Man hätte ganz einfach sagen sollen: „Ab sofort halten wir uns daran, was wir schon 2012 ins Klimaschutzkonzept geschrieben haben“

Klimaschutz.  Klimaschutz. Anträge mit Klima-Vorbehalt,
Klimaschutz. Anträge mit Klima-Vorbehalt.

Klima-Vorbehalt bedeutet, dass Entscheidungen auf Auswirkungen auf das Klima zu überprüfen sind. Die Stadtverordneten sollen bei Entscheidungen den Klima- und Umweltschutz berücksichtigen.

Hätte man nicht ganz einfach folgenden Antrag stellen können?
Ab sofort halten wir uns daran,
was wir schon 2012 ins Klimaschutzkonzept geschrieben haben.

In der Stadtverordnetenversammlung am 27.10.2021 wurde (wieder) ausführlich über das Klima gesprochen. Der Eindruck, der bei den Redebeiträgen zu „Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen“ entstehen könnte, »die Stadtverordneten hätten in der Vergangenheit bei ihren Anträgen nicht auf die Auswirkungen auf das Klima geachtet«, ist falsch. Insbesondere der ehemalige Fraktionsvorsitzende der AL/Die Grünen konnte schon manchmal mit seinen Forderungen z.B. zu Bauvorhaben nerven (positiv gemeint). Über einiges von dem, was in der Vergangenheit gefordert wurde, braucht man nicht mehr zu reden. Der Gesetzgeber (Bund) hat verschärfte Regeln vorgegeben.

Keine Fraktion in der Stadtverordneten
(Die AfD ist keine Fraktion und war auch an diesem Abend nicht anwesend) zweifelt auch nicht ansatzweise daran, dass man dem menschengemachten Klimawandel nicht entgegenwirken muss. Dass Rödermark nur einen kleinen Beitrag leisten kann, soll kein Grund sein, Bemühungen zu unterlassen. Eine Ablehnung des Antrags der Koalition sowie des Änderungsantrags der SPD darf nicht dazu genutzt werden, um die ablehnenden Fraktionen als die Fraktionen zu bezeichnen, die dem Klimaschutz nicht den Platz einräumen wollen, den er zweifelsohne in der Kommunalpolitik haben MUSS.
Der Vollständigkeit halber. Hier der abgelehnte Antrag der FWR.

Was man in der Frankfurter Rundschau
zur gestrigen Stadtverordnetenversammlung zu lesen bekommt, [..] zwischen Stadtverwaltung und städtischen Gremien weiter auszugestalten sei und Messwerte sowie ein Controlling festzulegen seien [..] Quelle: fr.de kommt den Befürchtungen der FDP sehr nahe. Die FDP befürchtet, dass die ernsthafte Umsetzung dieses Antrags mit einem Aufbau eines -Bürokratiemonsters– verbunden sein könnte. Und genau dafür dürfte es der Stadt am Geld fehlen und auch nicht gewollt sein.
»Controlling« wurde von AL/Die Grünen ins Spiel gebracht.

Wie weit wird man den Bogen »Klima-Vorbehalt« spannen?
Wird man angedachte Maßnahmen neu überdenken (müssen)?
Herr Spieß (CDU) nannte als Beispiel die ins Gespräch gebrachte Rad/Fußgängerunterführung der S-Bahn in Ober-Roden.
Eigentlich dürfte die aus Sicht des »Klimaschutzes / Klimaneutralität« nicht gebaut werden. Die hohe CO2-Belastung durch das Bauvorhaben kann nicht kompensiert werden. Würde eine Unterführung auch für den Autoverkehr entstehen, könnte man zumindest den CO2 Ausstoß anrechnen, der in der Wartezeit durch laufende Motoren der Wartenden entsteht. Aber so?
Wenn man sich selber ernst nimmt, darf man über das angedachte Projekt „Bequemlichkeit für Fußgänger und Radfahrer“ keine Sekunde mehr nachdenken.

Ich denke, bei einer ernsthaften Weiterverfolgung des Gedankens „Bequemlichkeit für die Bürger„, wird der Klimaschutz hier keine Rolle spielen. Man wird Gründe zur Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger anführen, die einen Verstoß gegen die eigenen Regeln (Klima-Vorbehalt) rechtfertigen. 🙁
Nur zu hohe Kosten können die Unterführung verhindern.
Frage: Gibt es seit Bestehen des Bahnübergangs gehäufte Unfälle mit Fußgängern oder Radfahren?

Erinnern wir uns daran, was Frau Rüger auf der Stavo sagte:
Jeder Stadtverordnete, der nicht mit dem Fahrrad zur Sitzung kommt, sondern wegen angeblichem Zeitdruck das Auto nimmt, „entscheidet sich bewusst gegen das Klima!“ (Der Einfachheit halber nicht meine Notiz, sondern ein Zitat aus OP-Online)
Oder anders:
Jeder Stadtverordnete, der sich die Sitzungsunterlagen nicht per E-Mail zustellen lässt, sondern sich diese per Boten zustellen lässt, „entscheidet sich bewusst gegen das Klima!“ Siehe: Die Stadtverordneten, die sich die Unterlagen noch per Boten (..)

War der Antrag eigentlich notwendig?
Eigentlich nicht. Es ist doch schon seit 9 Jahren alles geregelt.
Hätte man nicht ganz einfach sagen können: „Ab sofort halten wir uns daran, was seit 2012 im Klimakonzept der Stadt Rödermark aufgeführt ist?“ Da steht doch eigentlich alles drin!
 
Anmerkung. Was für das Klimaschutzkonzept zählt –steht wohl irgendwo im Schrank und keiner schaut mehr rein-, gilt auch für das Einzelhandelskonzept.
 
Dem Klimaschutzkonzept haben am 13.11.2012 folgende Fraktionen uneingeschränkt zugestimmt: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR.

  • Seit November 2009 beteiligt sich die Stadt Rödermark an der Aktion „100 Kommunen für den Klimaschutz“.
  • In 2012 haben die Stadtverordneten ein Klimaschutzkonzept verabschiedet. Klimaschutzkonzept der Stadt Rödermark (Entwurf Endbericht)
  • Die Stadt Rödermark hat einen Klimaschutzmanager eingestellt.

Bei OP-Online wird auch der Landwirt Gaubatz
erwähnt. Passend zu dem Antrag der SPD –StarkregenGräben in der Feldgemarkung, die das Regenwasser aus Baugebieten schlucken
Ich kann wenig zur Feldgemarkung sagen, aber etwas zu einem Graben, der die von Herrn Gaubatz geschilderte Funktion zu übernehmen hat. Siehe: Entwässerungsgraben Plattenhecke. Brücken und Staudamm.

Hat jetzt nichts mit den Anträgen zu tun.
Man spricht (Stavo) und schreibt (Presse) gerne „F-Parteien„, wenn Koalition und SPD die FWR und FDP in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark anspricht. War es in der Vergangenheit evtl. noch zu ertragen, dürfte es bei der neuen Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung evtl. eine Anspielung beinhalten. Selbst dann, wenn man von F-Fraktionen sprechen würde. Das -F- deshalb, weil in der Vergangenheit FWR und FDP die einzige Partei bzw. Wählervereinigung waren, die ein -F- im Namen tragen. Die Zeiten sind vorbei.
Warum ich das überhaupt schreibe? Wenn ein Bürger sich zu einer dieser beiden Fraktionen (FDP, FWR) bekennt, könnte man als Sympathisant einer F-Parteien automatisch auch der AfD zugeordnet werden.

Siehe auch


» Ein wenig zu den Finanzen der Stadt Rödermark.
» Wir sind bereits dabei!


» Klimaschutz eine Fragen des Geldes?
» Klima-Vorbehalt in Rödermark beschlossen
» AL. Klima-Vorbehalt beschlossen
» Klimaschutzkonzept


Nachtrag zu Klima-Vorbehalt
» 21.12.2021 Bürgermeister legt Widerspruch gegen Parlamentsbeschluss ein. Klimawirkungsprüfung vertagt.
[..]Dagegen hat Bürgermeister Daniel Tybussek nun allerdings Widerspruch eingelegt.
Mühlheim – Das ist dem Rathauschef gemäß Paragraf 63 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) möglich, wenn er meint, ein Beschluss verletze entweder geltendes Recht oder gefährde das Wohl der Gemeinde. Tybussek meint, der Beschluss beschneide den Magistrat in seiner Kompetenz und gefährde das Gemeinwohl.
[..]
Siehe OP-Online.de


» Anträge/Berichtsanträge/Anfragen/Antworten zur Stavo, Stadtverordnetenversammlung 27.10.2021


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Ein wenig zu den Finanzen der Stadt Rödermark.

Finanzen Stadt Rödermark
Finanzen Stadt Rödermark

Jahresabschluss „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ (KBR) 2020
Geschäftsbereich KBR
Geschäftsbereich KBR (Bild anklicken)

Jahresabschluss „Stadt Rödermark“ 2020
Jahresabschluss 2020 Stadt Rödermark
Jahresabschluss 2020 Stadt Rödermark. (Bild anklicken)

Anmerkung zum Überschuss Stadt Rödermark. Gewerbesteuer.
Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Kompensationsumlage für den Gewerbesteuerausfall (Erstattung des Landes Hessen) in Höhe von 2.918.256,00 € sowie der hohen Nachzahlungen einiger Unternehmen für zu zahlende Gewerbesteuer aus dem Geschäftsjahr 2019.

4.7 Lage der Stadt Rödermark
Der vorliegende Jahresabschluss 2020, der trotz der Corona-Krise eine Zuführung zu den Rücklagen in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro zulässt, täuscht über den Ernst der Lage hinweg. Hatte Rödermark im Ergebnis 2019 noch 14,2 Millionen bei dem Aufkommen an der Gewerbesteuer, so wäre man in 2020 bei etwa 10,6 Millionen Euro gelandet. Die Corona-Hilfe des Landes für ausgefallene Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 2,9 Millionen Euro und enorme Nachzahlungen von Rödermärker Unternehmen in Höhe von 3,7 Millionen Euro haben die pandemiebedingten Ertragsausfälle und die erheblichen Mehraufwendungen mehr als kompensiert.
Diese Situation wird sich nicht wiederholen. Prognostiziert sind stark sinkende Steuereinnahmen gegenüber der Vorpandemiezeit. Derzeit geht man davon aus, dass das Steuerniveau aus dem Ergebnis 2019 erst im Jahr 2024 wieder erreicht werden kann. Das bedeutet, dass die ursprünglich prognostizierten jährlichen Steuermehreinnahmen in Höhe von ca. drei bis sechs Prozent, nicht erzielt werden können. Ob eine Kompensation erfolgen kann, bleibt abzuwarten. Eine Anpassung des Aufwands bei den Personal- und Sachkosten nach unten, ohne Reduzierung des Leistungsstandards, erscheint auf Grund der durch die Pandemie ausgelösten Extremsituation nicht möglich. Quelle Seite 234

Mehr hierzu in der Aktenmappe zur Stadtverordnetenversammlung vom 27.10.2021.
 
Siehe auch
» Kimavorbehalt bei der Stavo am 27.10.2021
» Wir sind bereits dabei!


» Anträge/Berichtsanträge/Anfragen/Antworten zur Stavo, Stadtverordnetenversammlung 27.10.2021


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Stadtverordnetenversammlung (Stavo) 27.10.2021

Sven. Du wurdest vermisst.
 
Siehe auch
» Anträge/Berichtsanträge/Anfragen zur Stavo, Stadtverordnetenversammlung 27.10.2021


» Klimavorbehalt
» Ein wenig zu den Finanzen der Stadt Rödermark.

Nachtrag zu Klima-Vorbehalt.
» 21.12.2021 Bürgermeister legt Widerspruch gegen Parlamentsbeschluss ein. Klimawirkungsprüfung vertagt.
[..]Dagegen hat Bürgermeister Daniel Tybussek nun allerdings Widerspruch eingelegt.
Mühlheim – Das ist dem Rathauschef gemäß Paragraf 63 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) möglich, wenn er meint, ein Beschluss verletze entweder geltendes Recht oder gefährde das Wohl der Gemeinde. Tybussek meint, der Beschluss beschneide den Magistrat in seiner Kompetenz und gefährde das Gemeinwohl.
[..]
Siehe OP-Online.de



Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Kommende Stavo. Kommt die BürgerAPP?

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 27.10.2021
Stadtverordnetenversammlung, Stavo 27.10.2021

Die Freien Wähler haben zu kommenden
Stadtverordnetenversammlung (27.10.2021 Tagesordnung ) einen Antrag zur Erstellung einer BürgerAPP gestellt.

Die Kommunikation zwischen Stadt und Bürgern muss schnellstmöglich auf digitalem Weg optimiert werden. Mit einer Bürger App haben Bürger von Rödermark jederzeit einen Überblick über das Geschehen in der Stadt. Über das Smartphone können bequem alle Informationen zu Veranstaltungen, Vereinen, Einrichtungen oder Wirtschaft eingesehen werden.

Die aktuell bestehenden digitalen Angebote der Stadt Rödermark beschränken sich häufig lediglich auf Downloads von Dokumenten und Informationen auf der Website. Stadtnahe Einrichtungen wie Badehaus, Wirtschaftsförderung usw. kommunizieren weitgehend autark auf deren Websites oder über Facebook. Eine zentrale Übersicht aller Angebote besteht nicht. Dies ist nicht nur aufwändig in der Pflege für alle Betriebe und Einrichtungen, sondern auch nicht mehr zeitgemäß. […]

Quelle: https://www.roedermark.sitzung-online.de/public//vo020.asp?VOLFDNR=6019

Zu diesem Antrag haben die FWR auch eine PM abgegeben.
Zu lesen auch in der Offenbach Post vom 24.10.2021 (Printausgabe)
Interessante ist der letzte Satz der PM. „Doch auch die Politik hinkt nach FWR-Ansicht hinterher. Noch immer lassen sich viele Mitglieder des Stadtparlaments die Sitzungsunterlagen ausgedruckt von einem Boten überbringen, anstatt sich diese per E-Mail zusenden zu lassen.
Ich bin erschüttert. Das darf doch wohl nicht wahr sein.

Interessant ist dieser Satz deshalb,
weil auf der Stadtverordnetenversammlung auch über folgenden Antrag der Koalition abgestimmt werden soll:
In Anbetracht der dramatischen Auswirkungen des Klimawandels sind auch auf lokaler Ebene sämtliche Entscheidungen, die eine Klimarelevanz aufweisen, auf ihre Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit im Hinblick auf die Erreichung von Klimaneutralität zu hinterfragen. Quelle: https://www.roedermark.sitzung-online.de/public//vo020.asp?VOLFDNR=5983

Die Stadtverordneten, die sich die Unterlagen noch per Boten
zustellen lassen, könnten den Anfang machen. Das Zustellen der Unterlagen per Bote muss abgeschafft werden. Ich bin sogar dafür, dass man die Stadtverordneten öffentlich benennt, die sich die Unterlagen noch per Boten zustellen lassen. Den Haushaltsplan lassen wir mal außen vor.


» Anträge/Berichtsanträge/Anfragen zur Stavo, Stadtverordnetenversammlung 27.10.2021


Siehe auch
» Klimavorbehalt
» Ein wenig zu den Finanzen der Stadt
»
Wir sind bereits dabei …… BürgerAPP
» PM. Freie Wähler Rödermark beantragen Bürger-APP


» 16.02.2012 Einstimmung auf eine beginnende Diskussion.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.






Rödermark News - Neues aus Rödermark

Heute im Bundestag. Auftreten von Extremwetter-Phänomenen in Deutschland.

Starkregen. Hinweiskarte
Starkregen. Hinweiskarte

Auftreten von Extremwetter-Phänomenen in Deutschland
Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Prognosen zum Auftreten von Extremwetter-Phänomenen in Deutschland sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/32480) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32034). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind ihr wissenschaftliche Prognosen bekannt, wonach Extremwetter-Phänomene auch in Deutschland in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen werden.

weiterlesen

Zur Abschätzung der zukünftig zu erwartenden Änderungen von Starkniederschlägen wurden der Antwort zufolge „Klimaprojektionsensembles mit unterschiedlichen Kombinationen aus globalen und regionalen Klimamodellen für verschiedene Emissionsszenarien ausgewertet“. Daraus ergebe sich zum Beispiel eine deutschlandweite Zunahme der Anzahl der Tage mit Starkniederschlag von mehr als 20 Millimeter pro Tag. Im Sommer sei auch mit einer Zunahme der Intensität von Starkniederschlägen zu rechnen. Dauerregenereignisse „dürften ebenfalls intensiver werden“.

Generell wird laut Vorlage für alle Jahreszeiten deutlich, dass in Deutschland zukünftig mit einer Zunahme der Auftrittswahrscheinlichkeit von Starkniederschlagsereignissen zu rechnen ist. Dies passe zu den Aussagen des Weltklimarates in seinem Anfang August 2021 vorgestellten neuen Bericht.

Klimaprojektionen bis zum Ende des 21. Jahrhunderts zeigten, dass neben der weiter ansteigenden mittleren Lufttemperatur in Deutschland besonders deutliche Zunahmen im Auftreten extrem hoher Temperaturen und von Hitzeperioden zu erwarten sind, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Zunahme werde sowohl hinsichtlich der Länge als auch der Häufigkeit der Hitzeperioden projiziert. Gleichzeitig gehe die Anzahl der Tage mit niedrigen Temperaturen markant zurück.

Nach aktuellem Kenntnisstand wird den Angaben zufolge in der Zukunft kein statistisch signifikanter Trend in der Höhe und Anzahl der Sturmfluten erwartet, wenn diese auf den mittleren Wasserstand bezogen werden. Allerdings erhöhe sich im Rahmen des globalen Meeresspiegelanstiegs auch der mittlere Wasserstand. Bezogen auf einen festen Bezugspunkt an Land „werden daher Anzahl und Höhe der Sturmfluten in Zukunft zunehmen“.

[Einklappen]

Starkregen-Hinweiskarte für Hessen
Eine erste Übersicht der Gefährdungslage bei Starkregen vermittelt die hessenweit verfügbare Starkregen-Hinweiskarte. Sie soll Kommunen dabei unterstützen, ihre eigene Situation besser einschätzen zu können. Siehe: Starkregen-Hinweiskarte für Hessen
(Hervorhebung durch den Admin)

Ausschnitt Starkregenkarte Land Hessen
Ausschnitt Starkregenkarte Land Hessen

Starkregenkarte Hessen
Starkregenkarte Hessen

Die Karte wurde auf der Webseite
„Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie“ zur Verfügung gestellt, um die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre eigene Situation besser einschätzen zu können.
[..]Die Karte basiert auf Beobachtungen des Niederschlags, Topographie und Versiegelungsgrad. Zusätzlich ist die Vulnerabilität (kritische Infrastrukturen, Bevölkerungsdichte und Erosionsgefahr) enthalten. Sie hat eine relativ grobe Auflösung von 1 km², so dass für die Planung konkreter Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenfolgen häufig eine höher aufgelöste Visualisierung (z.B. über Fließpfadkarten oder Starkregen-Gefahrenkarten) der örtlichen Starkregengefährdung sinnvoll ist..[..] Quelle: www.hlnug.de
Hervorhebung durch den Admin.

Fließpfadkarten können von allen hessischen Kommunen
beantragt werden.
Zunächst sollte die Kommune selbst einschätzen, ob die Erstellung einer Fließpfadkarte für bestimmte Ortsteile sinnvoll erscheint. Wir empfehlen Fließpfadkarten vor allem für ländlich geprägte kleinere Ortslagen, deren Umfeld durch größere Geländeunterschiede geprägt ist. Wenn keine oder nur sehr geringen Hangneigungen vorhanden sind, wird auch die Aussagekraft der Fließpfade gering bleiben. Wenn das (in den Fließpfadkarten nicht berücksichtigte) Kanalnetz einen erheblichen Teil des Wassers ableitet, ist auch hier die Aussagekraft der oberirdischen Fließpfade gering.
Quelle: www.hlnug.de (Text unter: Wer kann Fließpfadkarten beantragen und wie?)

Siehe auch
» 21.10.2021 Gewappnet für Wetterextreme?
» 20.10.2021 Banger Blick aufs Bachbett
» 04.10.2021 SPD-Fraktion beantragt Starkregengefährdungsanalyse
» 17.07.2021 Starkregen kann es überall geben.
» 12.07.2021 80 Einsätze der Feuerwehr nach Starkregen.
» 06.05.2021 Entwässerungsgraben Plattenhecke.
» 08.11.2016 Rödermark Bürgerversammlung. Starkregenereignisse
» 07.09.2016 Starkregenereignisse und Rückstausicherung


» Hochwasseratlas
» Stadtparlament gibt Fließpfad- und Starkregenkarte in Auftrag
» Starkregen und kommunale Vorsorge


Hochgegangene Kanaldeckel beim letzten Starkregen im Juli 2021




Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.