Vortrag über heimische Schlangen


Pressemitteilung des NABU Rödermark
Vortrag über heimische Schlangen

In diesem Herbst organisiert die VHS Rödermark in Kooperation mit dem NABU Rödermark drei Vortragsveranstaltungen mit aktuellen Themen aus der Natur. Alle Veranstaltungen finden jeweils mittwochs um 19:30 Uhr im Rothahasaal der Stadtbücherei in Ober-Roden statt.

Den Auftakt macht am 29. Oktober ein Vortrag über heimische Schlangen von Dr. Philipp Berg. Schlangen sind Anpassungskünstler. Mit über 4.000 Arten haben sie nahezu jeden Lebensraum auf der Welt erobert – von tropischen Regenwäldern, über trockene Wüsten bis hin zu Meeren. Der Vortrag beleuchtet die Vielfalt dieser Tiere, ihre Fortbewegung, Sinne, Gifte und Jagdstrategien. Anhand ausgewählter Beispiele wird gezeigt, wie die Evolution Vielfalt und Spezialisierung hervorgebracht hat. Erleben Sie einen Einblick in die Lebensweise von Schlangen in Deutschland und weltweit.

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung über die VHS ist erwünscht (06103 3131-1313, vhs(@kreis-offenbach.de, Kursnummer 252R010416).

Freiwillige Helfer für die Heidepflege gesucht

Pressemitteilungen des NABU Rödermark
Freiwillige Helfer für die Heidepflege gesucht

Seit 15 Jahren steht im Herbst bei den Naturschützern vom NABU Rödermark die Pflege der Heidefläche bei Waldacker auf dem Programm. Die Heidepflege bildet wieder den Auftakt für eine ganze Reihe von Landschaftspflegemaßnahmen, die der NABU in den kommenden Monaten geplant hat. Für all diese Aktionen ist der Naturschutzbund auf freiwillige Helfer außerhalb seines Vorstandes angewiesen. Die rund 3 h große Heidefläche im Südosten von Waldacker ist eine Kulturlandschaft, die ohne jährliche Pflege schnell verbuschen und langfristig wieder zu einem Kiefernwald werden würde. Beim jährlichen Pflegeeinsatz gilt es daher, den unerwünschten Aufwuchs von Fremdgewächse wie Traubenkirsche, Eiche, Kiefer, Ginster, und vor allem der Brombeere wieder zu entfernen, um die einzigartige Sandmagerrasenfläche langfristig zu erhalten.

Auch 2025 hat der NABU wieder 2 Pflegetage angesetzt, um v.a. den starken Aufwuchs der Brombeere zu reduzieren.

Der erste der beiden Arbeitseinsätze findet am Samstag, den 25. Oktober ab 10 Uhr statt und endet gegen 13 Uhr mit einem kleinen Imbiss, mit dem sich die Naturschützer bei den Helfern bedanken möchte. Treffpunkt ist der Trampelpfad neben dem Vereinsheim des Clubs für Hundefreunde am Eulerweg.

Der 2. Arbeitseinsatz findet eine Woche später am 1. November zur gleichen Zeit statt. Treffpunkt ist diesmal in der Nähe des Insektenhotels am Eulerweg.

Der NABU stellt wie immer eine Grundausstattung an Arbeitsgeräten und Getränke für die Helfer zur Verfügung. Alle Helfer werden gebeten, für festes Schuhwerk zu sorgen und eigene Handschuhe mitzubringen.
Bei Dauerregen fällt der Arbeitseinsatz aus und wird verschoben. Weitere Infos und Antworten auf Fragen unter nabu@pswerner.de.

Von wieviel Mitarbeiter wird man sich trennen?

Aktualisiert: 18.10.2025 23:00h

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage zu dieser Drucksache beigefügte „Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark und zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark“. Quelle:

Die Hessische Landesregierung hat in ihrem Leitfaden „Haushaltskonsolidierung“ (insbesondere den ehemaligen Schutzschirmkommunen) die Rückführung der Eigenbetriebe und öffentlichen Unternehmen in den Kernhaushalt empfohlen, um Ressourcen in der Verwaltung und somit Kosten einzusparen.Quelle

Rödermark will sich den Kommunen anschließen, die ihre Eigenbetriebe bereits in den Kernhaushalt zurückgeführt haben. Das ist für die Übersicht sicherlich ein Vorteil, da es dann ab 2026 nur noch einen Haushalt geben wird.


Es folgen Fragen, die möglicherweise im Finanzausschuss zur Sprache kommen


Von den im Antrag aufgeführten Punkte, die zur Kostensenkung beitragen können, ist eigentlich nur der Punkt -Personalkosteneinsparung- erwähnenswert, da sich die Einsparung hier direkt bei den Personalkosten ablesen lässt.
Die Kosten für die Betriebskommission und den Jahresabschluss KBR betragen ca. 19.000,00 € (siehe weiter unten)


Personalkosteneinsparungen durch die Auflösung von Doppelstrukturen nach
Eingliederung in bestehende Strukturen und Hierarchien der Kernverwaltung.


Bedeutet das Vorgenannte, dass sich die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) von Mitarbeitenden trennen werden – etwa schon ab dem 1. Januar 2026? Im Jahr 2024 waren durchschnittlich 104,25 Mitarbeitende beschäftigt. (Seite 58)
 
Die Mitarbeiter stellen die wichtigste Ressource des Eigenbetriebes KBR dar und tragen maßgeblich zu dessen Erfolg bei.Um einen langfristigen Unternehmenserfolg zu erzielen ist eine dauerhaft angelegte Personalentwicklung unumgänglich. Diese trägt auch zur Motivation der Mitarbeiter bei (Seite 63)


1)Die Betriebsleitung stellt zum 31. Dezember 2025 den Jahresabschluss und den
Lagebericht auf (§ 27 EigBGes). 2)Der Jahresabschluss nach Satz 1 ist zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes


Das bedeutet wohl, dass im Haushaltsplan 2026 der Stadt Rödermark bereits die Finanzdaten der KBR enthalten sind. Möglicherweise werden auch neue Fachbereiche aufgenommen?
 
– Wann wird die KBR ihre Finanzdaten für das Jahr 2025 so aufbereitet haben, dass die Stadt Rödermark diese in ihren Haushaltsplan 2026 übernehmen kann?
– Ist es aufgrund der hohen allgemeinen Rücklagen der KBR möglich, dass die Stadtkämmerin einen ausgeglichenen Haushalt für 2026 vorlegt?
– Wird der Haushalt 2026 noch vor der kommenden Kommunalwahl verabschiedet bzw. wird ein Haushatsplanentwurf vorliegen?
 
Anmerkung:
Vor der Kommunalwahl 2026? Wenn die Rücklagen der KBR genutzt werden können, wäre dies denkbar.
Die Rücklagen (ordentliches Ergebnis) im Kernhaushalt der Stadt dürften am 1. Januar 2025 etwa 1,7 Mio. € betragen und bis zum 31. Dezember 2025 auf 0,00 € abgeschmolzen sein.

KBR

  • Rücklagen (Allgemeine) 21.312.006,86 € (Seite 36)
  • Rücklagen (Zweckgebundene) 6.052.590,18 €
  • Verbindlichkeiten 7.769.481,90 (Seite 47)
  • Zehn Sitzungen der Betriebskommission statt. Hierfür wurden EUR 3.977,85 an Sitzungsgeldern erstattet (Seite 51)
  • Das vom Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr berechnete Honorar für die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung beträgt TEUR 15 (Seite 53)
  • Der Wirtschaftsplan 2025 für die Kommunalen Betriebe Rödermark sieht einen Jahresverlust von EUR 3.272.620 vor. (Seite 62)
  • Abfallbeseitigung 53.775,09
    Abwasserentsorgung 440.600,29
    Badehaus -655.341,20
    Betriebshof -752.700,43
    Gebäudewirtschaft -202.970,18 (Seite 98)
  • Die Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Vorgaben des KAG eingehalten und regelmäßig Voraus- und Nachkalkulationen erstellt werden. Dabei ist zu empfehlen, die Möglichkeit eines mehrjährigen Kalkulationszeitraum zu nutzen. Daraus resultiert der Vorteil, dass nicht in jedem Jahr erneut Gebührenkalkulationen erstellt werden müssen und somit personelle Ressourcen im Bereich der Finanzverwaltung gebunden werden.Quelle
     
    Nach der Eingliederung in den Kernhaushalt der Stadt Rödermark wird doch wohl eine neue Gebührenkalkulation auf Basis des neuen Betriebs (Kernhaushalt) notwendig sein.
    Sind nach einer der Eingliederung in den Kernhaushalt Gebührenerhöhungen zu befürchten?

    a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
    Das Badehaus ist ein dauerdefizitärer Betrieb. Der Wesentliche Teil des Verlustes des Betriebshofes würde ausgeglichen, wenn die internen Leistungsverrechnungen mit den anderen Betriebszweigen einbezogen würden.

    b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
    Maßnahmen zur Verlustbegrenzung werden fortlaufend initiiert. Im Bereich Badehaus wird ein breites Angebot von Schwimmkursen für Vereine und Schulen geschaffen. Von der Stadt Rödermark wird weiterhin jährlich eine Verlustabdeckung in Höhe von TEUR 300,0 gezahlt (Seite 99)


    Haushalt Stadt Rödermark. Kernhaushalt.
    Aus dem Jahresabschluss 2024

    Die folgenden Kennzahlen zeigen wenig Gutes.

    Hessenkasse
    Beitrag zur Hessenkasse konnte 2020 nicht vollständig gezahlt werden. Für 5 Jahre wird ein erhöhter Betrag gezahlt.

    Verbindlichkeiten (Kreditinstitute).
           2019 || 13.604.273,00. Anfang 2019. Seite 68
           2024 || 25.709.297,22. Ende 2024. Seite 63

    Zinsen und Tilgung.1.1.xxxx
          Jahr || Zinsen || Tilgung
           2019 || 729.643,00 || 1.518.524,00 (in 2019. Seite 73, 106)
           2024 || 842.969,00 || 2.586.187,00 (in 2024. Seiten 69, 113)

    Verschuldungsgrad
    Die Kennzahl zeigt die Höhe des Fremdkapitals an. Je höher die Verschuldung, umso höher ist die zu tragende Kapitallast.
    Bemerkung Jahresabschluss 2024
    Der Verschuldungsgrad hat sich im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 6% erhöht. Aufgrund des geringeren wirtschaftlichen Eigenkapital und weiter ausbleibenden Steuereinnahmen wird sich der Verschuldungsgrad auch in den nächsten Jahren nicht verbessern
          Jahr || %
            2019 || 63 %
            2020 || 64,3 %
            2021 || 60,8 %
            2022 || 64,1 %
            2023 || 64,7 %
            2024 || 70,4 %
     
    Berechnung: Fremdkapital / Wirtschaftl. Eigenkapital
    Fremdkapital: Bilanz Passiva 3) Rückstellungen 4) Verbindlichkeiten 5) Rechnungsabgrenzng
    Wirtschaftliches Eigenkapital: Bilanz Passiva 1) Eigenkapital 2) Sonderposten

    Anlagenintensität
    Die Anlagenintensität ermittelt den Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen der Kommune. Die Kennzahl liefert eine Aussage über den Vermögensaufbau. Eine hohe Anlagenintensität führt zu hohen Abschreibungen und geringerer Liquidität, da das Kapital langfristig gebunden ist. Bei Kommunen ist der Wert regelmäßig sehr hoch, da man aufgrund des Infrastrukturvermögens immer einen anlageintensiven Bereich hat.
          Jahr || %
            2019 || 92,5 %
            2020 || 87,3 %
            2021 || 87,6 %
            2022 || 85,4 %
            2023 || 85,0 %
            2024 || 86,1 %

    Anlagendeckungsgrad
    Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens mit wirtschaftlichem Eigenkapital finanziert wird. Bei einer Quote von 100 Prozent wäre das Anlagevermögen vollständig mit dem wirtschaftlichen Eigenkapital finanziert. Je geringer der Prozentsatz ist, umso höher ist die Fremdfinanzierung
          Jahr || %
            2019 || 66,3 %
            2020 || 69,7 %
            2021 || 71 %
            2022 || 71,3 %
            2023 || 71,5 %
            2024 || 68,2 %

    Eigenkapitalquote II
    Die Eigenkapitalquote II zeigt das Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Eigenkapital und der Bilanzsumme an. Je niedriger die Eigenkapitalquote, umso höher die Fremdfinanzierung. Hieraus resultieren ein höherer Zinsaufwand und eine sinkende Kreditwürdigkeit.
          Jahr || %
            2019 || 61,4 %
            2020 || 60,8 %
            2021 || 62,2 %
            2022 || 60,9 %
            2023 || 60,7 %
            2024 || 58,7 %
     
    Berechnung: Wirtschaftl. Eigenkapital / Bilanzsumme
    Wirtschaftliches Eigenkapital: Bilanz Passiva 1) Eigenkapital 2) Sonderposten
    Bilanzsumme: Lezte Sumenzeile.

    Die Eröffnungsbilanz (Doppik) weist unter 1 Eigenkapital bei 1.1 von 92.945.466,17 aus. Dürfte „Einlage“ oder „Anfangskapital“
    In der Bilanz steht in der Bilanz seit mindestens 2018 74.287.863,12€.
     
    Das Eigenkapital (1.1) hat sich seit der Eröffnungsbilanz auf knapp 19 Mio. € in 2024 verringert. Wird sich der Betrag 2025 erneut vermindern, weil die Rücklagen und das Stiftungskapital den Fehlbetrag wohl nicht mehr ausgleichen können? Bis zu welcher Höhe darf die Einlage bzw. das Anfangskapital abgesenkt werden? Oder kommt die KBR zur rechten Zeit mit ihren hohen Rücklagen?
    2024. Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages in Höhe von 4.862 T€ stark reduziert. Seite 92

    Siehe auch
    » Satzung. Auflösung KBR
    » KBR Stadtverordnetenbeschluss
    » KBR Jahresabschluss 2024
    » Jahresabschluss 2024. Kernhaushalt
    » Konsolidierungsbuch für 2025
    » Erklärungen zum Jahresabschluss 2024
     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026

    Bauplatz für einen REWE

    Beschlussvorschlag:
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch auf Antrag des Vorhabenträgers – REWE Markt GmbH/ Rosbach – das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Quelle: Aktenmappe BUSE 22.10.2025

     

    Sieha auch
    » 22.10. Aktenmappe BUSE (Bauausschuss)
    » 23.10. Aktenmappe HFuW (Finanzausschuss)
    » 04.11. Stavo (Stadtverordnetenversammlung)

     


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Geschwindigkeitskontrollen in Rödermark

    Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark
    Geschwindigkeitskontrollen in Rödermark – Zeit für Klarheit und Transparenz

    Die FREIE WÄHLER Rödermark kritisieren die zunehmend kontroverser laufende Debatte um Geschwindigkeitskontrollen in Rödermark. Nach den jüngsten Berichten der Offenbach Post über den geplanten stationären Blitzer in Waldacker und die Kritik der Bürgerinitiative BIVER wird deutlich: Zwischen Stadtverwaltung und Bürgerinitiative bestehen weiterhin erhebliche Differenzen – und die Bürgerinnen und Bürger verlieren zunehmend den Überblick.

    „Seit Monaten kursieren widersprüchliche Aussagen über Zuständigkeiten, Genehmigungen und Prioritäten bei den Blitzerstandorten“, erklärt Stefan Schefter, Ortsvorsitzender der FREIE WÄHLER Rödermark.

    „Für die Menschen in unserer Stadt ist das kaum noch nachvollziehbar. Wir wollen endlich Klarheit schaffen – auf Basis von Fakten, nicht von Behauptungen.“
     
    Während die Stadt betont, dass der Standort in Waldacker derzeit der einzige genehmigungsfähige sei, zweifelt die Bürgerinitiative BIVER an dieser Darstellung und verweist auf andere neuralgische Punkte, etwa die Frankfurter Straße oder die Kipferl-Kreuzung in Ober-Roden. Auch die FWR erreichten im Nachgang zur Stavo viele Rückmeldungen aus der Bevölkerung, welche die Entscheidung angesichts vieler anderer verkehrs- und lärmintensiver Standorte nicht nachvollziehen können.
     
    Die FREIE WÄHLER Rödermark fordern in diesem Zusammenhang eine offene und transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wo, wann und warum über Geschwindigkeitskontrollen entschieden wird – und warum manche Standorte durch die HÖMS genehmigt werden, andere aber nicht,“ so Schefter weiter.

    Um hier Aufklärung zu schaffen, haben die FREIE WÄHLER dem Magistrat eine detaillierte Anfrage vorgelegt. Darin geht es unter anderem um folgende Punkte:
    • Nach welchen Kriterien wurde der Standort Waldacker ausgewählt und wurde er gegenüber anderen priorisiert?
    • Wurden für weitere Gefahrenpunkte – insbesondere an der Kipferl-Kreuzung – Genehmigungsanträge gestellt?
    • Welche Standorte wurden in den letzten Jahren zur Prüfung eingereicht und mit welchem Ergebnis?
    • Warum wurden Ablehnungsgründe bislang nicht veröffentlicht?

    Auch wenn die FWR den Standort Waldacker grundsätzlich befürworten, soll dieser nur der Beginn einer konsequenten Verkehrssicherheitsstrategie sein. „Jede Maßnahme, die zur Verkehrssicherheit beiträgt, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, betont Schefter. „Aber wir dürfen uns nicht darauf ausruhen. Die Problemzonen in Ober-Roden – insbesondere an der Frankfurter Straße – bleiben ungelöst. Hier muss die Stadt endlich handeln.“

    Die FWR betonen hierbei, dass die Anfrage ausdrücklich lösungsorientiert motiviert ist: „Unser Ziel ist es nicht, alte Konflikte weiter anzuheizen, sondern sie zu lösen“, fasst Schefter zusammen. „Die Stadt, die Bürgerinitiative und die Politik müssen wieder an einen Tisch. Nur durch Transparenz und Kooperation können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verkehrspolitik zurückgewinnen.“

    Darüber hinaus möchten die FWR klarstellen, dass man zwar den Unmut und Frustration von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern angesichts der langsamen Entwicklung nachvollziehen kann, jedoch an alle Beteiligten appelliert, nicht einzelne Personen an den öffentlichen Pranger zu stellen, sondern die Sachlichkeit in den Vordergrund zu rücken.

    Die FREIE WÄHLER Rödermark werden die Entwicklung weiterhin kritisch begleiten und auf eine sachliche, faktenbasierte Aufarbeitung drängen. Denn Verkehrssicherheit darf in Rödermark keine Frage von Zuständigkeiten oder Eitelkeiten sein – sondern eine gemeinsame Aufgabe im Interesse aller.

    Björn Beicken, Pressesprecher FWR