Stadtfest. Man hat sich bei den Kosten vertan.

Fehler bei den Stadtfestkosten.
Fehler bei den Stadtfestkosten.

Die Antwort auf die Anfrage des Stadtverordneten Spieß zu den Kosten des geplanten Stadtfests liegen die nicht bei 120.000,00,00 Euro, sondern bei 49.000,00€. Es ist auch bereits eine Spende in Höhe von 10.000,00€ zugesagt. So die Aussage von Bürgermeister Rotter bei der heutigen FSIK-Sitzung. Damit dürfte dann auch der Überschuss im ordentlichen Haushalt um 81.000,00€ auf ca. 105.000,00€ steigen.

Es ist zu hoffen, dass bei der Berechnung einer neuen Steuer nicht ähnliches gelagertes „wir haben uns vertan“ passiert und die tatsächlichen Zahlen nur noch ca. 30% des geplanten entsprechen. Ich rede hier einmal von Ausgaben (Stadtfest), was nicht so tragisch wäre/ist. Bei den Einnahmen (könnte es z.B. eine neue Steuer sein) dürfte das wohl ein wenig anders aussehen.

Haushaltsantrag der FDP Rödermark. Man beantragt das Folgende nicht!

Haushaltsantrag der FDP Rödermark
Haushaltsantrag der FDP Rödermark

Der Einsparvorschlag der FDP Rödermark mag zwar für den einen oder anderen lächerlich erscheinen. Aber, wird der Antrag angenommen, hat die FDP es geschafft, eine VERDOPPELUNG des Überschusses im ordentlichen Haushalt zu erreichen. Kein Fehler. Im Haushaltsplan ist ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis von nur 24.144,00 geplant. Siehe Zusammenfassung Haushalt

Was meines Wissens nach ein Novum in der Antragsgeschichte der Stadt Rödermark darstellt, ist das Aufführen von eigentlich notwendigen Maßnahmen, die man aber NICHT beantragt.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dieser Antrag einiges an Aufregung mit sich bringen wird. Die Wahrheit, dass man sich auch nach Ansicht der FDP von liebgewonnenen trennen müsste, um nicht bald einen Grundsteuerbetrag im 4-stelligen Bereich zahlen zu müssen, tut weh. Warten wir die Beratungen ab. Dort müssen, wenn angesprochen, belastbare Argumente kommen, wie man ohne die aufgeführten Grausamkeiten die Plandaten bis 2025 erfüllen kann. Ich erinnere daran, dass man sich in der Planung 2019 für 2020 um glatte 4,3 Mio. verschätzt hat. Siehe Haushaltseinbringung Seite 2

» Pressemeldung der FDP Rödermark zum Haushalt 2020-2021
» Hier der Haushaltsantrag der FDP Rödermark

Stadverordnetenversammlung. Eine nicht gerade bürgerfreundliche Tagesordung.

Stadtverordnetenversammlung (Stavo)
Stadtverordnetenversammlung (Stavo)

Zunächst die Termine für die kommende Sitzungsrunden und der Stadtverordnetenversammlung (Stavo).

Alle Sitzungen sind ÖFFENTLICH.
Der Tagungsort: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Beginn: 19:30h

» Sitzung FISK am 10.03.2020. Tagesordnung Stand 5.3.2020
» Sitzung BUSE am 11.03.2020. Tagesordnung Stand 5.3.2020
» Sitzung HFuW am 12.03.2020. Tagesordnung Stand 5.3.2020
» Sitzung Stavo am 24.03.2020, 25.3.2020, 26.02.2020. Tagesordnung Stand 5.3.2020
Siehe Einladung.


Hinweis zu Stadtverordnetenversammlung im Kommentar.
Vielen Dank.

Die Sitzung wurde auf drei Tage festgelegt, wie sich aus der Einladung auch ergibt.
Ich habe die Einladung nicht gelesen und nur den Termin aus dem Sitzungskalender angegeben.
Aus dem Sitzungskalender ist die Fortsetzung der Stavo leider nicht ersichtlich.

Sitzungskalender
Sitzungskalender

Wie und ob man Bescheid bekommt, wann der Punkt 21 aufgerufen wird, kann ich zurzeit nicht sagen.


Tagesordnungspunkt 21. Verkehrsbelastung in Rödermark.
Ein wenig schräg finde ich, dass der Tagesordnungspunkt der Freien Wähler zur Verkehrsbelastung in Rödermark an das Sitzungsende gelegt wurde. Es besteht immer die Gefahr, dass ein so spät angesetzter Tagesordnungspunkt NICHT mehr aufgerufen wird. Interessierte Bürger warten bis 22:30 auf den für sie interessanten Punkt und dann wird der nicht aufgerufen.

Hat man schon einmal ein Thema, bei dem man absehen kann, dass ein großes Bürgerinteresse vorhanden sein könnte, sollte man das Thema ganz an den Anfang setzen.
Es könnte auch sein, dass man den Tagesordnungspunkt auf die nächste Stadtverordnetenversammlung schieben wird.

Bei der Stavo am 24.3.2020 werden u.a. die Haushaltsreden gehalten und der Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen. Man sollte meinen, dass alleine diese Themen die Halle füllen werden. Weit gefehlt. Bei der Haushaltsverabschiedung 2019 waren gerade mal 13 Zuhörer anwesend. 🙁

Siehe auch
» Unterlagen zum Haushalt 2020-2021

12 Prozentpunkte Grundsteuer B mehr für ein Prestigeprojekt.

Steuerlast
Steuerlast

Ich bin gefragt worden, ob die Grundsteuererhöhung sein muss. – Bei der finanziellen Lage der Stadt eindeutig JA. Könnte man die finanzielle Lage verbessern? Hier ein verhaltenes JA. Aber dazu braucht es die richtigen Leute. Was man als Bürger mitbekommt, wo man evtl. einsparen könnte, ist ja nur die Spitze des Eisbergs und sind selten die Posten, die eine gravierende Verbesserung herbeiführen werden. Ein greifbares Beispiel. Dem Bürger wird eine -dauerhafte- Grundsteuererhöhung von 175 Prozentpunkte aufs Auge gedrückt. Was macht die Stadt? Man plant ein Fest für 120.000,00€ (ca. 12 Prozentpunkte Grundsteuer B), obwohl man auf dem Zahnfleisch geht.
Korrektur 10.03.2020. Man hat sich bei den Kosten vertan.

Nur dieser eine Posten bedeutet ca. 12 Prozentpunkte mehr an Grundsteuer B. Obwohl das Fest einmalig ist, werden wir diese Erhöhung dauerhaft zahlen. Was sich da in den Tiefen des Haushalts noch für Einsparmöglichkeiten verbergen, z. B. bei den Personalkosten oder Sachkosten, wird man schwerlich in Erfahrung bringen können.
Schöngeredet wird das Messeler Projekt. Nicht, dass Zusammenarbeit eine schlechte Sache ist. Man vereinbart eine Zusammenarbeit, damit BEIDE Seiten Geld einsparen können. Für Messel rechnet es sich jetzt schon. Wird Rödermark nur Kosten haben? Kosten oder Einsparungen werden wir erkennen, wenn das Projekt –Rödermärker Ordnungspolizei fährt Streife in Messel– (z. B. Neueinstellung, Fahrzeug) eine Zeit lang gelaufen ist. Ob man durch diesen Deal mit Messel die Bürger dort in Bezug auf KL-Trasse (wurde hier schon angedeutet) auf eine PRO-Stimmung heben kann? Warten wir es ab. Wenn ja, dann hätte man damit etwas Positives für die Jahre nach 2030 für Rödermark erreicht.

Siehe auch
» Fragen/Antworten zum Haushalt 2020-2021
 
» 13.02.2020 Wird an Wochenenden und abends Streife gefahren?
» 19.02.2020 Groß-Klein: Eine Streife für zwei Kommunen. Seite 3.
» 19.02.2020 Die gute Fee kommt doch noch. Geld ist ja jetzt genug da.
» 22.02.2020 Leicht verwirrendes zum Doppelhaushalt.
» 25.02.2020 In 2039 kann man mit einer Grundsteuersenkung rechnen.
» 27.02.2020 Doppelhaushalt 2020/2021. Taktische Entscheidung?
» 10.03.2020 Ärger mit dem Ordnungsamt.

Doppelhaushalt 2020/2021. Taktische Entscheidung? Keine Haushaltsdiskussion im Kommunalwahljahr 2021.

Doppelhaushalt 2020-2021
Doppelhaushalt 2020-2021

Klar ist, dass man eine Kommune nicht mit einem Unternehmen gleichsetzen kann. Unternehmen können sich von nicht profitablem recht leicht trennen. Eine Kommune nur dann, wenn es keine »Pflichtaufgabe« ist.
Klar ist auch, dass ein Bürgermeister, im Gegensatz zu einem Manager einer Firma, sich auch um Anliegen von Einzelpersonen oder Gruppen (die nicht Mitarbeiter sind) zu kümmern hat. Da geht es meist weniger um finanzielle Dinge, aber vielfach um sehr arbeitsintensive Anliegen. Trotzdem, ein Bürgermeister muss Managerqualitäten haben. Zu weit ginge es allerdings, wenn man die notwendigen Managerqualitäten mit denen gleichsetzt, die man in einem ausschließlich erfolgsorientierten Unternehmen benötigt. Ist im Endeffekt mal egal. Ob Firma oder Kommune. Wenn die Finanzen in etwa stimmen, sind alle anstehenden Probleme leichter lösbar und man ist zufrieden.

Verluste bzw. zu niedrige Gewinne in einem Unternehmen wird man selten ausschließlich durch Preiserhöhungen ausgleichen können. Preiserhöhung in der Wirtschaft kann man bei einer Kommune -Steuererhöhung- nennen. Auch wird ein rigoroser Sparkurs, Überprüfen sowie Optimieren der internen Vorgänge eine Ergebnisverbesserung bringen.
Aufwendungen (Verlust) bzw. Überschuss (Gewinn) sind im Haushalt einer Kommune bei -Erträge und Aufwendungen- unter der Position -ordentliches Ergebnis- aufgeführt. In 2020 Überschuss ca. -24.000.00€ (-24). 2021 Überschuss ca. -17.000.00€ (-17). Minus bedeutet hier Überschuss. Siehe: Erträge und Aufwendungen im vorläufigen Doppelhaushalt 2020/2021

Bei -Einsparmöglichkeiten- einer Kommune denkt man in Verwaltungskreisen häufig an die freiwilligen Leistungen. Einsparungen bei den »freiwilligen Leistungen« sind mit Bedacht zu wählen. Bei Vereinen und Ehrenamt den Rotstift anzusetzen, würde erhebliche Nachteile für das Gemeinwesen mit sich bringen. Die negativen Folgen wären nicht nur bei der Bevölkerung zu spüren, sondern auch in der Verwaltung.

Es werden vom Bürgermeister Problemlösungen gefordert. Die Lösung wird allerdings nicht ausschließlich mit den Methoden der freien Wirtschaft zu erreichen sein. Und genau hier vermisse ich in Rödermark klare Ansagen des Bürgermeisters z.B. in Richtung »maßvolle Erhöhung der Steuer »optimieren der Verwaltung »zeitgemäße Verwaltungsstruktur (E-Government) »unbedingter Sparwille, »Überprüfen der freiwilligen Leistungen (Kulturhalle, Badehaus), »Interkommunale Zusammenarbeit (aber nicht so wie mit Messel) »unterbinden von Wohnungsbau in (ehem.) Gewerbeflächen; »neue Wohnbauflächen unter Beachtung des Einheimischenmodell »Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen ohne Anheben des Steuersatzes, »u.a.m.

Ich glaube, der hauptamtliche Magistrat hat keinen Plan. Ich kann keinen erkennen.

Vorbemerkung. Die Kommunalen Betriebe (KBR) der Stadt Rödermark sind im Text nicht berücksichtigt.

Ja ich bin böse. Ich bin sogar ganz schlimm böse.
Mantra. Der Rödermärker Magistrat bemängelt fehlende bedarfsgerechte Ausstattung.

Folgendes weniger als Artikel gedacht. Eine Gedankensammlung zum Haushalt mit Links zu den entsprechenden Punkten.
Kurz gefasst hier.
 
Ansonsten hier Doppelhaushalt 2020/2021. Taktische Entscheidung? Keine Haushaltsdiskussion im Kommunalwahljahr 2021. weiterlesen