Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Notfall KIZ. Bildquelle:https://www.bmfsfj.de/kiz
Notfall KIZ. Bildquelle:https://www.bmfsfj.de/kiz

Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit:
Ministerin Giffey startet NOTFALL-KIZ

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen
Die Ausbreitung des Corona-Virus‘ stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“

Weitere Informationen zum KiZ
Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:
www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:
www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.infotool-familie.de
www.familienportal.de

Quelle: bmfsfj.de

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Unsere Stadt befindet sich an einer interessanten und prägnanten Wegmarke: Nach jahrelanger Durststrecke verabschieden wir heute den ersten ausgeglichenen Haushalt nach Ende des „Schutzschirms“.

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fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Erstattung Kita-Gebühren

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Diskussion in der Facebook Gruppe „Unser Rödermark“
Erstattung der Essensgebühr.

Am Geld sollte es nicht scheitern.

Wenn die Stadt den Eltern die Essensgebühr für die Kindergartenkinder aus Geldsorgen nicht erlassen kann, dann sollte man zunächst mal auf das Stadtfest verzichten. Dann hätte man für die Erstattung 49.000,00 Euro zur Verfügung.
Kosten Stadtfest 2020 49.000,00€. 39.000,00 sind es, wenn man die Spende eines Sporsors in Höhe von 10.000,00 abzieht.

Die Frage, die weitsichtige Menschen sich zurzeit stellen müssen: „Kann ich für 2020 noch Feste planen? Investiere ich viel Geld in die Planungsarbeit?“

Braucht man für eine Entscheidung, Gebühren zu erlassen, eine einheitliche Vorgehensweise im Kreis? Wenn ja, wäre es schön, das auch für die Grundsteuer B einzuführen.


Zu den Kosten siehe
» Stadtfest 120.000,00€?. Man hat sich bei den Kosten vertan.