Widerspruch gegen Street View.

Sie möchten ein Bild von Ihrem Haus bei Street View nicht sehen? Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner wirbt dafür, dass bei den Gemeinden Widerspruchslisten ausgelegt werden.
 
Da wir solche Listen (mir ist jedenfalls nichts anderes bekannt) in Rödermark nicht haben :-(, können Sie einen Widerspruchsbogen auf der Webseite der Stadt Babenhausen abrufen. Hier gibt es den Widerspruchsbogen.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Befangenheit. Bahnhof Rödermark. Ober-Roden

Mal ein wenig zu Befangenheit. Wenn z.B. bei der Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung ansteht, aus der ein Stadtverordneter Nutzen ziehen kann, ist dieser befangen zu erklären und darf sich nicht an dieser Abstimmung beteiligen.
 
Dies ist auch bei der Abstimmung zum Verkauf des Bahnhofes geschehen.
Haben aber auch wirklich alle, die aus dem Verkauf einen Nutzen ziehen können, den Raum verlassen?

Quelle Hessenrecht

(1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält.
(2) Für Mitglieder eines Ausschusses (§ 88) gilt § 20 Abs. 4 entsprechend.

Quelle Hessenrecht.

(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden,
1.wer selbst Beteiligter ist;……..[]……
6.wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaften in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist.
Dem Beteiligten steht gleich, wer durch die Tätigkeit oder durch die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann.…[]

 
 
Quelle Hessenrecht.

(1) Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er
1.durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann,……….[]………..

Nachtrag 9.10.2010
Neues vom Bahnhof in Rödermark,Ober-Roden.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Rödermark. Umgestaltung Ortsmitte.

Wenn die Ortsumgestaltung Ober-Roden dann mal fertig ist, wird es bestimmt sehr schön dort werden.
Meckern kann man an einigen Stellen. Hört man sich dann aber die Argumente an, warum das Eine oder Andere so gemacht worden ist, wie es ist, reduziert sich die Kritik auf ein Minimum. Wenn man dann noch gefragt wird, was man selbst an Vorschläge im Vorfeld eingebracht hat und hierauf keine Antwort hat, sollte man sich zwar der Kritik nicht vorbehaltlos enthalten, aber etwas ruhiger und bedachter vorgehen.

Nicht als Kritik, sondern als Anregung für spätere Maßnahmen:

» Man hätte z.B. die Pflastersteine vor der Kirche verkaufen können und den Erlös als Zuschuss für das marode Kirchendach nehmen können. An anderer Stelle (Marktplatz) hätten ebenfalls Steine verkauft werden können, wie es auch Frankfurt auf der Zeil getan hat. Die verkauften Steine werden natürlich in der neugestalteten Ortsmitte verlegt.
 
» Man hätte während der Bauzeit ein kleines Baustellenfest veranstalten können. Vollkommen ungezwungen und ohne großen Aufwand. Heute wäre dafür ein super Tag gewesen. Kaum Bauaktivitäten, gutes Wetter und nix los im Ort.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Schade. CAP-Markt kommt nicht nach Ober-Roden.

Wie berichtet, sind Verhandlungen über eine Ansiedelung eines CAP-Marktes im Zehnthof geführt worden.
 
Wie ich heute erfahren konnte, sind die Verandlungen erfolglos abgebrochen worden.
 
Siehe: Das könnte es bald in Rödermark Zehnthof geben.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Keine Renaissance der Straßenbeitragssatzung

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

Ein Artikel aus der Wetterauer-Zeitung vom 23.04.2010. Kurstadt-Bürger müssen auch künftig keine Straßenbeiträge zahlen. Stadtverordneter Dr. Hans-Joachim Simon (Fraktion Wir und Andere) hatte in der Parlamentssitzung am Donnerstagabend im Sportheim die Wiedereinführung der Satzung gefordert, der Antrag wurde aber mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
……[]….»Ich kann nur vor diesem Schritt warnen. Die Satzung hat viel Streit verursacht, zahlreiche Rechtsanwälte haben daran verdient. Daraus muss man als Politiker die richtigen Lehren ziehen und die Finger davon lassen«, …..Lesen Sie bei der Wetterauer-Zeitung den ganze Artikel
 
Satzung zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung

Steuerlast
Steuerlast

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Vorsicht Explosiv. Die Grundsteuer B. Straßenbeitragssatzung

Ich muss gestehen, bis vor einigen Monaten hatte ich keine Ahnung, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt und errechnet. Ich habe einmal bei Bekannten und in der Kneipe nachgefragt. Auch Mitglieder der STAVO habe ich darauf angesprochen. Das Ergebnis war bei den Befragten » Ahnungslosigkeit «.

Wer hat die Bürger jemals richtig über die Zusammensetzung der Grundsteuer B informiert?

Es wird jetzt in der STAVO darüber diskutiert (eigentlich wird nicht darüber diskutiert, weil der Antrag von der Minderheit kommt), den Hebesatz von 330 auf die ehemaligen 290 Punkte abzusenken, um die Bürger zu entlasten. Fakt scheint zu sein, es wird zwar wie damals versprochen über die Rücknahme der Grundsteuer B gesprochen, die Erhöhung des Hebesatzes wird aber nicht zurückgenommen. Bei der angespannten finanziellen Lage der Stadt wird das auch schwerlich möglich sein.

Die Grundsteuer hat auch etwas Gutes. Sie wird von allen Bürgern getragen. Die Grundsteuer kann, wenn es der Stadt dann einmal wieder besser geht, gesenkt werden. Eine Straßenbeitragssatzung, ohne einen riesigen Protest auszulösen, nicht.

Die Einnahmen einer Grundsteuer B kommen immer. Die Straßenbeiträge nur dann, wenn eine Straße grunderneuert wird. Beträge werden umgelegt und dann von den Anliegern eingesammelt oder eingeklagt. Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung sind, im Gegensatz zur Grundsteuer,  zweckgebunden.

Die durchgeführte Anhebung der Grundsteuer um 40 Punkte auf 330 Punkte brachte in etwa den Betrag, der durch eine Straßenbeitragssatzung zu erwarten wäre. Die Probleme (Steuer<->Beitrag) weiter unten.

Frage an die mitlesenden Fachleute. Was ist mit wiederkehrenden Beiträgen. Ich werde morgen recherchieren, ob das in Hessen möglich ist. (Nachtrag 7.5.2010. Scheinbar nur in Rheinland-Pfalz und Saarland.) Wenn nicht, ist es an der Zeit, hier aktiv zu werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» der wiederkehrende Beitrag ein wichtiger Beitrag zur Tragbarkeit von öffentlichen Lasten ist. Straßenbaulasten werden nicht einmalig von den Eigentümern an einer Straße, sondern solidarisch innerhalb der Abrechnungseinheit verteilt. Die finanzielle Belastung des Einzelnen wird erträglicher. So kann eine evtl. notwendige Kreditaufnahme vermieden werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Solidarität und Generationsgerechtigkeit gefördert wird bzw. entsteht.

» der wiederkehrende Beitrag die einzelne Straße in ein Verkehrssystem einordnet und es nicht mehr an den Zufälligkeiten der Lage von Grundstücken liegt, wie hoch die Belastung des einzelnen Bürgers ist

Quelle: Resolution des Stadtrates zum Erhalt wiederkehrender Beiträge für Straßen

Hier auch gleich die Satzung aus Pirmasens

HAUS & GRUND BERLIN zum geplanten Straßenausbaubeitragsgesetz
Wiederkehrender Beitrag statt existenzvernichtender Abgabe

Warum wird eigentlich über Straßenbeitragssatzung und/oder Grundsteuer diskutiert?
Haushalt 2011. Natürlich gibt es da wieder Schulden. Da der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss, fällt denen dann auf, eine Straßenbeitragssatzung gibt es in Rödermark nicht. Dann gibt es für den Haushalt keine Zustimmung. Die Kommunalaufsicht interessiert sich überhaupt nicht dafür, dass die zu erwartenden Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung schon über die Grundsteuer B gesichert sind. Steuern für Gebühren geht nicht. Es war also von unserem Stadtkämmerer FALSCH, die Grundsteuer zu erhöhen und KEINE Beitragssatzung einzuführen. Dem Herrn sei Dank für diese Vorgehensweise.

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 4.5.2010 stand das Thema Straßenbeitragssatzung auf der Tagesordnung. Die Auffassungen wie man diese verhindern kann waren:

» A) In jedem Fall die Straßenbeitragssatzung zum Thema machen um der Kommunalaufsicht zu zeigen hier in Rödermark werden sich Gedanken gemacht.

» B) Ganz klar sagen, wir in Rödermark wollen keine Straßenbeitragssatzung.

Alleine schon durch die Tatsache: „Eine Straßenbeitragssatzung belastet nur einen Teil der Bürger“ bin ich gegen eine solche Satzung. Da der Stadt aber das Geld an allen Ecken und Kanten fehlt, darf, wie auch bei der STAVO geäußert, kein Thema tabu sein.

Steuerehrlichkeit bei der Grundsteuer.
Der Ausgangspunkt der Grundsteuer B die Jahresrohmiete
3,00 DM (DM ist richtig) x Wohnfläche x 12
Nehmen wir einmal an, es wurde von Ihnen bei der
» Wohnflächenberechnung ein Fehler gemacht,
» ein nicht genehmigungspflichtiger Umbau wurde durchgeführt,
» ein Lagerraum wurde zur Wohnfläche.

Nehmen wir an. Durch eine der vorgenannten Maßnahmen wurde zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Wer von der Stadt Rödermark spricht eigentlich die Bürger an, die aktuelle Wohnfläche einmal mit den Angaben der Gebührenbescheide abzugleichen. (Ist auch zurzeit auch nicht Aufgabe der Stadt)

Irgendwann bekommt der Hausbesitzer vom Finanzamt den Bescheid zur Feststellung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. Abgeheftet und vergessen. Ab jetzt kommt nur noch der Gebührenbescheid der Stadt. Leider stehen dort KEINE Angaben, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt.

Um festzustellen, ob Sie mit Ihrer Grundsteuer B in etwa richtig liegen, multiplizieren Sie bei einem Zweifamilienhaus Ihre Wohnfläche mit 2,09 €. Bei einem Einfamilienhaus multiplizieren Sie mit 2,36 €. Achtung: Überschlagsrechnung nur in 2010 richtig.
Es stellt sich jetzt aber gleich die Frage: „Was ist Wohnfläche aus Sicht des Finanzamtes?“. Ich habe da ein Dokument gefunden, welches dies Frage beantwortet. Für die Richtigkeit keine Garantie.

Stellen Sie fest, es sind ja von Ihnen ca. 10% weniger an Wohnfläche angeben, kann der Weg zur Steuerehrlichkeit ein riesiger Akt werden. Da verliert man vor dem bevorstehenden Verwaltungsakt schon gleich die Lust. Man hat evtl. auch Angst vor Nachzahlungen. Da lassen wir es wie es ist und haben unsere Ruhe.

Gäbe es  von der Stadt (oder wen auch immer)  ein einfaches Formular, bei dem ich nur meine persönlichen Angaben zu machen habe und die richtige Wohnfläche angebe (mehr braucht das Finanzamt auch nicht), und das Formular einfach in den Briefkasten der Stadt werfen kann, wäre der erste Schritt getan.

Von welchem Betrag ist eigentlich die Rede?
Der Haushaltsansatz der Stadt Rödermark für 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 % Hebesatz).

Wären es bei der angegebenen Wohnfläche nur 10%  zu Ungunsten der Stadt entspricht das einem Steuerausfall von ca. 300.000 Euro pro Jahr.
Merke:  Grundsteuer ist keine Gebühren oder Beitrag. Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden. Den Bürgern schwer zu vermitteln.

Grundsteuer erhöhen.
Um eine Straßenbeitragssatzung abzuwenden die Grundsteuer B um weitere 25 Punkte anheben? Den Betrag aber ?irgendwie? zweckgebunden anlegen.
Problem: Grundsteuer sind keine Gebühren. Grundsteuer ist nicht zweckgebunden. Vom Gesetzt her geht es eigentlich auch nicht.

Wiederkehrende Beiträge. Der Königsweg aus dem Dilemma?
Ist wie von der Kommunalaufsicht gefordert eine Gebühr. Wird von allen Haus- und Grundstückseigentümer getragen. Kann bedenkenlos wieder gestrichen werden. Wiederkehrende Beiträge können umgelegt werden. Erfüllt die Auflagen der Kommunalaufsicht.
Problem: Keine Ahnung ob das in Hessen zulässig ist. Werde morgen nachforschen. ( 07.05.2010 Hessen scheinbar nicht. Nur Rheinland-Pfalz und Saarland)
Nachtrag 2013. Auch in Hessen möglich. In Rödemark wahrscheinlich ab 2014.

Das gefährliche an der Grundsteuer B
Bei der Grundsteuer B ist das Drehen an einem Rädchen gleich in der Haushaltskasse zu bemerken.
Mann kommt einfach und ohne großen Aufwand an das Geld der Bürger.

Achtung. Da wo DM steht ist das auch RICHTIG.
Berechnung der Grundsteuer B bei 100 qm Wohnfläche und einem Zweifamilienhaus.

Jahresrohmiete = 3,00 DM * 100 * 12 = 3600,00 DM
Schönheitsreparatur = 5% 180,00 DM
Gesamtjahresrohmiete = 3780,00 DM

Vervielfältiger z.B. 10,6 = 40068,00 DM
Umrechnung auf EURO = 20486,00 DM ( 0,51129)

Einheitswert 20486,00 DM
Steuermesszahl 3,1 v.T. (Zweifamilienhaus). 63,50 € — 3,5 v.T. bei Einfamilienhaus.

Diese 63,50 € sind jetzt für der Grundsteuer B anzusetzen. Die Stadt/Gemeinde wird jetzt diesen Steuermessbetrag um den Hebesatz anreichern.

Aktueller Hebesatz 2010 in Rödermark ist 330%. Das ergibt eine Grundsteuer B von 209,55 Euro

Die Stadt Rödermark kann nur an dem Rädchen Hebesatz drehen.

Sie können ja selber mal an dem Rädchen drehen. Verändern Sie den Vervielfältiger, die Jahresrohmiete oder die Steuermesszahl.

Wie Sie sehen, ist der Hebesatz das letzte Rädchen. Nur hier kann die Stadt Veränderungen herbeiführen.
Sollte einer der anderen Sätze verändert werden, bringt das mehr Geld in die Kasse, die Belastung der Bürger steigt und die Stadt ist nicht Schuld. Es wird z.B einfach die Steuermesszahl um einige Nachkommastellen erhöht und schon ist mehr Geld in der Kasse.
Veröffentlicht wird das dann in einem Nebensatz, den eh keiner versteht. Schon haben wir wieder eine verdeckte Steuererhöhung.

Nachtrag: 06.05.2010
Wie geschrieben, wird die Kommunalaufsicht evtl. bei einen Haushalt 2010 eine fehlende Straßenbeitragssatzung bemängeln. Interessiert sich die Kommunalaufsicht eigentlich auch dafür, um welchen Betrag es sich handelt?
Von der Stadt Rödermark habe ich Zahlen erhalten, mit dem nach einer Überschlagsrechnung ca. 300.000€ zu erwarten wären.
Jetzt die Fragen (werde ich an die Fraktionsvorsitzenden weiterleiten)

Da die Stadt Rödermark für das Verwalten der Straßenbeitragssatzung noch keine geschulten Mitarbeiter hat, müssen doch sicherlich hierfür Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Kann der zusätzliche Arbeitsaufwand mit dem vorhandenen Mitarbeiterstamm bewältigt werden?

Wie hoch ist der Aufwand für die zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen?

Wie hoch werden die Belastungen für die Stadt durch Stundungen sein?

Wie wird die Planungssicherheit hergestellt wenn man nicht sicher sein kann auch alle geforderten Beträge eintreiben kann?

Wie hoch ( in %) können die Ausfälle betragen? (Forderungen können nicht eingetrieben werden)

Wie hoch ( in %) kann der Verwaltungsaufwand insgesamt geschätzt werden?

Würden die anfallenden Verwaltungskosten NUR den zahlenden Bürgern der Straßenbeitzragssatzung auferlegt?

Wie erklärt die Stadt den Mietern in unserer Stadt, dass diese (Mieter) durch die fehlende Straßenbeitragssatzung geprellt worden sind? Wenn die 40 Punkte der Grundsteuer B, so wie Herr Sturm es gesagt hat, ein Ersatz für die Straßenbeitragssatzung ist, wurden die Umlagen ( die 40% der Grundsteuer B) von der Vermietern eigentlich unrechtmäßig erhoben. Könnte man so sehen.

Die Stadt Rödermark hat sicherlich durch den Austausch mit den Gemeinden, die eine Straßenbeitragssatzung eingeführt haben, entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung.

Ich bin ja wirklich einmal gespannt, ob ich die Fragen beantwortet bekomme. Wenn ja, bin ich noch mehr gespannt, um welchen Betrag es eigentlich geht, wenn ein Haushalt von der Kommunalaufsicht beanstandet werden kann bzw. nicht genehmigt wird.

Ich vermute, wenn wir diesen Betrag dann prozentual dem Haushalt Rödermark gegenüberstellen, werden wir die Welt nicht mehr verstehen.

Nachtrag 7.5.2010
Etwas zu dem Verwaltungsaufwand aus Berlin.

Berlin…….Herr Bürgermeister Ulbricht, Sie haben angesprochen, wie viele Mitarbeiter Sie in der Verwaltung brauchten, und haben gesagt, 80 % der Einnahmen, die aus einem Straßenausbaubeitragsgesetz zu erwarten wären, müssten allein für die Verwaltung bezahlt werden. Da Sie im Bezirk Treptow-Köpenick über langjährige Erfahrung verfügen, halte ich diese Zahl für höchst schlüssig, sie ist auch nicht strittig zu stellen……….
Dreieich….Belastung bei der Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Mal ganz abgesehen von ca. 100.000 € pro Jahr an Verwaltungskosten für die Stadt bei Einführung der Satzung.
Quelle: http://www.fwgdreieich.de/news.htm

Ich hoffe ja nicht, dass die Stadt dann auf die Idee kommt, den Verwaltungsaufwand für die Straßenbeitragssatzung auf den zahlenden Bürger der Gebühren umlegt. Obwohl, wenn ich den Verwaltungsaufwand den Kosten für den Straßenbau gegenüberstelle bleibt ja nix mehr. Also Verwaltungsaufwand kommt on Top.
Man stelle sich einmal vor, die Angabe aus Dreieich, 100.000 Euro Verwaltungsaufwand, stimmt. Die Stadt hat in einem Jahr aber nur 80,000,00 Euro an Straßenbeitragssatzung umzulegen. Müssen wir jetzt die Grundsteuer erhöhen, damit der fehlende Betrag von 20.000,00 Euro wieder reinkommt? 🙂

Das Dilemma, in dem wir uns bewegen, ist eigentlich ohne eine Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Beitrag kaum zu lösen. Wir können sparen, sparen und noch mal sparen. Der Haushalt wird nicht ausgeglichen sein. Wir können die Grundsteuer B um 100 Punkte erhöhen, Geld fehlt immer noch und die Kommunalaufsicht wird sagen: “ Was ist mit der Straßenbeitragssatzung?“

Es muss ein Weg gefunden werden, damit unser Bürgermeister nicht wegen einer fehlender Beitragssatzung klagen muss. Es muss ein Beitrag herbei, der von allen Bürger geleistet wird und in besseren Zeiten problemlos entfallen kann.

Immobilien, die an reparaturbedürftigen Straßen liegen, haben bei einer Straßenbeitragssatzung aus dem Stand heraus einen Wertverlust von mindestens 30.000,00 Euro.

Wahrlich keine leicht Aufgabe und das vor den Wahlen in 2011.

Folgende Artikel können auch von Interesse sein:
Links und Infos zu “wiederkehrender Beitrag”
Rödermark und die Kreisabgabe!

Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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DFB-Mobil auf dem Sportgelände der TS-Ober-Roden.

Am Donnerstag den, 6. Mai 2010, zwischen 17.00h und 20.30h ist das DFB-Mobil auf dem Sportgelände der TS-Ober-Roden zu Gast. Für Ihre Jugendarbeit erhoffen sich die Übungsleiter Thorsten Kaiser und Werner Wirth wertvolle Informationen von den DFB-Fachleuten.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Stadtverordnetenversammlung am 4. Mai 2010

Am 4. Mai 2010 ist Stadtverordnetenversammlung. Die Tagesordnung können Sie hier einsehen.
 
 
Der Punkt, den eigentlich jeden Hausbesitzer in die öffentliche Stadtverordnetenversammlung (STAVO) treiben MUSS, ist:

Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Erlass einer Straßenbeitragssatzung für Rödermark

Hier geht es um richtig Geld für die Haus- und Grundstücksbesitzer.
Warum müssen Haus- und Grundstücksbesitzer die gesamte Last einer Grunderneuerung von Straßen tragen? Mieter haben ja kein Auto wenn ja, dann benutzen die keine Straßen.
 
Ein anderer interessante Punkt (hier geht es um Ersparnis für Mieter und Hausbesitzer) ist:

Antrag der FDP-Fraktion: „Grundsteuer B“

Hierbei soll die Grundsteuer B um 40 Punkte auf den alten Stand von 290 Punkte gesenkt werden. Hierzu wurde in diesem Blog sehr viel geschrieben. Sehen Sie sich einfach die für Sie interessanten Punkte an.
 
In jedem Fall für die Urberacher interessant. KL-Trasse.

Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Ortsumfahrung Offenthal/K-L-Trasse

Da nich jedem bekannt ist um was es sich bei der KL-Trasse handelt habe ich hier eine Erklärung.
Alleine wegen diesem Punkt dürfte die Halle Urberach (Mehrzweckraum) zu klein sein. Ich würde wegen des zu erwartenden Andrangs die Kulturhalle (auch wenn die in Ober-Roden liegt) vorschlagen.
 
Bei der Stadtveroerdnetenversammlung lernen Sie evlt. die Burgermeisterkandidaten (wenn die denn mal da sind) kennen.