Ein Kommentar zu einem Artikel vom 02.2019. Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Kommentar bei dem Artikel https://www.rm-news.de/?p=101150

Aus dem Gastbeitrag „Ich habe letztens mit einer Frau gesprochen, die an diesem Dilemma mit verantwortlich zeichnet. Sie sagte: „Das sieht doch alles wunderschön aus, was da gebaut wurde.“ Auf meine Frage: „Willst Du dort wohnen?“ Kam: „Nein. Wird bestimmt sehr laut werden hier. Und wo will man hier parken?““
Ich schätze, niemand wohnt wirklich gerne in solchen Betonklötzen, aber irgendwo muß man ja wohnen. Und bebaubare Flächen nehmen nicht zu, dafür aber die Nachfrage nach Wohnungen. Ergo bleibt eigentlich nur der Bau solcher Betonklötze. Nebenbei: man sollte nicht vergessen, dass abgesehen von der wachsenden Nachfrage, das politisch auch so gewollt wird, das Modell „Einfamilienhaus mit eigenem Garten und mindestens einem Auto“ ist nicht mehr erwünscht.

Was mir zu denken gibt ist, für was die Umwidmung in „urbane Gebiete“ eigentlich gut sein sollte, weil die höhere Lärmbelästigung offensichtlich einkalkuliert worden ist, während die Wohnqualität nach Aufhebung der jahrzehntelangen Trennung von Wohn- und Gewerbegebieten nicht gesteigert wird. Anscheinend eine städtebauerische Notwendigkeit, die noch durch den Frankfurter Bogen verstärkt würde?

Jedenfalls habe ich einen (bösen) Kommentar zur Novellierung des BauGB / der BauNVO 2017 gefunden. Da steht dann z. B. dieses hier:
„Was hatten Sie sich unter „Urbanes Gebiet“ vorgestellt? So was mit Straßencafés, Klamottenläden, Galerien oder gar Musentempeln? Oder das, was als Ziel vorgeschoben wird – die Stadt der kurzen Wege ? Irrtum : es geht hier darum, einer Wohnbevölkerung – die mangels Angeboten auf dem Wohnungs“markt“ kaum Wahlfreiheit bei der Wohnungswahl hat – per Gesetz mehr Lärm zuzumuten. Lärm ? Ist das nicht das, was störend, belastend oder gesundheitsschädi­gend wirkt ? Wer Urbani­tät ganzheitlich lebt, muss eben leiden. Der moderne Teilzeit-Urbanophile wohnt im Vorort.“

Am Ende der Erläuterungen wird eine Empfehlung gegeben:

„Für Gemeinden, die weiterhin eine Art Planung betreiben wollen und nicht nur Zufälligkeiten unterliegen, bleibt nur eines: ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, bei der (immerhin noch) unter Gemeindehoheit ablaufenden Bauleitplanung auf die Anwendung von § 13 b im BauGB und § 6 a BauNVO grundsätzlich zu verzichten. Das erspart Developer-Schlangen vor dem Bauamt und im Bürgermeister-Vorzimmer.“
Siehe www.stadtgrenze.de

Vielen Dank für den Kommentar.
 
» Siehe „Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Status: Kapellenstraße, altes Gaswerk, Ortskern Ober-Roden, Stadtgrün

Antworten vom Magistrat
Antworten vom Magistrat

1.Kapellenstraße (Bestandsfläche „Discoruine“ und weitere gewerbliche Entwicklung)
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 13.01.-14.02.2020 sowie der Träger öffentlicher Belange. Auswertung der eingegangenen Äußerungen, Überarbeitung/ Ergänzung der Planungsunterlagen durch den Vorhabenträger. Die Grundstücksankaufsverhandlungen für das neue Gewerbegebiet laufen gut. Corona-bedingt kommt es jedoch bei einigen Vertragsabschlüssen zu Zeitverschiebungen.

2. Am alten Gaswerk,
Sachstand (Kleineres Gebiet ohne Hamburger). Letzte Frist an „Hamburger“ (10.06.2020)

3.Stadtumbau „Ortskern Ober-Roden“
Konzeption einer veränderten Öffentlichkeitsarbeit – als Ersatz für die geplante Bürgerversammlung – in Abstimmung mit dem externen Stadtumbaumanagement (Büro Rittmannsperger). Beginn der Umsetzung von Einzelmaßnahmen durch Direktvergaben, insbesondere Machbarkeitsstudien für städtische Liegenschaften, Nutzungskonzepte „Plätze im Ortskern Ober-Roden“ sowie „Pfarrgarten und Kirchhof“ – an das Büro Rittmannsperger; Vorbereitung der Ausschreibung/ Vergabe „Umgestaltung 1. Ring/ 1. Bauabschnitt“ einschließlich „Umgestaltung Parkplätze Pfarrgasse“. Erarbeitung eines ersten Entwurfs einer „Förderrichtlinie Anreizprogramm“ zur weiteren Abstimmung (u.a. Lokale Partnerschaft).

4. Zukunft Stadtgrün in Hessen „Urberach-Nord“
Konzeption einer veränderten Öffentlichkeitsarbeit – als Ersatz für die geplante Bürgerversammlung – in Abstimmung mit dem externen Stadtgrünmanagement (Büro Rittmannsperger). Vorbereitung der Vergaben für Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für folgende Maßnahmen: „Freiflächen an den Rennwiesen“, „Park am Entenweiher“, „Spielpark am Badehaus“ und „Vernetzung der Grünstrukturen“. Für die Erstellung der Konzepte ist die Einbeziehung der Anwohner und Bürger angedacht. In welcher Form diese Beteiligung stattfinden kann, wird noch erörtert. Darüber hinaus wird an den ersten Entwürfen für das Anreizprogramm gearbeitet.

5. Bahnhof Ober-Roden
Der Gastronomiebetrieb ist bekanntlich immer noch nicht realisiert. Es gibt einen Interessenten, welcher bereit wäre, das Bahnhofsgebäude zu übernehmen und den bisherigen Investor und Entwickler auszuzahlen, d.h. -umgangssprachlich formuliert- in den Vertrag einzusteigen. Es fanden im Jahre 2019 mehrere Termine mit dem neuen und separat verschiedene Gespräche mit bisherigen Investor statt. [..]

6. Entwicklungsmaßnahme östlich Zilliggarten (Sachstand Frankfurter Bogen)
Es fanden bezüglich dieser Entwicklungsmaßnahme verschiedene Erörterungstermine mit der Hessischen Landgesellschaft statt. Als Haupthürde für Wohnbebauung erweist sich derzeit die Lärmbelastung durch die benachbarte Rodaustraße und die Dreieichbahn.[..]

7. Regionaler Flächennutzungsplan
Am 29.05.2019 wurden dem Regionalverband im Rahmen eines „Kommunengesprächs“ die durch die Stadtverordnetenversammlung am 14.05.2019 beschlossenen Entwicklungsvorstellungen (Wohnen/ Gewerbe) mitgeteilt. Bereits im Mai 2018 wurde das Büro Albert Speer & Partner mit der Erstellung des „Regionalen Entwicklungskonzepts“ (REK/ informelle Studie) für ganz Südhessen durch die
Regionalversammlung beauftragt.[..]

8. „Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße
Die Verwaltung ist seit längerer Zeit mit diesem Thema befasst. Im Nachgang des Antrags der SPD-Fraktion vom 12.03.2018 hat die Verwaltung erneut Kontakt mit den für die „Bauland-Offensive Hessen“ zuständigen Projektverantwortlichen aufgenommen. Entgegen der ursprünglichen Intention der „Offensive“, ausschließlich die Entwicklung (reiner) Wohnbauflächen zu unterstützen, konnte eine Übereinkunft mit dem Ziel getroffen werden, auch gemischt genutzte Bauflächen (urbanes Gebiet) zu entwickeln.[..]

Quelle: Antwort vom Magistrat


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

„Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße

Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße

Die Verwaltung ist seit längerer Zeit mit diesem Thema befasst. Im Nachgang des Antrags der SPD-Fraktion vom 12.03.2018 hat die Verwaltung erneut Kontakt mit den für die „Bauland-Offensive Hessen“ zuständigen Projektverantwortlichen aufgenommen. Entgegen der ursprünglichen Intention der „Offensive“, ausschließlich die Entwicklung (reiner) Wohnbauflächen zu unterstützen, konnte eine Übereinkunft mit dem Ziel getroffen werden, auch gemischt genutzte Bauflächen (urbanes Gebiet) zu entwickeln. Ein entsprechender Vertrag über die Erstellung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der Bauland-Offensive Hessen wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf Basis der ermittelten Restriktion, resultierend aus bestehenden Baugenehmigung (Nutzungen, Emissionen genehmigter Gewerbebetriebe …), Altstandorte etc., welche die Umwandlung in ein „urbanes Gebiet“ gemäß Baunutzungsverordnung beeinflussen, werden derzeit strategische Entwicklungsszenarien erarbeitet. Die Ergebnisse werden baldmöglichst vorgestellt. Quelle: Antwort Magistrat Rödermark

» Antrag der SPD vom 12.03.2018
» Was ist ein „Urbanes Gebiet“?


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Frankfurt braucht Wohnraum. Urberach wirds richten.

Ein Segen, wenn man zum -Großen Frankfurter Bogen- gehört.
Ein Segen, wenn man zum „Frankfurter Bogen“ gehört.

Nachtrag
Zu dem Zeitpunkt, als dieser Artikel verfasst wurde, konnte man davon ausgehen, dass NUR Urberach zum Frankfurter Bogen gehören wird. So wie es jetzt aussieht, gehört GANZ Rödermark zum Frankfurter Bogen.
Scheinbar ist es völlig egal, welcher Punkt in einer Kommune innerhalb von 30 Minuten zu erreichen ist.


Einkaufen uns arbeiten in Frankfurt.
Wohnen in Rödermark 🙁

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Vorbemerkung. Ich berichte hier so, als wenn Rödermark die Vereinbarung bereits unterzeichnet hätte. Diese Form war falsch. Erst bei der HFuW Sitzung vom 29.04.2020 wurde von den Stadtverordneten die Zustimmung erteilt.
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Worauf können sich Investoren, Grundstücksverkäufer und Vermieter freuen?

Heute in der BamS.
In Deutschland explodieren die Mieten. Als Beispiel Frankfurt. Steigerung von 2009 zu 2019 um 44%. Von 70 aufgeführten Städten ist bei 14 eine höhere Steigerung zu verzeichnen.

Wie können Urberacher Vermieter (evtl. ganz Rödermark) davon profitieren, dass in Frankfurt die Mieten stark gestiegen sind?
Ein Teil von Urberach soll zukünftig zum „Großen Frankfurter Bogen“ gehören. Vermieter und Investoren werden sich mächtig freuen. Auch diejenigen, die noch ein freies Grundstück haben, können in naher Zukunft ganz andere Preise aufrufen als bisher. Steht Urberach auch vor einem Bauboom?
Ich bin auch sicher, auch die anderen Ortsteile von Rödermark werden davon profitieren, dass die Verwaltung der Stadt bis zuletzt für die Zughörigkeit Urberachs zum „Großen Frankfurter Bogen“ gekämpft hat. Nur einer großen Energieleistung ist es zu verdanken, dass man es noch gerade geschafft hat, auf den eigentlich schon abgefahrenen Zug aufzuspringen.

Als Stadt(teil) darf mit der Auszeichnung „Großer Frankfurter Bogen“ nur dann geworben werden, wenn man mit den öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb vom 30 Minuten das Frankfurter Zentrum erreichen kann. Urberacher brauchen deshalb keine Angst haben, vor verstärktem Straßenverkehr in ihrem „umgehungsfreien Ortskern“. Die Neubürger werden mit dem ÖPNV nach Frankfurt fahren. Ihre Kinder werden die städt. Kindergärten oder Ganztagsschulen in Rödermark aufnehmen. Natürlich sind weitere Kita-Plätze erforderlich. Neue Arbeitsplätze für Erzieher werden geschaffen. Evtl. muss auch noch ein neuer Kindergarten gebaut werden. Bestimmt wird der Vater des Gedankens „Al-Wazir„ Rödermark finanziell unter der Arme greifen und sich bei der Kita-Betreuung und an einem Kita-Neubau KRÄFTIG Geld zusteuern. Fördermittel gibt es nach einem Antrag. Sind es max. 100.000,00 €? Siehe weiter unten. Da wir in Rödermark wahrscheinlich aus Personalmangel (siehe bei Esel) den Antragsmarathon nicht durchstehen können, könnte ich mir vorstellen, dass man ein externes Büro beauftragen wird. Man kann nur hoffen, dass die in Rechnung gestellte Summe die Fördersumme nicht überschreiten wird.

Der „Große Frankfurter Bogen“ wird zum Jobmotor der Region.
Da Frankfurt wahrscheinlich nicht den benötigen Platz für die wohlbetuchten Neubürger bieten kann, wird man den „Großen Frankfurter Bogen“ mächtig bewerben

Gut getaktet. Zentral leben im Rhein-Main-Gebiet. In der Großstadt Frankfurt arbeiten und einkaufen und im idyllischen Urberach (Rödermark) wohnen. Im „Großen Frankfurter Bogen“ lässt es sich gut leben – Stadtleben inklusive: Kurze Wege zu Arbeit, Freizeit, Kultur und mehr. Oper und Schauspielhaus direkt vor der Tür. Ein Nachtleben auch nach 22.00h. Mit S-Bahn oder Regionalbahn in maximal einer halben Stunde vom Hauptbahnhof Frankfurt entfernt. usw. usw. usw. Für Rödermark werden davon einige Brösel überbleiben.

Rödermark wird dann auch ein erweitertes Werbeplakat entwerfen müssen. Zu dem – Rödermark ist als „Ausgezeichneter Wohnort für Fach- und Führungskräfte“ eine beispielhafte Kommune in der Rhein-Main-Region – könnte sich ein neuer Spruch hinzugesellen. Für die Zugehörigkeit zum „Großen Frankfurter Bogen“ wird man mit ähnlich blumigen Worten, wie dem zum „ausgezeichneten Wohnort“, einen neuen Text hinzudichten müssen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass man durch die vielen Neubürger auch gewaltige Einnahmen hat. Grundsteuer, Einkommensteuer, bei den Tankstellen wird der Umsatz steigen, einige Besucher mehr im Badehaus und der Kulturhalle.
Aber wirkt sich der „Große Frankfurter Bogen“ auch auf Arbeitsstellen in Rödermark aus? Wohl kaum. Man kann sogar feststellen, dass in Rödermark geplante Gewerbeflächen in Wohnbauflächen umwandelt werden. Siehe Odenwaldstraße und auch Kapellenstraße. Wir bekommen kein Gewerbe, aber dafür junge Familien. Die arbeiten dann in Frankfurt und brauchen in Rödermark kostenfreie Kita-Fläche und Erzieher. Aber mehr Fläche für Gewerbetreibende? Rödermark verliert Gewerbetreibende z.B. an Eppertshausen. AC-Motoren. 80 Mitarbeiter. Lederwaren Jacobs GmbH ebenfalls an Eppertshausen. Wertvolles Gelände in Rödermark wird für Mietlager und Gerüstelagerfläche genutzt. Ob man da auf 500 qm benötigte Fläche einen Mitarbeiter eingestellt hat?

Steuer und Gebühren.
Wenn die Neubürger einen Hund haben, müssen die sich auf verdammt hohe Hundesteuer einstellen. Aber ich denke, dass dürfte die wohl kaum interessieren. Wie sieht es mit Grundsteuer und Müllgebühren aus? Bescheide für die Müllgebühren sind raus. Die Gebühren haben sich nicht verändert. Was ist mit der Grundsteuer? Da Rödermark im Kreis Offenbach mit der Grundsteuer B schon einen Spitzenplatz belegt, können die Neubürger sich auch bestimmt darauf einrichten, dass die Stadt diesen Posten nicht bzw. in ferner Zukunft nur ganz maßvoll anheben wird. Eine Planungssicherheit für die Neubürger.
Nachdenklich stimmen mich zwei Sachen. Erstens. Über die Grundsteuer haben wir noch keine Informationen erhalten. Zweitens. Der Doppelhaushalt 2020/2021. Im kommenden Jahr sind Kommunalwahlen. Da will man sich in 2021 bestimmt nicht mit einer Steuererhöhung rumschlagen müssen. Da könnte man denken, die denken lieber in 2020 die Grundsteuer erhöht und bei der Kommunalwahl in 2021 ist alles vergessen.
Aber bald werden wir mehr wissen. 🙁 Warten wir es ab.

Zuschüsse. Hat Al Wazir nur für den „Großen Frankfurter Bogen“ oder für das Land Hessen die Regierungserklärung abgegeben?

Aus der Regierungserklärung: Wir werden auch die Städtebauförderung – derzeit über 100 Mio. Euro im Jahr – verstärkt auf Innenentwicklung und Wohnen ausrichten. Für Investitionen in dem „Großen Frankfurter Bogen“ können wir aus den Programmen der Städtebauförderung und dem Landesprogramm „Nachhaltiges Wohnumfeld“ insgesamt 75 Millionen Euro bis zum Ende der Legislaturperiode zur Verfügung stellen. Damit können die Kommunen Brachflächen, Baulücken und neues Bauland erschließen und ihre Infrastruktur zukunftsfähig entwickeln. Sind die Mittel nicht bei 100.000,00 gedeckelt? Siehe Seite 6

Großer Frankfurter Bogen
Großer Frankfurter Bogen

Ohne Zugehörigkeit zum „Großen Frankfurter Bogen“ sind in Rödermark OBER-RODEN auf der Dieburger Straße 5 Wohnungen als Sozialwohnungen geplant. Siehe hier mehr dazu.
Nachtrag. Laut Printausgabe Offenbach Post werden es wohl 10 Sozialwohnungen geen.

Siehe auch
» 17.01.2020 Großer Frankfurter Bogen. Urberach gehört dazu.

08.09.2022 Fankfurter Bogen. Zuschuss 100.000,00 Bau Dieburger Straße Ober-Roden. OP Printausgabe


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

ISEK. Wird das Grunderneuern von Straßen auch mit 2/3 gefördert?

Wir bezahlen nur 1/3
Wird Fortgeschrieben.
Grundhafte Sanierung der Straßen im ISEK-Programm


Förderprogramm Straßenbau Innerer Ring. Förderquote ca. 30 %
Herr Dr. Werner fragt nach der Förderquote bei den Straßenbaumaßnahmen, weil ein fiktiver Prozentsatz für die nicht vorhandene Straßenbeitragssatzung angenommen wird.
Herr Kron teilt mit, dass die effektive Förderquote bei ca. 30 % liegt. Quelle: ri.roedermark.de


Step 1
Achte bei „Sonstige Finanzierungsquellen“ auf —- Beitrag, Erschließungskosten unterstellt.

Beitrag unterstellt bei Umgestaltung 1. Ring wohl bei Dockendorfstraße, Heitkämperstraße, Pfarrgasse, Glockengasse.
Erschließungskosten unterstellt wohl bei Gartenstraße.
 
Im ISEK ist der förderfähige Betrag aufgeführt. Bei den Projekten mit den vorgenannten Zusätzen dürften die tatsächlichen Kosten mindestens doppelt so hoch sein. Also wahrscheinlich nix mit „wir bezahlen nur 1/3 (siehe oben)“.

» Bild aus der Broschüre ISEK Seite 139



Step 2
Innerstädtisch Geschäftszone? Aus dem Einzelhandelskonzept Seite 35
Siehe auch ISEK Printausgabe Seite 109


Für die Straßen innerhalb der roten Umrandung dürfte das, was unter 1aufgeführt ist, greifen.


Step 3
Im Bild unter Step 1) steht: Gem. RiLiSE Nr. 9.6.2 Beiträge unterstellt

Hier RiLiSE 9.6.2 (Hervorhebungen durch den Admin)
Soweit Beiträge nach anderen Rechtsvorschriften (wie BauGB, KAG, HBO) erhoben werden können, ist die Förderung auf die insoweit nicht gedeckten Ausgaben beschränkt.
Sofern keine Festlegungen über Straßenbeiträge in einer Satzung nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) getroffen sind, werden folgende Beiträge im Vomhundertsatz des beitragsfähigen Aufwandes unterstellt:
– 75 Prozent, wenn die Straßen, Wege, Plätze überwiegend dem Anliegerverkehr,
– 50 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem innerörtlichen
Durchgangsverkehr und
– 25 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.

1Satz 1 und 2 gelten abweichend von Nr. 1.2 ANBest-GK aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses nicht für Quartiersplätze sowie bei vorhandenen oder vorhersehbaren Funktionsverlusten auch nicht für Fußgängerzonen und innerstädtische Geschäftszonen.

Siehe: RiLiSE Richtlinen


Step 4

Die unter Step 3 erwähnte ANBest-GK
1.2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabeansätze dürfen um bis zu 20 vom Hundert überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Beruht die Überschreitung eines Ausgabeansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig. Die Sätze 2 bis 4 finden bei Festbetragsfinanzierung keine Anwendung
Siehe: RiLiSE Nebenbestimmungen


Step 5
Wenn in einer Stadt eine Straßenbeitragsstzung vorhanden ist, könnte man die im Sinne von ANBest-GK (Step 4) anpassen.


Step 6
Es wäre angebracht, zu dem förderfähigen Betrag auch einmal die Gesamtkosten (z.B. bei Gebäuden das Inventar, die zusätzlichen Personalkosten etc.) aufzuführen, anstatt immer wieder zu sagen: „Wir bezahlen ja nur 1/3“.


Quelle: https://static.werdenktwas.de/domain/223/fs/Kachel_Frderprogramm/180803_Prsentation_Rd_ISEK_1.Lopa.pdf
Quelle: https://static.werdenktwas.de/domain/223/fs/Kachel_Frderprogramm/180803_Prsentation_Rd_ISEK_1.Lopa.pdf


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.