Sommerzeit. EU lässt über Abschaffung abstimmen

Sommerzeit. EU lässt über Abschaffung abstimmen.
Die Kommission möchte die Meinungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger, Interessenträger und Mitgliedstaaten zu möglichen Änderungen der derzeitigen Sommerzeitregelung zusammentragen. Weiter bei ec.europa.eu


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Ober-Roden Stadtumbau. Urberach Stadtgrün.

Ein tolles Timing.
Sommerferien 2018 in Hessen. Mo 25.06. – Fr 03.08
Der Besuch bei der Bürgerversammlung zum Stadtumbau und Stadtgrün war aus meiner Sicht miserabel. Man hatte bei der Stadt wohl auch so eine Ahnung und hat die Veranstaltung in einem recht kleinen Raum abgehalten. Das Ergebnis wird jetzt auch allen im Urlaub befindlichen Rödermärkern in der Kulturhalle präsentiert. Die im Urlaub befindlichen Bürger können auch noch ihre Anregungen miteinzubringen (!sic). Ein „Postkasten“ wird bei den Mitarbeitern des Kulturbüros bereitstehen.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass außerhalb der Ferienzeit der Andrang kaum größer gewesen wäre. Ich war 2x dort.
1×2 Personen. 1x3Personen anwesend. (Meine Frau und ich eingeschlossen)

 

Stadtumbau Ober-Roden
Stadtumbau Ober-Roden

 
Am 6.7.2018 LETZTE Möglichkeit.

Über die Ergebnisse der Bürgerbeteiligungsveranstaltung können sich alle Rödermärkerinnen und Rödermärker informieren. Die Stadt lädt nämlich ein zu einer Ausstellung, die vom 25. Juni bis zum 6. Juli zu den üblichen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 14 bis 18 Uhr) im Foyer der Kulturhalle gezeigt wird. Besucher dieser Ausstellung haben auch nachträglich die Möglichkeit, ihre Anregungen miteinzubringen. Ein „Postkasten“ wird bei den Mitarbeitern des Kulturbüros bereitstehen.
Quelle: Stadt Rödermark.

Siehe auch
» 07.06.2018 Bürgerbeteiligung zur Städtebauförderung beginnt
» 14.06.2018 Viele Ideen für den Stadtumbau

Stand der Dinge am 2.07.2017
Für die Urlauber. Man könnte ja auch versuchen, eine Anregung per Mail einzureichen.
» Stadtumbau Bild1
» Stadtumbau Bild2
» Stadtumbau Bild3
» Stadtumbau Bild4
» Stadtumbau Bild5
» Stadtumbau Bild6
» Stadtumbau Bild7

Stand der Dinge am letzten Tag der Ausstellung 6.7.2018, ca. 10:30h
» Stadtumbau Bild1
» Stadtumbau Bild2
» Stadtumbau Bild3
» Stadtumbau Bild3 Ausschitt
» Stadtumbau Bild4
» Stadtumbau Bild5
» Stadtumbau Bild6
 
Siehe auch
» AL informiert über Stadtumbau (OP Print)
» 25.05.2018 Stadtumbau Ober-Roden und Stadtgrün Urberach
» 07.12.2017 Ein weiteres Förderprogramm für Rödermark.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Vandalismus am Leihrad

Vandalismus am Leihrad
Vandalismus am Leihrad

Vandalismus am Leihrad
Vandalismus am Leihrad

So rein aus dem Gefühl heraus. Das wird wohl das letzte Leihrad (Falsch. Flotte wurde laut Byke reduziert) in Rödermark sein und wird ohne die entfernte Ortungseinheit nie gefunden.
Natürlich habe ich Byke informiert.

Vandalismus am Leihrad. Standort
Vandalismus am Leihrad. Standort


Rödermark intern
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Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
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Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Breidert. Bücherschrank der Dritte. Er ist fertig.

Rödermark Breidert. Bücherschrank der Dritte
Rödermark Breidert. Bücherschrank der Dritte

Der Öffentliche Bücherschrank ist fertig!

Rödermark intern
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Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
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Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Erster Stadtrat

Es sind Fragen an mich herangetragen worden, die ich nicht beantworten konnte. Ich habe mich bemüht, Antworten auf diese Fragen zu bekommen. Hier das Ergebnis.

Kann der Erste Stadtrat, gegen den Willen des BM, Anträge einbringen?
Nein. Das Antragsrecht haben nur der Magistrat als Kollegial-Organ, jede/-r Stadtverordnete, Fraktionen sowie der direkt gewählte Bürgermeister (wird überall faktisch so gehandhabt, ist aber in der juristischen Literatur durchaus umstritten). Rein theoretisch könnte der Erste Stadtrat einen Antrag in den – nicht öffentlichen – Magistrat einbringen und wenn dieser gegen die Stimme des Bürgermeisters mit Mehrheit im Magistrat dann angenommen würde, müsste der Bürgermeister den Antrag als Antrag des Magistrates einbringen und hat dann aber in der STAVO das Recht, eine abweichende Stellungnahme abzugeben. Einen eigenen Antrag direkt in die STAVO einbringen, wie es der Bürgermeister darf, kann der Erste Stadtrat nicht.

Müssen Anträge des Ersten Stadtrates vom gesamten Magistrat befürwortet werden?
Damit es eine formale Vorlage des Magistrates (mit Antragsteller: „Magistrat“) wird, muss die Vorlage im – nicht öffentlichen – Magistrat mehrheitlich beschlossen werden. Bei eventueller Stimmengleichheit zählt die Stimme des Bürgermeisters doppelt. Der Erste Stadtrat hat hier dasselbe Stimmrecht, wie die ehrenamtlichen Stadträte.

Gibt es analog zum Bund so etwas wie Richtlinienkompetenz?
Nein, da der Magistrat ein Kollegial-Organ ist. Allerdings steht dem Bürgermeister jederzeit die uneingeschränkte Geschäftsverteilungskompetenz zu. Das heißt praktisch, dass er im Fall einer gravierenden Meinungskollision dem Ersten Stadtrat schlicht durch Organisationsentscheidung die entsprechende bzw. umstrittene  Zuständigkeit wegnehmen kann. Hierfür gibt es keine Fristen, er braucht keine Begründung und die Entscheidung ist auch nicht justiziabel. Es gab in Hessen schon Fälle (ich erinnere mich da an einen krassen Fall aus Darmstadt) wo hauptamtliche Beigeordnete/Stadträte durch Organisationsentscheidungen des (Ober-)Bürgermeisters nach sachlichen Querelen faktisch keinerlei Zuständigkeiten mehr hatten und so den Rest ihrer Wahlzeit (bei vollen Bezügen) nur noch untätig abgesessen haben.
 
Der juristische Hintergrund für diese Sonderstellung der Bürgermeister (und Landräte) in Hessen ist, dass sie als einzige Wahlbeamte die höchste demokratische Legitimation, nämlich die durch Direktwahl, genießen. Dem hat der Gesetzgeber entsprechend Rechnung getragen. Auch wenn es Spitzenkandidaten gibt – weder Ministerpräsident noch Bundeskanzler oder Bundespräsident sind direkt durch die Wähler/-innen demokratisch legitimiert, sondern nur indirekt durch Gremienwahl.

Siehe auch
Ich liebe den RodauMarkt und den Biergarten bei der Turnerschaft.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.