Sondersitzung BUSE 08.12.2022

Sondersitzung BUSE 8.12.2022. Anwesend waren mehr Zuhörer als Stadtverordnete
Sondersitzung BUSE 8.12.2022. Anwesend waren mehr Zuhörer als Stadtverordnete

Nachtrag 22.12.2022

» Erkenntnisse der Fokusgruppen
 
Präsentation Planungsbüro von Mörner
» LKW Durchfahrtsverbot.
Präsentation Dipl.-Ing. Klaus Freudl
» Anliegerparken


Die Sondersitzung BUSE am 8.12.2022 taugt nicht dazu, allen Anwohnern der besprochenen Gebiete Hoffnung zu machen, dass sich bezüglich ihres Anliegens eine Besserung abzeichnen wird.
Der Antrag der ‚Freien Wähler Rödermark‘, den anwesenden Bürgern das Rederecht zu erteilen, wurde von den Stadtverordneten angenommen. Angesichts der zahlreichen anwesenden Bürger war dies auch zu erwarten.

Zu beiden Themen:
Parken um den Bahnhof Ober-Roden„. Das Fazit vom Gutachter. Anwohnerparken nicht durchsetzbar. Hier besteht laut Gutachter kein Handlungsbedarf. Erwähnenswert ist der Zähltag. Am 2.6.2022 wurde die Anzahl der freien Parkplätze (von 400) ermittelt. Im Juni wurde das 9-Euro-Ticket eingeführt.
Ich bin nicht sicher. Ich glaube, es waren 100 freie Parkplätze.
 
Lkw-Durchfahrtsverbot Nieder-Röder-Straße“ wohl die einzige Möglichkeit, eine Verkehrsberuhigung/Lärmminderung herbeizuführen. Allerdings müssen hier die Nachbarkommunen mitspielen. Wird wohl ein längerer Prozess werden, dessen Ende wohl, wie bei der Ortsumgehung Urberach, nicht alle Bürger erleben werden. Diejenigen, die besser Bescheid wissen als ich, sind wesentlich optimistischer. Auch ich hoffe, dass die Fachleute recht behalten.

Das Ergebnis der Gutachten wird zeitnah auf der Webseite der Stadt Rödermark veröffentlicht. Ich hoffe, es werden auch die Messprotokolle/Zählprotokolle mit veröffentlicht. Man wird dann mit Erstaunen lesen können, wie langsam (sic!) in Rödermark die Fahrzeuge unterwegs sind.

Die für mich erschreckende Erkenntnis ist die,
mit welchen Informationen in unserem Land Entscheidungen getroffen werden. Eine einzige Messung genügt, um daraus das Mittel zu bestimmen, das für alle weiteren Maßnahmen herangezogen wird. Um das zu verdeutlichen, zeigte ein Bürger einen Vergleich auf: Wenn man den Kopf im Kühlschrank stecken hat und die Füße im Backofen, dann dürfte im Schnitt die Temperatur noch zum Überleben reichen. Fazit. Mit einem tiefgefrorenen Kopf und angebrannten Füßen lässt sich gut weiterleben.

Jetzt liegen die Parameter aus dem Gutachten
für den leidgeplagten Bürger rund um den Bahnhof, der Kipferl Kreuzung und Rodaustraße vor. Die Parameter geben wenig Hoffnung auf Besserung. Die Stadt hat jetzt ein Mittel an der Hand, um bei künftigen Problemen auf diese Gutachten hinzuweisen und sich auf den Standpunkt zu stellen: „Uns sind die Hände gebunden.

Geschwindigkeitsüberprüfung/Blitzer
Vom Ordnungsamt werden solche Aktionen als wenig erfolgversprechend angesehen.
Auch wohl deshalb, weil in verschiedenen Rödermärker Facebook-Gruppen regelmäßig und zeitnah vor mobilen Blitzern gewarnt wird. Fragen Sie einmal die leidgeplagten Anwohner, was die von diesen Meldungen halten.

Lärm durch schlechte Straßen und deren Behebung
Bürger, die sich zu Wort gemeldet haben, bemängelten den seit geraumer Zeit schlechten Zustand der Straßen. Die Straßenschäden werden der Verwaltung mit Bild und Text gemeldet. Ein nicht unerheblicher Teil der Lärmbelästigung ist auf den schlechten Zustand der Straßen zurückzuführen.

Ein schwieriges Thema.
Auch, wenn es sich um Straßen der Stadt Rödermark handelt.
Ich bin aber auch sicher, dass Kreativität und der Griff in die nicht standardmäßig vorgegebenen Schubladen, zu akzeptablen Lösungen führen könnten.


» Siehe hierzu auch den Artikel bei OP-Online


Gespräch nach der Sitzung. Hier die versprochene Erklärung.
 
Fragen, die sich aus dem Sitzungsverlauf ergeben haben.
Rettungsschirm
Ja, wir haben den in der Sitzung angesprochenen ERSTEN Rettungsschirm hinter uns gelassen. Rödermark hat aber einen weiteren Rettungsschirm in Anspruch genommen. „Hessenkasse“ genannt. Die Hessenkasse unterliegt allerdings anderen Regeln als der „erste Rettungsschirm“. Bei der Hessenkasse werden teilweise Schulden gestrichen. Für den Rest der Schulden zahlt jeder Bürger (egal ob Baby oder Greis) 25,00 € pro Jahr und das 20 Jahre lang. Bei 28.000 Einwohnern 700.000,00 €, die über den Haushalt der Stadt zu begleichen sind. „Rödermark hängt weiter am Tropf.“

Schlechter Straßenzustand. Rödermark erhebt keine Straßenbeiträge.
Vorweg. Wir müssen in Rödermark dankbar dafür sein, dass Bürgermeister Kern sich gegen die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gestellt hat. Auch seine Entscheidung, die Einführung der „wiederkehrenden Beiträge“ nach nur einem Tag wieder zurückzunehmen, — ein Segen für die Bevölkerung.
Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden.
 
Die Aussage, gefallen in der Ausschusssitzung – wir haben keine Straßenbeitragssatzung -, kann man so nicht stehen lassen.
Richtig ist: Es werden keine Straßenbeiträge über eine Satzung erhoben. Beiträge zur grundhaften Sanierung der Straßen werden über eine erhöhte Grundsteuer B gezahlt. Schon in 2005 hat der Kämmerer und Erste Stadtrat Herr Sturm so gehandelt. Hier die entsprechende Aussage:
[..] kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten? Antwort des Ersten Stadtrates: (Herr Sturm in 2005)
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Quelle
2013. Artikel bei fr-online bestätigt:
[..]Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der Fall. [..] In 2020 war es dann soweit. Von 540 Prozentpunkte auf 715.

In Rödermark werden die Kosten, die durch eine „grundhafte Sanierung“ der Straßen entstehen, nicht über eine Satzung eingezogen, sondern sind schon seit mindestens 2005 (für mich die erste dokumentierte Aussage) ein Bestandteil der Grundsteuer B.

Straßenbeitrag mit Satzung
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Satzung und 50% aus dem laufenden Haushalt bestritten.
In Rödermark (glücklicherweise) ohne Satzung.
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Grundsteuer B eingezogen. 50% wie bei Bestehen einer Satzung aus dem laufenden Haushalt.

Wie hoch könnte der Betrag sein, den der Bürger zurzeit zahlt?
In den 190 Prozentpunkten in 2006 auf 715 Prozentpunkte angestiegenen Grundsteuer B dürfte sich ein nicht unerheblicher Anteil an „Straßenbeitrag“ befinden. Seit 2005 sind Aussagen von Stadtkämmerer und Bürgermeister dokumentiert, die eine Grundsteuererhöhung damit begründen, weil in Rödermark kein Straßenbeitrag erhoben wird. Dass den Bürgern der Anteil (Prozentpunkte) nicht bekannt gegeben wird, der für die „grundhafte Sanierung“ gedacht ist, ist aus Sicht der Verwaltung/Stadtkämmererin verständlich. Könnte Diskussionen auslösen, die unangenehm werden könnten.
Siehe Zusammenfassung Grundsteuer B
 
Wir können getrost davon ausgehen, dass sich der von den Bürgern jährlich geleistete Anteil zu einem „Straßenbeitrag“ zurzeit so um die 100 Prozentpunkte (von 715) bewegen könnte. In Euro ausgedrückt, mehr als 1.000.000,00 Mio. Dieser Betrag wird von der Stadt jährlich über die Grundsteuer B eingezogen und sollte den Regeln nach 50% (Schnitt) der Kosten für die „grundhafte Sanierung“ decken. Dies bedeutet auch, wir könnten in Rödermark im Prinzip jährlich 2 Mio. Euro in die „grundhafte Sanierung“ investieren. 50% der Kosten müssen auch mit einer Straßenbeitragssatzung über den normalen Haushalt finanziert werden.

Investiert die Stadt nicht jährlich den Betrag von 1 Mio.
für die „grundhafte Sanierung“,  könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Stadt den Bürgern einen gewissen Betrag der erhobenen Grundsteuer B zurückerstatten müsste.

Festzuhalten sei.
Der Bürger leistet seinen finanziellen Anteil, dass die bestehende Infrastruktur nicht verkommt. Wenn die Stadt nicht mindestens 2 Mio. jährlich (laut von der Stadt in Auftrag gegebenem Gutachten sind 2.200.000,00 notwendig) in die „grundhafte Sanierung“ der Straßen investiert, könnte man dem Bürgermeister und seiner Kämmerin dann den Vorwurf machen, man geht nicht sorgsam mit dem Geld der Bürger um? Lässt man in Rödermark die bestehende Infrastruktur verkommen, weil man sich durch neue, teilweise völlig überflüssige Projekte verzettelt und deshalb Geld fehlt?

Grundsteuer ist nicht zweckgebunden


Für Rödermark angedacht, als noch eine Straßenbeitragssatzung im Gespräch war.
Anliegerstraßen: 75 Prozent der Kosten dürfen umgelegt werden
Haupterschließungsstraßen: 50 Prozent dürfen umgelegt werden
Hauptverkehrsstraßen: 25 Prozent dürfen umgelegt werden
Schnitt 50%


Unsortiert:
» Zusammenfassung Haushalt/Schutzschirm/Hessenkasse
» Zusammenfassung: Grüne Mitte, Odenwaldstr. Kapellenstr. Babenhäuser Str., Freiherr vom Stein Str. Stadtgrün, Stadtumbau, Radwege
» Hessenkasse. Weniger hilfsbedürftige Kommunen als gedacht.
» Messenhausen. Kritik an Verkehrsbelastung reißt nicht ab
» Messenhausen. Verkehrsberuhigung wegen Unfallschwerpunkt?

Die für die Babenhäuser Straße gewährten Landeszuschüsse in Höhe von 188.270.00 € zuzügl. Zinsen (ca. 162.000,00 Stand Oktober 2017) wurden zurückgefordert. Grund: Die 30-Zone in der Babenhäuser Straße ist nicht zulässig.
Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat.
» Der Schildawald zu Ober-Roden. Babenhäuser Straße
» Verwaltungsgericht. Klage

» Konzept für grundhafte Sanierung der Straßen liegt jetzt vor.
» Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?
» Zusammenfassung Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

Wie macht man Rödermark fit für die Zukunft?

Zukunft
Zukunft

Es wäre schön zu erfahren, wie die Bürgermeisterkandidaten Rödermark fit für die Zukunft machen wollen.

Sprüche wie »Haushalt ist auf Kante genäht« oder »dafür haben wir zurzeit kein Geld« (selbst für die kleinsten Ausgaben) haben wir schon öfters in Rödermark hören müssen. Der Haushalt 2019 konnte gerade so mit einem kleinen Überschuss im ordentlichen Haushalt abgeschlossen werden. Eine Grundsteuer B Erhöhung konnte durch Aufzehren von Rücklagen vermieden werden.

Grundsteuererhöhung nochmal abgewehrt.
Grundsteuererhöhung nochmal abgewehrt.

Wie sehen die Bürgermeisterkandidaten die momentane und künftige Finanzlage der Stadt?
Um die kommenden Ausgaben unserer Stadt zu begleichen, braucht es einen Hexenmeister und keinen Sprücheklopfer. Kurzer Blick zum Bundeshaushalt. Für den Bundeshaushalt sieht es nicht rosig aus. Und wenn es dem Bund mal nicht mehr so gut gehen sollte, werden es auch die Länder, Kreise und Kommunen das zu spüren bekommen. Die fetten Jahre sind vorbei. Der Presse kann man entnehmen:
Die Bundesregierung steht einem Bericht zufolge aufgrund von Ausgabensteigerungen und schwächeren Steuereinnahmen in den kommenden Jahren vor einer Finanzlücke von fast 25 Milliarden Euro bis 2023.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bürgermeisterkandidat nicht ins Grübeln kommt, wenn er sich den Haushalt 2019 der Stadt ansieht, die er gerne als Bürgermeister führen möchte.

Hilfe für eine Antwort auf diese Frage eine kleine Übersicht.

Rödermark hat in der Vergangenheit aus meiner Sicht viel zu wenig unternommen, durch neue Gewerbegebiete Gewerbetreibende für Rödermark zu gewinnen, um damit die Einnahmen über Gewerbesteuer zu steigern. Qualifiziertes Personal ist jedenfalls noch im IC-Rödermark vorhanden. Wenn sich jetzt noch die Grundeinstellung des Magistrats und Stavo zum Gewerbe ändert, man dem IC die notwendigen Handlungsfreiheiten gibt, dann wäre ein guter Anfang gemacht.

Straßen. Bald ist Roland Kern nicht mehr Bürgermeister in Rödermark. Das »Straßenbauprogramm« muss jetzt angegangen werden. Zur Erinnerung. 20 Mio. stehen als Kosten aktuell an. Eine Zahl von der Bauverwaltung, die von der Fraktion der FDP als geschönt bezeichnet wird. Sagen wir deshalb MINDESTENS 20 Mio. stehen an. 2,5 Mio. kommen jährlich neu hinzu. Höchstens 1 Mio. will man zurzeit investierten. Da braucht der Bürgermeisterkandidat kein Abitur, um zu erkennen »so wird der Investitionsstau weiter anwachsen und die zurzeit 2,5 Mio. jährlich werden natürlich unaufhaltsam ansteigen.« Unsere Kinder und Enkel werden all das bezahlen müssen. Wo stehen wir mit unseren Straßen in 10 Jahren. Mit den heutigen Zahlen der Stadt (wahrscheinlich zu niedrig). 10×2,5* Mio. = 25 Mio. 10×1* Mio. = 10 Mio. 20* Mio. + 25 Mio. – 10 Mio. Ergibt fürchterliche Zahl. In 10 Jahren wird der Investitionsstau (laut Zahlen der Stadt) auf satte 35 Mio. angewachsen sein. Kosten kommen sicherlich hoch hinzu, wenn dann mal so richtig investiert wird. Kann das vorhandene Personal die Aufgaben überhaupt stemmen? Weitere Kosten für Personal und Büro.

Bevor wir die Straßen angehen, fangen wir mal etwas Neues an. Natürlich mit weiteren Kosten verbunden. Es wird mit einem weiteren sündhaft teuren Projekt um Wählerstimmen geworben. Die Straßen können warten. Spruch bei einer Ausschusssitzung: „Wenn eine Straße kaputt ist, ist die eben kaputt. Kaputter als kaputt geht nicht.“
Können wir überhaupt die unbedingt notwendigen 4,5 Mio**. in unsere Straßen investieren? Wenn wir bereit sind, eine Grundsteuererhöhung zu akzeptieren, dann JA.

Förderprogramme. Die Kosten für die Umbauprogramme (Stadtumbau, Stadtgrün) der Stadt belasten durch die Eigenbeteiligung von ca. 35% der Gesamtkosten (es könnten 11 bis 15 Mio. sein) die kommenden Haushalte ganz gewaltig. Ist der Stadtumbau/Stadtgrün mit dem vorhandenen Personal überhaupt möglich? Müssen neue Mitarbeiter eingestellt werden, um den Arbeitsaufwand für die Förderprogramme zu bewältigen? Müssen neue Räumlichkeiten, z.B. für die Bauverwaltung, geschaffen werden? Können wir uns überhaupt noch Förderprogramme erlauben? Wenn wir bereit sind, eine Grundsteuererhöhung zu akzeptieren, dann JA.

Hessenkasse. 25,00 Euro zahlt jeder Bürger (Baby, Greis) knapp 21 Jahre für die vom Land Hessen übernommenen Schulden der Stadt Rödermark. Die Kosten, ca. 700.000,00 €, sollen in Zukunft über den laufenden Haushalt gezahlt werden. Hier können wir nicht mehr zurück. Vereinbarungen sind beschlossen.

Können wir uns überhaupt noch Neues erlauben? Zunächst muss das Geld da sein. Das bekommen wir auch von Bund und Land. Wenn es denen nicht mehr so gut geht, dann husten wir. Rödermark hat auch Steuereinnahmen, die unabhängig von Bund und Land sind. Gewerbesteuer, Grundsteuer, Spielgerätesteuer, Hundesteuer. Alles Einnahmen, die nicht zweckgebunden sind. Gebühren sind auch Einnahmen, müssen aber genau für den genannten Zweck eingesetzt werden. Friedhofsgebühr, Müllgebühr … uvam. Fragen Sie, ob der Haushalt nur mit den laufenden EINNAHMEN ein ausgeglichenes Ergebnis (geringer Überschuss) erreicht hätte.

Ein neues Projekt wird angedacht. Jetzt kann man von einem Bürgermeisterkandidaten erfahren, dass er in seiner Amtszeit gedenkt, ein Gefahrenabwehrzentrum in Rödermark zu installieren. Das ist zunächst ein Punkt in einem Wahlprogramm. In einem Wahlprogramm stehen natürlich nur Schlagzeilen. Mit den zum Zweck der Bürgerinformation genutzten Medien wie Videos, Webseite, Twitter, Facebook, Instagram, Pressemeldung sollte Platz sein für »wie will man das aus einem laufenden Haushalt bezahlen? Ohne Steuererhöhung.«

Alles nicht so schön. Oder? Richtig, jetzt beginnen wir die Suppe auszulöffeln, die man uns in den letzten Jahren eingeschenkt hat. Rödermark hat 12 Mio. an Schulden abgegeben und wird aller voraussichtlich den Schutzschirm I in diesem Jahr verlassen. Der Keks ist gegessen und hat die Grundsteuer B auf 540%-Punkte katapultiert. BTW, Gewerbesteuer wurde auch erhöht. Rödermark hat einen ausgeglichenen Haushalt. Rödermark hat über 30 Mio. an Kassenkrediten aufgebaut. Davon hat Rödermark jetzt ca. 26 Mio. an das Land abgegeben. Ca. 13 Mio. von den 26 Mio. zahlen wir in den kommenden 21 Jahren mit ca. 700.000,00 € pro Jahr zurück. Rödermark hat einen ausgeglichenen Haushalt. Wir müssten mindestens 3,5 bis 4,5 Mio. im Jahr für den Straßenbau ausgeben. Wir tun das nicht. Rödermark hat einen ausgeglichenen Haushalt. Setzen wir den geringen Überschuss aus dem Haushalt 2019 den kommenden Ausgaben gegenüber, müsste man gewaltig sparen oder die Einnahmen steigern. Rödermark hat einen ausgeglichenen Haushalt.

Zu den Sternchentexten
* höchstens 1 Mio. will die Stadt für die grundhafte Sanierung der Stadt aufwenden.
* rechnerisch verrotten für 2,5 Mio. weitere Straßen.
* 20 Mio. (wahrscheinlich wesentlich mehr) an Investitionsstau stehen an.
* Stand in 10 Jahren 35 Mio. sind zu investieren.
** Rechnung wie vor. Aber 4,5 Mio. im Jahr für die Straßen investieren und in 10 Jahren könnten wir auf 0 stehen.
** 10×2,5* Mio. = 25 Mio. 10×4,5* Mio. = 45 Mio. 20* Mio. + 25 Mio. – 45 Mio. Ergibt 0.

Besteht die Gefahr einer Grundsteuererhöhung?

Hessenkasse
Hessenkasse

Es wäre schön zu erfahren, ob die Bürgermeisterkandidaten die Gefahr sehen, die Grundsteuer B im kommenden Jahr erhöhen zu müssen.

Wie kann man überhaupt auf den Gedanken kommen, die Grundsteuer B müsste erhöht werden?
Ich hatte damit gerechnet, dass Bürgermeister Kern in seinen letzten Monaten im Amt uns eine Grundsteuererhöhung präsentieren wird. Gut; es ist (noch) nicht passiert. Übrigens, 100%-Punkte bedeuten in etwa ca. 1 Mio. für die Haushaltskasse. Der Haushalt 2019 hat recht knapp das Hauptziel -ausgeglichener Haushalt- erreicht. Erreicht auch deshalb, weil man auf Rücklagen zugegriffen hat, die in Zukunft fehlen werden. Schwer wird es, wenn die Wirtschaft nicht mehr wie bisher brummt und die Umsätze sinken. Schlimm wird es, wenn der Kreis weiter an der Schraube Kreisumlage/Schulumlage dreht. Schlimm wird es, wenn die Zinsen steigen. Wissen sollten Sie, dass sich die Schulden der Stadt seit 2017 um ca. 10 Mio. € erhöht haben. Ganz schlimm wird es, wenn der Falsche den Bürgermeistersessel besteigt und die Wirtschaftsförderung weiterhin Chefsache bleibt. Am schlimmsten für alle Bereiche wird es aber, wenn der falsche Kandidat(in) zum Bürgermeister(in) gewählt wird.

Gibt es denn neue Kosten, die eine solche Vermutung begründen?
Durch ein Gerichtsurteil sah sich die Stadt gezwungen, eine Zusage des Dezernenten einzulösen und die Erzieher, zusätzlich zu den üblichen Tarifsteigerungen, zwei Gruppen höher einzugruppieren. Zusätzliche Kosten für die Steuerzahler im Kita-Bereich ab 2019 jährlich ca. 231.700,00 €. Die viel zu niedrig(1) angesetzten Beträge, die zur “grundhaften Sanierung“ der Straßen bereitgestellt werden. Meiner Meinung nach fehlen aus heutiger Sicht zusätzlich zu den geplanten Ausgaben mindestens 2,5 Mio. jährlich. Rechenbeispiel für Pessimisten. 2,5 Mio. bedeuten ca. 250%-Punkte Grundsteuer B. Sprich, von aktuell 540% auf 790%. Die Kosten für die beiden Förderprogramme sind auch nicht ohne. Die Hessenkasse (Rettungsschirm II), ein Betrag, ca. 700.000,00 jährlich,

„Wir haben den Rettungsschirm I erfolgreich verlassen können und sind jetzt freier in unserem Handeln.“
Wenn Sie diesen oder einen ähnlichen Satz von einem Bürgermeisterkandidaten hören, sollten Sie den Saal verlassen oder einfach einmal fragen: „Was ist einfacher geworden?“.
Es geht letztendlich bei allem ums Geld. Hier hat man sich in der Vergangenheit hemmungslos zu dem Finanzierungsmittel -Kassenkredit- gegriffen. Kassenkredit ist nichts anderes, als ein Überziehungskredit. Ist z.B. dafür gedacht, KURZFRISTIGE Engpässe zu überbrücken, aber nicht als Kreditersatz. Und Kassenkredite hatte Rödermark zum 31.12.2017 ca. 31 Mio. €. Davon sind ECHTE, ablösungsfähige Kassenkredite durch die Hessenkasse von 26,6 Mio. € vorhanden. Jetzt ist Schluss mit lustig. Folgendes wird dem Kämmerer der Stadt noch großes Kopfzerbrechen bereiten. [..] Vor allem aber wird die Aufnahme neuer Liquiditätskredite (dieser Begriff wird in Hessen nun anstelle von „Kassenkredite“ verwendet) genehmigungspflichtig, ebenso die Liquiditätsplanung der Gemeinde, die der Kommunalaufsicht vorzulegen ist (§§ 97a und 105). Die (momentan) sehr kostengünstige Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung über Liquiditätskredite fällt für die Gemeinden damit weitgehend weg. [..] Quelle

Gut, jetzt wissen wir das. Wann wird die Grundsteuer B erhöht?

Wie sage ich es meinem Kind?
Bei dieser Frage hat es Karsten Falk am einfachsten. An den Finanzen, den beiden Förderprogrammen, an der Nachzahlung der gerichtlich herbeigeführten Steigerung der Gehaltskosten im KiTa-Bereich, an all dem hat nicht mitgewirkt.
 
Hier dürfte es Frau Schülner, zwar erst recht kurz, durch die Zugehörigkeit der Fraktion, die schon seit Jahren in Rödermark die Richtung vorgibt, etwas schwerer haben.
 
Besonders schwer dürfte es dem stellvertretenden Bürgermeister fallen, z.B. sagen zu müssen: „Im nächsten Jahr werden wir die Steuern erhöhen müssen!“

Wenn jemand Fortschritte der Stadt auf seine Fahnen schreibt, muss man auch zu den immer größer werdenden Problemen Stellung nehmen und Lösungen aufzeigen.

Rödermark bekommt bald die Rechnung dafür präsentiert,
dass man nicht genügend dafür getan hat, damit sich Gewerbe in Rödermark ansiedeln kann bzw. bleibt. Man hat das Gefühl, ganz das Gegenteil möchte man. Siehe Rossmann, EDEKA, Jacobs.

Stichwort -Gute Fee-
Die Rettung wäre. Es würde vom Land/Bund ein Förderprogramm -Straßenbau- angeboten. Z.B. 1.200.000,00 Mio. zahlt die Stadt und der Zuschuss beträgt 2.800.000,00 Mio.€. Und das dann jedes Jahr bis 2040. Man kann es auch gute Fee nennen.

Fällt mir gerade vor die Füße.
Beschreibt genau, wie die Protagonisten einer Grün/Schwarzen Regierung Defizite abbauen wollen.
43 Milliarden Schulden mit 100 Mio. im Jahr tilgen. Da kann man es auch ganz bleiben lassen.

Als besonders fragwürdig beurteilt der Hessische Steuerzahlerbund die Aussage, nur bei „konjunktureller Normallage“ eine „planmäßige Rückführung des Kreditbestandes“ vornehmen zu wollen. „Laut Finanzplanung für 2019 sollen die Altschulden in Höhe von immer noch 43 Milliarden Euro lediglich um rund 100 Millionen reduziert werden, während Baden-Württemberg und Bayern die zehnfache Summe tilgen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf!“ so Papendick. Der Freistaat Bayern wolle auf diese Weise bis 2030 schuldenfrei sein, während Hessen dieses Ziel wohl erst in mehreren Jahrhunderten anpeile. Quelle

Vergleiche dazu Rödermark. Investitionsstau 20 Mio. Jedes Jahr kommen ca. 2,5 Mio. hinzu. Man will den Stau mit jährlich 1 Mio. abbauen. Mag verstehen, wer will. So ist halt Grün/Schwarze Mathematik.

Rödermark kann mehr.
Wir brauchen nur den/die richtige(en) auf dem Bürgermeistersessel.
Denken Sie daran. Frischer Wind tut gut.

1) Es fehlen mindestens 2,5 Mio. für den Straßenbau.
Rechnen Sie einfach mit den von der Stadt Rödermark herausgegebenen Zahlen.
 
Siehe auch
Aktuelles & Downloads zur Hessenkasse

Hessenkasse. Rödermark hat den Bewilligungsbescheid

Schulden. Rödermark braucht wieder Hilfe.
Schulden. Rödermark braucht wieder Hilfe.

Jetzt ist es amtlich. Die hoch verschuldete Stadt Rödermark ist unter den „zweiten Rettungsschirm“ geschlüpft. Bei dem ersten Rettungsschirm waren es ca. 12 Mio. Euro Schulden, die den Rödermärkern abgenommen wurden. Alle Hessen haben die Schulden übernommen. Als Gegenleistung wurde von Rödermark ein ausgeglichener Haushalt eingefordert. Grundsteuer B Erhöhungen in nicht unerheblicher Höhe waren die Folge. Auch andere Steuern wie Hundesteuer, Gewerbesteuer und Spielgerätesteuer sowie Gebühren wurden angehoben.

Jetzt kommt der „zweite Rettungsschirm“, die Hessenkasse. Damit wären wir knapp 28 Mio. € an weiteren Schulden los. Auflagen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzuweisen, bleiben bestehen. Was schmerzhaft ist, es kommt zusätzlich (also anders als beim Rettungsschirm I) eine Tilgungsrate pro Bürger (egal ob Baby oder Greis) von 25,00€ auf uns zu. Ob der kommende Haushalt der Stadt die Belastung von ca. 700.000,00 € plus 1.000.000,00 € für die grundhafte Sanierung der Straßen ohne Grundsteuererhöhung stemmen kann, bleibt abzuwarten.

Für die Teilnahme an der Hessenkasse gab es für die hoch verschuldete Stadt Rödermark keine Alternative. Die Alternativen ergeben sich erst bei der kommenden Kommunalwahl. Die Rödermärker haben es dann in der Hand, über den Wahlzettel die ausgetretenen Wege für ein besseres Rödermark zu verlassen. Frischer Wind würde der Stadt guttun.

Steuererhöhungen
Grundsteuer B in Rödermark.
Grundsteuer bis 31.12.2006 190%
» Grundsteuer ab 01.01.2007 330%
» Grundsteuer ab 01.01.2013 450%
» Grundsteuer ab 01.01.2015 540%
Gewerbesteuer von 350 auf 380 Punkte
Hundesteuer von 60,00 € auf 120,00 € erhöht.

Erstaunlicherweise brauchen nicht alle Kommunen den Rettungsschirm „Hessenkasse“ in Anspruch zu nehmen. (Z.B. Eppertshausen mit Bürgermeister Carsten Helfmann braucht keine Hilfe.)
Siehe: Hessenkasse. Weniger hilfsbedürftige Kommunen als gedacht.

Siehe auch
» Bescheide – Auftakt in Dietzenbach 


Quartalsbericht von der Finanzverwaltung

Rödermark. Quartalsbericht von der Finanzverwaltung

Stadt Rödermark. Bericht 1. Quartal 2016
Stadt Rödermark. Bericht 1. Quartal 2016

Quelle .pdf: bgb.roedermark.de unter Anlage.

Zur Überwachung und Einhaltung des mit dem Land Hessen vereinbarten Schutzschirmabbaupfades werden unterjährig Berichte erstellt. Zusätzlich zu den vom Land geforderten Halbjahres- und Jahresberichten werden zur Überwachung und Steuerungsmöglichkeit Quartalsberichte erstellt.

Der Quartalsbericht bildet die Summe der ordentlichen Erträge und Aufwendungen, das ordentliche Ergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis und das Jahresergebnis ab.

Er enthält das Budget und die Ist-Daten für das Jahr 2015, die Plan-Daten für das Jahr 2016 sowie das Budget zum 31. März und ein bereinigtes Ergebnis für 2016 zum 31. März (Datenbasis 27. April 2016).
 
Quelle: bgb.roedermark.de
 
 
Rödermark. Quartalsbericht (1.2016) von der Finanzverwaltung. Quelle .pdf: https://www.roedermark.sitzung-online.de/public//vo020.asp?VOLFDNR=4303 unter Anlage.