Das hat Roland Kern mal zu einem sicheren Schulweg geschrieben!

Jetzt lesen Sie doch mal das, was unser Bürgermeister 2007 geschrieben hat. Und was ist daraus geworden. Man zeigt Schwachstellen auf und KEINER unternimmt etwas.
Das geht jetzt schon seit Septemer 2009. 🙁
 
Roland Kern schreibt: (Siehe unten im ganzen Artikel)
„Der Kleine Rödermärker“, ein Zeichen auf den Gehwegen, signalisiert den Kleinen, wo sie verhältnismäßig sicher über die Straßen kommen.“

Ein sehr gefährlicher Witz. Der sichere Schulweg.
Ein sehr gefährlicher Witz. Der sichere Schulweg.

Mit verhältnismäßig sicher hat Roland Kern wohl diesen Übergang gemeint. Was soll ich HIER mit den Kindern üben? Die sehen doch keine Autos. Die Autofahrer sehen die Kinder nicht. Fährt hier nicht mal das Ordnungsamt vorbei? Sind die BLIND?
Sollen hier Pflanzen oder Kinder geschützt werden?

Ich bin ja auch mal gespannt, ob bei der Neugestaltung des Ortskerns die Zeichen für den sicheren Schulweg wieder eingebaut werden.
Hier können Sie sich den ganzen Plan ansehen.
 
Die Kennzeichnung "Sicherer Schulweg" vor der Umgestaltung
 

Geschrieben. Gedruckt. Vergessen.

Gefunden bei der Stadt Rödermark 34.Woche 2007.
 
Zum Schulanfang auf Kinder besonders Rücksicht nehmen.
Reihe von Maßnahmen, um den Schulweg in Rödermark sicherer zu machen

Den Beginn des neuen Schuljahres nimmt Bürgermeister Roland Kern zum Anlass, alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit, Vorsicht und Rücksichtnahme aufzufordern. Jeder trägt eine Mitverantwortung für die anderen Teilnehmer am Straßenverkehr. Besonders gegenüber den Erstklässlern ist erhöhte Vorsicht und Umsicht geboten. Eltern von Schulanfängern empfiehlt Kern, mit ihren Kindern den Schulweg gemeinsam einzuüben.

Zudem bittet er sie und die anderen Erwachsenen, ein gutes Vorbild für die Kinder zu sein. Dies betrifft vorrangig das Verhalten beim Warten an Ampeln und Bahnübergängen sowie beim Überqueren von Straßen. Aber auch das Anlegen von Sicherheitsgurten und die Benutzung von Kinderrückhaltesitzen in den Autos sind ein absolutes Muss. Die städtische Ordnungspolizei wird in den nächsten Wochen verstärkt entlang der Schulwege, Fußgängerampeln und Querungsstellen präsent sein, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und zu helfen. Vor den Schulen wird im Wechsel eine Geschwindigkeitsanzeigetafel aufgestellt. Die Autofahrer müssen aber auch mit Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrskontrollen im Bereich der Schulwege und der Schulen rechnen. Neben dem Geschwindigkeitsverhalten und dem Parkverhalten werden auch die Gurtpflicht sowie das Mitführen von geeigneten Kindersitzen überprüft.

Die Stadt hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Schulweg sicherer zu gestalten. Die Projekte „Kleiner Rödermärker“ und „Helfende Hand“ erleichtern den Kindern den Schulweg und erhöhen die Sicherheit. Eltern und Schule sollten die Kinder über diese Hilfen informieren. „Der Kleine Rödermärker“, ein Zeichen auf den Gehwegen, signalisiert den Kleinen, wo sie verhältnismäßig sicher über die Straßen kommen. Die „Helfende Hand“, ein Aufkleber an Fensterscheiben von Geschäften bezeichnet die Läden, in denen Kindern Hilfe suchen können, wenn sie sich unsicher fühlen.

Mittelinseln wie zum Beispiel auf der Wagnerstraße sollen es den ABC-Schützen, aber auch den anderen Schulkindern, erleichtern, die breite Kreuzung am Hallhüttenweg besser überqueren zu können. Das gleiche gilt für die Mittelinsel auf der Frankfurter Straße, die allerdings mehr für die Nell-Breuning-Schüler gedacht ist. Im gesamten Stadtgebiet wurden außerdem auffällige Transparente mit dem Aufdruck „Schule hat begonnen“ angebracht.

Bürgermeister Kern hat zudem veranlasst, dass rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres die Schulwegepläne für die Grundschulen in Ober-Roden und Urberach gedruckt wurden. Die Pläne werden bei den Einschulungsfeiern an die Erstklässler verteilt und in den Schulen ausgehängt. Außerdem können die Pläne auf der Internetseite der Stadt unter Aktuelles eingesehen und ausgedruckt werden.

Die Eltern sollten ihre Kinder nach Möglichkeit zu Fuß zur Schule gehen lassen. Aspekte der Gesundheit, der Pädagogik aber auch der Verkehrssicherheit und der Umwelt sprechen deutlich für den Fußweg. So wurden an etlichen Stellen auf viel begangenen Wegen auch Aussichtspunkte oder Hüpfpfosten aufgebaut, die die Strecke noch interessanter und abwechslungsreicher machen sollen. Zu Fuß zur Schule gehen hat außerdem positive Auswirkungen auf die Gesundheit und Sozialisation der Kinder. Selbst der kurze Schulweg hilft, das Mindestmaß an täglicher Bewegung zu erreichen. Mit Freunden zur Schule zu gehen wirkt sich positiv auf das Sozialverhalten und das Selbstbewusstsein aus. Kinder lernen so auch schneller, sich sicher auf den Straßen zu bewegen und Gefahren besser einzuschätzen.

Lesen Sie auch:
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Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
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Fahradhelme. Besonders für Kinder in Rödermark zu empfehlen.

Entschuldigung an alle die ich genervt habe.
Ich habe mich geirrt.
Der Schulweg ist absolut sicher. Ich hatte heute (01.07.2010) einen Ortstermin mit dem ADAC. Der Verkehrsexperte sah an dem Überweg keinerlei Probleme/Gefährdung für Kinder und Autos.
 

Heute bekam ich eine Mail vom ADAC. Hier werden Kinderfahrradhelme getestet. In Rödermark ist es für Kinder angebracht, den Helm nicht nur auf dem Fahrrad zu tragen. Es ist auch wichtig, diesen auf
DEM SICHEREN SCHULWEG
in Rödermark aufzusetzen. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen was unsere Spezialisten da fabriziert haben.
Auf das Ordnungsamt Rödermark können wir leider nicht hoffen.
Die demonstrieren Tatenlosigkeit: „An der aufgezeigten Stelle ist alles in Ordnung„. Sehr traurig. Aber die Wahrheit.

Ein sehr gefährlicher Witz. Der sichere Schulweg.
Ein sehr gefährlicher Witz. Der sichere Schulweg.

Langsam kommen mir aber Zweifel, ob die von mir beschriebene Stelle wirklich so gefährlich für Kinder ist :-(. Kann ja nur in meinen Augen gefährlich sein. Es hätte ja sonst einer der Angesprochenen (Ordnungsamt, Stadt Rödermark allgemein, Roland Kern, Michael Gensert, Hans Gensert, Eckhard von der Lühe , Armin Lauer ) etwas dagegen unternommen. Rausreden, „ich habe davon keine Ahnung gehabtgeht nicht. Bis auf Rolad Kern sind ALLE in 2009 informiert worden.

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Befangenheit. Bahnhof Rödermark. Ober-Roden

Mal ein wenig zu Befangenheit. Wenn z.B. bei der Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung ansteht, aus der ein Stadtverordneter Nutzen ziehen kann, ist dieser befangen zu erklären und darf sich nicht an dieser Abstimmung beteiligen.
 
Dies ist auch bei der Abstimmung zum Verkauf des Bahnhofes geschehen.
Haben aber auch wirklich alle, die aus dem Verkauf einen Nutzen ziehen können, den Raum verlassen?

Quelle Hessenrecht

(1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält.
(2) Für Mitglieder eines Ausschusses (§ 88) gilt § 20 Abs. 4 entsprechend.

Quelle Hessenrecht.

(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden,
1.wer selbst Beteiligter ist;……..[]……
6.wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaften in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist.
Dem Beteiligten steht gleich, wer durch die Tätigkeit oder durch die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann.…[]

 
 
Quelle Hessenrecht.

(1) Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er
1.durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann,……….[]………..

Nachtrag 9.10.2010
Neues vom Bahnhof in Rödermark,Ober-Roden.


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Schade. CAP-Markt kommt nicht nach Ober-Roden.

Wie berichtet, sind Verhandlungen über eine Ansiedelung eines CAP-Marktes im Zehnthof geführt worden.
 
Wie ich heute erfahren konnte, sind die Verandlungen erfolglos abgebrochen worden.
 
Siehe: Das könnte es bald in Rödermark Zehnthof geben.


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Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung

Steuerlast
Steuerlast

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Vorsicht Explosiv. Die Grundsteuer B. Straßenbeitragssatzung

Ich muss gestehen, bis vor einigen Monaten hatte ich keine Ahnung, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt und errechnet. Ich habe einmal bei Bekannten und in der Kneipe nachgefragt. Auch Mitglieder der STAVO habe ich darauf angesprochen. Das Ergebnis war bei den Befragten » Ahnungslosigkeit «.

Wer hat die Bürger jemals richtig über die Zusammensetzung der Grundsteuer B informiert?

Es wird jetzt in der STAVO darüber diskutiert (eigentlich wird nicht darüber diskutiert, weil der Antrag von der Minderheit kommt), den Hebesatz von 330 auf die ehemaligen 290 Punkte abzusenken, um die Bürger zu entlasten. Fakt scheint zu sein, es wird zwar wie damals versprochen über die Rücknahme der Grundsteuer B gesprochen, die Erhöhung des Hebesatzes wird aber nicht zurückgenommen. Bei der angespannten finanziellen Lage der Stadt wird das auch schwerlich möglich sein.

Die Grundsteuer hat auch etwas Gutes. Sie wird von allen Bürgern getragen. Die Grundsteuer kann, wenn es der Stadt dann einmal wieder besser geht, gesenkt werden. Eine Straßenbeitragssatzung, ohne einen riesigen Protest auszulösen, nicht.

Die Einnahmen einer Grundsteuer B kommen immer. Die Straßenbeiträge nur dann, wenn eine Straße grunderneuert wird. Beträge werden umgelegt und dann von den Anliegern eingesammelt oder eingeklagt. Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung sind, im Gegensatz zur Grundsteuer,  zweckgebunden.

Die durchgeführte Anhebung der Grundsteuer um 40 Punkte auf 330 Punkte brachte in etwa den Betrag, der durch eine Straßenbeitragssatzung zu erwarten wäre. Die Probleme (Steuer<->Beitrag) weiter unten.

Frage an die mitlesenden Fachleute. Was ist mit wiederkehrenden Beiträgen. Ich werde morgen recherchieren, ob das in Hessen möglich ist. (Nachtrag 7.5.2010. Scheinbar nur in Rheinland-Pfalz und Saarland.) Wenn nicht, ist es an der Zeit, hier aktiv zu werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» der wiederkehrende Beitrag ein wichtiger Beitrag zur Tragbarkeit von öffentlichen Lasten ist. Straßenbaulasten werden nicht einmalig von den Eigentümern an einer Straße, sondern solidarisch innerhalb der Abrechnungseinheit verteilt. Die finanzielle Belastung des Einzelnen wird erträglicher. So kann eine evtl. notwendige Kreditaufnahme vermieden werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Solidarität und Generationsgerechtigkeit gefördert wird bzw. entsteht.

» der wiederkehrende Beitrag die einzelne Straße in ein Verkehrssystem einordnet und es nicht mehr an den Zufälligkeiten der Lage von Grundstücken liegt, wie hoch die Belastung des einzelnen Bürgers ist

Quelle: Resolution des Stadtrates zum Erhalt wiederkehrender Beiträge für Straßen

Hier auch gleich die Satzung aus Pirmasens

HAUS & GRUND BERLIN zum geplanten Straßenausbaubeitragsgesetz
Wiederkehrender Beitrag statt existenzvernichtender Abgabe

Warum wird eigentlich über Straßenbeitragssatzung und/oder Grundsteuer diskutiert?
Haushalt 2011. Natürlich gibt es da wieder Schulden. Da der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss, fällt denen dann auf, eine Straßenbeitragssatzung gibt es in Rödermark nicht. Dann gibt es für den Haushalt keine Zustimmung. Die Kommunalaufsicht interessiert sich überhaupt nicht dafür, dass die zu erwartenden Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung schon über die Grundsteuer B gesichert sind. Steuern für Gebühren geht nicht. Es war also von unserem Stadtkämmerer FALSCH, die Grundsteuer zu erhöhen und KEINE Beitragssatzung einzuführen. Dem Herrn sei Dank für diese Vorgehensweise.

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 4.5.2010 stand das Thema Straßenbeitragssatzung auf der Tagesordnung. Die Auffassungen wie man diese verhindern kann waren:

» A) In jedem Fall die Straßenbeitragssatzung zum Thema machen um der Kommunalaufsicht zu zeigen hier in Rödermark werden sich Gedanken gemacht.

» B) Ganz klar sagen, wir in Rödermark wollen keine Straßenbeitragssatzung.

Alleine schon durch die Tatsache: „Eine Straßenbeitragssatzung belastet nur einen Teil der Bürger“ bin ich gegen eine solche Satzung. Da der Stadt aber das Geld an allen Ecken und Kanten fehlt, darf, wie auch bei der STAVO geäußert, kein Thema tabu sein.

Steuerehrlichkeit bei der Grundsteuer.
Der Ausgangspunkt der Grundsteuer B die Jahresrohmiete
3,00 DM (DM ist richtig) x Wohnfläche x 12
Nehmen wir einmal an, es wurde von Ihnen bei der
» Wohnflächenberechnung ein Fehler gemacht,
» ein nicht genehmigungspflichtiger Umbau wurde durchgeführt,
» ein Lagerraum wurde zur Wohnfläche.

Nehmen wir an. Durch eine der vorgenannten Maßnahmen wurde zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Wer von der Stadt Rödermark spricht eigentlich die Bürger an, die aktuelle Wohnfläche einmal mit den Angaben der Gebührenbescheide abzugleichen. (Ist auch zurzeit auch nicht Aufgabe der Stadt)

Irgendwann bekommt der Hausbesitzer vom Finanzamt den Bescheid zur Feststellung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. Abgeheftet und vergessen. Ab jetzt kommt nur noch der Gebührenbescheid der Stadt. Leider stehen dort KEINE Angaben, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt.

Um festzustellen, ob Sie mit Ihrer Grundsteuer B in etwa richtig liegen, multiplizieren Sie bei einem Zweifamilienhaus Ihre Wohnfläche mit 2,09 €. Bei einem Einfamilienhaus multiplizieren Sie mit 2,36 €. Achtung: Überschlagsrechnung nur in 2010 richtig.
Es stellt sich jetzt aber gleich die Frage: „Was ist Wohnfläche aus Sicht des Finanzamtes?“. Ich habe da ein Dokument gefunden, welches dies Frage beantwortet. Für die Richtigkeit keine Garantie.

Stellen Sie fest, es sind ja von Ihnen ca. 10% weniger an Wohnfläche angeben, kann der Weg zur Steuerehrlichkeit ein riesiger Akt werden. Da verliert man vor dem bevorstehenden Verwaltungsakt schon gleich die Lust. Man hat evtl. auch Angst vor Nachzahlungen. Da lassen wir es wie es ist und haben unsere Ruhe.

Gäbe es  von der Stadt (oder wen auch immer)  ein einfaches Formular, bei dem ich nur meine persönlichen Angaben zu machen habe und die richtige Wohnfläche angebe (mehr braucht das Finanzamt auch nicht), und das Formular einfach in den Briefkasten der Stadt werfen kann, wäre der erste Schritt getan.

Von welchem Betrag ist eigentlich die Rede?
Der Haushaltsansatz der Stadt Rödermark für 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 % Hebesatz).

Wären es bei der angegebenen Wohnfläche nur 10%  zu Ungunsten der Stadt entspricht das einem Steuerausfall von ca. 300.000 Euro pro Jahr.
Merke:  Grundsteuer ist keine Gebühren oder Beitrag. Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden. Den Bürgern schwer zu vermitteln.

Grundsteuer erhöhen.
Um eine Straßenbeitragssatzung abzuwenden die Grundsteuer B um weitere 25 Punkte anheben? Den Betrag aber ?irgendwie? zweckgebunden anlegen.
Problem: Grundsteuer sind keine Gebühren. Grundsteuer ist nicht zweckgebunden. Vom Gesetzt her geht es eigentlich auch nicht.

Wiederkehrende Beiträge. Der Königsweg aus dem Dilemma?
Ist wie von der Kommunalaufsicht gefordert eine Gebühr. Wird von allen Haus- und Grundstückseigentümer getragen. Kann bedenkenlos wieder gestrichen werden. Wiederkehrende Beiträge können umgelegt werden. Erfüllt die Auflagen der Kommunalaufsicht.
Problem: Keine Ahnung ob das in Hessen zulässig ist. Werde morgen nachforschen. ( 07.05.2010 Hessen scheinbar nicht. Nur Rheinland-Pfalz und Saarland)
Nachtrag 2013. Auch in Hessen möglich. In Rödemark wahrscheinlich ab 2014.

Das gefährliche an der Grundsteuer B
Bei der Grundsteuer B ist das Drehen an einem Rädchen gleich in der Haushaltskasse zu bemerken.
Mann kommt einfach und ohne großen Aufwand an das Geld der Bürger.

Achtung. Da wo DM steht ist das auch RICHTIG.
Berechnung der Grundsteuer B bei 100 qm Wohnfläche und einem Zweifamilienhaus.

Jahresrohmiete = 3,00 DM * 100 * 12 = 3600,00 DM
Schönheitsreparatur = 5% 180,00 DM
Gesamtjahresrohmiete = 3780,00 DM

Vervielfältiger z.B. 10,6 = 40068,00 DM
Umrechnung auf EURO = 20486,00 DM ( 0,51129)

Einheitswert 20486,00 DM
Steuermesszahl 3,1 v.T. (Zweifamilienhaus). 63,50 € — 3,5 v.T. bei Einfamilienhaus.

Diese 63,50 € sind jetzt für der Grundsteuer B anzusetzen. Die Stadt/Gemeinde wird jetzt diesen Steuermessbetrag um den Hebesatz anreichern.

Aktueller Hebesatz 2010 in Rödermark ist 330%. Das ergibt eine Grundsteuer B von 209,55 Euro

Die Stadt Rödermark kann nur an dem Rädchen Hebesatz drehen.

Sie können ja selber mal an dem Rädchen drehen. Verändern Sie den Vervielfältiger, die Jahresrohmiete oder die Steuermesszahl.

Wie Sie sehen, ist der Hebesatz das letzte Rädchen. Nur hier kann die Stadt Veränderungen herbeiführen.
Sollte einer der anderen Sätze verändert werden, bringt das mehr Geld in die Kasse, die Belastung der Bürger steigt und die Stadt ist nicht Schuld. Es wird z.B einfach die Steuermesszahl um einige Nachkommastellen erhöht und schon ist mehr Geld in der Kasse.
Veröffentlicht wird das dann in einem Nebensatz, den eh keiner versteht. Schon haben wir wieder eine verdeckte Steuererhöhung.

Nachtrag: 06.05.2010
Wie geschrieben, wird die Kommunalaufsicht evtl. bei einen Haushalt 2010 eine fehlende Straßenbeitragssatzung bemängeln. Interessiert sich die Kommunalaufsicht eigentlich auch dafür, um welchen Betrag es sich handelt?
Von der Stadt Rödermark habe ich Zahlen erhalten, mit dem nach einer Überschlagsrechnung ca. 300.000€ zu erwarten wären.
Jetzt die Fragen (werde ich an die Fraktionsvorsitzenden weiterleiten)

Da die Stadt Rödermark für das Verwalten der Straßenbeitragssatzung noch keine geschulten Mitarbeiter hat, müssen doch sicherlich hierfür Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Kann der zusätzliche Arbeitsaufwand mit dem vorhandenen Mitarbeiterstamm bewältigt werden?

Wie hoch ist der Aufwand für die zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen?

Wie hoch werden die Belastungen für die Stadt durch Stundungen sein?

Wie wird die Planungssicherheit hergestellt wenn man nicht sicher sein kann auch alle geforderten Beträge eintreiben kann?

Wie hoch ( in %) können die Ausfälle betragen? (Forderungen können nicht eingetrieben werden)

Wie hoch ( in %) kann der Verwaltungsaufwand insgesamt geschätzt werden?

Würden die anfallenden Verwaltungskosten NUR den zahlenden Bürgern der Straßenbeitzragssatzung auferlegt?

Wie erklärt die Stadt den Mietern in unserer Stadt, dass diese (Mieter) durch die fehlende Straßenbeitragssatzung geprellt worden sind? Wenn die 40 Punkte der Grundsteuer B, so wie Herr Sturm es gesagt hat, ein Ersatz für die Straßenbeitragssatzung ist, wurden die Umlagen ( die 40% der Grundsteuer B) von der Vermietern eigentlich unrechtmäßig erhoben. Könnte man so sehen.

Die Stadt Rödermark hat sicherlich durch den Austausch mit den Gemeinden, die eine Straßenbeitragssatzung eingeführt haben, entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung.

Ich bin ja wirklich einmal gespannt, ob ich die Fragen beantwortet bekomme. Wenn ja, bin ich noch mehr gespannt, um welchen Betrag es eigentlich geht, wenn ein Haushalt von der Kommunalaufsicht beanstandet werden kann bzw. nicht genehmigt wird.

Ich vermute, wenn wir diesen Betrag dann prozentual dem Haushalt Rödermark gegenüberstellen, werden wir die Welt nicht mehr verstehen.

Nachtrag 7.5.2010
Etwas zu dem Verwaltungsaufwand aus Berlin.

Berlin…….Herr Bürgermeister Ulbricht, Sie haben angesprochen, wie viele Mitarbeiter Sie in der Verwaltung brauchten, und haben gesagt, 80 % der Einnahmen, die aus einem Straßenausbaubeitragsgesetz zu erwarten wären, müssten allein für die Verwaltung bezahlt werden. Da Sie im Bezirk Treptow-Köpenick über langjährige Erfahrung verfügen, halte ich diese Zahl für höchst schlüssig, sie ist auch nicht strittig zu stellen……….
Dreieich….Belastung bei der Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Mal ganz abgesehen von ca. 100.000 € pro Jahr an Verwaltungskosten für die Stadt bei Einführung der Satzung.
Quelle: http://www.fwgdreieich.de/news.htm

Ich hoffe ja nicht, dass die Stadt dann auf die Idee kommt, den Verwaltungsaufwand für die Straßenbeitragssatzung auf den zahlenden Bürger der Gebühren umlegt. Obwohl, wenn ich den Verwaltungsaufwand den Kosten für den Straßenbau gegenüberstelle bleibt ja nix mehr. Also Verwaltungsaufwand kommt on Top.
Man stelle sich einmal vor, die Angabe aus Dreieich, 100.000 Euro Verwaltungsaufwand, stimmt. Die Stadt hat in einem Jahr aber nur 80,000,00 Euro an Straßenbeitragssatzung umzulegen. Müssen wir jetzt die Grundsteuer erhöhen, damit der fehlende Betrag von 20.000,00 Euro wieder reinkommt? 🙂

Das Dilemma, in dem wir uns bewegen, ist eigentlich ohne eine Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Beitrag kaum zu lösen. Wir können sparen, sparen und noch mal sparen. Der Haushalt wird nicht ausgeglichen sein. Wir können die Grundsteuer B um 100 Punkte erhöhen, Geld fehlt immer noch und die Kommunalaufsicht wird sagen: “ Was ist mit der Straßenbeitragssatzung?“

Es muss ein Weg gefunden werden, damit unser Bürgermeister nicht wegen einer fehlender Beitragssatzung klagen muss. Es muss ein Beitrag herbei, der von allen Bürger geleistet wird und in besseren Zeiten problemlos entfallen kann.

Immobilien, die an reparaturbedürftigen Straßen liegen, haben bei einer Straßenbeitragssatzung aus dem Stand heraus einen Wertverlust von mindestens 30.000,00 Euro.

Wahrlich keine leicht Aufgabe und das vor den Wahlen in 2011.

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Rödermark und die Kreisabgabe!

Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


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