Fundstelle: Stadtumbau in Hessen: Rödermark-Ortskern Ober-Roden / Stadtgrün Urberach

Stadtumbau und Stadtgrün
Stadtumbau und Stadtgrün

Das Fördergebiet Rödermark – Ortskern Ober-Roden wurde 2017 in das Programm Stadtumbau in Hessen aufgenommen.
Siehe: nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de

Das Fördergebiet Rödermark – „Urberach Nord“ wurde 2017 in das Programm Zukunft Stadtgrün in Hessen aufgenommen.
Siehe: nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de

Nachtrag
» 27.01.2022 JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht

Maßvolle Stadtentwicklung ist notwendig.

Pressemeldung CDU Rödermark
Pressemeldung CDU Rödermark

Pressemeldung der CDU Rödermark vom 23. November 2020
Maßvolle Stadtentwicklung ist notwendig. Bürger müssen Wohnraum in Rödermark finden können!

Die SPD-Fraktion Rödermark hat erneut darauf hingewiesen, dass preiswerter Wohnraum fehlt. Die SPD fordert ein Konzept für den Bau von Sozialwohnungen in Rödermark. Das Stadtparlament hatte hierzu allerdings schon Beschlüsse gefasst und festgelegt, dass bei allen Wohnbauplanungen der Stadt ein Mindestquorum an Sozialwohnungen dargestellt werden soll.

Nach Ansicht der CDU-Fraktion greift jedoch der Antrag der SPD nur einen Teil der Problematiken auf und ist ein möglicher zweiter Schritt. CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Gensert hierzu: „Die SPD übersieht, dass es insgesamt ein Mangel an Wohnraum gibt. Deswegen ist das Fehlen von Sozialwohnungen hier nur ein Teilaspekt einer grundsätzlichen Misere. Es fehlen für alle Wohnwünsche und alle Wohnformen Angebote. Es fehlen Sozialwohnungen. Es fehlen Baugrundstücke. Es fehlen Angebote für Ein- und Zweifamilienhäuser. Es fehlen auch Angebote für normale Eigentumswohnungen. Es fehlen Wohnangebote für Senioren.“

Es stehen in Rödermark derzeit nicht entsprechende Flächen zur Verfügung. Die bislang durchgeführten Maßnahmen zur Innenverdichtung allein sind aus Sicht der CDU Rödermark offensichtlich nicht in der Lage, ein ausreichendes Angebot zu erzeugen, bzw. sie sind ausgeschöpft.

Ziel der Städtebaupolitik der CDU in Rödermark war es immer, Extreme zu vermeiden. CDU-Stadtverbandsvorsitzender Ralph Hartung: „In einigen Städten des Kreises Offenbach findet eine expansive Erweiterung der Siedlungsflächen statt. Ganz neue Stadtteile werden aus dem Boden gestampft. Wir wollen eine solche schnelle und expansive Siedlungserweiterung in Rödermark nicht durchführen. Das passt nicht zu Rödermark! Aber wir benötigen kleinere Baugebiete, so dass die Bürger in Rödermark Wohnraum finden können.“

Die CDU Rödermark setzt sich für eine maßvolle Stadtentwicklung ein, die auch den Namen Entwicklung verdient und sich den Herausforderungen der Zukunft stellt.

Ein Kommentar zu einem Artikel vom 02.2019. Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Kommentar bei dem Artikel https://www.rm-news.de/?p=101150

Aus dem Gastbeitrag „Ich habe letztens mit einer Frau gesprochen, die an diesem Dilemma mit verantwortlich zeichnet. Sie sagte: „Das sieht doch alles wunderschön aus, was da gebaut wurde.“ Auf meine Frage: „Willst Du dort wohnen?“ Kam: „Nein. Wird bestimmt sehr laut werden hier. Und wo will man hier parken?““
Ich schätze, niemand wohnt wirklich gerne in solchen Betonklötzen, aber irgendwo muß man ja wohnen. Und bebaubare Flächen nehmen nicht zu, dafür aber die Nachfrage nach Wohnungen. Ergo bleibt eigentlich nur der Bau solcher Betonklötze. Nebenbei: man sollte nicht vergessen, dass abgesehen von der wachsenden Nachfrage, das politisch auch so gewollt wird, das Modell „Einfamilienhaus mit eigenem Garten und mindestens einem Auto“ ist nicht mehr erwünscht.

Was mir zu denken gibt ist, für was die Umwidmung in „urbane Gebiete“ eigentlich gut sein sollte, weil die höhere Lärmbelästigung offensichtlich einkalkuliert worden ist, während die Wohnqualität nach Aufhebung der jahrzehntelangen Trennung von Wohn- und Gewerbegebieten nicht gesteigert wird. Anscheinend eine städtebauerische Notwendigkeit, die noch durch den Frankfurter Bogen verstärkt würde?

Jedenfalls habe ich einen (bösen) Kommentar zur Novellierung des BauGB / der BauNVO 2017 gefunden. Da steht dann z. B. dieses hier:
„Was hatten Sie sich unter „Urbanes Gebiet“ vorgestellt? So was mit Straßencafés, Klamottenläden, Galerien oder gar Musentempeln? Oder das, was als Ziel vorgeschoben wird – die Stadt der kurzen Wege ? Irrtum : es geht hier darum, einer Wohnbevölkerung – die mangels Angeboten auf dem Wohnungs“markt“ kaum Wahlfreiheit bei der Wohnungswahl hat – per Gesetz mehr Lärm zuzumuten. Lärm ? Ist das nicht das, was störend, belastend oder gesundheitsschädi­gend wirkt ? Wer Urbani­tät ganzheitlich lebt, muss eben leiden. Der moderne Teilzeit-Urbanophile wohnt im Vorort.“

Am Ende der Erläuterungen wird eine Empfehlung gegeben:

„Für Gemeinden, die weiterhin eine Art Planung betreiben wollen und nicht nur Zufälligkeiten unterliegen, bleibt nur eines: ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, bei der (immerhin noch) unter Gemeindehoheit ablaufenden Bauleitplanung auf die Anwendung von § 13 b im BauGB und § 6 a BauNVO grundsätzlich zu verzichten. Das erspart Developer-Schlangen vor dem Bauamt und im Bürgermeister-Vorzimmer.“
Siehe www.stadtgrenze.de

Vielen Dank für den Kommentar.
 
» Siehe „Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Status: Kapellenstraße, altes Gaswerk, Ortskern Ober-Roden, Stadtgrün

Antworten vom Magistrat
Antworten vom Magistrat

1.Kapellenstraße (Bestandsfläche „Discoruine“ und weitere gewerbliche Entwicklung)
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 13.01.-14.02.2020 sowie der Träger öffentlicher Belange. Auswertung der eingegangenen Äußerungen, Überarbeitung/ Ergänzung der Planungsunterlagen durch den Vorhabenträger. Die Grundstücksankaufsverhandlungen für das neue Gewerbegebiet laufen gut. Corona-bedingt kommt es jedoch bei einigen Vertragsabschlüssen zu Zeitverschiebungen.

2. Am alten Gaswerk,
Sachstand (Kleineres Gebiet ohne Hamburger). Letzte Frist an „Hamburger“ (10.06.2020)

3.Stadtumbau „Ortskern Ober-Roden“
Konzeption einer veränderten Öffentlichkeitsarbeit – als Ersatz für die geplante Bürgerversammlung – in Abstimmung mit dem externen Stadtumbaumanagement (Büro Rittmannsperger). Beginn der Umsetzung von Einzelmaßnahmen durch Direktvergaben, insbesondere Machbarkeitsstudien für städtische Liegenschaften, Nutzungskonzepte „Plätze im Ortskern Ober-Roden“ sowie „Pfarrgarten und Kirchhof“ – an das Büro Rittmannsperger; Vorbereitung der Ausschreibung/ Vergabe „Umgestaltung 1. Ring/ 1. Bauabschnitt“ einschließlich „Umgestaltung Parkplätze Pfarrgasse“. Erarbeitung eines ersten Entwurfs einer „Förderrichtlinie Anreizprogramm“ zur weiteren Abstimmung (u.a. Lokale Partnerschaft).

4. Zukunft Stadtgrün in Hessen „Urberach-Nord“
Konzeption einer veränderten Öffentlichkeitsarbeit – als Ersatz für die geplante Bürgerversammlung – in Abstimmung mit dem externen Stadtgrünmanagement (Büro Rittmannsperger). Vorbereitung der Vergaben für Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für folgende Maßnahmen: „Freiflächen an den Rennwiesen“, „Park am Entenweiher“, „Spielpark am Badehaus“ und „Vernetzung der Grünstrukturen“. Für die Erstellung der Konzepte ist die Einbeziehung der Anwohner und Bürger angedacht. In welcher Form diese Beteiligung stattfinden kann, wird noch erörtert. Darüber hinaus wird an den ersten Entwürfen für das Anreizprogramm gearbeitet.

5. Bahnhof Ober-Roden
Der Gastronomiebetrieb ist bekanntlich immer noch nicht realisiert. Es gibt einen Interessenten, welcher bereit wäre, das Bahnhofsgebäude zu übernehmen und den bisherigen Investor und Entwickler auszuzahlen, d.h. -umgangssprachlich formuliert- in den Vertrag einzusteigen. Es fanden im Jahre 2019 mehrere Termine mit dem neuen und separat verschiedene Gespräche mit bisherigen Investor statt. [..]

6. Entwicklungsmaßnahme östlich Zilliggarten (Sachstand Frankfurter Bogen)
Es fanden bezüglich dieser Entwicklungsmaßnahme verschiedene Erörterungstermine mit der Hessischen Landgesellschaft statt. Als Haupthürde für Wohnbebauung erweist sich derzeit die Lärmbelastung durch die benachbarte Rodaustraße und die Dreieichbahn.[..]

7. Regionaler Flächennutzungsplan
Am 29.05.2019 wurden dem Regionalverband im Rahmen eines „Kommunengesprächs“ die durch die Stadtverordnetenversammlung am 14.05.2019 beschlossenen Entwicklungsvorstellungen (Wohnen/ Gewerbe) mitgeteilt. Bereits im Mai 2018 wurde das Büro Albert Speer & Partner mit der Erstellung des „Regionalen Entwicklungskonzepts“ (REK/ informelle Studie) für ganz Südhessen durch die
Regionalversammlung beauftragt.[..]

8. „Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße
Die Verwaltung ist seit längerer Zeit mit diesem Thema befasst. Im Nachgang des Antrags der SPD-Fraktion vom 12.03.2018 hat die Verwaltung erneut Kontakt mit den für die „Bauland-Offensive Hessen“ zuständigen Projektverantwortlichen aufgenommen. Entgegen der ursprünglichen Intention der „Offensive“, ausschließlich die Entwicklung (reiner) Wohnbauflächen zu unterstützen, konnte eine Übereinkunft mit dem Ziel getroffen werden, auch gemischt genutzte Bauflächen (urbanes Gebiet) zu entwickeln.[..]

Quelle: Antwort vom Magistrat


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

„Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße

Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße

Die Verwaltung ist seit längerer Zeit mit diesem Thema befasst. Im Nachgang des Antrags der SPD-Fraktion vom 12.03.2018 hat die Verwaltung erneut Kontakt mit den für die „Bauland-Offensive Hessen“ zuständigen Projektverantwortlichen aufgenommen. Entgegen der ursprünglichen Intention der „Offensive“, ausschließlich die Entwicklung (reiner) Wohnbauflächen zu unterstützen, konnte eine Übereinkunft mit dem Ziel getroffen werden, auch gemischt genutzte Bauflächen (urbanes Gebiet) zu entwickeln. Ein entsprechender Vertrag über die Erstellung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der Bauland-Offensive Hessen wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf Basis der ermittelten Restriktion, resultierend aus bestehenden Baugenehmigung (Nutzungen, Emissionen genehmigter Gewerbebetriebe …), Altstandorte etc., welche die Umwandlung in ein „urbanes Gebiet“ gemäß Baunutzungsverordnung beeinflussen, werden derzeit strategische Entwicklungsszenarien erarbeitet. Die Ergebnisse werden baldmöglichst vorgestellt. Quelle: Antwort Magistrat Rödermark

» Antrag der SPD vom 12.03.2018
» Was ist ein „Urbanes Gebiet“?


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Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.