ISEK. Wird das Grunderneuern von Straßen auch mit 2/3 gefördert?

Wir bezahlen nur 1/3
Wird Fortgeschrieben.
Grundhafte Sanierung der Straßen im ISEK-Programm


Förderprogramm Straßenbau Innerer Ring. Förderquote ca. 30 %
Herr Dr. Werner fragt nach der Förderquote bei den Straßenbaumaßnahmen, weil ein fiktiver Prozentsatz für die nicht vorhandene Straßenbeitragssatzung angenommen wird.
Herr Kron teilt mit, dass die effektive Förderquote bei ca. 30 % liegt. Quelle: ri.roedermark.de


Step 1
Achte bei „Sonstige Finanzierungsquellen“ auf —- Beitrag, Erschließungskosten unterstellt.

Beitrag unterstellt bei Umgestaltung 1. Ring wohl bei Dockendorfstraße, Heitkämperstraße, Pfarrgasse, Glockengasse.
Erschließungskosten unterstellt wohl bei Gartenstraße.
 
Im ISEK ist der förderfähige Betrag aufgeführt. Bei den Projekten mit den vorgenannten Zusätzen dürften die tatsächlichen Kosten mindestens doppelt so hoch sein. Also wahrscheinlich nix mit „wir bezahlen nur 1/3 (siehe oben)“.

» Bild aus der Broschüre ISEK Seite 139



Step 2
Innerstädtisch Geschäftszone? Aus dem Einzelhandelskonzept Seite 35
Siehe auch ISEK Printausgabe Seite 109


Für die Straßen innerhalb der roten Umrandung dürfte das, was unter 1aufgeführt ist, greifen.


Step 3
Im Bild unter Step 1) steht: Gem. RiLiSE Nr. 9.6.2 Beiträge unterstellt

Hier RiLiSE 9.6.2 (Hervorhebungen durch den Admin)
Soweit Beiträge nach anderen Rechtsvorschriften (wie BauGB, KAG, HBO) erhoben werden können, ist die Förderung auf die insoweit nicht gedeckten Ausgaben beschränkt.
Sofern keine Festlegungen über Straßenbeiträge in einer Satzung nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) getroffen sind, werden folgende Beiträge im Vomhundertsatz des beitragsfähigen Aufwandes unterstellt:
– 75 Prozent, wenn die Straßen, Wege, Plätze überwiegend dem Anliegerverkehr,
– 50 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem innerörtlichen
Durchgangsverkehr und
– 25 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.

1Satz 1 und 2 gelten abweichend von Nr. 1.2 ANBest-GK aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses nicht für Quartiersplätze sowie bei vorhandenen oder vorhersehbaren Funktionsverlusten auch nicht für Fußgängerzonen und innerstädtische Geschäftszonen.

Siehe: RiLiSE Richtlinen


Step 4

Die unter Step 3 erwähnte ANBest-GK
1.2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabeansätze dürfen um bis zu 20 vom Hundert überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Beruht die Überschreitung eines Ausgabeansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig. Die Sätze 2 bis 4 finden bei Festbetragsfinanzierung keine Anwendung
Siehe: RiLiSE Nebenbestimmungen


Step 5
Wenn in einer Stadt eine Straßenbeitragsstzung vorhanden ist, könnte man die im Sinne von ANBest-GK (Step 4) anpassen.


Step 6
Es wäre angebracht, zu dem förderfähigen Betrag auch einmal die Gesamtkosten (z.B. bei Gebäuden das Inventar, die zusätzlichen Personalkosten etc.) aufzuführen, anstatt immer wieder zu sagen: „Wir bezahlen ja nur 1/3“.


Quelle: https://static.werdenktwas.de/domain/223/fs/Kachel_Frderprogramm/180803_Prsentation_Rd_ISEK_1.Lopa.pdf
Quelle: https://static.werdenktwas.de/domain/223/fs/Kachel_Frderprogramm/180803_Prsentation_Rd_ISEK_1.Lopa.pdf


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

In Rödermark verrotten die Straßen mehr und mehr. Das sagen nicht nur die Zahlen.

Straßenschäden
Straßenschäden

Ich würde gerne von den Bürgermeisterkandidaten wissen, wie diese gedenken, den weiteren Verfall unserer Infrastruktur zu verhindern. Hier -Straßen-
 
Die von der Stadt genannten Zahlen zeigen, dass zu dem bereits bestehenden Investitionsstau im Straßenbau von 20 Mio. € jährlich etwa 2,5 Mio. € (2013-2017) hinzukommen. Nach diesen, von der Stadt genannten Zahlen, müssen jährlich mindestens 3,5 Mio. (plus Preissteigerung) aufgebracht werden, damit wir in 20 Jahren wieder über eine ordentliche Infrastruktur (Straßen) verfügen.
 
Die beschlossene Höhe der Investitionen von BIS ZU 1 Mio.pro Jahr, ist für mich ein sehr schlechter Witz.
 
Bevor man Gedanken an irgendwelche neuen hochtrabenden und kostenintensiven Projekten verschwendet, sollte man darüber einmal nachdenken.

Zum Thema
Mindestens einmal in der Woche kann man in Zeitungsartikeln lesen, wie schlecht es den Straßen in Deutschland geht. Da wird von den Bundesstraßen berichtet. Wie geht es den Gemeindestraßen? Den Straßen in Rödermark? Glaubt man den Worten der zuständigen Mitarbeiter bei der Stadt Rödermark, kommt man zu dem Schluss – ganz beschissen; Tendenz steigend.

Vorweg etwas zur Aufklärung.
Nachdem Rödermark unter den ersten Rettungsschirm gekrochen ist, wurden die Zügel angezogen und das Geldausgeben erschwert. Rödermark durfte ohne eine Straßenbeitragssatzung keine Straßen -GRUNDHAFT- erneuern. Sollte Rödermark eine Straßenbeitragssatzung einführen oder auf eine bessere Lösung – wiederkehrende Beiträge – warten? Bürgermeister Kern hat sich für -warten- entschieden. Mieter dürften diese Entscheidung -warten- verteufeln. Mieter werden bei einer Straßenbeitragssatzung/wiederkehrende Beiträge finanziell nicht belastet und dem schleichenden Verfall der Straßen wäre Einhalt geboten.
 
Nachdem klar war, dass Hessen wiederkehrende Beiträge erlaubt, hat Rödermark den Straßenbeitrag –wiederkehrende Beiträge– eingeführt. Kurz nach der Einführung (es wurden noch keine Beitragsbescheide für die Bürger erstellt) ergab sich eine bessere Lösung. Dieser Lösung gebe ich den Titel –Königsweg-. Königsweg deshalb.

  • Kein sündhaft teurer Aufwand für die Beitragserhebung.
  • Keine Rechtsunsicherheit.
  • Gerechte Verteilung der Kosten.
  • Eigentümer und Mieter zahlen für die Straßen im Ort.

Alles super oder nicht? Ich denke (bin kein Mieter) schon.
Die Kehrseite sind die verrotteten Straßen die die Stadt vor fast unlösbare Probleme stellt. Nach der endgültigen Entscheidung auf einen Straßenbeitrag wurde weder vom amtierenden Magistrat (Kern, Rotter) noch von der Koalition ein realistischer Plan vorgelegt. Ganz das Gegenteil ist der Fall. Ein Antrag „Der Magistrat wird daher erstens beauftragt den mittelfristigen Investitionsbedarf zur Sanierung der Straßen in Rödermark zu ermitteln und zweitens innerhalb von 6 Monaten der Stadtverordnetenversammlung ein Finanzierungs- und Sanierungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen.Mit Stimmen der Koalition (Grüne/CDU) abgelehnt. quelle: bgb-roedermark
 
Von den Bürgermeisterkandidaten würde ich gerne hören, wie man dem Problem der langsam verrottenden Infrastruktur der Stadt, ohne ein notwendiges -Finanzierungs- und Sanierungskonzept-, Einhalt gebieten will.

Was als Fakt hier aufgeführt wird, kann nur von denjenigen angezweifelt werden, die den Worten des zuständigen Mitarbeiters in der Verwaltung bzw. des Magistrats keinen Glauben schenken.
 
» 06.03.2013 sprach man von 10 Mio.
Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle
 
» 10.09.2015 waren es schon 15 Mio.
Dem Bürgermeister ist durchaus bewusst, wie es um die innerstädtischen Straßen bestellt ist. 15 Millionen Euro sind nach den Berechnungen der Bauverwaltung nötig, damit der Verkehr auf dem 100 Kilometer langen Netz wieder holperfrei rollen kann. Quelle
 
» 08.11.2017 Letzter mir bekannter Stand 20 Mio.
Die schlimmsten Befürchtungen werden weit übertroffen.
 
Siehe auch – Rödermark. Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?

Von 2013 auf 2017 eine Steigerung von 10 Mio. pro Jahr 2,5 Mio.
Um dem weiteren Verfall der Straßen Einhalt zu gebieten, müssen wir jährlich 2,5 Mio. investieren. Diese Summe entspricht etwa 250%-Punkten der Grundsteuer B. Wenn wir außerdem planen, 1 Mio. von dem Altbestand abzubauen, würden wir, um den Betrag in 20 Jahren zu tilgen, weitere 100%-Punkte der Grundsteuer B benötigen.
 
Es soll Leute geben, die genau diese Zahlen kennen und auch vorgeschlagen haben, jährlich bis zu 4,5 Mio. in die grundhafte Sanierung der Straßen zu investieren.

Natürlich wird etwas unternommen.
Man wird BIS zu 1 Mio. jährlich investieren. Und das muss reichen.
Toll.

Rödermark kann mehr.
Wir brauchen nur den/die richtige(en) auf dem Bürgermeistersessel.
Denken Sie daran. Frischer Wind tut gut.

Langen verlangt weiter einen Straßenbeitrag.

Ist es für die Bürger gut, wenn die Stadt Gebühren über eine Straßenbeitragssatzung einzieht? Straßenbeiträge fallen an, wenn eine Straße grundhaft saniert werden muss.
In der FR zu lesen: Magistrat Langen: Es geht nicht ohne Straßenbeiträge.

Dass in Rödermark Straßen grundhaft zu sanieren sind, steht außer Frage. Genauso steht außer Frage, dass der angepeilte Betrag von 1 Mio. pro Jahr für die grundhafte Sanierung um mindestens 2 Mio. € zu niedrig angesetzt sein dürfte. Jedem, der 1 + 1 zusammenzählen kann, dürfte das klar sein. Um z.B. 3 Mio. € investieren zu können, muss die Einnahmeseite erhöht werden. Aber mit der geplanten 1 Mio. € wird es schon eng werden. Schauen wir uns im kommenden Haushalt die Grundsteuer B etwas genauer an.

Weiterhin dürfte klar sein, dass Bürger der Stadt dafür zu zahlen haben. Völlig unabhängig davon, ob es eine Straßenbeitragssatzung gibt oder nicht. Den Weg, den die Stadt Rödermark eingeschlagen hat, die Kosten über die Grundsteuer B einzutreiben, bezeichne ich als den Königsweg.

  • Sehr hohe Kosten für Berechnung des Straßenbeitrags für jedes Grundstück in Rödermark entfallen.
  • Erstellen und Versenden von Beitragsbescheiden entfällt.
  • Weitere, jährlich anfallende Kosten für mindestens eine Halbtagskraft entfallen.
  • Prozessrisiko entfällt
  • Kosten werden auf mehr Schultern verteilt und darum für jeden überschaubarer.

 
Weiterführend
Zusammenfassung Straßenbeitrag


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Stavo 19.06.2018 und ein ganz dummer Spruch. Was nichts kostet, taugt nichts!

Stavo 19.06.2018 und ein ganz dummer Spruch. Was nichts kostet, taugt nichts!
Der Weg in die parlamentarische Sommerpause hätte sich ein mancher etwas angenehmer vorstellen können. Ging es doch über so vorteilhafte Themen wie, Abdrücken von Schulden an das Land. Aufheben des ungeliebten Straßenbeitrags, kostenfreier Kita-Besuch für die ersten sechs Stunden. Es wurde aber eine lange Sitzung mit teilweise heftigen Redebeiträgen. Positiv. Alle Anträge wurden mit Mehrheit verabschiedet.

Babenhäuser Straße. Kein Antrag. Mitteilung vom Magistrat.
Begonnen wurde mit einer wenig erfreulichen Nachricht. Die für die Babenhäuser Straße gewährten Landeszuschüsse in Höhe von 188.270.00 € zuzügl. Zinsen (ca. 162.000,00 Stand Oktober 2017) wurden zurückgefordert. Grund: Die 30-Zone in der Babenhäuser Straße ist nicht zulässig. Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat.

Rödermark hat gegen diese Rückforderung Rechtsmittel eingelegt. Was Rückforderungen betrifft, bleibt eigentlich noch der Betrag, der den Erziehern im Rahmen einer versprochenen aber nicht eingehaltenen Zusage zur Höhergruppierung zu zahlen hätte.

Kostenfreie Kita und – was nichts kostet, taugt nichts.
Nachdem der Antrag – Neufassungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen ………….. TOP 8 der Tagesordnung – von Herrn Rotter verlesen war, und er um Zustimmung für die neue Kindergartensatzung gebeten hatte, folgte ein Redebeitrag zum eingereichten SPD-Antrag. Die SPD Rödermark würde es gerne sehen, wenn der KITA-Besuch grundsätzlich kostenfrei wäre. Grundsätzlich kostenfreie Kita in Rödermark? Nein. Warum erläuterte Herr Rotter in einem kurzen Leitsatz – was nichts kostet, taugt nichts! Was er letztendlich mit diesem Spruch sagen wollte, hat sich mir nicht erschlossen. Aber die Grundlage für jedwede Interpretationen wurde gelegt.
Mit diesem, recht deplatzierten Spruch, (Was nichts kostet, taugt nichts.) , werden jegliche kostenfreie Angebote, auch die der Stadt, de Facto als – taugt nichts- abgestempelt. Der bisher kostenpflichtige Kita-Besuch (sechs Stunden) war gut. Dem Spruch zufolge taugt der jetzt nichts mehr, da jetzt kostenfrei. Kostenfreier Schulbesuch und die dort geleistete Ausbildung – taugt nichts –
Eigentlich hätte Herrn Rotter die Rede von Herrn Dr. Werner gefallen müssen. Hat sie aber nicht. Herr Werner bemängelte in seiner Rede den Bildungsstand der Kinder und dass bei bisher KOSTENPFLICHTIGEN Kitas. Und jetzt kostenfrei für halbe Tage. Das kann ja laut Rotter nicht gutgehen. Was nichts kostet, taugt nichts.
Die armen Kinder im Rodgau. Die müssen schon immer in eine kostenfreie Kita gehen.
BTW. Wenn man über Kita redet, kommt man automatisch auch auf die Schwierigkeiten, Personal zu bekommen. Das, was den Rödermäkern Erziehern zugesagt wurde, hat Obertshausen umgesetzt.

Hessenkasse. Der nächste Rettungsschirm auch für Rödermark
Der Beschluss steht und ist auch alternativlos. Rödermark schlüpft unter den nächsten Rettungsschirm. Ca. 28 Mio. € an Kassenkredite wird Rödermark durch die Teilnahme an der Hessenkasse los sein. Jeder Bürger (egal ob Baby oder Greis) wird mit 25,00 € belastet, die 20 Jahre lang über den Haushalt der Stadt zu begleichen sind. Über den Haushalt, in dem als Einnahmen z.B. die Grundsteuer B verbucht wird. Wenn es mit den Einnahmen eng wird, was meinen Sie, was dann passiert?
Einen Ausflug in die Landespolitik, der den Zuhörern bei der Stavo die Wahrheit über das Schwarz/Grüne Geschenk erläuterte, war Herrn Herr Michael Gensert doch ein wenig zu viel. Fakt ist aber, dass nach den Erläuterungen der aufgetragene Glanzlack des Wahlgeschenks „Hessenkasse“ stark an Glanz verloren hat.

Straßenbeitrag. Konnte dank der FDP abgeschafft werden.
Die Straßenbeitragssatzung hat in Rödermark glücklicherweise nur eine Lebensdauer von einem Tag gehabt. Den Antrag, die Straßenbeitragssatzung wieder abzuschaffen, haben alle Fraktionen zugestimmt. Und das ist auch gut so. Ermöglicht wurde die Abschaffung des ungeliebten Straßenbeitrags durch eine Gesetzesinitiative der FDP. Das Problem – Wie geht es weiter?
Den Verwaltungsmoloch sind wir jetzt los und die Stadt Rödermark spart dadurch eine ganze Menge Geld. Ein wenig irritiert werden diejenigen sein, die noch die Worte von Bürgermeister Kern in den Ohren haben – keine zusätzliche Belastung der Bürger durch den Straßenbeitrag. Kosten kompensieren war des Bürgermeisters Beruhigungspille. Und jetzt, obwohl sich für die Stadt durch die Kompensationsansage nichts geändert hat, das Gestöhne über die Finzierung.
Allen dürfte klar sein, dass eine Mio. € jährlich für die grundhafte Sanierung der Straßen zu wenig ist. Das ist nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Je nach Fraktion werden Zahlen von bis zu 4 Mio. € jährlich genannt. Allen war aber auch klar, dass die Stadt die unbedingt notwendigen Mittel nicht aufbringen kann. Um das mal zu verdeutlichen. 3 Mio. € für die grundhafte Sanierung bedeuten ein Grundsteuer B Erhöhung von 300%-Punkte. Schade, dass ich das Manuskript der Rede von Herrn Hartung nicht vorliegen habe. Da wurde viel Wahres gesagt.
Über zusätzliche Gewerbeeinnahmen durch Neuansiedlung die Last für die Bürger erheblich zu senken, ist in Rödermark nicht in Sicht. Man kümmert sich in Rödermark nicht so richtig um neue Gewerbeansiedlung. Gegen einen Rossmann hat man sich gestellt und ein EDEKA kommt nicht infrage. Man sollte einmal nach einem Betrieb zur Fertigung von Filzpantoffeln umsehen. Ein solcher Betrieb bekäme dann bestimmt eine Zustimmung.
Ein Antrag der SPD (TOP13), die Verwaltung möchte doch bitte einmal ein realistisches Finanzierungskonzept zur Sanierung der Straßen in Rödermark vorlegen, wurde abgelehnt. Man hat doch eine Liste mit den Aufwendungen in Höhe von 20 Mio. Euro vorliegen. Das sollte doch mal reichen. Das muss man sich mal so langsam auf der Zunge zergehen lassen. Eine (nicht mehr aktuelle) Excel-Tabelle, die nur einen Buchteil der Straßen in Rödermark enthält, soll als Planungsgrundlage dienen. Es geht ja nur um die Verplanung von 20 Mio. Euro. Und da ist doch die Frage erlaubt, wie gedenkt die Stadt, das Geld dafür bereitzustellen. Und zwar mehr als eine Mio. pro Jahr.
Gut, die verplante eine Mio. € pro Jahr ist eigentlich schon zu viel für Rödermark. Wir haben ja auch noch Feste zu finanzieren.

Grundsteuer B.
Nach dieser Stavo bin ich sicher, es wird zu einer Grundsteuer B Erhöhung kommen. Wenn nicht im Abschiedshaushalt von Roland Kern, spätestens zum ersten Haushalt des neuen Bürgermeisters. Innerhalb einiger Redebeiträge, auch von BM Kern, wurde eine Grundsteuer B Erhöhungen nicht explizit erwähnt, aber die Nebensätze lassen nichts Gutes ahnen. Man sprach von den bisher nicht vorhandenen Aufwendungen und evtl. nachlassender Wirtschaftsleistung.
Kosten, die bisher nicht im Haushalt aufgetaucht sind: Hessenkasse Rödermark, Hessenkasse Kreis, Stadtumbau und Stadtgrün, erhöhte Kreisumlage, Kosten für die grundhaften Sanierungen. Der Haushalt 2019 wird ein spannendes Werk und wird die fehlenden Bemühungen nach Einnahmen durch neue Gewerbebetriebe schonungslos aufdecken. Die Arroganz, einem potenten Gewerbebetrieb (EDEKA), den sich auch noch die Bevölkerung wünscht, die Ansiedlung zu untersagen, kommt einem wirtschaftlichen Selbstmord sehr nahe.

Siehe auch
» OP-Online. Wie viele Millionen sind nötig?
» Eltern-Entlastung geht SPD nicht weit genug
» Zusammenfassung- Babenhäuser Straße.
» Zusammenfassung – Mehr Geld für die Erzieher.
» Zusammenfassng – Rossmann, EDEKA
» Zusammenfassung – Straßenbeitrag, Kompensation.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Da bleibt einem der Rollmops im Hals stecken

Man fragt sich an manchen Tagen – kann das eigentlich wahr sein? Heute ist wieder so ein Tag. Man liest beim Frühstück in der Offenbach Post etwas über Straßen in Rödermark (Printausgabe vom 5.6.2018) und da bleibt einem beim Lesen der Rollmops im Hals stecken. Warum?

BM Kern. „Nie dagewesene Erhöhung der Grundsteuer B
Keiner, aber wirklich keiner möchte die Grundsteuer B erhöhen. Unter Roland Kern wurde diese bereits von 290% auf satte 540% angehoben. Aber es müssen vom hauptamtlichen Magistrat Lösungen aufgezeigt werden wie:
– man dem Verfall der Straßen wirksam entgegenwirken kann und
– man das ohne die Grundsteuer zu erhöhen bewerkstelligen kann.
Ich denke, beides zusammen geht nicht. Es sei denn, die gute Fee kommt wieder und regelt wie so oft verfahrene Situationen in unserer Stadt.

FDP fordert 40% Gemeindeanteil. Die FWR wollen dort sogar 45% stehen haben.
Es ist vollkommen richtig, dass Anträge zurückgezogen wurden, die einen Gemeindeanteil von mehr als 30%, aber weniger als 50% forderten. Bei Antragsschluss waren Prozentsätze von mehr als 30% fast ausgeschlossen. Dann kam Bürgermeister Kern der Zufall zur Hilfe. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. „Der Zufall“. Zufällig bekam der BM etwas mitgeteilt, was für den Bürger weniger Belastung bedeutet. Der Zufall brachte die Wende. Es waren nicht die gründlichen Informationen über die gegebenen Möglichkeiten, es war purer Zufall. Stellen Sie sich einfach einmal vor, Herr Kern wäre an diesem bewussten Tag nicht in Wiesbaden gewesen. Gut, Schnee von gestern. Jetzt wird wahrscheinlich der Gemeindeanteil auf 100% angehoben. Das zeigt aber die Arbeitsweise (wie z.B. die Toilettenanlage am Bahnhof) vom hauptamtlichen Magistrat.

Wie sagte Herr Kruger (FDP) bei seiner Rede sinngemäß:
Purer Zufall. Dass wir jetzt über 50% Gemeindeanteil reden, ist allein einer zufälligen Begegnung des Bürgermeisters am Rande eines Termins in Wiesbaden geschuldet. Ohne diesen Zufall würde der Bürgermeister wahrscheinlich auch heute noch behaupten, dass ein städtischer Anteil höher als 30% rechtswidrig wäre.
Und was sagte Dr. Rüdiger Werner (FDP) sinngemäß in seinem Redebeitrag: „Wir waren immer für einen höheren Gemeindeanteil. Dass mehr als 30 % rechtlich zulässig sind, wussten wir bereits ein halbes Jahr vor dem Bürgermeister. Man hätte einfach einmal beim RP anrufen und nachfragen müssen.“ Quelle: Blog für Rödermark

Dass die Anträge von FDP und FWR, die 40 bzw. 45 % städtischen Anteil forderten, zurückgezogen wurden, weil der neue Vorschlag (Erkenntnis von Roland Kern, gewonnen nach einem zufälligen Treffen in Wiesbaden) des Magistrats zugunsten der Bürger noch darüber hinaus ging, liegt doch auf der Hand.

Eine Feststellung von Bürgermeister Kern ist vollkommen richtig. Würde man das notwendige Geld in die Straßensanierung investieren um den Erhalt der Infrastruktur sichern, käme es zu einer noch nie da gewesenen Grundsteuererhöhung. Richtig ist auch, wenn man 15 Jahre zu wenig investiert, hat man den Kindern und Enkeln einen unfassbar hohen Investitionsstau zur Bearbeitung überlassen.

Wer hat das zu verantworten? Sind es diejenigen, die Herrn Kern an die Aussagen seiner Fachabteilung erinnern, dass es einen Investitionsstau von ca.20 Mio. Euro gibt? Muss man die Bürger daran erinnern, dass wenn man das wirklich notwendige unternimmt, Rödermark zu einer Großbaustelle wird? Die Großbaustelle haben doch nicht die zu verantworten, die anhand mit den von der Stadt genannten Zahlen auf die Missstände hinweisen, sondern derjenige, der es so weit kommen ließ. Wer kann denn etwas dafür, dass für die notwendigen Maßnahmen das Personal fehlt? Sind das nicht alles Punkte, die der hauptamtliche Magistrat und seine Koalition zu verantworten hat? Hat man beim Personal auch die richtigen Prioritäten gesetzt?

Diejenigen, die mehr als „BIS ZU EINER MIO.“ in die Straßensanierung investieren wollen, denken auch daran, dass jährlich ca. 2,0 Mio. an neuen Kosten hinzukommen. Evtl. denken die auch daran, dass der Schuldenberg, den die Kernsche Regierung aufgehäuft hat, nicht ausschl. unsere Kinder und Enkel zu tragen haben. Bei „Bei bis zu einer Mio. jährlich “, so die Koalition, wird Roland Kern im Alter von 90 Jahren erleben können, wie sich der Investitionsstau Stand heute (20 Mio.€) abgebaut hat. Natürlich ohne jegliche Kostensteigerung in 20 Jahren und auch keine weiteren Straßen, die zu sanieren sind.

Die Leistungen der Stadt sollte man aber nicht unter den Tisch kehren.
2005 bis 2017 für 6 Mio. Euro als Schutzschirmkommune grundhafte Erneuerungen durchgeführt zu haben.“ Quelle: Blog für Rödermark Rechnen Sie bitte nach. 6.000.000/(2017-2005)
Und Schutzschirmkommune sind wir erst seit 2013

Eine weitere Grundsteuererhöhung in der bald endenden Bürgermeisterzeit von Roland Kern wäre ein Rekordergebnis. Unter Herrn Kern wurde die Grundsteuer B bereits von 290% auf 540% angehoben. Eine notwendige Erhöhung, nur für die Straßensanierung, würden weitere 300% bis 400%-Punkte bedeuten. Und das kann der BM zu seinem Abschied wirklich nicht gebrauchen. Soll es doch sein Nachfolger regeln.

 
Steigerung des Investitionsstaus für Straßen in Rödermark. Zahlen wurden von der Bauverwaltung genannt.
2017 sind es 20 Mio. €. In 2013 waren es noch 10 Mio.

 

Was bleibt?
Es fehlt eine wirklich schlüssige Erklärung vom hauptamtlichen Magistrat bzw. der Koalition. Lassen wir einfach einmal die Kostensteigerung weg. Lassen wir Straßen weg, die zu den bisher bekannten in den 20 Jahren hinzukommen. Konzentrieren wir uns nur auf das, was von der Stadt bekannt gemacht wurde. Für 20 Mio. (das sind 13% der Straßen in Rödermark) müssen grundhaft saniert werden. Der Magistrat hat eine Lösung zu präsentieren. Dafür, so sollte man meinen, wird der Magistrat bezahlt. Argumente, die das Ziel komplett verfehlen, sind nicht angebracht.
Die Koalition hat Vorschläge zu machen. Die Vorschläge der Opposition kann man, wie man ganz offensichtlich sieht, vergessen. Von der regierenden Koalition fehlt die Akzeptanz. Die Vorschläge werden schlecht geredet.
In Jahr 2039 feiern wir dann den 90. Geburtstag von Roland Kern: „Fest auf den 13% instandgesetzten Straßen in Rödermark“

Evtl. kann ja einer von der mitlesenden Koalition meine falschen Gedanken in die richtige Richtung lenken. Wenn mit Zahlen gearbeitet wird, kann ich mit Kenntnissen der Grundrechenarten dienen. Z.B. 20.000.000,00-10.000,000,00 = 10.000,000,00. 10.000.000,00/(2018-2013)= 2.000.000.00. Jedes Jahr ein zusätzlicher Posten für die „grundhafte Sanierung“.

Siehe auch
» Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

Gemeindeanteil bedeutet, die Stadt hat den Betrag aus den laufenden Einnahmen zu bestreiten. Eine zusätzliche Einnahmequelle wäre der Straßenbeitrag gewesen. Reichen die Einnahmen nicht aus, erhöht man die Grundsteuer und evtl. die Gewerbesteuer.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.