„Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße

Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße

Die Verwaltung ist seit längerer Zeit mit diesem Thema befasst. Im Nachgang des Antrags der SPD-Fraktion vom 12.03.2018 hat die Verwaltung erneut Kontakt mit den für die „Bauland-Offensive Hessen“ zuständigen Projektverantwortlichen aufgenommen. Entgegen der ursprünglichen Intention der „Offensive“, ausschließlich die Entwicklung (reiner) Wohnbauflächen zu unterstützen, konnte eine Übereinkunft mit dem Ziel getroffen werden, auch gemischt genutzte Bauflächen (urbanes Gebiet) zu entwickeln. Ein entsprechender Vertrag über die Erstellung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der Bauland-Offensive Hessen wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf Basis der ermittelten Restriktion, resultierend aus bestehenden Baugenehmigung (Nutzungen, Emissionen genehmigter Gewerbebetriebe …), Altstandorte etc., welche die Umwandlung in ein „urbanes Gebiet“ gemäß Baunutzungsverordnung beeinflussen, werden derzeit strategische Entwicklungsszenarien erarbeitet. Die Ergebnisse werden baldmöglichst vorgestellt. Quelle: Antwort Magistrat Rödermark

» Antrag der SPD vom 12.03.2018
» Was ist ein „Urbanes Gebiet“?


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

25.03.2020 Dreieich Zeitung. Zum Haushalt, Gewerbe und Nelli

Presse
Presse

Rödermark-Haushalt: Ein Corona-Opfer?

  • Haushalt 2020/2021
    [..]Kurzum: „Alles auf einem guten Weg“ – so klang der Tenor im Mehrheitslager von Union und AL. [..]
    [..] Viel zu sorglos sei im Hinblick auf galoppierende Ausgaben agiert worden. Mit einer kräftigen Anhebung der Grundsteuer B zu Lasten der Bürger und mit dem durchsichtigen Kalkül, vor der
    Kommunalwahl [..]
  • Schulpreis
    NBS zählt zu den Top-15-Schulen Finale des „Deutschen Schulpreises“ erreicht[..]
  • Im Zeichen der Solidarität
    [..]In Rödermark appelliert die kommunale Verwaltungsspitze „eindringlich an die Vermieter von Ladenlokalen und Gastronomieflächen, die Mieten für die Zeit der Schließungen auszusetzen“ und die monatlichen Forderungen vorerst auf die laufenden Betriebskosten zu reduzieren. In Ergänzung dazu könne auch eine Stundung der Betriebskosten in Erwägung gezogen werden.

All das und mehr in der Dreieich Zeitung vom 25.03.2020


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

FDP stellt fest: Neue „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!

Pressemitteilung
Pressemitteilung

Pressemeldung der FDP Rödermark.
Neue „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!

Um das entstandene, z.T. strukturelle Haushaltsloch, in Rödermark kurzfristig und notdürftig zu stopfen, planen CDU und AL/Grüne neben dem beherzten Griff in das Portemonnaie der Bürger/-innen, heißt: Anhebung der Grundsteuer B um 175 Prozentpunkte (32 % absoluter Anstieg), auch die Einführung einer besonderen „Vergnügungssteuer“ für lokale Betriebe wie Bordelle, Swinger- oder Pärchenclubs. Diese neue Steuer soll 200.000 € neue Einnahmen generieren, die für den Doppelhaushalt 2020/2021 bereits fest eingeplant sind.

„Eine solche Steuer ist völlig legitim und wird in diversen größeren Städten bereits seit vielen Jahren erhoben“, teilt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger dazu mit, „aber wenn dem Magistrat und der schwarz-grünen Koalition eindeutig aufzeigt wurde, dass die eingeplante Höhe dieser Steuereinnahmen ein reines Luftschloss ist, niemals so realisiert werden kann und Bürgermeister Rotter und seine Koalitionäre aber trotzdem unbeeindruckt an dieser neuen Steuer festhalten wollen, ist das in sehr hohem Maße haushaltspolitisch unseriös! Im Haushalt für die nächsten beiden Jahre fehlen aus diesem Grund schon jetzt annähernd 300.000 € – und da sind die zu erwartenden Einnahmeausfälle durch die aktuelle Corona-Krise noch in keinster Weise mit einkalkuliert.“

Den Großteil dieser neuen Vergnügungssteuer soll der Pärchenclub ‚Die Oase’ in Urberach erbringen. Eine Einrichtung, die seit 26 Jahren auf dem Gelände des ehemaligen Country-Clubs zwischen Bienengarten und Messel besteht, ein Vorzeigeunternehmen der Branche ist und niemanden stört. „Wir haben persönlich mit dem Betreiber gesprochen, der uns seine sämtlichen Betriebszahlen offengelegt hat“, erläutert Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner die Details. „Wie soll ein Betrieb, der in den letzten Jahren im Schnitt rund 10.000 € Betriebsgewinn ausgewiesen hat, nun eine zusätzliche Jahressteuer in Höhe eines Drittels seines Nettoumsatzes zahlen können? Mit dem Erhalt des ersten Steuerbescheids muss dieser Betrieb daher umgehend Insolvenz anmelden. 7 Teilzeitarbeitsplätze gehen verloren, Rödermärker Hoteliers verlieren jährlich rund 1.000 Übernachtungsgäste, insgesamt verlieren Rödermärker Unternehmen durch die Schließung der „Oase“ – sehr konservativ geschätzt – weit über 100.000 € an Jahresumsatz. Man könnte daher fast meinen, es ginge
den schwarz-grünen Koalitionären bei der Einführung dieser neuen Steuer gar nicht um das Generieren neuer Einnahmen für die Stadt, sondern um die Vertreibung eines in ihren Augen wohl fragwürdigen Unternehmens aus Rödermark.“

„Eine Steuer soll grundsätzlich einen Mehrwert abschöpfen und die Allgemeinheit an den Gewinnen Einzelner partizipieren lassen“, ergänzt Tobias Kruger die Stellungnahme der FDP ab, „aber sie darf und soll niemals Firmen bzw. Unternehmen sehenden Auges in den Ruin treiben und damit ihrem Ziel der Steuerung und Einnahmegenerierung praktisch genau entgegenwirken. Unter diesen Voraussetzungen lehnt die FDP Fraktion Rödermark die Einführung dieser neuen Vergnügungssteuer ab. Genauso wird die FDP den gesamten Haushalt 2020/2021 ablehnen. Ein Doppelhaushalt für 2 Jahre ist für das zweite Planjahr nur noch reine Kaffeesatzleserei und hat mit der Wirklichkeit wenig bis gar nichts mehr zu tun.

„Fakt ist“, so FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger abschließend, „dass die schwarzgrüne Koalition es mit ihrem müde zusammengezimmerten Doppelhaushalt nur ganz billig vermeiden will, dass vor der nächsten Kommunalwahl im März 2021 in der entsprechenden, öffentlichen Haushaltsdebatte ihre eklatanten Schwachstellen erneut aufgedeckt und rhetorisch herausgearbeitet werden. Statt einem soliden Einzelhaushalt für 2020 wird also ein kaffeesatzlesender Doppelhaushalt für 2020/2021 zur Wahrung des Scheins von schwarz-grün zusammengezimmert. Die aktuellen Ereignisse um die Corona-Pandemie zeigen einmal mehr überaus deutlich, wie schnell sich Vorhersagen ändern können. Das Zahlenwerk für 2021 ist aus Sicht der FDP Fraktion schon heute vollkommen obsolet.“


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

12 Prozentpunkte Grundsteuer B mehr für ein Prestigeprojekt.

Steuerlast
Steuerlast

Ich bin gefragt worden, ob die Grundsteuererhöhung sein muss. – Bei der finanziellen Lage der Stadt eindeutig JA. Könnte man die finanzielle Lage verbessern? Hier ein verhaltenes JA. Aber dazu braucht es die richtigen Leute. Was man als Bürger mitbekommt, wo man evtl. einsparen könnte, ist ja nur die Spitze des Eisbergs und sind selten die Posten, die eine gravierende Verbesserung herbeiführen werden. Ein greifbares Beispiel. Dem Bürger wird eine -dauerhafte- Grundsteuererhöhung von 175 Prozentpunkte aufs Auge gedrückt. Was macht die Stadt? Man plant ein Fest für 120.000,00€ (ca. 12 Prozentpunkte Grundsteuer B), obwohl man auf dem Zahnfleisch geht.
Korrektur 10.03.2020. Man hat sich bei den Kosten vertan.

Nur dieser eine Posten bedeutet ca. 12 Prozentpunkte mehr an Grundsteuer B. Obwohl das Fest einmalig ist, werden wir diese Erhöhung dauerhaft zahlen. Was sich da in den Tiefen des Haushalts noch für Einsparmöglichkeiten verbergen, z. B. bei den Personalkosten oder Sachkosten, wird man schwerlich in Erfahrung bringen können.
Schöngeredet wird das Messeler Projekt. Nicht, dass Zusammenarbeit eine schlechte Sache ist. Man vereinbart eine Zusammenarbeit, damit BEIDE Seiten Geld einsparen können. Für Messel rechnet es sich jetzt schon. Wird Rödermark nur Kosten haben? Kosten oder Einsparungen werden wir erkennen, wenn das Projekt –Rödermärker Ordnungspolizei fährt Streife in Messel– (z. B. Neueinstellung, Fahrzeug) eine Zeit lang gelaufen ist. Ob man durch diesen Deal mit Messel die Bürger dort in Bezug auf KL-Trasse (wurde hier schon angedeutet) auf eine PRO-Stimmung heben kann? Warten wir es ab. Wenn ja, dann hätte man damit etwas Positives für die Jahre nach 2030 für Rödermark erreicht.

Siehe auch
» Fragen/Antworten zum Haushalt 2020-2021
 
» 13.02.2020 Wird an Wochenenden und abends Streife gefahren?
» 19.02.2020 Groß-Klein: Eine Streife für zwei Kommunen. Seite 3.
» 19.02.2020 Die gute Fee kommt doch noch. Geld ist ja jetzt genug da.
» 22.02.2020 Leicht verwirrendes zum Doppelhaushalt.
» 25.02.2020 In 2039 kann man mit einer Grundsteuersenkung rechnen.
» 27.02.2020 Doppelhaushalt 2020/2021. Taktische Entscheidung?
» 10.03.2020 Ärger mit dem Ordnungsamt.