Am 1.10.2024 wird wohl die erste (von zwei?) Grundsteuererhöhung(en) für 2025 beschlossen.

Die Erhöhung der Grundsteuer wird wohl am 1.10.2024 durch die Stadtverordneten beschlossen.
Warum beantragt der Magistrat die Stadtverordneten, die Erhöhung auf 800-Prozentpunkte zu beschließen?

Die Empfehlung des Landes für Rödermark besagt:
„Dass ein Hebesatz von 804 % aufkommensneutral wäre.“ Dieser Hebesatz bedeutet: „Insgesamt keine Einnahmesteigerung für die Stadt.“ Es wird Haushalte geben, die WENIGER zu zahlen haben, aber auch welche, die MEHR zahlen müssen. Siehe
Jeder %-Punkt, der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten.

Keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuererhöhung auf 800 Prozentpunkte für die Stadt Rödermark.
Wirft man einen Blick in einige unserer Nachbarstädte und liest, was sich dort zurzeit für finanzielle Schwierigkeiten auftun, da muss man sich in Rödermark fragen, ist bei uns noch alles in Ordnung? Offenbach Post. Printausgabe 27.09.2024
Hat die Stadtkämmerin im Haushalt 2025 derart hohe Einnahmen, dass sie auf eine weitere Grundsteuererhöhung verzichten kann? Wäre ja schön, wenn es so wäre. ABER. In 2025 kann Rödermark nach den vorliegenden Zahlen die Zahlung an die Hessenkasse, die für einen genehmigungsfähigen Haushalt Pflicht ist, wohl nicht mehr begleichen. Kaum noch Rücklagen und das erste Halbjahr zeigt einbrechende Gewerbesteuereinnahmen. Warten wir ab, was nach der Bürgermeisterwahl passiert.

Es gibt einige Gründe, warum es in Rödermark (noch k)einen
derartigen Aufschlag zur finanziellen Lage gibt, wie in der OP beschrieben.
Zunächst ein Fakt. Auch in Rödermark entsprachen die Gewerbesteuer-Einnahmen im ersten Halbjahr 2024 nicht annähernd den geplanten Erwartungen. Siehe.
Die für das Haushaltsjahr 2025 eingepreiste Steigerung der Gewerbesteuer-Einnahmen in Höhe von 6,5% dürfe wohl kaum der Realität entsprechen. Siehe HHP 2024-2025 Seite 27

Rödermark hat einen Doppelhaushalt. Darum findet eine Haushaltsdiskussion,
wie bereits in anderen Städten im Kreis begonnen hat, in Rödermark nicht statt. Ein Interesse des Magistrats, sich verbindlich zum Haushalt zu melden, dürfte sich wohl bis im Jahr 2025, z.B. nach der Bürgermeisterwahl, hinauszögern lassen.
Der routinemäßige Bericht zum zweiten Halbjahr 2024 könnte bei der ersten Stadtverordnetenversammlung 2025 offengelegt werden. Im Jahr 2024 war die erste Stadtverordnetenversammlung am 5.3.2024.

Ich wage mich schon mal weit aus dem Fenster.
Spätestens nach der Bürgermeisterwahl wird es eine weitere Grundsteuererhöhung geben MÜSSEN. Schaut man in den Doppelhaushalt der Stadt, wird man auf Seite die Empfehlung auf Seite 92 sehen, eine Anhebung auf 1.229,54-Punkte Grundsteuer zu beschließen, um einen ausgeglichenen Haushalt 2024 zu erreichen. Zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses, fehlte noch die gestiegene Kreisumlage (ca. 2,2 Mio.) und die einbrechende Gewerbesteuer. Die enorm gestiegene Kreisumlage war den Verantwortlichen schon bekannt. Man hätte diese ohne weiteres in den Doppelhaushalt mit aufnehmen können. Das Defizit, welches man den Bürgern hätte mitteilen müssen, wäre dann nicht 5.523.954 Euro, sondern ca. 7.724.000,00 Euro.
Da der Kreistagsbeschluss zur Erhöhung der Kreisumlage erst einen Tag nach dem Haushaltsbeschuss in Rödermark erfolgte, gestatte es das Gesetz, die allseits bekannten Kosten noch nicht im Haushalt erst nach Kreistagsbeschluss ausweisen zu müssen. Geschickt. Oder?

Die 10 Wahrheiten. 1.) Keine Steuererhöhung.
Noch im März 2024 hat die CDU gebeten, die 10 Wahrheiten zum Doppelhaushalt 2024-2025 der Öffentlichkeit bekanntzugeben.
Interessant ist der Punkt 1. Keine Steuererhöhung.
Da sich die CDU auf den Doppelhaushalt 2024-2025 bezieht, wird diese Wahrheit sich im kommenden Jahr wohl nur als Wunschtraum herausstellen und nicht als Wahrheit. Selbst wenn die jetzt anstehende Grundsteuererhöhung als „Hebesatzanhebung zu Sicherstellung der gleichbleibenden Einnahmen der Stadt“ beschreiben werden könnte, wird man voraussichtlich 2024 eine zweite Grundsteuererhöhung erleben, die JEDEN Haushalt treffen wird.

Siehe auch:
» Kein Doppelhaushalt. Da müsste man den Bürgern schon in 2024 die Wahrheit mitteilen.
» Die Wahrheit über die 10 Thesen der CDU


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 „aufkommensneutral“ bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung „aufkommensneutral“ bewerkstelligen kann. Alles, was sich über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

#Neu-Isenbung #Heusenstamm #Langen #Mülheim

Mehr Kulturangebote in der Kulturhalle

Mehr Kulturangebote in der Kulturhalle
FDP und Freie Wähler fordern Aufwertung des städtischen Kulturprogramms

Die Kulturhalle ist nach Aussagen des Bürgermeisters die „Guud Stubb“ der Stadt, ein über die Stadtgrenzen bekanntes Aushängeschild von Rödermark. An rund 140 Tagen im Jahr wird die Kulturhalle oder ihr Foyer für Veranstaltungen genutzt. Doch laufen nur noch weniger als 20 Veranstaltungen im Jahr im Rahmen des städtischen Kulturprogramms. Mit Stolz vermeldete die Stadt kürzlich einen Anstieg auf über 7.000 Besucher in der Spielzeit 2023/24 und verwies auf ein Feuerwerk an Programm in der kommenden Spielzeit 2024/25. Aber ist das Programm wirklich das gepriesene Feuerwerk?

Die FDP Rödermark und die Freien Wähler Rödermark sagen: nein! Sie erinnern an die Zeit, in der das städtische Kulturprogramm mehrere Abonnements-Reihen beinhaltete, bei denen sowohl Liebhaber von Boulevard- als auch klassischem Theater auf ihre Kosten kamen und diesbezüglich echte Wahlmöglichkeiten aus jeweils 4 Stücken besaßen. Der Spielplan der Saison 2024/25 enthält dagegen kein einziges Theaterstück.

„Wir wollen das städtische Kulturprogramm nicht schlechtreden. Rödermark hat ein bemerkenswertes und vielseitiges kulturelles Angebot. Aber wenn man mit der Kulturhalle solch eine herausragende Spielstätte mit diesem Renommee und diesen technischen Möglichkeiten hat“, meint der stellv. Fraktionsvorsitzender der FDP Dr. Rüdiger Werner, „dann sollte man dies auch besser ausnutzen, als das in den letzten Jahren geschehen ist. Wenn viele treue Besucher der Kulturhalle, die früher bis zu 10 Veranstaltungen im Jahr besucht haben, mit Blick auf das Programm 2024/25 sagen, sie wissen nicht, ob sie sich in dieser Spielzeit Karten kaufen, dann sollte man das Programm hinterfragen. Vieles hat man schon gesehen, Theater, Multimediashows oder Konzerte außerhalb der Klassik fehlen allerdings komplett. Warum nicht mal Rock-, Pop-, oder Schlagerkonzerte in der Kulturhalle? Gerade für die jüngeren Zuschauer fehlt es aus meiner Sicht an Attraktivität.“

Der Betrieb der Kulturhalle inkl. der städtischen kulturellen Veranstaltungen kostet Rödermark im Jahr über 1,6 Millionen €. Dem stehen Einnahmen von rund 360.000 € gegenüber.
„Kultur wird für eine Kommune nie wirtschaftlich sein und muss es auch nicht. Wir werden immer bereit sein, auch öffentliche Gelder für die Möglichkeit in die Hand zu nehmen, für die Bürger unserer Stadt ein breitgefächertes und hochwertiges kulturelles Angebot darzustellen“, so der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Rödermark Björn Beicken, „aber nur 15-20 Kulturveranstaltungen in dieser Halle durchzuführen, ist Ressourcenverschwendung. Die Fixkosten zum Unterhalt der Kulturhalle werden sich nicht ändern, wenn deutlich mehr Kulturveranstaltungen stattfinden als in den letzten Jahren. Wir sollten die vorhandenen Möglichkeiten besser ausnutzen und dazu unseren Bürgern ein noch attraktiveres Programm mit mehr Vielfalt anbieten. Vor allem das Kinder- und Jugendtheater-Angebot ist klar ausbaufähig. Das alles sollte am Ende ohne Mehrkosten für die Stadt darstellbar sein.“

FDP und Freie Wähler haben deshalb gemeinsam beantragt, das städtische Kulturprogramm ab der Spielzeit 2025/26 wieder aufzuwerten. Ziel soll es sein, jährlich etwa 30 Veranstaltungen anzubieten. Dazu soll das Wahlabo wieder eingeführt, die Vielfalt der Programmpunkte erhöht und das Kinder- und Jugendtheater programmtechnisch deutlich sichtbarer werden.



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Grundsteuererhöhung und Abriss altes Feuerwehrhaus Ober-Roden?

Für die Stadtverordnetenversammlung am 1. und 2. Oktober 2024 hat man sich viel vorgenommen.

Unter anderem steht auf der Tagesordung,
dass die Verwaltung die Zustimmung der Stadtverordneten einholen möchte, um die Hebesätze der Grundsteuer B erhöhen zu dürfen.
Siehe

Das alte Ferwerwehrgebäude in Ober-Roden, man nennt das Gebäude neuerdings „Alte Wache“ soll abgerissen (niedergelegt) werden.
Die „ehem. Feuerwehr“ Ober-Roden soll in Gänze niedergelegt und durch einen multifunktional nutzbaren Neubau mit den Hauptbestandteilen „Ganztagsbetreuung“ (Mensa, Schulkindbetreuung) sowie „Gemeinbedarfsräume“ (Vereine, Öffentlichkeit) ersetzt werden.

Auch diesem Vorhaben müssen die Stadtverordneten zustimmen.
Siehe

Siehe auch
» Stavo 01. + 02.11.2024
» Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Stavo 01. + 02.10.2024.
Beginn der Sitzungsrunden am 17.09.2024

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 01.+02.10.2024
Stadtverordnetenversammlung, Stavo 01.+02.10.2024

17.09.2024 FSIK. Familie, Soziales, Integration und Kultur.
Aktenmappe / Themen / Anlagen FSIK.
Themen / Anlagen FSIK
– Städtischen Notunterkünfte für unfreiwillig obdachlose Menschen
– Neustart beim Kulturhallenprogramm
FSIK


18.09.2024 BUSE. Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Aktenmappe / Themen / Anlagen BUSE
Themen / Anlagen BUSE
– Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“
(Änderung des Antrags weiter unten)
– Grundsatzbeschluss „Alte Wache“
– Zisternensatzung der Stadt Rödermark
– Sachstand: Förderprogramme
– Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
– Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark
– Prüfung der Möglichkeiten für Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
– Anordnung von Tempo 30
– Einrichtung „Runder Tisch – Grüne Mitte“
– Förderung von Mini-PV Anlagen („Balkonkraftwerke“)
– Sicherstellung der Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden
BUSE


20.09.2024 HFuW, Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Aktenmappe / Themen / Anlagen BHFuW
– Gesamtabschluss 2022
– Jahresabschluss 2023
– Beteiligungsbericht 2023
– Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025
– Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
– städtischen Notunterkünfte
– Zisternensatzung der Stadt Rödermark
– Grundsatzbeschluss „Alte Wache“
– Wirtschaftsplan der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR)
– Betriebssatzung für den Eigenbetrieb –
– Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge
– Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
– Anordnung von Tempo 30
– „Runder Tisch – Grüne Mitte“
– Förderung von Mini-PV Anlagen („Balkonkraftwerke“)
– Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden
– Neustart beim Kulturhallenprogramm
HFuW


01.+02.10.2024 Stadtverordnetenversammlung, Stavo
Aktenmappe / Themen / Anlagen StavoStavo


Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet
Vorvertrag Rödermark/Frank
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1
Raumprogramm Alte Wache (Feuerwehr)
Baufläche Alte Wache (Feuerwehr)
Synopse. Zisternensatzung
Zisternensatzung
Gefahrenabwehr
Synopse Gefahrenabwehr
Halbjahresbericht 2024
Gesamtabschluss 2022
Prüfungsbericht 2022
Prüfungsbericht Revision 2023
Jahresabschluss 2023
Beteiligungsbericht 2023
Hebesatz Grundsteuer A und B
KBR Änderung-Betriebssatzung
KBR Änderung-Betriebssatzung Synopse
Sachstand Förderprogramme (ISEK)
Nachpflanzungskonzept Pestalozzistraße
 
» Gebietsentwicklung Mainzer Straße
» Biologische Vielfalt
» Fahrradverkehr
» Krankenstand KiTa
» Betrieb KiTa Waldmeister
» Kinderanzahl. Betreuungsbedarf
» Aufzug Bahnhof Ober-Roden.pdf
» Wasserstofftankstelle
» WUMBOR. Straßenüberquerung
» Doppelhaushalt 2024-2025. Genehmigung


Niederschriften
Niederschrift FSIK
Niederschrift BUSE
Niederschrift HFuW
Niederschrift Stavo


Präsentationen


Presse/Blog
» Grundsteuererhöhung und Abriss altes Feuerwehrhaus Ober-Roden?
» Ein „einziges Kuddelmuddel“. Altes Feuerwehrhaus.
» Wird wertvolles Wohnbaugelände Parkplatz?
» Mehr Kulturangebote in der Kulturhalle
» Die Diskussion um Verkehrsberuhigung nimmt Fahrt auf
» Lost Place in Rödermark wird zu einem Supermarkt
» Renovierung zu teuer: Alte Feuerwache wird abgerissen
» Kapellenstraße. Absoluter Stillstand bald Vergangenheit?
» Anwohner fordern Tempo beim Stadtumbau
» Feuerwehrhaus. Der Weg zum Grundsatzbeschluss sei ein „einziges Kuddelmuddel“ gewesen.


Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Suche nach freie Flächen für eine Solaranlage.

Nachtrag: Antwort des Magistrats auf die FDP-Anfrage vom 01.07.2023

1) Nein, es gibt bisher kein Flächenkataster, das mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen auflistet oder darstellt. Das Anlegen eines Katasters ist für die nächsten zwei Jahre aus Kapazitätsgründen nicht geplant.

2) Grundsätzlich hat Rödermark Potential, um den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu realisieren. In der Vergangenheit wurden im Rahmen des Klimaschutzprozesses schon detaillierte Prüfungen verschiedener Flächen vorgenommen, um ein solches Projekt zuverwirklichen. Mit verschiedenen Anbietern/Investoren von Freiflächenphotovoltaikanlagen wurden Präferenzflächen geprüft. Leider fielen alle Flächen auf Grund verschiedenerRestriktionen aus der weiteren Planung. Für diese Präferenzflächen ergeben sich etliche Nutzungskonflikte vorrangig mit Landwirten. Neben der Erhaltung der Freiraumqualität und der Kulturlandschaft, sind die Landwirte auf 7die Flächen in ihrem Eigentum und auf ihre Pachtflächen angewiesen. Auch würden diese Flächen in der Zukunft nicht mehr als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben oder Ökokontoflächen zur Verfügung stehen. Dies würde bedeuten, dass noch weniger naturschutzrechtlicher Ausgleich innerhalb des Gemarkungsgebiets realisiert werden kann.

Hier die Antwort im Original.


03.09.2024. AL/Die Grünen fragen an:

Wo und unter welchen Bedingungen könnte in Rödermark auf einer freien Fläche eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) errichtet werden? Geht es nach dem Willen der Anderen Liste (AL) und ihres Koalitionspartners CDU soll der Magistrat die Möglichkeiten für eine solche Energiequelle aus Sonnenkraft im Stadtgebiet prüfen.

Eine doch wohl überflüssige Anfrage. Die FDP hat bereits am 1.07.2023 eine solche Anfrage gestellt.


01.07.2023. Anfrage der FDP.
Sachverhalt/Begründung:

Freiflächenphotovoltaikanlagen bieten die Möglichkeit, zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten auf kostengünstige Weise regenerativen Strom zu produzieren. Der Markt dazu boomt seit einigen Jahren. Doch Freiflächen-PV-Anlagen stehen auch in Flächenkonkurrenz zu anderen Flächennutzungen, insbesondere der Landwirtschaft. Daher sind Freiflächen-PV-Anlagen nicht überall erlaubt. Eine EEG-Förderung erfolgt nur dann, wenn es sich bei der Freifläche um Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, Flächen in benachteiligten Gebieten, die nachweislich einen niedrigen Ertrag haben oder einen schlechten Bodenwert besitzen, Konversionsflächen, wie beispielsweise Deponien, ehemalige Tagebaugebiete oder stillgelegte Militärbasen, versiegelte, ehemals industriell genutzte Flächen handelt. Neben den EEG-Flächen können auch weitere ertragsarme, für die Landwirtschaft unattraktive Wiesen oder Ackerflächen oder brachliegende oder sonstige ungenutzte Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen herangezogen werden, für die ein privater Stromabnehmervertrag (PPA) geschlossen wird. Freiflächen-PV-Anlagen lohnen sich in der Regel erst ab einer Größe von 2 ha. Voraussetzung ist in i.d.R. ein Bebauungsplan, der kommunal beschlossen werden muss. Im Bebauungsplanverfahren werden die Konflikte mit anderen Nutzungen erörtert. Es sind viele Gründe denkbar, warum eine Fläche nicht für diesen Zweck geeignet ist und freigegeben werden sollte. Daher ist von einem möglichen Investor bereits im Vorfeld intensiv zu prüfen, ob eine Realisierungschance besteht.

Der Druck und die Notwendigkeit bezüglich des Ausbaus der erneuerbaren Energien nimmt zu. Infolgedessen gab und gibt es in der letzten Zeit wohl einige Anfragen sowie auch konkrete Interessen von Grundbesitzern dahingehend, ob auch in Rödermark Freiflächenphotovoltaikanlagen wo, wie und wann möglich sind.

Anfrage:

1) Gibt es für Rödermark bereits ein Flächenkataster, welches Freiflächen in der städtischen Gemarkung auflistet/darstellt, die prinzipiell für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Frage kämen? Falls nein: Ist geplant, in den nächsten zwei Jahren eine solche Flächenprüfung und -katastierung für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rödermärker Gemarkungsgebiet durchzuführen?

2) Wie bewertet der Magistrat nach aktuellem Kenntnisstand grundsätzlich das Potential für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Rödermark, d.h. im dichtbesiedelten Ballungsraum? Wird eine realistische Möglichkeit für die Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gebiet der Stadt Rödermark in den nächsten Jahren gesehen?

Hier die Anfrage im Original.

Es ist keine Seltenheit, dass dem normalen Bürger nur die Anfrage vorliegt. Eine Antwort kann ich nicht finden.



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.