Länderfinanzausgleich: Zensus bringt einige Bundesländer um Hunderte Millionen Euro

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Anderen Ländern geht es ähnlich: Auch in Hessen dürften sich die Mindereinnahmen „im unteren dreistelligen Millionenbereich“ bewegen, teilte das dortige Finanzministerium mit. Quelle: msn.com

Weniger Einwohner kosten Hessen mehrere Millionen Euro
Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird anhand der Einwohnerzahlen unter den Ländern aufgeteilt. Da das Land Hessen einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen hat, verringert sich der hessische Anteil an der Umsatzsteuer, wie das Ministerium weiter erläuterte. Überdies spielen die Einwohnerzahlen auch im bundesstaatlichen Finanzausgleich eine zentrale Rolle bei der Ermittlung der relativen Finanzkraft. Quelle: Hessenschau.de

In Rödermark sank die Bevölkerung um 278 auf 28.645 Einwohner.
 
Damit gibt es auch weniger für die Kommunen.
 

In Rödermark rechnet man noch nicht mit Steuerausfällen.
Noch steht man wohl zu der im Haushaltsplan-Entwurf zu einer Steigerung der Gewerbesteuer um 3,5% in 2024 und 6,5% in 2025. Siehe Haushaltsplan-Entwurf 2024-2025 Seite 27
Hinzu kommt, dass man am 29.05.2024 auf der Webseite der Al/Die Grünen, die Wählergemeinschaft der Stadtkämmerin und Koalitionspartner der CDU, lesen konnte, dass es trotz der angespannten Finanzlage keine Steuererhöhungen geben wird. Siehe: Gibt es etwas Positives zum Haushalt, …..

Hinweis zur Grundsteuer B. Wenn der Hebesatz in Rödermark von 715% auf 804% steigt, ist es objektiv gesehen, keine Grundsteuererhöhung.
Warum? Siehe: Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Siehe auch
» Ist Hanau nun doch wieder nur Hessens größte Kleinstadt?
» Hessen rechnet bis 2027 mit 2,7 Milliarden an Steuerauffälle.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Grundsteuer-Hebesatz in Rodgau soll steigen

Der Grundsteuer-Hebesatz in Rodgau soll im nächsten Jahr von 700 auf mehr als 800 Prozent steigen. Auf die Eigentümer wirkt sich das unterschiedlich aus. Manche zahlen mehr, andere weniger. Der Bürgermeister verspricht: „Keine Steuererhöhung durch die Hintertür.“
Quelle: OP-Online


Hebesatzempfehlung Land Hessen für Rodgau 804,93
Im Rodgau wäre eine Anhebung der Hebesätze Grundsteuer A (760%) und B (805%) die allseits geforderte „Aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer

Siehe auch
» Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.
» Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
Nachtrag:
» Finanzminister Professor Dr. Lorz zum Hessengeld und zur Grundsteuerreform

Zahlen von A bis Z Finanzen in Hessen


Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Im ersten Quartal 2024 sank die Einzahlungen der Gewerbesteuer dramatisch. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 von 5.711.067,00€ auf 3.432.181,00€.
Dramatisch auch deshalb, weil man im Haushalt für 2024 bei den Gewerbesteuereinnahmen (auf der Grundlage 18 Mio. in 2023. Seite 27) mit einem Zuwachs von 3,5% und im Jahr 2025 mit 6,5% gerechnet hat.
Einzahlungen der Gewerbesteuer jeweils 1. Quartal
2020 3.650.010,00
2021 3.679.769,00
2022 3.337.841,00
2023 5.711.067,00
2024 3.432.181,00

Wenn für das Jahr 2023 auf einen Sondereffekt (z.B. Corona) verweist wird, muss man die außergewöhnlich hohe Steigerung auf die Jahre 2020 bis 2023 verteilen.

Diese Beträge sind NICHT die Beträge, die der Stadt Rödermark an Gewerbesteuer verbleibt. Aus diesen Beträgen wird der Gemeindeanteil berechnet. Die an die Stadt überwiesene Beträge fallen niedriger aus. Berechnunsmethode im jeweiligen Haushaltsplan.

Hoffen wir auf einen Einmaleffekt. Wenn nicht, sieht es zappenduster aus mit Rödermarks Finanzen.


INHALT

  • Anteile der hessischen Gemeinden an Gemeinschaftsteuern 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Anteile der hessischen kreisfreien Städte und Gesamtkreise an Gemeinschaftsteuern 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Ein- und Auszahlungen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2015 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2020 bis 2024 (quartalsweise)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2019 bis 2023 (halbjährlich)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2020 bis 2024 Quartals-, Halbjahres- und Jahressummen (letzte Aktualisierung: 03.05.2024)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer der hessischen Gemeinden Brutto-Umlage-Netto 2010 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Einzahlungen aus der Grundsteuer A der hessischen Gemeinden 2015 bis 4. Quartal 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Einzahlungen aus der Grundsteuer B der hessischen Gemeinden 2015 bis 4. Quartal 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Finanzierungssalden der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2014 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 22.03.2024)
  • Finanzstatistische Kennzahlen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen 2013 bis 2018
  • Realsteuerhebesätze der hessischen Gemeinden 1. bis 4. Quartal 2023
  • Realsteuerhebesätze der hessischen Gemeinden jeweils am Ende des 4. Quartals 2013 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 18.03.2024)
  • Realsteuerkraft und -anspannung der hessischen kreisfreien und kreisangehörigen Städte sowie Gemeinden nach Landkreisen 2000 bis 2019 (letzte Aktualisierung: 10.03.2021)
  • Realsteuervergleich in Hessen – Indikatoren für die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gemeinden im Jahr 2019
  • Steuereinzahlungen der hessischen Gemeinden 2014 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Steuereinzahlungen je Einwohnerin und Einwohner der hessischen Gemeinden 2023 (letzte Aktualisierung: 26.03.2024)

  • Finanzvermögen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2021 und 2022 (letzte Aktualisierung: 19.09.2023)
  • Neuverschuldung der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände am 31.12.2022 (letzte Aktualisierung: 01.08.2023)
  • Schulden der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände am 31.12.2022 (letzte Aktualisierung: 03.08.2023)
  • Quelle: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen


    » Weitere Statistiken


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
     
    Siehe auch
    » Gewerbesteuer im zweiten Quartal weiterhin auf niedrigem Niveau.

    Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer echten Grundsteuererhöhung reden.

    Ich möchte die Frage aus dem Kommentar „Und was bedeutet das genau?“ hier beantworten.

    Erst bei einer Überschreitung der Erhöhung von mehr als 804 Prozentpunkte kann man sich über
    eine Grundsteuererhöhung ärgern.

    Folgendes immer unter der Voraussetzung, dass die vom Land durchgeführte Berechnung richtig ist. Ich denke, wenn man den Zahlen vom Land nicht mehr trauen kann, wem denn so sonst?

    Die bisherigen Hebesätze verliere Ende 2024 ihre Gültigkeit.
    Jede Kommune muss daher ihre Hebesätze für 2025 neu beschließen – unabhängig davon, ob sie der Empfehlung des Landes folgt oder nicht.

    Fakt ist also:
    In 2025 MÜSSEN die Kommunen die Hebesätze NEU beschließen.
    Die Empfehlung des Landes (für Rödermark 803,51 ein Plus von 88,51) ist unverbindlich.
    Das GESAMTEINKOMMEN einer Kommune soll durch die Grundsteuerreform NICHT steigen bzw. sinken. Das bedeutet aber nicht, dass der Einzelne nicht doch einen höheren Betrag zu zahlen hat. Laut Berechnung des Landes wird durch einen Hebesatz von 804 in Rödermark das Ziel erreicht. Gleichbleibender Betrag für die Kommune über die Grundsteuer B.

    Erst dann, wenn es in Rödermark eine Hebesatzänderung über diesen Prozentsatz geben wird, kann man aus meiner Sicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

    Den meisten Bürgern wird vom Finanzamt die Festsetzung
    des Grundsteuermessbetrags vorliegen. Mit einen Blick erkennen Sie, ob mehr oder weniger Grundsteuerzahl zu zahlen ist.


    Dem Grundsteuerbescheid der Stadt Rödermark entnehmen Sie den aktuellen Messbetrag (unter neuer Messbetrag). Sie finden diesen links neben der aktuellen Hebesatzangabe von 715%. Multiplizieren Sie diesen Satz mit dem 7,15 (auf das Komma achten). Sie erhalten dann den Gesamtbetrag, den Sie pro Jahr zu zahlen haben.


    Vom Finanzamt haben Sie den neuen Grundsteuermessbetrag genannt bekommen. Wenn Sie wissen möchten, was Sie mit dem vom Land Hessen genannten „aufkommensneutralen Hebesatzempfehlung“ zu zahlen haben, multiplizieren Sie diesen Satz mit 8,04 (Komma beachten). Beachten Sie. Der Betrag kann für den EINZELNEN höher oder niedriger als der jetzige Zahlbetrag sein. In der Gesamtsumme wird die Kommune durch die Hebesatzanhebung bei 804 Prozentpunkten nicht mehr oder weniger in der Kasse haben.


    Siehe auch
    » Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
    » Hebesatzempfehlung Land Hessen


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

    Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!

    16.06.2024 Antwort Nein.
    Bisher hat noch keine Fraktion zu der für den Bürger so wichtigen Frage „Aufkommensneutrale Grundsteuer B-Erhöhung in Rödermark“ eine Stellungnahme / Kommentar abgegeben.


    Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
    Bund der Steuerzahler Hessen: Grundsteuerreform darf nicht zu Mehrbelastungen führen / Politik muss Versprechen einhalten und aufkommensneutral umstellen / Bürgerinnen und Bürger sollten Hebesatzdiskussionen vor Ort aufmerksam verfolgen
    Lesen Sie den Artikel beim Bund der Steuerzahler

    Die Empfehlungen des Landes für Rödermark besagt,
    ein Hebesatz von 804% aufkommensneutral“ wäre. Dieser Hebesatz bedeutet: insgesamt keine Einnahmesteigerung. Jeder %-Punkt der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten. Zur Grundsteuer A sage ich mal wenig. Da könnte es Ärger geben, den ich nicht haben möchte. (Nivellierungshebesatz)

    344 Kommunen könnten nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und 5 den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.

    Mir ist bekannt, dass Teile aller Fraktionen den Blog für Rödermark mitlesen.
    Es wäre hilfreich, den Bürgern hier durch einen Kommentar (Kommentarfunktion am Ende des Beitrags) mitzuteilen, dass man sich in Rödermark für eine „aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer B“ einsetzen wird.

    Hier ein vorgefertigtes Textmuster: …. Fraktion …. werden alles daransetzten, dass die Grundsteuerreform 2025 „aufkommensneutral“ erfolgen wird.


    Am 29.05.2024 konnte man einem Beitrag entnehmen, dass es für den Haushalt 2024 und 2025 wohl keine Steuererhöhung geben wird. Gerade deshalb ist es für die Bürger wichtig zu wissen, dass es auch KEINE Umstellung wie folgt geben wird. Höhere Einnahmen über die Grundsteuer bei einem empfohlenen Hebesatz des Finanzministeriums von 804%.

    Mir ist jedoch auch bekannt, dass man sich in Rödermark bisher nicht zur „aufkommensneutralen Umstellung der Grundsteuer B“ geäußert hat.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Erkenntnis auf der Aussage eines Stadtverordneten beruht.

    » Hebesatzempfehlung Land Hessen
    » Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet
    » Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.
    » Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.

    » Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

    Nachtrag:
    » Finanzminister Professor Dr. Lorz zum Hessengeld und zur Grundsteuerreform


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.