„Wer bestellt, bezahlt.“ Konnexitätsprinzip

Ab 2026 steht in Hessen eine Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs an.
Dabei müssen sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände (wie der Hessische Städtetag) auf Kriterien und Geldmengen einigen.
Siehe: HESSISCHER LANDTAG

Das Konnexitätsprinzip ist im deutschen Staatsrecht verankert und besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene (der Bund oder die Länder) auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist. D. h., dass die Aufgaben- und die Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssen („wer bestellt, bezahlt“). Dies führt im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland oft zu der Klage, dass den Kommunen bestimmte Aufgaben des Bundes (oder des Landes) übertragen werden, diese aber nicht für die vollen Kosten aufkommen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung


Konnexitätskommission

Der Präsident des Rechnungshofs ist auch Vorsitzender der Konnexitätskommission. Die Konnexitätskommission ist eine Vermittlungsstelle zwischen Kommunen und Land. Sie setzt sich weiter aus Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Landesregierung und Finanzexperten zusammen. Dies ist im Gesetz zur Sicherung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden geregelt.
Quelle: https://rechnungshof.hessen.de/ueber-uns/konnexitaetskommission

Finanzausgleichsmasse deutlich zu gering

„Der Hessische Städtetag sieht keine Chance für einen Konsens zu den Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahre 2026, wenn die Finanzausgleichsmasse nicht deutlich erhöht wird, also signifikant die Schwelle einer Verbundquote von 23,6 Prozent an dem so genannten obligatorischen Steuerverbund übersteigt“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, nach der heutigen Sitzung von Präsidium und Hauptausschuss des Kommunalen Spitzenverbandes in Offenbach am Main.
Hervorhebung duch den Admin.
Quelle: https://www.hess-staedtetag.de/aktuelles/arbeitsfelder/artikelansicht/article/finanzausgleichsmasse-deutlich-zu-gering/

Verbundquote
Die (kommunale) Verbundquote bezeichnet den Anteil der Steuereinnahmen, die zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.
Der Bund gibt dem Land einen bestimmten Betrag (x).
Das Land behält davon einen Anteil (y %) für eigene Aufgaben
und gibt z % davon an die Kommunen weiter. z = 23,6 %

Klagen.
Das einfachste wär doch, wenn die Kommune(n) eine höhere Verbundquote einklagen würden. Ich glaube aber, dass dieser Weg verschlossen bleibt. Also: Kein juristischer Hebel – aber mehrere politische Hebel.
Anstatt zu klagen:
Kommunale Spitzenverbände als Sprachrohr nutzen. Kommunen sprechen mit einer stärkeren Stimme über ihre Verbände (Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag)

Um mehr zu erfahren, habe ich beim Hessischen Städtetag angerufen. Schaun wir mal.
 
Siehe auch
» Diese Abgabe gibt es nur in Hessen. Eingeführt unter der Landesregierung Schwarz/Grün.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

FREIE WÄHLER Rödermark lehnen geplante Steuer- und Gebührenerhöhungen entschieden ab

Pressemitteilung
Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark

FREIE WÄHLER Rödermark lehnen geplante Steuer- und Gebührenerhöhungen entschieden ab.
Zusätzliche Belastung der Bürger unzumutbar – Stadt muss endlich bei sich selbst sparen.

FREIE WÄHLER Rödermark (FWR) sprechen sich klar gegen die vom Magistrat geplanten Erhöhungen, v.a. der Grundsteuer B und der Kinderbetreuungsgebühren, aus. Diese Maßnahmen bedeuten eine erhebliche finanzielle Zusatzbelastung für die Bürgerinnen und Bürger – und sind aus Sicht der FWR in der aktuellen Situation nicht tragbar.

Eine Modellrechnung zeigt:
Eine Familie mit zwei Kindern (Ü3- und Schulkindbetreuung; Mietshaus) müsste künftig mit einer jährlichen Mehrbelastung von rund 1.300 Euro rechnen. „Das ist eine Summe, die viele Haushalte in Rödermark schlicht nicht mehr schultern können, ohne erhebliche Einbußen am Lebensstandard in Kauf zu nehmen“, erklärt der Pressesprecher und Fraktionsvorsitzende Björn Beicken. Die Stadt schlage wieder mal den einfachsten Weg ein – das Drehen an der Einnahmenschraube – ohne sich ernsthaft mit eigenen Einsparpotenzialen auseinanderzusetzen.

Keine Einsparbemühungen im eigenen Haus.
Kritisch sehen die FWR insbesondere die Entwicklung bei den Personalkosten: Seit 2019 ist die Zahl der Beschäftigten in der Stadtverwaltung – ohne Kinderbetreuung – um ca. 40 Prozent gestiegen – ohne dass Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Leistungszuwachs feststellen könnten. Statt gezielt zu konsolidieren, wächst der Verwaltungsapparat weiter. Auch bei den städtischen Investitionen fehlt aus Sicht der FWR ein Sparkurs: Investitionen aus Fördermittel werden häufig als „gespartes Geld“ dargestellt – dabei sind sie stets mit einem Eigenanteil verbunden, sowie langfristigen Folgekosten, die vollständig aus dem städtischen Haushalt getragen werden müssen. Bürgermeister Rotter bewertet die Umsetzung von geförderten Maßnahmen indes als wirtschaftlich vernünftig (OP vom 14.05.25). Dies ist insofern irreführend, als dass Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbilds keine zwingend notwendigen Investitionen sind. Daraus lässt sich also kein Anspruch auf Wirtschaftlichkeit ableiten.

Die Argumentation des Bürgermeisters
im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dass von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Investitionen dringend umgesetzt werden müssten, wird allein durch das Thema „Germania Nord“ widerlegt. „Ein Beschluss, der die Gewerbesteuereinnahmen deutlich erhöht hätte, liegt seit Jahren auf Eis. Die Stadt verzichtet so sehenden Auges auf dringend benötigte Einnahmen, die der Entlastung der Bürger dienen könnten“, so der Ortsvorsitzende Stefan Schefter.

Verantwortung nicht allein auf Bürger und Land abschieben.
Die Verwaltungsspitze versucht nicht nur, Verantwortung auf das Parlament, sondern auch auf das Land Hessen und den Bund abzuwälzen – Stichwort Konnexitätsprinzip. Natürlich ist es richtig, dass Kommunen für übertragene Aufgaben auch ausreichend Mittel erhalten müssen. Eine Klage diesbezüglich ist längst überfällig.

Doch entbindet dies den Magistrat nicht von seiner eigenen Verantwortung.
Die von der Verwaltungsspitze reklamierten Maßnahmen (OP vom 14.05.2025) sind aus Sicht der FWR reine Kosmetik und das Einsparpotenzial gering: „Keines dieser Instrumente leitet einen wirklichen Paradigmenwechsel ein, der ein Umdenken v.a. in der Personalpolitik bewirkt“, so Beicken. Zudem vermisse der Bürgermeister klare Vorschläge seitens der Kritiker. Dabei liegen diese längst vor: Stellenabbau, Ausbau der Digitalisierung, Umsetzung bereits beschlossener Erschließungen von Gewerbegebieten, Diskussion über Leistungseinschränkungen oder Überprüfung von Service-Angeboten. Viele dieser Forderungen wurden bereits mehrfach in Haushaltsdebatten angesprochen und angemahnt.

Bevor Bürgerinnen und Bürger jetzt aber erneut zur Kasse
gebeten werden, erwarten die FWR ein klares Signal von der Stadt: Ein echter Sparkurs ist überfällig.

„Wir sind uns bewusst, dass auch die Bevölkerung ihren Beitrag leisten muss – aber erst dann, wenn die Stadt selbst glaubhaft vorangeht und zeigt, dass sie alle internen Möglichkeiten zur Konsolidierung ausgeschöpft hat“, betont Björn Beicken abschließend.

Björn Beicken, Pressesprecher FWR

Rekord bei Gewerbesteuer in Hessen – wo es besonders sprudelt

Im Schnitt haben die hessischen Kommunen 2024 mehr Geld aus der Gewerbesteuer eingenommen.

Wiesbaden – Die Städte und Gemeinden in Hessen haben nach Angaben des statistischen Landesamts im vergangenen Jahr 7,58 Milliarden Euro aus der Gewerbesteuer eingenommen. Das sind fast 200 Millionen Euro oder 2,7 Prozent mehr als im Vorjahr und ein neuer Höchststand. 57,7 Prozent der Kommunen verzeichneten ein Einnahmeplus. Die Entwicklung ist allerdings unterschiedlich.
Quelle: fr.de

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

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