FWR ziehen Fazit zur Haushaltsdebatte

Freie Wähler Rödermark Pressemeldung
Freie Wähler Rödermark Pressemeldung

Pressemeldung der Freien Wähler Rödermark (FWR)

Obwohl der Haushaltsentwurf der Koalition für das Jahr 2022 mit Stimmenmehrheit angenommen wurde und kein einziger Haushaltsantrag der FWR darin eingeflossen ist, sehen sich die FWR nach der Debatte in der Stadtverordnetenversammlung in ihren Positionen bestärkt. Bereits im Vorfeld hatten die FWR gerade die Personalpolitik stark kritisiert, in seiner Haushaltsrede hat unser Fraktionsvorsitzender Peter Schröder unser Grundärgernis noch einmal klar zur Sprache gebracht. Besonders ärgerlich ist aus Sicht der FWR, dass selbst ein Antrag der FWR, welcher der Stadt ein Mehr an Bewegungsfreiheit ermöglicht hätte, abgelehnt wurde.

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Eine tolle Aktion der Grünen

Die Grünen. Ach so ist das!
Die Grünen. Ach so ist das!

Es wird Zeit, dass man sich von dem Gedanken befreit, dass alles, was irgendwie mit der Umwelt zu tun hat, das Label der Grünen trägt.

Heute auf meiner Tour (ca. 12 km) durch Feld und Wald begegnete mir ein Jogger. Der Jogger erkannte gleich, dass ich hier ein wenig den Müll beseitige. Ein kleiner Plausch, ein Dank für das Müllsammeln und er wollte sich mit den Worten: „Tschüss. Eine tolle Aktion der Grünen.“ entfernen. Das war es dann mit Tschüss. Er kam nicht weit. Dann habe ich ein wenig Aufklärungsarbeit betrieben. Nicht nur zu „eine tolle Aktion der Grünen“, sondern auch zur Ortspolitik.

Nach diesem Gespräch (Monolog ca. 20 Minuten) gab er zu Protokoll, dass er bei künftigen Wahlen kein Kreuz mehr bei den Grünen machen wird. Er würde auch das, was er jetzt erfahren hat, in seiner Familie und Freundeskreis weitergeben.

Meinen Blog kannte er nicht, wird diesen nun regelmäßig besuchen und ggf. weiterempfehlen. Er bedankte sich ganz herzlich für die Informationen.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Eine öffentliche Sitzung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde

Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen
Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen

Das gibt es wohl auch nur in Rödermark.

Zur heutigen öffentlichen BUSE-Sitzung wurde der ONLINE-Zugang den interessierten Bürgern verwehrt. Gäste wurden ausgeschlossen. Ein Versehen? Hat der Sitzungsleiter sich nicht vor Verwunderung die Augen gerieben, als er feststellen musste, dass sich keine Gäste zur ONLINE-Sitzung eingeloggt haben? Kann natürlich auch sein, dass er damit gerechnet hat, dass sich kein Bürger für die Arbeit der Stadtverordneten interessiert.

Um 19:30h war ein LOGIN noch möglich. Kurz darauf shutdown. Mehrfache Versuche, sich später einzuloggen, schlugen fehl. So wie es mir erging, erging es nach telefonischer Nachfrage auch Bekannten.
Gab es Punkte, bei denen man die Öffentlichkeit lieber nicht dabei haben wollte?

Ärgerlich ist der verwehrte ONLINE-Zugang für den
interessierten Bürger deshalb, weil ein Millionenprojekt in Ober-Roden auf der Tagesordnung stand. Millionen, die der Bürger mit seiner Steuer aufzubringen hat. Wo kann sich der Bürger darüber informieren, was dort besprochen wurde? Was bleibt? Wenn sonst einigermaßen gut informierte Bürger durch den Ort ziehen, werden diese wegen Halbwissen wahrscheinlich Gerüchte verbreiten.

Siehe auch
» Sondersitzung BUSE Ausschuss der Stadtverordneten. 21.02.2022
» JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht
» Hier das Sitzungsprotokoll



Das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzungen –
ein Grundsatz kommunaler Demokratie
Von Achim Grunke

1. Sinn und Funktion des Öffentlichkeitsprinzips
Nach allen Kommunalverfassungen sind die Verhandlungen kommunaler Vertretungskörperschaften (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafträte) bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich öffentlich abzuhalten (Literaturverz. unten, vgl. 1, § 37; 2, § 33). Das Prinzip der Öffentlichkeit, ein Axiom demokratisch verfaßter Ordnungen , gehört auch zu den Säulen kommunaler Demokratie und gilt als ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts.
Das Prinzip der Öffentlichkeit soll sicherstellen, daß die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung
angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozeß in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen MandatsträgerInnen anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978).
Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll eine auf Gesetzlichkeit beruhende und sachorientierte Arbeit der kommunalen Vertretung fördern (vgl. 5, S.97; 7, S.50).
Quelle: https://www.kommunalforum-sachsen.de

Haushaltsrede 2022. Peter Schröder FWR

2022. Haushaltsrede Peter Schröder. FWR
2022. Haushaltsrede Peter Schröder. FWR

Rede des Fraktionsvorsitzenden der FWR zum Haushalt 2022
Zeit: Dienstag, 08.02.2022,19:30 Uhr
Ort: Stadtverordnetenversammlung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
ich muss den Magistrat und besonders die Kämmerin einmal loben, wir haben den Haushalt 2020 mit einem Plus von über 3 Millionen € abgeschlossen und das Jahr 2021 wird wahrscheinlich auch nicht so schlecht abgeschlossen, da unerwartet hohe Gewerbesteuernachzahlungen verbucht werden konnten.

Doch wer Lob austeilt, der darf aber auch kritisieren.

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