Straßenbeitragssatzung, Straßenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.

Mail an die Bürgermeisterkandidaten.
 
Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten 2011.
An: Roland Kern, Norbert Rink, Stefan Junge, Hans Gensert, Manfred Rädlein

Bei dem Artikel in der OP steht zu der Straßensanierung der Forststraße folgendes:

Anliegerbeiträge fallen nicht an.

Das gibt zu denken. Bei Straßensanierungen wurde bisher nicht erwähnt, dass

Anliegerbeiträge NICHT anfallen.

Warum wird das explizit erwähnt?
Sind schon Pläne für Straßenbeiträge bei zukünftigen Projekten vorhanden?
Wann und für welches Vorhaben müssen die ersten Anlieger in Rödermark?

Beschluss: STAVO-Beschluss zum Haushalt 2011 vom 10.02.2010
–Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darüber hinaus, dass unmittelbar nach der Sommerpause eine……. (Siehe auch: Forststraße vor der Sanierung)
 

Meine Fragen an die Bürgermeisterkandidaten:
» Die Sommerpause ist vorbei. Gibt es da schon irgendwelche Beschlüsse?

» Wenn ja, wann werden diese Beschlüsse der Öffentlichkeit mitgeteilt?

» Wenn die Straßenbeitragssatzung beschlossen wird: Welche Straßenanlieger haben als Erste zu zahlen?

» Wird das Schreiben von Ministerpräsident Bouffier mit in die Planung einer evtl. Straßenbeitragssatzung einbezogen?

……..dass die Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes 2011/212 anstrebt mit der Folge, dass die Städte auch wiederkehrende Straßenbeiträge erheben dürfen…Siehe ganzes Schreiben hier

In 2011 noch keine Straßenbeitragssatzung beschließen und abwarten, was die Landesregierung ändert.
» Bringt es etwas für 2011 KEINE Grunderneuerung in den Haushalt einzustellen um Konflikte ( wegen fehlender Straßenbeitragssatzung ) mit der Kommunalaufsicht zu vermeiden?

Wenn vor der Kommunalwahl/Bürgermeisterwahl eine Straßenbeitragssatzung beschlossen werden sollte.
» Wie sehen die Bürgermeisterkandidaten die Möglichkeit, ihre Vorstellungen nach der Wahl dazu einzubringen? CDU und SPD haben sich ja gegen eine Straßenbeitragssatzung ausgesprochen.

Die Antworten von Ihnen werde ich in meinem Blog veröffentlichen. Wenn das nicht gewünscht wird, bitte unbedingt bei einer Antwortmail aufführen.

Um eine Antwort wären ich und eine Reihe von Anfragende in meinem Blog sehr dankbar.

Schöne Grüße aus dem Breidert
Karl-Otto Donners
webmaster@patchworkmarkt.com
 
Nachtrag 07.12.2010
Ich wurde gefragt, warum ich die Anfrage GLEICHZEITIG an alle 5 Bürgermeisterkandidaten gestellt habe.
Des Weitern: „Warum nicht nur den Bürgermeister (hier auch Kandidat) fragen und damit muss doch Ruhe sein.“
 
Nur Herrn Kern (als Bürgermeisterkandidat) zu fragen und nur seine Meinung zu diesem Thema zu haben ist ein wenig dünn. Also auch die Anfrage an die anderen Bürgermeisterkandidaten. Hätte ich jetzt nacheinander angefragt, 2 Wochen gewartet, um dann eine weitere Anfrage zu starten würde 10 Wochen dauern. Dann steht der Haushalt (mehr oder weniger) und wir sind kurz vor den Wahlen.
 
Siehe auch den Artikel: Fachveranstaltung. Kommunale Straßenausbaubeiträge. Offenbach-Post vom 6.12.2010
Was bin ich so froh, dass ich nicht im Rodgau wohne
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// Antworten
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// Stefan Junge 01.12.2010
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Ein von der SPD Fraktion gestellten Antrag sah den Magistrat veranlasste, nach Alternativen zu suchen, um die von der Kommunalaufsicht bzgl. des Haushaltsgenehmigung 2010, „weitere Planungsschritte zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung vorzunehmen.“ zu erfüllen

Somit war das Thema Straßenbeitragssatzung auch Gegenstand der Erörterung in der letzten Bürgermeisterdienstversammlung in der vergangenen Woche. Das Thema wird inzwischen kreisweit erörtert. Gemäß Mitteilung des Landrates soll jedoch zunächst bzgl. der Verpflichtung der Kommunen, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, nichts veranlasst werden. Dies deshalb, weil im Hessischen Landtag ein Gesetz in Vorbereitung ist, dass eine Änderung der rechtlichen Situation herbeiführen soll.

Durch die Kommunalaufsicht werden im Rahmen der Genehmigung der Haushalte der Kreiskommunen keine Sanktionen verhängt werden, bis die Rechtslage geklärt ist.

Vielen Dank Herr Junge für diese Ausführungen.
Ich hoffe, wir bekommen von unserem Bürgermeister auch ein offizielles Statement.
 
 
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// Roland Kern 02.12.2010
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Sehr geehrter Herr Donners,

das Thema „Straßenanliegerbeitragssatzung“ ist zunächst vom Tisch. Im Hinblick auf die von der Landesregierung bzw. dem Hessischen Landtag ins Auge gefasste Gesetzesänderung, wonach wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden könnten, hat der Landrat als Kommunalaufsicht auf der Bürgermeisterdienstversammlung am 17. November in Seligenstadt mitgeteilt, dass er eine dahin gehende Auflage zur Genehmigung kommunaler Haushalte – das gilt auch für die Stadt Rödermark – für obsolet hält. Sollte die Gesetzesänderung 2011/2012 in Kraft treten, hätte sich das Thema gänzlich erledigt.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass sich die Stadt Rödermark auf meine Anregung hin schon vor Monaten an einer Eingabe des Hessischen Städte- und Gemeindebundes beteiligt hat, mit welcher der Hessische Landtag bzw. die Hessische Landesregierung aufgefordert wurden, in diesem Sinne tätig zu werden.

Mit freundlichem Gruß
Roland Kern
Bürgermeister

Admin
Vielen Dank Herr Kern
 
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// Norbert Rink 07.12.2010
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Zum Thema „Straßenbeitragssatzung“ gibt es aus meiner Sicht folgende Stellungnahme:
Prinzipiell halte ich es für nicht gerecht, ab einem bestimmten Zeitpunkt Anlieger einer zu erneuernden Straße zur Kasse zu bitten, wenn zu früheren Zeiten die Straßen aus dem laufenden Haushalt geplant und bezahlt wurden. Wenn man jetzt argumentiert, dass eine Straßenbeitragssatzung zukünftig nur die jeweiligen Anlieger in Anspruch nimmt, widerspricht das meinem Gerechtigkeitsempfinden. Solange es sich bei den Straßen um eine öffentliche Straße und keine Privatstraße handelt, müsste auch die komplette Öffentlichkeit ( also alle Bürger ) für die Erneuerung der Straße in Anspruch genommen werden, weil ja auch alle Bürger diese Straße benutzen können.

Generell würde ich mich auch als Bürgermeister gegen eine Straßenbeitragssatzung entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Rink

Admin
Vielen Dank Herr Rink


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Forststraße vor der Sanierung.

Jetzt scheint es ja für die Forststraße einen Termin für den Beginn der Bauarbeiten zu geben. Zwei Punkte fallen in dem Beitrag der Offenbach-Post aber auf und sollten zum Nachdenken anregen.
 
» Es wird ein Kreisel gebaut. Hoffentlich sind da andere Planer am Werk wie bei dem Kreisel am Friedhof. ( Nachtrag: Siehe Rödermark Forststraße. Der Kreisel kommt nicht.)
 
» Anliegerbeiträge fallen nicht an. Das gibt eigentlich mehr zu denken. Bei Straßensanierungen wurde bisher nicht erwähnt, dass

Anliegerbeiträge NICHT anfallen.

Warum wird das explizit erwähnt?
Sind schon Pläne für Straßenbeiträge bei zukünftigen Projekten vorhanden?
Wann und für welches Vorhaben müssen die ersten Anlieger in Rödermark TAUSENDE EURO (nach oben offene Beitragsskala *1) an Straßenbeitrag zahlen?
 
Lesen Sie auch die Kommentare zu diesem Artikel.
 

Ich hoffe ja auch, dass die Planer dem Eppertshäuser Beispiel ( DSL-Netz ist ein löchriges ) bezügl. der vebuddelten Leerrohre folgen werden.
 
Bezügl. Straßenbeitrag bzw. Straßenbeitragssatzung lesen Sie diese Artikel hier. 
 
 
Straßenbeitrag. Letztmalig im Sitzungskalender zu finden.
22.04.2010 – 40. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Antrag der CDU und SPD

Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich zu prüfen und darüber zu berichten, unter welchen Bedingungen und konkreten Maßnahmen der Erlass einer Straßenbeitragssatzung für die Stadt Rödermark abgewendet oder verhindert werden kann.

29.06.2010 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark. Straßenbeitragssatzung.

Die Inkraftsetzung einer Straßenbeitragssatzung befindet sich derzeit in der politischen Diskussion. Zur Umsetzung wird zunächst keine Aussage getroffen.

 
 
*1) »Nach oben offen« ist schon richtig, weil Werte oberhalb 50.000 Euro (zum Glück) noch nicht gezahlt wurden. 😉 🙁
 
Nachtrag 18.01.2011
Siehe: Ausschreibung Forststraße


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Gestaltungssatzung Ortskern Ober-Roden.

27.08.2009 – Bürgerversammlung in der Kulturhalle am 27. August 2009 um 19.30 h
informieren.
Ein Kommentar zu dieser Veranstaltung.

Hab ich bei Wer-Kennt-Wen gelesen!!
Ein Eintrag bei wkw
Hallo, ich kommt gerade von der “Vorstellung” (= Bürgerversammlung) aus der Kulturhalle zur Umgestaltung bzw. Neugestaltung des Ober-Rödener Ortskerns.
Nun frage ich mich gerade, ob hier sonst niemand Interesse an diesem Thema hat bzw. ob noch andere aus O.R. da waren? Ich bin nämlich der Meinung, dass die Beteiligung nicht gerade überwältigend war…
Schöne Grüsse,
Lesen Sie Stadtkern/Ortskern Rödermark/Ober-Roden.

 
Das trifft (Beteiligung nicht gerade überwältigend) auch für viele Vorhaben der Stadt Rödermark zu. Natürlich ist das in anderen Städten ähnlich. Es wird erst richtig darüber diskutiert, wenn der Betroffene Nachteile verspürt. Bei Planungen und Besprechungen (STAVO und die Ausschüsse) ist das öffentliche Interesse recht bescheiden.
Bin ja mal gespannt, wie hoch die Beteiligung sein wird, wenn es um den Haushalt für 2011 geht. Es kann nämlich sein, dass hier etwas zur Straßenbeitragssatzung gesagt wird. Dann kann es für die Haus- und Grundstückbesitzer so richtig ins Geld gehen.
 
Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung
 
Schon in Mai 2008 bei der CDU-Rödermark

Primär wird die Überzeugung der Koalition bestätigt, dass den erkannten Problemen nicht durch eine formale Bauleitplanung begegnet werden kann und sollte, sondern vielmehr bauliche und gestalterische Maßnahmen angezeigt sind und der Erlass einer Gestaltungssatzung dazu flankierend vonstattengehen muss. Darüber hinaus bestätigt die Arbeit, dass die Koalition mit der Fokussierung auf…..Lesen Sie den kompletten Artikel bei der CDU-Rödermark.

 
Jetzt aktuell.

24.11.2010 39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
TOP 10. Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Ober-Roden
Hier der Kalender
Einfach einmal hingehen.

Dann bei der STAVO am 7.12.2010

38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Top 23: Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Ober-Roden
Hier der Kalender.

Aus op-online.de 20.11.2010
Fein oder grob gekörnter Putz, rote, braune oder schwarze Ziegel, Einfriedigungen aus Stein, Holz oder Metall in welcher Höhe? Diese Frage erhitzt die Gemüter in Ober-Rodens neuer Mitte und den umliegenden Straßen. Hausbesitzer befürchten nämlich eine Gängelung durch die Verwaltung.
Der Magistrat diskutiert seit geraumer Zeit über eine „Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Ober-Roden“. Die werde aufgestellt, „um das zu erhalten, was die Leute für erhaltenswert erachten“, erläuterte Bürgermeister Roland Kern…Lesen Sie den ganzen Artikel und die Kommentare bei op-online.de
 
Nachtrag 17.01.2011
Gestaltungssatzung Rödermark. Bürgermeister Kern ist an allem Schuld.
 
Suchen Sie nach Strassenbeitragssatzung in diesem Blog


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2011
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

Ministerpräsident antwortet FWG: Straßenbeitragsrecht wird geändert! (28.10.2010)

Gute Kunde konnte Uwe Fritzschner, Fraktionsvorsitzender der FWG seinen Kolleginnen und Kollegen anlässlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.10.2010 überbringen. In einem Schreiben des Innenministeriums an die FWG–Oberen Gros und Fritzschner wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes 2011/212 anstrebt mit der Folge, dass die Städte auch wiederkehrende Straßenbeiträge erheben dürfen. Wiederkehrende Beiträge bedeutet nichts anderes, als dass der Aufwand für die Sanierung gänzlich abgenutzter Gemeindestraßen – in der Regel haben Straßen eine Nutzungsdauer von 30 Jahren – auf alle Eigentümer der Stadt umgelegt werden darf. Hierbei werden sie immer nur mit einem Teil des Erneuerungsaufwands, und zwar mit 50% bis 75%, je nachdem, ob es sich um eine Durchgangs- oder Anliegerstraße handelt, belastet. Nach dem Schreiben des Innenministeriums soll ab 2011 oder 2012 nunmehr eine die gesamte Bürgerschaft umfassende solidarische Lösung für die Grunderneuerung abgenutzter Gemeindestraßen möglich sein.

Nach der Bürgerversammlung vom 6. September, in der die von der Kommunalaufsicht geforderte Einführung des Straßenbeitrags in Dreieich ein wesentlicher Diskussionspunkt gewesen ist, hatten die FWG–Oberen Ministerpräsident Bouffier angeschrieben und eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage gefordert. Der Ministerpräsident hatte das Innenministerium gebeten, der FWG zu antworten. Die jetzt vorliegende Antwort macht uns zuversichtlich, so Gros.

Für Gros und Fritzschner fällt noch Nacharbeit auf das Schreiben des Innenministeriums an. Zum einen komme es jetzt darauf an, bei der geplanten Gesetzesänderung den umlegungsfähigen Anteil des Aufwands für die Grunderneuerung von Straßen auf 50% zu begrenzen. Die Finanzierung zu 50% über Beiträge und zu 50% über Steuern sei ausgewogen und entspreche einer gerechten und solidarischen Belastung der Bürgerschaft, meinen die Beiden. Sie appellieren deswegen an den Städte- und Gemeindebund, bei der Begleitung der geplanten Gesetzesänderung sich dafür einzusetzen, den umlegungsfähigen Anteil auf 50% zu beschränken. Wir werden ein entsprechendes Schreiben an unseren Spitzenverband richten, erklären Gros und Fritzschner.

Zum weiteren ist es in der jetzigen Übergangsphase wichtig, dass die Stadt von einer Grunderneuerung abgenutzter Gemeindestraßen Abstand nehme, um Konflikte mit der Kommunalaufsicht zu vermeiden, so die Freien Wähler. Klipp und klar stehe nämlich in dem Schreiben des Innenministeriums, die Kommunalaufsichtsbehörde ist weiterhin angehalten auf die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gegenüber Dreieich zu dringen. Auf ein übergangsweises Stillhalten – so die Anregung der FWG – will sich das Innenministerium nicht einlassen. Fritzschner lobt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Magistrat: bei seiner Vorlage des Haushalts 2011 habe er auf Investitionen für die Grunderneuerung von Gemeindestraßen verzichtet. Übergansweise müssten eben die Straßen weiterhin geflickt werden, so die beiden FWG–Oberen.
 
Quelle: Freie Wählergemeinschaft Dreieich
 

 
Es wäre schön, wenn die Unsrigen beim Haushalt 2011 dem Beispiel von Dreieich Folge leisten:

Fritzschner lobt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Magistrat: bei seiner Vorlage des Haushalts 2011 habe er auf Investitionen für die Grunderneuerung von Gemeindestraßen verzichtet. Übergansweise müssten eben die Straßen weiterhin geflickt werden, so die beiden FWG–Oberen

 
Interessant wäre es auch zu erfahren, ob eine der in Rödermark etablierten Parteien sich einmal die Mühe gemacht hat, wie die Freien Wähler in Dreieich:

hatten die FWG–Oberen Ministerpräsident Bouffier angeschrieben und eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage gefordert.

 
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Zwei dieser etablierten Parteien haben genug damit zu tun, den Bürgermeister bezügl. Bahnhof niederzubügeln.
 
Fairerweise muss allerdings erwähnt bleiben, dass z.B. die SPD und CDU im März 2010 sich gegen eine Straßenbeitragsatzung ausgesprochen hat:

Als ziemlich einfallslos bezeichneten beide Fraktionschefs die jetzige Vorgehensweise des Bürgermeisters. „Wem in dieser hochbrisanten Angelegenheit nichts anderes einfällt als den Stadtvorordneten schlicht eine Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vorzulegen, der hat die Ängste der Bürger nicht verstanden“, bedauert Armin Lauer Kerns „Initiativlosigkeit“. „Das löst bei den Leuten nur noch Kopfschütteln aus“, so Gensert abschließend.

 
Dem Bürgermeister Einfallslosigkeit vorzuwerfen ist einfach. Man hätte einmal selber das Heft in die Hand nehmen sollen. So wie die Freien Wähler in Dreieich. Herrr Lauer und Herr Michael Gensert. 
 
Links und Infos zu “wiederkehrender Beitrag”


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Links und Infos zu „wiederkehrender Beitrag“

Links und Infos zu „wiederkehrender Beitrag“.
Ich führe hier einige Verweise (Links) auf, die über wiederkehrende Beiträge informieren.
 
Wiederkehrende Beiträge. Zunächst nur in Rheinland-Pfalz.
 
Die Verwaltung in Rödermark kann jetzt natürlich sagen: „In Hessen gibt es so etwas nicht, also brauchen wir in Rödermark darüber nicht nachzudenken“
Ich bin ja mal gespannt, ob das auch die Einstellung unseres Bürgermeisters Roland Kern ist.
 

Quelle Particia Lips, MdB CDU 2007
festzustellen bleibt: der Bürgermeister äußert ausdrücklich keine eigene Meinung! Selbstverständlich gibt es die parlamentarischen Gremien, die die letztendlichen Entscheidungen bestimmen, die Einfluss auf das Verfahren nehmen. Dennoch sind die Aufgaben des Bürgermeisters mit dem Besuch von Feierlichkeiten und der Moderation von Gremien nicht erschöpft. Rödermark braucht keinen Moderator! Die politische Öffentlichkeit kann erwarten, dass die Spitze der Stadt (direkt gewählt!) eigene Vorschläge und Meinungen entwickelt, seien sie auch unbequem. Die Vorgänger von Roland Kern waren da schon von einem anderen Kaliber.
Früher kannten wir mal einen anderen Roland Kern. Es scheint, er ist müde geworden.

 
 
Altes und neues zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz

Auch sind weitere Bundesländer der rheinland-pfälzischen Idee gefolgt und haben ebenfalls
wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt, so Sachsen-Anhalt, das Saarland und Thüringen……[]…
(Anm. der red. Wenn Straßenbeitragssatzung dann) ……auch deutlich darüber. Dementsprechend sind Beiträge von 10.000 € und mehr für den Vollausbau einer Straße für „normale“ Wohngrundstücke nicht die Ausnahme, sondern vielmehr die Regel……[]….Die Solidargemeinschaft wird nicht von den Anliegern einer bestimmten Straße, sondern von allen Anliegern der gesamten Stadt oder Gemeinde (oder ausnahmsweise bestimmter abgegrenzter Gebietsteile hiervon) gebildet. Der Grundstückseigentümer zahlt nicht mehr nur für die Straße „vor seiner Haustür“, sondern für alle Straßen des Ermittlungsgebietes (welches regelmäßig aus dem gesamten Straßensystem der Ortschaft oder einzelner Ortsteile gebildet wird). Der wiederkehrende Straßenbeitrag wird damit nicht nur von den Grundstückseigentümern an der einen ausgebauten Straße erhoben, sondern von allen Grundstückseigentümern des Ermittlungsgebietes…..[]…Mit der Gesetzesänderung wurden insbesondere die Anforderungen an das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit) beim wiederkehrenden Straßenbeitrag deutlich entschärft, indem in § 10a KAG ein neuer Einrichtungsbegriff geschaffen worden ist……Siehe komplettes Dokument von Altes und Neues zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz

 
Fertiggestellte Straßenausbaumaßnahmen aus dem Bauprogramm „Wiederkehrende Beiträge 2006 bis 2010“.
Stadtverwaltung Zweibrücken (Seite 26)
vor erhebliche finanzielle Probleme stellen kann, zieht die Ortsgemeinde Martinshöhe in Erwägung…
 
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