Es könnte für die Koalition und den Magistrat peinlich werden, wenn……

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss



…… sich am 5.3.2024 viele Bürger Zeit für Stavo nehmen.

Bürger, die aus welchen Gründen auch immer, an einer solch wichtigen Veranstaltung nicht teilnehmen können, bleibt eine Stadtverordnetenversammlung verwehrt. Leider sind einige Stadtverordnete dagegen, um mit den gegebenen Möglichkeiten dieser Bevölkerungsgruppe einen barrierefreien (virtuellen) Zugang für kleines Geld die Teilnahme an einer Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen. Hier ein Beispiel aus dem Kreistag.

Voraussichtlich wird es eine Stadtverordnetenversammlung (Stavo) geben, bei der ein Haushalt, der rechnerisch wohl nicht zu beanstanden ist, nur mit Stimmen der CDU und AL/Die Grünen verabschiedet wird. Bürgermeister, ein CDUler und die Kämmerin von AL/Die Grünen sind Parteimitglieder der regierenden Koalition.

Am 5.3.2024 steht der Haushalt auf der Tagesordnung. Bei dem Doppelhaushalt 2024-2025 handelt es sich in der Planung für mich um einen so schlechten Haushalt, den man in Rödermark seit Aufzeichnung der Wetterdaten noch nicht erlebt hat.

Es soll am 5.3.2024 ein Haushalt beschlossen werden, der in der Planung ein in dieser Höhe (<10 > Mio.) bisher nicht gekanntes Defizit aufweist. Nach der Einreichung der Planung am 5.12.2023 hat der Magistrat es offenbar im Alleingang geschafft, dieses Defizit mit für mich fragwürdigen Kürzungen auf 5.523.954,00 € zu reduzieren. Bei diesen Kürzungen hat man die am 28.02.2023 vom Kreistag beschlossene Kreisumlage, die die Stadtkasse um weitere ca. 2.200.000,00 € belasten wird, nicht mit eingerechnet.
 
Für mich sind es keine Einsparungen im klassischen Sinne, sondern wohl eher die Hoffnung, diese Kosten, die die Kämmerin im Plan doch bestimmt mit Bedacht aufgeführt hat, umgehen zu können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies auch ein Thema in den Haushaltsreden der Opposition sein wird.

Einmalig ist auch die Tagesordnung, auf der die Verabschiedung des Haushalts steht. Anträge der Koalition (0) oder der Opposition (3) kann man an einer Hand abzählen. Ich werde das Gefühl nicht los, man hat resigniert.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Bürger, die diese Stadtverordnetenversammlung besucht haben, die im Haushalt nicht aufgezeigten Risiken in Millionenhöhe erkennen werden.
Besucher, die auch die gemeinsame Pressemeldung der SPD/FWR und FDP gelesen haben, können nach dieser Stavo wahrscheinlich auch die Gegendarstellung der Kämmerin dorthin einordnen, wohin diese Gegendarstellung gehört.

Warum eine Erhöhung der Grundsteuer fällig wäre.
Mit einem Antrag der KBR (Kommunale Betriebe Rödermark) wird die Erhöhung der Eintrittspreise für das Badehaus beantragt. Eine Erhöhung, die laut Aussagen mehr als notwendig ist. Gestiegene Personal- und Energiekosten wurden als Hauptgrund aufgeführt.
Es ist schon verwunderlich, dass bei der Stadt Rödermark die gestiegenen Personal- und Energiekosten sich bis Ende 2025 (in 2025 sind Bürgermeisterwahlen) nicht in einer gestiegenen Grundsteuer B bemerkbar machen. Der Automatismus des Haushaltsplanentwurfs empfiehlt (ohne die erhöhte Kreisumlage) einen Satz von 1.458,58% (Haushaltsplan 2024-2025 Seite 94). Dass dieser Satz wohl zu hoch sein dürfte, ist klar. Es bleiben aber Fragen, die nach einer Antwort schreien.

Hinweis für die teilnehmenden Bürger.
Sollte es eine begrenzte Redezeit für die Haushaltsreden geben, ist das als Nachteil für die teilnehmenden Bürger zu sehen.

Es wäre wohl angebracht, dass die Begrenzung der Redezeit für die Haushaltsreden aufgehoben wird oder man diese zumindest auf 20 Minuten begrenzt.

Meine ganz persönliche Meinung in Kurzform.
Der vorgelegte Haushalt ist eine Frechheit.
Am 5.3.2024 wird der Haushalt beschlossen, obwohl ein Änderungshaushalt am Horizont zu erkennen ist.

Siehe auch
» Es wird ein genehmigungsfähiger Haushalt eingereicht.
» Mit Grundsteuererhöhung den Bürgern signalisieren.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Wie man in Rödermark viel Geld sparen könnte.

Sieht man sich die Tagesordnung der kommenden Sitzungsrunde der Stadtverordneten an, könnte man doch ganz einfach die Stadtverordnetenversammlung (Stavo) 10 Minuten früher starten. In den 10 Minuten den HFuW aufrufen und dann gleich zur Stadtverordnetenversammlung übergehen.

Das viele eingesparte Geld könnte man z.B. dem Tierschutz spenden, dieser wird das Geld bald sehr gut gebrauchen können.

Veröffentlicht unter Stavo

Stadtverordnetenversammlung 05.03.2024. Beginn der Sitzungsrunden am 20.02.2024

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 18.07.2023
Stadtverordnetenversammlung, Stavo Stavo 18.07.2023

» 20.02.2024 Familie, Soziales, Integration und Kultur. FSIK
Themen / Anlagen FSIK
» Konzeption 2024 zur Jugendschulsozialarbeit
» Investitionsprogramm 2024 – 2028
» Doppelhaushalt 2024/2025
» Neues Produkt: Kreativwerkstatt Kulturkreis
» Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
» Mitteilungen und Anfragen

21.02.2024 Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Themen / Anlagen BUSE
» Investitionsprogramm 2024 – 2028
» Doppelhaushalt 2024/2025
» Macht der Erlass einer Katzenschutzverordnung in Rödermark Sinn?
» Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung


22.02.2024 öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses, HFuW
Themen / Anlagen HFuW
» Badehaus – Eintrittspreise Schwimmbad
» Investitionsprogramm 2024 – 2028
» Doppelhaushalt 2024/2025
» Stellenbesetzung und Konsolidierung vor Stellenplanausweitung
» Neues Produkt: Kreativwerkstatt Kulturkreis
» Livestream/Liveübertragung aus der Stadtverordnetenversammlung
» Benutzungs- und Gebührensatzung Kulturhalle (nachträglich)
» Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
» Mitteilungen und Anfragen


05.03.2024 Stadtverordnetenversammlung, Stavo
Themen / Anlagen StaVo
» Mitteilungen des Magistrats
» Katzenschutzverordnung
» Rosenmontagszug in Urberach
» Termin mit BI wegen Ortsdurchfahrt
» Tempo 30-Zonen
» Kurzzeitparker vor KITAs
» Hopper
» Getunte PKW. Gegen die getunten lauten „PoserFahrzeuge“ vorgehen.
» Ehemaliger „Schlecker“ – Urberach
» Schützenhof / Schasser Urberach
» Badehaus – Eintrittspreise (geänderter Beschluss)
» Investitionsprogramm 2024 – 2028
» Doppelhaushalt 2024/2025
» Stellenbesetzung und Konsolidierung vor Stellenplanausweitung
» Neues Produkt: Kreativwerkstatt Kulturkreis
» Livestream/Liveübertragung aus der Stadtverordnetenversammlung
» Benutzungs- und Gebührensatzung Kulturhalle (nachträglich)



Zur Stavo:
Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen
» Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle
» Gegenüberstellung der Satzungstexte.
» Änderungsliste Ergebnis-/Finanzhaushalt
» Liquidität nach Änderung
» Änderungsliste Investitionen
» Beschluss Haushaltssatzung
» KBR Wirtschaftsplan
» BA Wirtschaftsplan
» BA Bilanz
» BA GuV
» Beteiligungsbericht


Niederschriften
» Niederschrif FSIK
– Jugendschulsozialarbeit
– Investitionsprogramm 2024 – 2028
– Doppelhaushalt 2024/2025 (Frage Frau Rüger)
– Kreativwerkstatt Kulturkreis
– Eintrittspreise Badehaus
» Niederschrif BUSE
– Ehemaliger Schlecker, Urberach
– Schützenhof Urberach
– Gewerbegebiet Kapellenstraße (Schmoll)
– Beschilderung LKW-Durchfahrtsverbot in Ober-Roden
» Niederschrif STAVO
– „Schlecker“ – Urberach
– Schützenhof Urberach
– Eintrittspreise Schwimmbad (Badehaus)
– Investitionsprogramm 2024 – 2028
– Doppelhaushalt
– Begrenzung des Stellenzuwachs
– Kreativwerkstatt
– Livestream/Liveübertragung
– Erhöhung der Zuschüsse für die Musikschule
– Geschwindigkeitsüberwachung
– Personalkosten
– Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle


Präsentationen/Fragen und Antworten
» Fragen und Antworten zum Haushalt 2024-2025


Presse/Blog
» 14.05.2024 Bekräftigt: Lkw-Durchfahrtsverbot hat Priorität

» OP Printausgabe Badehaus Gebühren
» OP Printausgabe Musikschule
» Es wird ein genehmigungsfähiger Haushalt eingereicht.
» Es könnte für die Koalition und den Magistrat peinlich werden
» Eine unglaublich laute und teilweise unflätige Sitzung.
» Haushaltsrede mit 10 Wahrheiten(ohne Satzzeichen)
» Städtische Finanzen auf tönernen Füßen
» OP Printausgabe zum Haushalt 1
» OP Printausgabe zum Haushalt 2


Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Veröffentlicht unter Stavo

Die Tagesordnungen für die kommende Sitzungsrunde der Stadtverordneten ist online.

Themen u.a.
Gebührenerhöhungen
Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Haushaltseinbringung Doppelhaushalt 2024-2025.

Die wichtigste Sitzung dürfte die Stadtverordnetenversammlung sein. Dort wird letztendlich beschlossen, was in den beiden vorausgegangenen Sitzung (BUSE, HFuW) beraten wurde

Für die Anwohner Odenwaldstraße könnte ein Vortrag in der BUSE-Sitzung von Interesse sein.
Thema: Urbanes Quartier Odenwaldstraße – Ergebnisse einer Machbarkeitsprüfung im Rahmen der sog. „Baulandoffensive“ Vortrag Bauverwaltung

Ansonsten steht bei der Stadtverordnetenversammlung 5.12.2023 u.a. zur Entscheidung an:
 
Änderung der Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit.


Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026.
Ein 4 Personen Standarthaushalt mit einem Verbrauch von ca. 186 m³/a wird mit der neuen Gebühr ein Mehraufwand von ca. 102,30 € pro Jahr haben.

Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Abwassergebühr für die Jahre 2024 bis 2026 auf EUR 2,93 je m³ für die Schmutzwassereinleitung und auf EUR 0,42 je m² für die Niederschlagswassereinleitung zu ändern. Der beigefügte Entwurf der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark – 4. Änderung – wird beschlossen.


Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026
und Änderung der Abfallsatzung.
Die Grundgebühr wird leicht sinken.
Allerdings sinkt die Zahl der enthaltenen Leerungen von 13 auf 12. Der Preise für eine zusätzliche Leerung sowie der für einen Restabfallsack werden angehoben.

Hier der Link, der Sie zu den Terminen, den Aktenmappen mit den Anfragen, Anträgen sowie weiteren Anlagen führt.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.