Zuschüsse für den Straßenbau. Nachtrag

Thema: Rödermark soll 1,3 Mio.Euro, vom Land Hessen gezahlten Zuschüsse (Förderung), für den Straßenbau der Odenwaldstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Babenhäuserstraße zurückzahlen.

Ich habe mir heute einmal die Mühe gemacht und den zuständigen Mitarbeiter der Hessischen Straßen- und VerkehrsVerwaltung angerufen (HSVV).

So wie mir erklärt wurde, gab es damals (z.B. Zeitpunkt bei Antrag Odenwaldstraße) schon die heutig gültige Vorschrift, dass Tempo 30 – Zonen NICHT bezuschussbar sind.

Unvereinbarkeit von Tempo 30 – Zonen, verkehrsberuhigte Bereiche

Der damalige Antrag wurde von den Vorgängern des jetzigen Bürgermeisters Kern unterzeichnet. Über dem Feld für die Überschrift steht der Satz, dass die Förderrichtlinien gelesen wurden und auch so wie angegeben gebaut wird.

Die Beanstandung kam NICHT von der HSVV, sondern vom Rechnungshof. Und jetzt musste der HSVV aktiv werden.

Meine ganz persönliche Meinung zu der geplanten Klage unseres Bürgermeisters Roland Kern.

Ich kann mir nach diesem Gespräch mit HSVV schlecht vorstellen, dass die Klage zu einem Erfolg führen wird. Evtl. ist das Ganze auch nur Säbelrasseln des Bürgermeisters, gestützt durch den Magistrat. Obwohl, Säbelrasseln kann nur aus einer starken Position heraus zum Erfolg führen. Ich wage mal eine Prognose. „Es wird NICHT geklagt, wenn doch, wird Rödermark verlieren!

Haben sich die Mitglieder des Magistrats (Ausnahme H. Herr Kern und evtl. H. Sturm) vor der Entscheidung zu Klagen auch genügend informiert? Oder wurde einfach vom schwarz/grün beherrschten Magistrat gesagt: „Der Bürgermeister will klagen, dann soll er das mal machen. Wir (ehrenamtliche) sind ja noch alle NEU im Magistrat und müssen noch lernen.“

Es ist auch nicht sichergestellt, jedenfalls wurde mir das so gesagt, dass durch das Entfernen der Schilder 30-Zone und das zulässige Aufstellen von 30 Schildern alle Probleme beseitigt sind. Der Vorgang wird nach Rückbau erneut geprüft.

 
Lesen Sie auch die älteren Artikel
Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?
Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.
Rödermark Straßenbau. Rückbau um Zuschüsse nicht zu verlieren.
 
Nachtrag 8.07.2011
Interessant ist übrigens:
KEINE, ABER WIRKLICH KEINE DER IM STADTPARLAMENT VERTRETENEN PARTEIEN ÄUSSERT SICH ZU DIESEM THEMA
 
Nachtrag 30.07.2011
Rödermark Odenwaldstraße Oh Herr Pelka, Oh Offenbach-Post
 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Rödermark Straßenbau. Rückbau um Zuschüsse nicht zu verlieren.

Lesen Sie zunächst:
Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?
Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.

Es betrifft in Rödermark-Ober-Roden die folgenden Straßen:
Odenwaldstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Babenhäuser Straße

OP-Online am 6.7.2011

..[]..Der Landesrechnungshof hatte im Frühjahr die Zuschüsse für Babenhäuser-, Odenwald- und Freiherr-vom-Stein-Straße beanstandet: ….bis 30. Juni entweder ihre Verkehrsregeln der Rechtsauffassung des Landes anpassen oder eine Millionen Euro Zuschuss plus 300?000 Euro Zinsen zurückzahlen…..Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.de


Nichtförderfähige Sammel-, Quartier- und Gewerbestraßen
[..]» Tempo 30-Zonen (Zonenschilder) oder Verkehrsberuhigte Bereiche nach StVO[..] Lesen Sie hier weiter
Man will, wie bei OP-Online berichtet wird, Tempo 30 (NICHT Tempo30-ZONE) und rechts vor links einführen und dann gegen das Land klagen.
In dem Artikel werden auch gestellte Forderungen des Landes an die Stadt Dietzenbach aufgeführt. Auch hierüber berichtete am 29.01.2010 OP-Online.

Die Frage die sich jetzt stellt. Wieso ging die Stadt Dietzenbach nicht den gleichen Weg, den der Magistrat der Stadt Rödermark laut OP-Online beschlossen hat?
Haben die in Dietzenbach frühzeitig eingesehen, dass man hier einen Fehler gemacht hat und jedes weiteres Vorgehen zum Scheitern verurteilt ist und dem Bürger nur Geld kostet?

Der Genehmigung der Zuschüsse dürfte wohl zunächst ein Antrag vorausgegangen sein. Dieser Antrag wird geprüft und dann genehmigt. Was mag da passiert sein? Wurde bei der Prüfung durch das Land ein Fehler gemacht oder wurde in Rödermark/Ober-Roden nicht so gebaut, wie beantragt?

Wenn für das Ab/-Anschrauben neuer Straßenschilder 30.000 € bereitgestellt werden, dann fragt man sich: „Was kosten die 20 Schilder (die vollständig neu aufgestellt werden müssen) für den Hinweis auf die Videoüberwachung am Bahnhof?
Siehe: Rödermark. Videoüberwachung. Bahnhof Rödermark/Ober-Roden

Siehe auch
Zusammenfassung Bauprojekt Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.

Zu dem Thema Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?
 
Die Webseiten der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) sind nicht mehr zu erreichen.

 
Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (Die Webseiten der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung sind nicht mehr zu erreichen.)
 Nichtförderfähige Sammel-, Quartier- und Gewerbestraßen

Nicht förderfähig sind grundsätzlich dagegen Straßen:
» ohne überörtliche Verbindungsfunktion,
 
» Straßen in Gewerbe- und Industriegebieten, die ausschließlich oder überwiegend der inneren Verkehrserschließung des Gebietes dienen.
 
» ohne Einrichtungen mit zentralörtlicher Funktion, die am Ortsrand enden oder dort in Feldwege übergehen,
 
» in kleineren Ortschaften, die in geringer Entfernung weitgehend parallel zu klassifizierten Straßen verlaufen oder als Schleichweg zur Umgehung klassifizierter Straßen genutzt werden (Ausnahme: die Straße hat eine wichtige Funktion als Umleitungsstrecke oder erfüllt die Kriterien der förderfähigen Straßentypen),
 
» mit Zielen außerhalb der Bebauung, die zu Ausflugszielen, kulturellen Einrichtungen, Sportstätten führen, deren Einzugsgebiet auf die Kommune oder deren Nachbarorte beschränkt ist (z.B. Waldparkplätze, Grillplatz, Ausflugslokale mit geringem Einzugsbereich)
 
» Tempo 30-Zonen (Zonenschilder) oder Verkehrsberuhigte Bereiche nach StVO

3.7.5.4 Unvereinbarkeit von Tempo 30 – Zonen, Verkehrsberuhigte Bereiche
Der Einrichtung von Tempo-30-Zonen liegt ein flächenhafter Ansatz nach der Straßenverkehrsordnung zugrunde, der in Wohngebieten die Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirken soll. In Gewerbe- und Industriegebieten ist die Einrichtung nicht zugelassen. Die Anordnung soll auf Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde erfolgen, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz festgelegt wird. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken.
Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden, wenn diese Ausschilderung nachträglich eingerichtet wird.
Im Unterschied zur Unvereinbarkeit von Tempo-30-Zonen und der Verkehrsinfrastrukturförderung ist die Anordnung von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich.
Auch die Ausweisung einer Straße zum „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ ist nicht förderfähig. Gemäß der STVO wird der „verkehrsberuhigte Geschäftsbereich/Tempo 20-Zone“ den Zonengeschwindigkeiten zugeordnet (entsprechend der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, ZEICHEN 274.1 und 274.2). Die Einbindung einer Straße in eine geschwindigkeitsreduzierte Zone bedeutet daher, dass es sich nicht oder nicht mehr um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handelt. Folglich sind die so ausgeschilderten Straßen nicht förderfähig, müssen ggf. bereit gestellte Fördermittel zurückgefordert werden.
Ist eine Straße oder eines Straßenabschnittes als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (STVO ZEICHEN 325, ZEICHEN 326) ausgewiesen, handelt es sich ebenfalls nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße, so dass im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung keine Zuwendungen gewährt werden können.
 

Die gesamten Dokument können Sie hier downloaden: Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung
Die Links befinden sich auf der angewählten Seite oben rechts unter Downloads.
 
30-er Zone und zulässige Höchstgeschwindigkeit 30
Aus wikipedia:
Tempo-30-Zonen, die dort amtlich Tempo 30-Zone[3] heißen, können in Deutschland auf der Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet werden. Der Beginn der Zone wird mit Zeichen 274.1 und das Ende der Zone mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Nach § 45 Abs. 1c StVO ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „Rechts vor links“ festgelegt (§ 8 StVO), für ältere ampelgeregelte Einmündungen besteht jedoch Bestandsschutz. In Tempo-30-Zonen dürfen darüber hinaus keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Seit dem 1. Februar 2001 müssen in Deutschland Tempo-30-Zonen nicht mehr durch Hindernisse auf der Fahrbahn angekündigt werden. Mit der neu eingeführten Vorschrift des § 39 Abs. 1a StVO wurde festgelegt, dass der Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen jederzeit zu rechnen hat.
Quelle: Wikipedia


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Renaturierung der Rodau. Durchstich 2.10.2009

Durchstich Rodau. 2.10.2009
Durchstich Rodau. 2.10.2009

Bürgermeister Kern als Baggerfahrer und die Rodauschiffer mit dem Rodau-Lied.
 
Hier der Film bei youtube.de

 
Siehe auch
» Hat man das bei der Neuplanung bedacht?
 

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Stadtverordnetenversammlung 21.06.2011

Von der STAVO gibt es wenig zu wenig zu berichten. Ein Höhepunkt war die Rede von H. Michael Gensert zur Neuausrichtung des IC-Rödermarks. Ich muss allerdings eingestehen, was H. Gensert mit dieser Rede interessantes für Rödermark transportieren wollte, ist mir wohl entgangen.

Ist aber nicht so wichtig. Hauptsache, die Stadtverordneten haben es verstanden.

Ansonsten paradiesische Zustände, wenn da nicht die SPD wäre. Da gab es zumindest einmal Einwände. Der Einwand von Herrn Schultheis SPD zu den angestrebten Grundstückspreisen, war mehr als flach.
Einer fachlich fundierten Rede von Herrn Lauer zu dem Thema IC-Rödermark schimmerte eine gewisse Resignation vor der Mehrheit der CDU AL/Die Grünen durch.

Interessant war die Information von Bürgermeister Kern zur Odenwaldstraße/Freiherr-vom-Stein-Straße und Babenhäuserstraße. Hier scheint die Sachlage doch nicht so eindeutig zu sein, wie bei der letzten STAVO angeklungen. (Siehe hierzu: Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?) Genaues konnte man jetzt den Aussagen von H. Kern nicht entnehmen. Jedenfalls scheint es nicht so wie berichtet zu sein: „Der Stadt Rödermark trifft keine Schuld. Zu dem damaligen Zeitpunkt gab es laut Bürgermeister Kern die jetzt angemahnten Bedingungen nicht.
Es steht ein Betrag von 1,3 Mio (einschl. der Zinsen) zur Debatte.
Hier müssen wir abwarten, was da noch passieren wird. Im günstigsten Fall (aus finanzieller Sicht) bauen wir Schilder (30 km) ab und die genannten Straßen werden wieder Vorfahrtsstraße.

Nachtrag 25.06.2011
Lesen Sie diesen Artikel hier. Ein Dokument der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung
 

Spielergemeinschaft JSG Ober-Roden
Interessanter als die Neuigkeiten von der Stadtverordnetenversammlung dürfte für einen Großteil der Bürger die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen der TGO und Germania-Ober-Roden sein. Hier wird demnächst in der Fußballwelt die Jugendspielvereinigung, JSG Ober-Roden vertreten sein. Als besonderer Ansporn dürfte für die Kinder/Jugendlichen die Tatsache sein, sportlich braucht man nicht erfolgreich zu sein. Ein Aufstieg in die Hessenliga ist für die Spielervereinigung ausgeschlossen.

 
Ist das der Anfang? Hier ein älterer Artikel. Rödermark. Sondersitzung der STAVO und Vereine
UNBEDINGT AUF DAS DATUM DER VERÖFFENTLICHUNG ACHTEN!

Nachtrag 23.06.2011
Wenn man bei op-online den Bericht von der Stadtverordnetenversammlung liest, meint man gerade, es wären zwei verschiedene Veranstaltungen gewesen. Hier wird klar, wie ein geschulter Journalist (H. Löw) und ein Freizeitschreiber (Ich) die Situation beurteilt. Natürlich würde ich, wenn man sich keine eigene Meinung bilden konnte, den Ausführungen von H. Löw mehr Glauben schenken.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.