Straßenbeitragsatzung oder wiederkehrende Beiträge

Straßenbeitragsatzung oder
wiederkehrende Beiträge.

Wird das die nächste Erhöhung, mit der wir in Rödermark rechnen können?

Zunächst eines vorweg. Eigentlich brauchen wir in Rödermark nicht darüber zu reden. WIR HABEN DIE SCHON!

Wieso?
Nun, es wurde vor eigenen Jahren die Grundsteuer B von 290% auf 330% erhöht. Aus welchem Grund?

Grundsteuer B anstelle der Straßenbeitragssatzung
Grundsteuer B anstelle der Straßenbeitragssatzung

Rödermark: 27. öffentliche Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Quelle: bgb.roedermark.de
Quelle: Auszug – Straßeninvestitionsprogramm 2005 – 2008 der Stadt Rödermark

Wenn wir einmal die Politiker beim Wort nehmen, brauchen wir uns in Rödermark KEINE Gedanken über die Straßenbeiträge zu machen. Auch das Getöse und die Drohungen (wir haben kein Geld für Straßen) aus der Stadtverwaltung sind eigentlich vollkommen unbegründet. Wohin schaffen die Finanzexperten die ca. 400.000,00 Euro jährliche, die durch die Einnahmen für das Straßeninvestitionsprogramm generiert werden? Da nach 2008 die Grundsteuer B nicht wieder gesenkt wurde, muss man doch annehmen, die Beträge werden/wurden weiterhin, wie versprochen, in die Grunderneuerung der Straßen investiert.


Werden die Gelder zweckentfremdet eingesetzt? Einnahmen durch Steuer (auch Grundsteuer, Hundesteuer, Pferdesteuer [haben wir noch nicht] , Spielgerätesteuer) sind nicht zweckgebunden. Also könnte die Stadt das Geld nehmen und nicht für die Straße einsetzen und dafür Immobilien kaufen und weitere Einrichtungen anmieten.

Was zählt das Wort eines Politikers? Nach kurzer Zeit nichts.
Es wurde gesagt: „Dafür verzichten wir auf eine Straßenbeitragssatzung“ Demnach sind die Gelder (wie von Herrn Sturm versprochen) für die Grunderneuerung der Straßen einzusetzen. Auch für die Zeit nach 2008. Das Versprechen sollten unsere Parlamentarier einmal überprüfen.

Der Magistrat wird uns schon erklären, natürlich so damit es keiner versteht,» warum es so ist, wie es ist« und uns eine entsprechende Straßen-Satzung als unumgänglich (so allerdings sehe ich das auch) verkaufen. Man wird uns erklären, wir konnten die Grundsteuer B nicht senken, weil die Kosten (natürlich im Bereich Kinder und Jugendliche) enorm gestiegen sind. Was aber hat man getan, um die Kosten durch Einsparungen aufzufangen?

Es kann, ich betone, KANN nun folgendes passieren: Aus Gründen des hohen Verwaltungsaufwands für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge hat sich die Stadt Rödermark für eine Straßenbeitragssatzung entschieden.

Nur eine Formulierung? Nein, weitaus mehr.
Hier nur das Wichtigste.
Straßenbeiträge und auch wiederkehrende Beiträge sind ZWECKGEBUNDEN

Die Gebühren für die Straßenbeitragssatzung trägt NUR der Eigentümer. Die Ausgaben können NICHT auf die Mieter umgelegt werden. Das können dann mal so aus dem Stand mehr als 15.000,00 Euro werden. (Nicht umlagefähig)

Wiederkehrende Beiträge sind (wie bei der Grundsteuer B) Gebühren, die auch der Mieter mitzutragen hat. (Umlagefähig) Die Kosten können sich auf 100,00 bis 1000,00 (Wissensstand 7.3.2013) Stand Euro pro Jahr belaufen.

Straßen haben eine Lebensdauer von ca. 30-50 Jahren. Und die werden in Rödermark einige Straßen erreicht bzw. überschritten haben. Jetzt wird GRUNDERNEUERT (wichtig für den Topf Straßenbeitragssatzung/wiederkehrende Beiträge)
Die momentane Schätzung 135,00 Euro für jeden Quadratmeter Straße. Wir haben ca. 1.000.000 davon.

Betrachtet man es genau, gibt es für die Stadt kaum eine andere Möglichkeit, als die wiederkehrenden Beiträge offiziell einzuführen. WIR HABEN DIE JA SCHON. Wir bezahlen die Straßen-Beiträge seit Jahren wie vom Stadtparlament 2007 beschlossen (siehe auch Begründung vom Stadtkämmerer Herrn Sturm) schon über die Grundsteuer B.

Ein Antrag der FDP, die Grundsteuer wieder auf 290% abzusenken, wurde 2010 abgelehnt. Siehe Punkt Ö14.

Kommender hauptamtlicher Stadtrat
Evtl. gibt es ja auch vom Bürgermeister oder vom angedachten neuen ersten Stadtrat mal eine klare Stellungnahme. Wird der kommende ersten HAUPTAMTLICHEN Stadtrat dass Finanzministerium (Kämmerei) übernehmen oder wird er sich in dem Bereich Familie und Soziales eher wohlfühlen.

Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Straßenbeitragssatzung, Straßenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.

Wiederkehrende Beiträge in Dreieich Bald auch in Rödermark?

Wiederkehrende Beiträge in Dreieich
 
Zum geplanten Haushaltsziel in Rödermark, ausgeglichener Haushalt in 2018, fehlt aus heutiger Sicht (die Erhöhungen in 2013 sind berücksichtigt) noch ein Bürgerbeitrag von etwa 36,00 Euro pro Bürger/Jahr.
 
Mit dieser neuen Art von Beitrag für die Straßenbaumaßnahmen können wir in Rödermark auch bald rechnen. Die wiederkehrenden Beiträge werden wohl, so wie ich das sehe, spätesten 2014 eingeführt.
 
Wiederkehrenden Beiträgen (zusätzliche Belastung der Bürger) wurden auch schon in dem folgenden Papier der Stadt Rödermark aufgeführt.

Wiederkehrende Beiträge
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6

Wiederkehrende Beiträge. Haushalt 2013
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6
 
Erinnern wir uns. Rödermark will unter den Rettungsschirm/Schutzschirm Land Hessen.
Rödermark will bis zum Jahr 2018 einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen.
Rödermark muss bis dahin knapp 11.000.000,00 Mio. Euro konsolidieren.
ca. 2,5 Mio. soll der Bürger mit Steuer/Beiträgen dazu beitragen.
 
Der Anfang ist gemacht. Ca. 1.5 Mio wird der Bürger über:
……….Hundesteuer verdoppelt.
……….Grundsteuerer B um 120% angehoben.
……….Spielapparatesteuer erhöht.
……….KiGa Gebühren erhöht.
in 2013 aufzubringen haben.
 
Es sind also noch MINDESTENS 1,0 Mio. (jährlich ca. 36,00 Euro je Bürger) an Gebühren/Steuern den Bürgern abzuverlangen. Warum nicht über die wiederkehrenden Beiträge? Da hat JEDER Bürger der Stadt sein Scherflein zu zahlen. Die wiederkehrenden Beiträge können, im Gegensatz zur Straßenbeitragssatzung, auf die Mieter umgelegt werden.
 
Wie uns eine Grundsteuer B Erhöhung in 2005 verkauft wurde
Die Grundsteuer B wurde damals von 190% auf 230% angehoben.

27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses
29.06.2005
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Quelle: bgb Rödermark

 
Siehe auch
Rödermark. Artikel zum Haushalt 2013.
 
 
Aus OP-Online

[…]wird einen Satzungsentwurf erarbeiten. Zudem denkt Zimmer an eine Prioritätenliste der Straßen, die am dringendsten eine Grunderneuerung brauchen. Denkbar sei eine Einteilung nach Stadtteilen. Was an Belastungen auf die Dreieicher zukommt, sei noch völlig offen. Die wiederkehrenden Beiträge sollen in jedem Fall niedriger sein. Sicher ist: Der Beitrag von Grundstückseigentümern wird nach der Größe ihres Besitzes berechnet. Sie können ihre Mieter an den Kosten beteiligen.[…]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

 
Anfang März 2013 werden wir in Rödermark mehr wissen.
 
Nachtrag 17.12.2012
» Gesetzentwurf: Beschlussprotokoll 20.11.2012.Siehe Seite 2 Punkt 8
» Landtag. 120 Sitzung. Protokoll

 
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Straßenbeitragssatzung, Straßenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Haushalt 2013 Abbaupfad. Update

Info zur Stadtverordnetenversammlung 4. und 5.12.2012
 
Unten genannte Zahlen können sich nach der Stadtverordnetenversammlung 4.12 bis 7.12. ändern
 
 

Stadtverordnetenversammlung Dezember 2012
Stadtverordnetenversammlung Dezember 2012

14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark 4. + 5.12.2012
 
Rödermark will unter den Rettungsschirm/Schutzschirm.
Rödermark muss in 2020 einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen.
Rödermark muss einen » Abbaupfad « vorlegen.
Bei der Berechnung wird mit 27.857 Bürgern gerechnet.
 

Der Seriosität der Zahlen bezügl. Anstrengungen der Stadt ist gewisse Skepsis entgegenzubringen. Lesen Sie die erst Anfang 2012 gemachte Aussage vom Stadtkämmerer in der Dreieich-Zeitung. Haushalt ohne Defizit? Für Stadtkämmerer Sturm nur Illusion.
 
Der Versuch, den geplanten Ablaufplan in einer kurzen Form verständlich darzustellen, ist (zumindest mir) nicht gelungen.
Darum hier die Kurzfassung.
 
Jeder Bürger (0-999 Jahre) kann im Jahr 2020 im Schnitt mit folgender Belastung rechnen.
Rechnen Sie bis zum Jahr 2020 mit einer Steigerung der jährlich zu zahlenden Gebühren/Steuern an die Stadt Rödermark von 90,00 Euro (je Bürger) zuzügl. Straßenbeitrag/wiederkehrende Beiträge 100,00 – 250,00 Euro (je Bürger. Ganz grob geschätzt.).
 
Für je 100.000,00 Euro verminderter Gewerbesteuerertrag als geplant, müssen zusätzlich ca. 4,00 Euro (je Bürger) aufgebracht werden.
 
Es muss jedem klar sein, dass ein Junggeselle ohne Hund und Kind eine wesentlich geringere Belastung hat als eine Familie mit 2 Kindern und einem Hund.
 
Insgesamt sind 380,00 bis 450,00 Euro (je Bürger) aufzuteilen (Bürger/Stadt). Wie? Das wird zwischen 2013 und 2018 geklärt sein.
Die Aufteilung könnte über die Jahre gesehen
23% Bürger, 22% Gewerbe, 55% Kommune (Sie oben. Artikel Dreieich-Zeitung)
sein.
 
Die Beträge sind natürlich nur eine grobe Schätzung. Einbruch/Steigerung bei der Gewerbesteuer und Zuweisungen können den Betrag nach oben/unten verändern.
 
In der ersten Stufe werden die Einnahmen um 1,8 Mio erhöht (einschl. Gewerbesteuer Mehrertrag). Die Stadt wird durch Kosteneinsparung zusätzlich 400.000,00 Euro beitragen.
 
Die Bürger
können sich noch auf mögliche Steigerungen (zu den bei der STAVO ab 4.12.2012 beschlossenen), ab 2014, bei den folgenden Punkten vorbereiten:
Friedhofsgebühr, Mittagsverpflegung (Kinder), Straßenbeitrag/Wiederkehrende Beiträge, weitere Grundsteuer B Erhöhung, Geschwisterregelung KiGa.
 
Was die Stadt
genau einsparen will?
Man könnte:

Schließung der Feuerwehr (Urberach), Schließung Schillerhaus, Schließung Saunabereich im Badehaus, Sachkosten senken, Arbeitsprozesse vereinfachen/automatisieren, streichen der Vergünstigungen für das Badehaus, Personal (Wiedereinstellungssperre), pers. Referenten, ordentlich arbeiten und damit Rechtsanwaltskosten sparen, weniger Gutachten, streichen Klimamanager, streichen Ringmaster, einführen Pferdesteuer, Erhöhung der Gundsteuer A, Parkgebühr Bahnhof Ober-Roden für auswärtige, Spenden streichen, Besuche der Jubilare durch ehrenamtliche Magistratsmitglieder, interkommunale Zusammenarbeit, Auslagern (wie schon mal geplant war) RPA, papierlose Stadtverordnetenversammlung, Einkaufsquellen überprüfen, Teilnahme an Messen (z.B. Präventionsrat) streichen, Verkauf von Immobilien denen überlassen die es können, keine Schrottimmobilien mehr kaufen, Festplatz Ober-Roden vermarkten und den Punkt » Festplatz an der Kulturhalle « fallen lassen..
 
Was käme dann noch?
Badehaus (Schwimmbad), Musikschule, Kulturhalle, Bücherei

 
Fragen Sie einmal nach den geplanten Investitionen bei der Feuerwehr Urberach in den nächsten 2-3 Jahren.
 
Die Stadtverwaltung plant für den ausgeglichenen Haushalt einen um 2 Jahre verkürzten Zeitraum ein.
Warum die Stadt Rödermark den verkürzten Abbaupfad anstrebt, ist mir nicht klar. Selbst die vom mir angefragten Stadtverordneten konnten mir keine Antwort auf diese Frage geben.
 
Haben sich die Verantwortlichen zu einem schnelleren Abbau der Neuverschuldung, in Hinblick auf die nächste Bürgermeisterwahl/Kommunalwahl, hinreißen lassen?
 
Was man so mitbekommt. Die Volksseele fängt an zu kochen. Besonders bei Eltern mit Kindern.
 
Man sollte sich einmal zu NORMENKONTROLLKLAGE informieren.
 
 
In 2013 bekommt die Stadt Rödermark seinen eigenen Klimamanager.
 
Haushaltskonsolidierungskonzept
» Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Rödermark
» 22.01.2013 Defizitabbau 2013 bis 2020 Stand 22.1.2013
» Artikel zum Haushalt 2013 der Stadt Rödermark.
 
 

Straßenbeiträge. Gesetzentwurf der CDU und FDP

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben
 

Um den Gemeinden mit defizitärer Haushaltswirtschaft bei der Verpflichtung zur Einführung von Straßenbeiträgen entgegenzukommen, sieht das Gesetz jetzt in einem neuen § 11a vor, dass statt einmaliger Straßenbeiträge für die Grundstückseigentümer an der zu sanierenden Straße alternativ wiederkehrende Straßenbeiträge von allen Grundstückseigentümern eines Abrechnungsgebietes gefordert werden können. Gerade Gemeinden, die bisher noch keine Straßenbeiträge verlangt haben, tun sich oftmals mit der Bestimmung der ersten beitragspflichtigen Straße schwer. Diese Gemeinden haben vielfach den Wunsch geäußert, wiederkehrende Beiträge einführen zu dürfen.
Zugleich fallen bei der Einführung wiederkehrender Beiträge die bisher oftmals sehr hohen Beiträge für einzelne Grundstücke weg, da die Kosten auf eine breite Solidargemeinschaft verteilt werden. Aufgrund des im Beitragsrecht erforderlichen besonderen Vorteils für die Beitragspflichtigen muss das Abrechnungsgebiet derart gebildet werden, dass die einbezogenen Verkehrsanlagen in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen. Den Gemeinden steht bei der Bestimmung dieses Zusammenhangs im konkreten Fall ein normgeberischer Gestaltungsspielraum zu.
Hier lesen Sie weiteres zu dem Gesetzentwurf

 
 

Wichtiger Hinweis der Stadt Rödermark.
Um zwei Wochen verschoben wird die für den 8. Mai vorgesehene Sitzung der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung. Neuer Termin: 22. Mai. Darauf haben sich Stadtverordnetenvorsteher Jörg Rotter und die Vorsitzenden der Fraktionen nach Abstimmungsgesprächen mit dem Magistrat geeinigt. Grund: Wichtige Vorlagen zu den Themen „Breitband“ und „Schülerverkehr“ sollen in angemessener Weise behandelt und dem Stadtparlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.

Entsprechend früher wird in den Ausschüssen beraten: am 8. (Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur), 9. (Bau, Umwelt, Stadtplanung und Energie) und 10. Mai (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss) jeweils ab 19.30 Uhr im Raum Tramin des Rathauses Urberach.
Quelle: Stadt-Rödermark

Tohuwabohu in Rödermark

Fraktionsvorsitzender Michael Gensert 3.2.2012

CDU Rödermark begrüßt Rettungsschirm des Landes Hessens
Die schwarz-gelbe Landesregierung lässt seine Kommunen nicht im Stich

„Die schwarz-gelbe Landesregierung lässt seine Kommunen nicht im Stich. Dieses ist ausdrücklich zu begrüßen“, so Fraktionsvorsitzender Michael Gensert am Samstag. „Rödermark muss unserer Ansicht nach dieses Angebot intensiv prüfen und diskutieren und vermutlich annehmen, auch wenn die Bedingungen hart sein werden!“, meint Gensert. Quelle: CDU-Rödermark

 

Stadtkämmerer Alexander Sturm. Magistratspressekonferenz März 2012

Stadtkämmerer Alexander Sturm, CDU, lehnt den Rettungsschirm / Schutzschirm ab.

[..]Finanzlage der Stadt Rödermark. „Wir müssen Standards neu definieren“, sagte gestern der Kämmerer von Rödermark während der Magistratspressekonferenz im Rathaus von Ober-Roden. Gleichzeitig sprach er sich gegen die Inanspruchnahme des Schutzschirmes des Landes Hessen aus.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei fr-online.de

 

Haushaltskonsolidierungskonzept 2012
Haushaltskonsolidierungskonzept 2012

Haushaltskonsolidierungskonzept (HHKK). Beschlossen von den Stadtverordneten
Haushaltskonsolidierungskonzept wird verabschiedet.

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, bis spätestens 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Was ist das Papier eigentlich wert? Der Stadtkämmerer, Herr Sturm, hält es für unmöglich, einen ausgeglichenen Haushalt bis 2020 zu erreichen. Ganz im Gegenteil, er rechnet mit einem Haushaltsdefizit von 16,4 Mio. Euro.

Selbst bei moderater Kosten- und Zinssteigerung und mit Ausbau der U3-Betreuung würde das Haushalts-Defizit bis zum Jahr 2020 auf 16,4 Millionen Euro ansteigen, dabei würde die Kinderbetreuung mit weiteren 4,4 Millionen (Anm. der Red. Badehaus knapp 10 Mio) zu Buche schlagen, insgesamt also 7,8 Millionen Euro[..]Lesen Sie den Artikel bei fr-online.de

Herrn Sturm stimmt nachdenklich.

Nachdenklich macht ihn auch die jüngste Haushaltsberatung. Die letztlich zur Abstimmung gestellten Anträge hätten ein Einsparpotenzial von lediglich 72.000 Euro aufgezeigt. Dafür aber seien „Hunderte Arbeitsstunden in der Verwaltung und tagelange Debatten im Parlament“ erforderlich gewesen.[..]Quelle: op-online

 
Ist dann in den tagelangen Debatten nicht einmal eine Sekunde Zeit gewesen, über das Haushaltskonsolidierungskonzept (HHKK) und die Machbarkeit nachgedacht worden?
 
Mich macht das Ergebnis nachdenklich.
 
Nach dem HHKK könnte Rödermark wahrscheinlich unter dem Rettungsschirm/Schutzschirm Platz finden. Nachdem, was Herr Sturm aufzählt eigentlich auch. Es muss nur der Sparwille erkenntlich sein. Die KiGa Gebühren werden sicherlich noch in diesem Jahr angehoben. Die Hundesteuer wird erhöht. Und wenn die Landesregierung in die Strümpfe kommt, wird es die wiederkehrenden Beiträge (Straßenbeitrag) in Rödermark geben. Evtl. kommt noch die Grundsteuer A/B mit einer Erhöhung daher. Evtl. führen die ja doch die Pferdesteuer ein. Damit leisten die Bürger in Rödermark, ohne dass die Verwaltung in irgendeiner Form beschnitten wird, ihren Beitrag.
 
Damit sind die Bürger mit ihrem Beitrag am Ende. Jetzt muss die Stadt sparen. Da gibt es genügend Ansatzpunkte. Man muss nur wollen. (Personal, Feuerwehr, Badehaus, Spenden, Kulturhalle, Kosteneinsparung in der Verwaltung ….)

Das Schreckgespenst. Aufgezeigt von Herrn Sturm.

[..]Wir müssten sämtliche freiwillige Leistungen wie das Badehaus, die Kulturhalle oder die Stadtbüchereien schließen, um zu kompensieren, was wir an nicht tragbaren Vorgaben des Landes finanzieren müssen,“ sagt Sturm[..]Quelle. fr-online.de

Dazu der Hessische Städtetag

Um es ganz konkret zu sagen: Wir wollen erreichen, dass Kommunen auch künftig noch z. B. Spielplätze, Sportanlagen und Schwimmbäder bauen und unterhalten können.
Wir wollen mit der kommunalen Seite einen Weg verabreden, nach welchen Kriterien wir den Zugang zu einem solchen Fonds ermöglichen und welche verbindlichen Konsolidierungsschritte die betreffenden Kommunen dabei gehen müssen.
Wir werden dabei darauf zu achten haben, dass wir einen Weg finden, bei dem wir diejenigen, die schon jetzt erhebliche eigene Anstrengungen unternommen haben, fair behandeln gegenüber jenen, die diese eigenen Anstrengungen nicht oder nicht ausreichend unternommen haben[..](Hervorhebungen durch die Red.) Quelle: Hessischer Städtetag.

Was will Herr Sturm mit solchen Aussagen erreichen? Da will man doch nur ablenken und Panik verbreiten. Es soll keiner auf den Gedanken kommen, Rödermark könnte evtl. ja doch unter den Rettungsschirm schlüpfen. Ist ja auch sicherlich ein schlechter Abgang (2013), wenn man in der Zeit als Kämmerer die Kommune zu einer sogenannten „griechischen Kommune in Hessen“ gemacht hat.
 
 
Wer kennt sich da noch aus? Mehr Durcheinander geht kaum noch.

Aber glücklicherweise geht es nur um den Haushalt. 🙁

Lesen Sie auch die folgenden Artikel.
» Badehaus Rödermark. Sozialräume für das Badehaus
» Rödermark. Mittlerweile ein unerträgliches Gejammere.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.