der Recycling-Unternehmer hofft auf konstruktive Gespräche mit der Verwaltung und wünscht sich eine einvernehmliche Lösung. Bedenke, wenn nicht – Prozesse sind teuer und dauern. Dann wird es über Jahrzehnte nichts mit dem neuen Gewerbegebiet.

Fallen für den Recycling-Betrieb die kompletten Umlagekosten an?

Der alteingesessene Betrieb braucht praktisch nicht mehr so erschlossen zu werden, wie eine frisch ausgewiesene Ackerfläche. Glauben Sie etwa, die gehen seit knapp 50 Jahren auf die Campingtoilette oder transportieren das Wasser mit Eimern durch die Gegend? Meinen Sie etwa, Strom wird dort durch Dieselgeneratoren erzeugt oder die tragen, wie in Schilda, in Gefäßen das Licht ins Haus? Dazu, welche Beträge der Unternehmer in den knapp 50 Jahren an die Stadt Rödermark bezüglich der notwendigen Anschlusskosten gezahlt hat, fehlen mir die Informationen.

Will der Recycling-Betrieb ohne jegliche Zahlung für die Gebietsentwicklung davonkommen?

Wer das behauptet, lügt. Wie hoch die Zahlung an die Stadt Rödermark sein wird, kann und soll hier nicht Thema sein. Der Unternehmer will auf seine Kosten eine Werkszufahrt einrichten, die einer evtl. Verschmutzung der Straßen im öffentlichen Verkehrsraum vorbeugt. Es ist auch daran gedacht, den Verkehr komplett von der Messenhäuser Straße durch eine Querspange auf die Kapellenstraße (ungefähr beim Wertstoffplatz) zu leiten. Wenn die Pläne der FDP umgesetzt würden, würden auch die ersten 300 Meter der Erschließungsstraße vom Recycling-Unternehmer erstellt.

Die Vorgehensweise der FDP – die Bürgernähe – wird ihr vorgeworfen.

Können Sie sich vorstellen, dass die Vorgehensweise der FDP die Koalition dazu bewegt, der FDP sinngemäß den Vorwurf zu machen, – man handelt nur zum Vorteil des Unternehmers. Das dazu. Aber bei jedem Furz schreit man nach Bürgerbeteiligung, runder Tisch … Kümmert man sich jetzt um einen Bürger (ein Unternehmer ist auch ein Bürger). Seine Angestellten – nicht zu vergessen- auch.) und legt auch noch ein ausgezeichnetes Konzept vor, bei dem 40 Arbeitsplätze gesichert werden, ist das auch nicht richtig.

NACHTRAG.
Sie sollten sich einmal die Kommentare bei OP-Online ansehen. „Wo ist Platz für mehr als 1000 neue Bürger?
 
1RP, Regierungspräsidium
2HLG, Hessische Landgesellschaft
 
Nachtrag. Siehe
Durch einen Kommentar habe ich mich auch an die Firma Jacobs und einen netten Spruch erinnert.

Ich habe eine wunderschöne Kupfervase. Im Laufe der Zeit hat sich dort ganz hässlicher Grünspan gebildet, und die Vase wurde unansehnlich. Erst nachdem ich den Grünspan komplett entfernt hatte und kein Rest mehr von dem hässlichen Grün sichtbar war, erstrahlt diese wieder im alten Glanz.


» 26.04.2015 Firma Jacobs aus Rödermark zieht nach Eppertshausen.
» 30.03.2015 Grünspan auf der Vase
» 05.09.2017 Top 14 Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“.
» 05.09.2017 Seite 17 Querspange Messenhäuserstraße Kapellenstraße. Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?